Woche 26 vom 26. Juni bis zum 2. Juli 2023

  • Was pocht die Straßenbahn auch einfach auf ihr Recht. Hätte einfach mal kurz zur Seite fahren können, dann wäre nichts passiert :/

    Was für ein „Recht“? Dem Bericht zufolge bekam der Überholer Probleme, weil die nach längerer Standzeit wieder anfahrende Bahn ihm den Überholweg verlängerte. Die Straßenbahn durfte allerdings wg. §5 Abs. 6 StVO gar nicht erst anfahren, während sie überholt wurde. Das gilt natürlich auch dann, wenn der Überholvorgang seinerseits illegal ist. :evil:

  • Was für ein „Recht“? Dem Bericht zufolge bekam der Überholer Probleme, weil die nach längerer Standzeit wieder anfahrende Bahn ihm den Überholweg verlängerte. Die Straßenbahn durfte allerdings wg. §5 Abs. 6 StVO gar nicht erst anfahren, während sie überholt wurde. Das gilt natürlich auch dann, wenn der Überholvorgang seinerseits illegal ist. :evil:

    Da hast du Recht. Ich hatte mit Blick auf das Bild im Artikel die entgegenkommende Straßenbahn im Kopf und musste an die typische Engstellensituation denken, wo man dann als Radfahrender sich nicht so anstellen soll trotz Vorrang.

  • Also wenn ich

    Zitat

    Ein Autofahrer setzte zum Überholmanöver an – wohl genau in dem Moment, in dem die Bahn wieder anfuhr.

    lese, dann hätte er das "Ansetzen zum Überholen" einfach abbrechen und hinter der Bahn wieder einscheren können.

  • https://www.pfalz-express.de/gewalttaetiger…-schwab-nieder/

    Der Mann sei sehr groß gewesen, sagte Schwab, habe offensichtlich Migrationshintergrund, habe aber hervorragend deutsch gesprochen.

    Potzblitz aber auch. Darüber hinaus beherrschte die benannte Person auch den aufrechten Gang auf den Hinterläufen, ohne dabei Gleichgewichtsstörungen zu zeigen. Wüsste man es nicht besser, es wäre glatt von der Beteiligung eines Homo Sapiens auszugehen.

    Ob die Schelle hier tatsächlich rein auf die Auseinandersetzung über eine Parkberechtigung zurückzuführen ist? Angesichts dieses Zitats habe ich Zweifel.

  • Was pocht die Straßenbahn auch einfach auf ihr Recht. Hätte einfach mal kurz zur Seite fahren können, dann wäre nichts passiert :/

    Genau. Ich bin hier nämlich mit nem tonnenschweren 5-Sitzer unterwegs. Soll ich damit vielleicht hinter ner Straßenbahn herzockeln? Wenn der Kuchen spricht, haben die Krümel zu schweigen.

  • Ein einigermaßen spannendes Sozialexperiment wäre ja, den beiden Zwillingen bei Ihren Aktionen ein Fahrrad beizustellen, das sie in der anderen Hand halten sollen oder gut sichtbar bei sich stehen haben.

    Wäre der Jubel der gewarnten KFZ-Lenker dann immer noch so euphorisch oder würde plötzlich das Misstrauen überwiegen? ^^

  • Was für ein „Recht“? Dem Bericht zufolge bekam der Überholer Probleme, weil die nach längerer Standzeit wieder anfahrende Bahn ihm den Überholweg verlängerte. Die Straßenbahn durfte allerdings wg. §5 Abs. 6 StVO gar nicht erst anfahren, während sie überholt wurde. Das gilt natürlich auch dann, wenn der Überholvorgang seinerseits illegal ist. :evil:

    Habe mal meine Straßenbahn-Fotosammlung durchstöbert:

    Straßenbahn-Oldtimer Stuttgart:

    TW6001Hannover:

    TW2500 Hannover:

    Straßenbahn Braunschweig:

    Hat jemand genau hingeschaut? Die haben alle keinen linken Außenspiegel!

    Wer eine Stadtbahn überholt oder an einer stehenden Stadtbahn vorbeifährt, der wird vom Straßenbahnfahrer erst gesehen, wenn der Überholvorgang fast abgeschlossen ist.

    Ich habe es schon beobachtet, dass Fahrradfahrer an Haltestellen an stehenden Straßenbahnen links vorbeifahren und direkt danach wieder rechts einfädeln. Da stockt mir jedes mal der Atem, weil ich den Eindruck habe, der Fahrradfahrer vertraut darauf, dass der Straßenbahnfahrer ihn schon sehen kann, während er noch am Vorbeifahren ist. Und der Fahrradfahrer scheint darauf zu vertrauen, dass die Straßenbahn nicht losfährt, bevor er seinen Überholvorgang abgeschlossen hat.

    Tatsächlich hatte ich in meiner Sammlung noch dieses Bild von der Stuttgarter Stadtbahn:

    Die hat an beiden Seiten einen Außenspiegel.

    Trotzdem kann ich nur davor warnen, an der stehenden Bahn vorbeizufahren.