Woche 19 vom 08. bis zum 14. Mai 2023

  • https://www.fnp.de/lokales/hochta…r-92267964.html

    Die Polizei reagierte umgehend und nahm die Eltern in Präventivhaft ! 8)

    Zitat

    Zur Schule führt aber nur eine Sackgasse. Dort rollt ab acht Uhr morgens die Autokarawane. Rund 200 Autos seien es jeden Morgen. Dazwischen fahren Busse, aber die seien fast leer.

    Da wären dann mal ein paar Gefährderansprachen fällig ...

  • https://www.fnp.de/lokales/hochta…r-92267964.html

    Die Polizei reagierte umgehend und nahm die Eltern in Präventivhaft ! 8)

    (S+) Elterntaxis im Taunus: Stau vor der Privatschule – was ist da los, Herr Thoms?
    Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, sind ein Daueraufreger. Nun gerät eine Privatschule im Taunus in die Schlagzeilen, vor der sich…
    www.spiegel.de
  • Wiesbaden geht gegen Falschparker auf Busspuren vor
    Die hessische Landeshauptstadt will das Fehlverhalten einiger Fahrer auf den Busspuren zulasten der Pünktlichkeit des ÖPNV nicht länger hinnehmen. Dabei sollen…
    www.faz.net

    Bundesblechminister Wissing hält davon nichts, Verkehrsmittel gegeneinander auszuspielen. Bus- und Umweltspuren, Geh- und Radwege sollten technologieoffen auch für Autos zur Verfügung stehen.

  • "Metzger Emil Bohnaker (82) musste auch schon bluten. Er erzählt: „Einmal habe ich mein Auto umgeparkt, um einem Lkw Platz zu machen. Der Laster hätte sonst stundenlang die Straße blockiert. Alle haben mir gedankt.“ Außer Ümit. Der zeigte ihn an.

    Der Witwer: „Ich gehe an zwei Stöcken. Ich hätte damals mein Auto nicht aus dem Ort fahren und zurücklaufen können.“ Er droht: „Noch einmal lasse ich mir das nicht gefallen.“"

    Da muss man sich schon Gedanken machen, wenn ein ehemaliger Metzger droht. Auch wenn er an zwei Krückstöcken geht, weiß man ja wozu ein Metzger fähig ist. Tiere töten und zerlegen ist schließlich sein Beruf.

    Die Aussage, "ich musste auch schon bluten", ist da besonders kurios, mit dem Metzger-Hintergrund. :whistling:

    Hoffentlich muss er nicht wirklich einmal bluten, weil er wegen des zugeparkten Bürgersteigs auf die Fahrbahn ausweichen muss und dann von einem Auto überfahren wird.

    Was ich mich frage:

    1. Genießt denn derjenige, der Falschparker anzeigt, keinen "Informantenschutz"?

    2. Gibt es die Möglichkeit anonym unter einem geheimen Decknamen Falschparker anzuzeigen?

    3. Gibt es die Möglichkeit im Rahmen einer Vereinstätigkeit Falschparker anzuzeigen, sodass der Name des Vereins genügt, um wirksam Falschparker zu melden?

    4. Reicht es denn nicht aus, die Ordnungsbehörden auf wiederholte Parkverstöße hinzuweisen, sodass dort regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden?

    5. Warum werden die falschparkende Autos, die den Bürgersteig blockieren, nicht abgeschleppt. Das dürfte vermutlich nachhaltiger wirken als das Verteilen von Knöllchen.

    6. Ist es möglich, besonders neuralgische Punkte, in denen immer wieder die Bürgersteige zugeparkt werden, mit Kameras zu überwachen, sodass das Ausstellen eines Ordnungsgeldes weitgehend automatisiert erfolgen kann?

    7. Welchen Schutz genießen Mitarbeitende der Ordnungsbehörden, die ja letztlich die Bußgeldbescheide ausstellen? Wenn der Anzeigende schon so massiv in der Zeitung bedroht wird: "Eine andere Nachbarin: „Dass der noch keine drauf bekommen hat, wundert mich eigentlich. So verhasst wie der im Dorf ist.“" Diese "Nachbarin" zieht es übrigens anscheinend vor, anonym zu bleiben.

    Bildzeitung-Berichterstattung über Falschparker in Wiesensteig

    Der Link führt zu einem Bildzeitungsartikel vom 8.5.2023 über Falschparker in Wiesensteig, die mit ihren Autos den Bürgersteig blockieren und dafür viele dumme Ausreden parat haben.

    Achja: Und könnte mal bitte jemand die Fahrtüchtigkeit des Metzgers überprüfen, der an zwei Stöcken geht? Hoffentlich hat er sein Fahrzeug behindertengerecht modifizieren lassen, sodass es ohne Pedal-Arbeit sicher gefahren werden kann. Bei jemandem, der an zwei Stöcken geht, muss man ja damit rechnen, dass es mit der zuverlässigen und reaktionsschnellen Pedal-Arbeit beim Fahren nicht mehr so weit her ist. :whistling:

    Ich habe das jetzt nicht gesagt! Wenn aber Ullies Leiche Metzger-gerecht zerlegt, wo aufgefunden wird, dann denkt bitte an diesen Beitrag. "Warte, warte nur ein Weilchen, dann kommt er sicher auch zu dir, mit dem kleinen Hackebeilchen ..." (volkstümliches Lied aus Hannover)

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (12. Mai 2023 um 13:11) aus folgendem Grund: Link bearbeitet

  • Auch interessant in der Bildzeitungsberichterstattung über zugeparkte Bürgersteige in Wiesensteig:

    An einer Stelle heißt es über den Anzeigenden:

    "Denn der Frührentner schreibt fast täglich Falschparker auf."

    In der Bildunterschrift heißt es:

    "Der arbeitslose Industriemechaniker deutet auf einen beliebten „Falsch-Parkplatz“"

    Ich habe lange genug auf dem Dorf gelebt, um zu wissen, wie sehr sich die Leute über jemanden das Maul verreißen können, der eine Erwerbsminderungsrente bezieht. Und bei vielen Menschen herrscht ja auch das Vorurteil: "Wer arbeitslos ist, der ist selber Schuld daran."

    Warum wird überhaupt in dem Artikel auf diesen Umstand hingewiesen?

    Und was ist er denn nun "Frührentner" oder "Arbeitsloser". Wenn er Erwerbsminderungsrente bezieht, dann ist ohnehin nur eine sehr stark eingeschränkte Berufstätigkeit möglich, da kann man dann nicht von "arbeitslos" sprechen.

    Bildzeitung-Berichterstattung über Falschparker in Wiesensteig

  • Zitat

    Zuständig ist das Göppinger Landratsamt. Die Beamten dort sind mit Ümits Arbeit offenbar sehr zufrieden. Eine Sprecherin: „Weniger als zehn Fälle wurden nicht weiterverfolgt.“

    Vielleicht sollte das Ordnungsamt ihm eine Stelle anbieten,

  • 1. Genießt denn derjenige, der Falschparker anzeigt, keinen "Informantenschutz"?

    Grundsätzlich gehört zu einem fairen Gerichtsverfahren, dass der Beschuldigte die Möglichkeit hat alle Beweismittel zu kennen und sich zu diesen äußern zu können. Dazu gehört auch, dass der Zeuge, der durch das Verhalten zB behindert oder gefährdet wurde, den Hergang vor Gericht schildert, wenn gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen wird. Schutzmaßnahmen gibt es, aber nur wenn eine atypische Gefährdungslage besteht (zB weil der Zeuge im Vorfeld bedroht wurde oder die Person sonstwie gefährlich ist). Diese Maßnahmen werden sehr zurückhaltend angewandt. Eine der milderen Maßnahmen ist zB die Angabe der Arbeitsanschrift statt einer Wohnadresse.

    > 2. Gibt es die Möglichkeit anonym unter einem geheimen Decknamen Falschparker anzuzeigen?

    Natürlich kann man auch anonym anzeigen. In dem Fall wird jedoch auf Grund des Opportunitätsprinzips im Ordnungswidrigkeitsverfahren die Anzeige mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich nicht bearbeitet, weil eine Verurteilung ohne die maßgeblichen Beweismittel ganz regelmäßig nicht möglich ist.

    > 3. Gibt es die Möglichkeit im Rahmen einer Vereinstätigkeit Falschparker anzuzeigen, sodass der Name des Vereins genügt, um wirksam Falschparker zu melden?

    Nein, siehe oben. Theoretisch wäre ein Verein zudem als Zeuge (über die Identität des Anzeigenden) verpflichtet, dessen Identität preiszugeben.

    > 4. Reicht es denn nicht aus, die Ordnungsbehörden auf wiederholte Parkverstöße hinzuweisen, sodass dort regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden?

    Eigentlich ja. Das Problem ist eher, dass in einigen Gemeinden sich die Auffassung durchgesetzt habe, der Bürgermeister/das Ordnungsamt könne Falschparken im Alleingang "legalisieren" zu können. In diesem Zusammenhang wird das oft, aber nicht immer wirkungslos sein/bleiben.

    > 6. Ist es möglich, besonders neuralgische Punkte, in denen immer wieder die Bürgersteige zugeparkt werden, mit Kameras zu überwachen, sodass das Ausstellen eines Ordnungsgeldes weitgehend automatisiert erfolgen kann?

    Was zur Verkehrsüberwachung zulässig ist und in welchem Umfang sie durchgeführt wird, legen die Länder selbst fest - das ist auch der Grund, warum in BaWü in ganz vielen Dörfern ein Blitzer lauert, in Bayern sich jedoch immer ein Grund findet, es doch lieber zu lassen. Grundsätzlich wäre es auf Landesebene möglich, Maßnahmen wie Section Control (Streckenradar) u. a. im Alleingang einzuführen. Da diese Maßnahmen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, braucht es jedoch eine entsprechende Eingriffsgrundlage (Gesetz).

    > 7. Welchen Schutz genießen Mitarbeitende der Ordnungsbehörden, die ja letztlich die Bußgeldbescheide ausstellen? Wenn der Anzeigende schon so massiv in der Zeitung bedroht wird: "Eine andere Nachbarin: „Dass der noch keine drauf bekommen hat, wundert mich eigentlich. So verhasst wie der im Dorf ist.“"

    Nach § 46 I OwiG iVm § 68 I S. 3 StPO dürfen Zeugen, "[die] Wahrnehmungen in amtlicher Eigenschaft gemacht [haben] statt der vollständigen Anschrift den Dienstort angeben".

  • POL-PDLD: Mit dem Pkw auf Fußgängerweg festgefahren
    Edenkoben (ots) - Am Mittag des 11.05.2023, gegen 14:00 Uhr, befuhr ein 87-jähriger Pkw-Fahrer aus dem Raum Ahrweiler, aufgrund mangelnder Ortskenntnisse den…
    www.presseportal.de

    Fehlende Ortskenntnis, übersehen, um 14:00 Uhr blendet die Sonne so, das blaue Fußgängerschild ist ungünstig in der selben Farbe wie der Horizont... denn noch nie hat jemand sich über StVO, die Straßenverkehrsoption, hinweggesetzt :)

  • Polizei im Einsatz für mehr Sicherheit im Radverkehr - Hannover City News
    Bei insgesamt 39 beobachteten Überholvorgängen hielten sich neun Autofahrer nicht an die Abstandsregeln.
    hannover.citynews-online.de

    Gleich mal an unsere hiesige Polizei weiterleiten, die immer das Credo pflegt, Abstände seien ja kaum kontrollierbar.

    Und es fängt so gut an, um dann direkt wieder zu verpuffen im "man darf die Leute ja nicht so gängeln mit Regeln"

    Zitat

    Die Ahndung von Verstößen erfolgte in diesem ersten Schritt noch nicht mit Buß- oder Verwarngeldern, sondern zunächst mit den so genannten „gelben Karten“

  • Artikel der Kieler Nachrichten über einen Vorfall an der Kreuzung Metzstraße und Weißenburger Straße in Kiel. Der Fahrer eines Audi fühlt sich von einem Radfahrer ausgebremst. Dieser habe ihn durch mittiges Fahren nicht überholen lassen. An der Kreuzung steigen Fahrer und ein Insasse aus. Beide schlagen auf den Radfahrer ein, der Verletzungen im Gesicht erleidet.

    Der Fahrer, laut KN jetzt 23 Jahre alt, wird vom Jugendgericht (das würde bedeuten, dass die Tat mindestens zwei Jahre her sein muss) zu einer Schmerzensgeldzahlung iHv € 500 verpflichtet. Wenn diese geleistet ist, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Leider enthält der Bericht keine Informationen zu fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen.

    Die Identität des beteiligten Fahrzeuginsassen ist nicht bekannt.