Woche 51 vom 19. bis 25. Dezember 2022

  • Schreib das doch drunter in den Kommentar, ich darf ja nicht mehr, ich will ja in den RTR ;)

    Verstehen kann ichs nicht, ich fahr im Sommer auf der Fahrbahn, und im Winter selbstverständlich auch.

    Mit Maisach kann mans nicht vergleichen, die ham halt keine innerörtlichen Radwege. Ähnlich wie die andern Gemeinden.

    So einfach ist das.

  • Laut Artikel dürfen ja nur Gehwege nicht mit Salz "behandelt" werden, heißt das, dass man in FFB ausschließlich auf Gehwegen radelt?

    Und wenn es sich um "Stadtrecht" handelt, dann kann der Gemeinderat ja tätig werden - wenn er denn überhaupt will.

  • Ob und wie Salz gestreut wird, bestimmen imho die Gemeinden, oder der Landkreis, selber.

    Steht in den jeweiligen Satzungen.

    Es gibt in Bruck nur wenige echte Radwege, einen Abschnitt Ostseite Schöngeisinger, einen Abschnitt Südseite Fürstenfelder, einen Abschnitt Nordseite auf der Augsburger. Ich hab mir mal den Spaß gemacht und per Maps gemessen, sind weniger als 2km zusammen. Der Rest ist Gehwegradln.

    Normal ist, dass es Privatleuten inzwischen verboten ist mit Salz zumzupritscheln. Das ist im Landkreis glaube ich überall.

    Nachdem ich ja täglich im Landkreis unterwegs bin, überörtlich sind die Rad-/Gehwege in der Regel freigesalzen.

    In der Gemeinde Maisach wird auch überdurchschnittlich gut geräumt, Gehwege sind nur geräumt und gestreut.

    Wo die Gemeinde sich zuständig fühlt sind [Zeichen 240] gesalzen, zum Beispiel im GWG Gernlinden an der Ganghoferstraße.

    In Bruck werden Geh- und Radwege nicht mit Salz behandelt, nur geräumt und gestreut. Bei reinen Radwegen könnte sich Bruck das letztere auch sparen, bringt eh nichts bzw. maximal platte Reifen. Da an Kreuzungen und Übergängen normalerweise die Räumfahrzeuge den Schnee an zu und Abfahrten auf Radwege schieben, kann man sich das RW-radeln sparen, man steht immer irgendwann vor dem Problem, dass man nicht weiterkommt.

  • verschärfend zum Kuddelmuddel um "darf ich Salz nutzen oder nicht" kommen die oft unterschiedlichen Verantwortlichkeiten dazu:

    Mal müssen Grundstückseigentümer den Gehweg frei halten,

    mal bis Bordstein

    mal bis Straßenmitte

    und vermutlich gibt's irgendwo Satzungen, in denen sogar die Straße in voller Breite zu räumen/abzustumpfen ist, wenn gegenüber Abhang/Wand - jedenfalls kein Anlieger - vorhanden ist.

    Ich meine auch schon Satzungen gelesen zu haben, bei denen Salz verboten ist, aaaaauuuußer bei extremen Witterungsbedingungen.

    = überfrierender Regen vermutlich.

  • Ich habe der Stadt München ja mal vorgeschlagen, dass - wenn sie eh salzen und streuen als gleichwertig betrachten - doch einfach nur die Radwege salzen und die Straßen mit Split streuen mögen, weil dann auf Grund der geringen Breite der Radwege noch weniger umweltschädliches Salz verwendet werden muss. Kam leider keine Antwort.

    In Wasserburg waren interessanterweise alle Radwege nach zwei Tagen mit Salz gestreut, so dass dort gar kein Eis mehr war. ist wohl für München wieder so ein Stadt-München-Ding.

  • Sowas kommentiere ich doch gerne:

    Zitat

    Die Fahrbahn (im Artikel fälschlicherweise als "Straße" bezeichnet) ist ja offensichtlich schneefrei. Warum fährt die Lehrerin nicht dort? § 2 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung sieht das als Standard vor; die Benutzung irgendwelcher Sonderpisten mit blauen Schildern ist der Ausnahmefall, der nur dann zulässig ist, wenn es auf der Fahrbahn gefährlicher ist als auf der Sonderpiste. Was ich nicht verstehe: Was treibt manche Menschen dazu, unbedingt auf einem offensichtlich untauglichen (nicht geräumten, oder auch zu schmalen, mit Mülltonnen zugestellten oder von unübersichtlichen Ein-/Ausfahrten gesäumten) Sonderweg fahren zu wollen und die breite, topfebene, bestens in Schuss gehaltene und schneefreie Fahrbahn buchstäblich links liegen zu lassen?

  • Warum fährt die Lehrerin nicht dort?

    Kann man leicht beantworten: Richtig fahren kannst du z.Zt. nur auf "Hauptstrassen", also da, wo sich der Haupt-Autoverkehr abspielt. Nebenstraßen sind mit dem Rad so gut wie unpassierbar. Auf diesen Hauptstrassen will die Lehrerin aber nicht fahren, da man immer wieder eng überholt wird.

    Prakisch allen Leuten, mit denen ich gesprochen habe, ist das Engüberholtwerden ein Graus. Verwunderlich, dass das keine Rolle in all den "Maßnahmen" spielt. Die Stadtverwaltung würde vermutlich sagen: "Davon ist uns nichts bekannt, es liegen keine Erkenntnisse dazu vor". :)

  • Ein Leser hat auch schon entsprechend geantwortet.

    Tja, das wäre doch mal ein schönes Betätigungsfeld für Verwaltung und örtliche Medien: eine Aufklärungskampagne, wo Fahrräder hingehören und wie das mit dem Überholabstand ist. Und natürlich entsprechende Kontrollen und Sanktionen.

  • Tja, das wäre doch mal ein schönes Betätigungsfeld für Verwaltung und örtliche Medien: eine Aufklärungskampagne, wo Fahrräder hingehören und wie das mit dem Überholabstand ist. Und natürlich entsprechende Kontrollen und Sanktionen

    Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du. Ghandi.

    Sind wir noch im Zustand "Ignorieren"? Da wir im LK "fahrradfreundliche Kommunen" sind, vermute ich den Zustand "Lachen" :)

  • Jepp, wäre sozusagen analog zu

    Wie man einem Blitzer austricksen kann

    Aber ich glaube, viele KFZ-Betreiber sind heute dank jahrzehntelanger Gewöhnung tatsächlich nicht mehr in der Lage da irgendwelche Unrechtmäßigkeiten zu erkennen.

    Mal abgesehen davon, dass ich mich manchmal selber dabei ertappe, was Leute auf sich nehmen und wie rücksichtslos geparkt wird, um am Schluß maximal 10m Gehwarzenbewegung verhindert zu haben, ist schon zum Teil Psycho.

    Mini Ausschnitt eines kurzen Gesprächs an der nächsten Ampel: Argument einer Frau, die mich letzte Woche bei Schnee versucht hat mich an einer Kreisverkehrseinfahrt zu entsorgen: [sic] "Sie fährt immer rücksichtsvoll Radlern gegenüber"

  • Ein ❤️ für Autofahrer: Privatperson verängstigt Anwohner mit regelmäßigen Falschparker-Anzeigen – „Man lebt in ständiger Panik“

    Mir würde da spontan ein Weg einfallen, mit dem man sowohl die Panik los wird, als auch das Gesetz einhält 😏

    Auch interessant, dass dort die Kommentare der Nutzer in dem Artikel eingeschoben werden, aber keine Einordnung stattfindet. So steht dort jetzt die Falschinformation, dass man seit 50 bis 70 Jahren auf dem Gehweg parken dürfe, was ja so aber nunmal nicht stimmt. Ich bin mir gerade unsicher, seit wann überhaupt auf der Fahrbahn geparkt werden darf, das war ja einige Jahre nach dem Krieg auch nicht gestattet — es gab schlichtweg so wenige Fahrzeuge, dass das überhaupt nicht notwendig war.

  • Wenig Hoffnung macht übrigens der letzte Absatz

    In Bremen warten Mobilitäts- und Innenressort laut einem Bericht von »buten un binnen«  nun auf die Entscheidungsbegründung des Gerichts. »Wir sind uns einig in dem Ziel, dass wir dem rechtswidrigen Zustand des aufgesetzten Parkens wirksam entgegentreten müssen. Die Unterschiede der Positionen der Kläger und des Ressorts liegen daher eher im Vorgehen als in der Zielsetzung«, teilte eine Sprecherin demnach mit.

    Heißt also das Ordnungsamt überlegt sich, wie es seine Arbeitsverweigerung weiterführen kann.

  • Ich bin mir gerade unsicher, seit wann überhaupt auf der Fahrbahn geparkt werden darf, das war ja einige Jahre nach dem Krieg auch nicht gestattet — es gab schlichtweg so wenige Fahrzeuge, dass das überhaupt nicht notwendig war.

    Parken auf der Fahrbahn war mindestens seit 1934 erlaubt. Die RStVO blieb auch nach dem Krieg in Kraft und wurde 1953 quasi (bis auf den Wegfall der „Führer“-Präambel) unverändert zur ersten BRD-StVO.

  • Parken auf der Fahrbahn war mindestens seit 1934 erlaubt. Die RStVO blieb auch nach dem Krieg in Kraft und wurde 1953 quasi (bis auf den Wegfall der „Führer“-Präambel) unverändert zur ersten BRD-StVO.

    Danke für den Hinweis, da habe ich mich ja glatt um 30 Jahre verschätzt. Ich ging davon aus, das wäre eher so in den 1960er Jahren passiert.