Woche 50 vom 12. bis zum 18. Dezember 2022

  • Oh, mal wieder neue Töne aus der FDP

    die FDP hat verstanden, dass freie Fahrt für freie Autobürger eben dann am besten funktioniert, wenn die "Straße" für die Autos bleibt. Wer will schon mit der teuren Einzimmerwohnung auf Rädern hinter so einem verlausten Radfahrer hertuckern? mh?

    Und wenn dann noch der Pöbel nicht nur aufs Autofahren, sondern zunehmend auf den Autobesitz verzichtet, bleiben mehr Parkplätze für die FDP-Klientel.

    Endlich vor der Tür in den Maserati einsteigen und ungehindert nach Berlin-Mitte reindüsen.

  • Morgen ist die Berufungsverhandlung wegen des Gehwegparkens vor dem OVG Bremen.

    Wir dürfen gespannt sein, ob die Sache nicht auch noch nach Leipzig zum BVerwG gelangt.

    SpiegelOnline(+) dazu:

    (S+) Parken in der Stadt: Verliert das Auto in Bremen seine Macht?
    20.000 Autos parken in Bremen illegal auf Gehwegen, doch die Polizei schaut weg. Frustrierte Anwohner verlangen vor Gericht nun ein Urteil, das weitreichende…
    www.spiegel.de
  • ...wenn die "Straße" für die Autos bleibt. Wer will schon mit der teuren Einzimmerwohnung auf Rädern hinter so einem verlausten Radfahrer hertuckern? mh?

    Just dasselbe gedacht. Mehr Radwege heißt auf deutsch: Mach mal nix, was den MIV stören könnte. Super-Rezept.

  • Morgen ist die Berufungsverhandlung wegen des Gehwegparkens vor dem OVG Bremen.

    "während die Beklagte schon im Ausgangspunkt davon ausgeht, dass den Klägern kein Anspruch auf ein Einschreiten gegen die von ihnen gerügte Situation zusteht."

    Komische Einstellung der Stadt:

    "Der Bund kann Gesetze machen, wie er will. Denn der Bürger hat keinen Anspruch auf die Anwendung. Wenn uns die Gesetze nicht gefallen, ignorieren wir sie einfach."

    Wäre ziemlich schockierend für mich, wenn die Stadt damit Recht bekäme.

    Ich hoffe, jemand findet am Ende das Urteil und verlinkt es hier :)

  • Komische Einstellung der Stadt:

    "Der Bund kann Gesetze machen, wie er will. Denn der Bürger hat keinen Anspruch auf die Anwendung. Wenn uns die Gesetze nicht gefallen, ignorieren wir sie einfach."

    Wäre ziemlich schockierend für mich, wenn die Stadt damit Recht bekäme.

    Soo abwegig wäre das auch wieder nicht. Überleg mal, wie Radwegebau und Radwegebenutzungspflichten begründet werden, und ob die StVO überhaupt ein Verhalten erlaubt, das das spezifische Gefährden von Fahrbahnradlern ermöglicht. Da ist das „schockierende“ Nachgeben der Verwaltung gegenüber den StVO-Verletzern sogar Staatsdoktrin.

  • Soo abwegig wäre das auch wieder nicht. Überleg mal, wie Radwegebau und Radwegebenutzungspflichten begründet werden, und ob die StVO überhaupt ein Verhalten erlaubt, das das spezifische Gefährden von Fahrbahnradlern ermöglicht. Da ist das „schockierende“ Nachgeben der Verwaltung gegenüber den StVO-Verletzern sogar Staatsdoktrin.

    Genauso ist es. Die allermeisten Benutzungspflichten stehen - auch mehr als 25 Jahren nach der StVO-Änderung - auf mehr als wackeligen rechtlichen Beinen. Interessiert das die Behörden und Ministerien? Nö.

  • "Der Bund kann Gesetze machen, wie er will. Denn der Bürger hat keinen Anspruch auf die Anwendung. Wenn uns die Gesetze nicht gefallen, ignorieren wir sie einfach."

    Andererseits kann man mit einer einfachen Verwaltungsvorschrift ein ganzes Gesetz aushebeln. So geschehen mit dem Mobilitätsgesetz im Falle der Anordnung einer Busspur auf der Clayallee in Berlin.

  • Andererseits kann man mit einer einfachen Verwaltungsvorschrift ein ganzes Gesetz aushebeln. So geschehen mit dem Mobilitätsgesetz im Falle der Anordnung einer Busspur auf der Clayallee in Berlin.

    Wie genau soll das gehen? Allein von der Normhierarchie ist das unmöglich, noch dazu ist Straßenverkehrsrecht Bundesrecht.

  • Da ist das „schockierende“ Nachgeben der Verwaltung gegenüber den StVO-Verletzern sogar Staatsdoktrin.

    Dieses Gesetz ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses an der zuständigen Stelle. Das Ergebnis kann man gut finden oder schlecht. Wie bei jeder anderen Vorschrift auch. Wer das Gesetz an sich nicht mag, kann eine andere Partei wählen.

    Und wenn eine Kommune das Gesetz ignoriert, kann man sie gerichtlich auf Aufhebung einer unrechtmäßigen B-Pflicht zwingen.

    Das ist alles demokratisch und rechtsstaatlich sauber.

    Beim Gehwegparken in Bremen ist es grundlegend anders: Da hat die zuständige Stelle (Bund) entschieden, dass es normalerweise unzulässig ist. Dieses Ergebnis des demokratischen Prozesses hat die Stadt Bremen zu akzeptieren und durchzusetzen. Statt dessen entscheidet die Stadt willkürlich, die unliebsame Vorschrift zu ignorieren. Jetzt ist es an den Gerichten, die Stadt an Ihre Rolle im Staat zu erinnern.

  • Beim Gehwegparken in Bremen ist es grundlegend anders: Da hat die zuständige Stelle (Bund) entschieden, dass es normalerweise unzulässig ist. Dieses Ergebnis des demokratischen Prozesses hat die Stadt Bremen zu akzeptieren und durchzusetzen. Statt dessen entscheidet die Stadt willkürlich, die unliebsame Vorschrift zu ignorieren. Jetzt ist es an den Gerichten, die Stadt an Ihre Rolle im Staat zu erinnern.

    Es geht doch um die Frage, ob das - grundsätzlich vorhandene - Entschließungsermessen in dem vorliegenden Fall nicht auf Null reduziert ist. Also darum, ob die Behörde in solchen Fällen zwingend einschreiten muss.

    Dass die Behörde in die Berufung gegangen ist, hat aus meiner Sicht natürlich - unter anderem - den Grund, dass die nichts tun muss, solange die Sache nicht rechtskräftig wird. Wobei das OVG vielleicht ja sogar die Revision zum BVerwG zulässt.

  • Das ist alles demokratisch und rechtsstaatlich sauber.

    Na ja... In der Praxis ist es unmöglich, alle rechtswidrigen Anordnungen per Klage anzufechten und deren Aufhebung zu erzwingen. Würde ich gegen jedes illegale Blauschild, von dem ich persönlich mindestens 6 mal im Jahr betroffen bin, Klage erheben, würde man mich vermutlich irgendwann zum renitenten Spinner abstempeln und in der Zwangsjacke abholen.

    Demokratisch ist es übrigens auch nicht, wenn eine örtliche Behörde die Beschlüsse der durch demokratische Wahlen legitimierten Institutionen vorsätzlich ignoriert. Wäre es anders, hätten wir im Landkreis Berchtesgadener Land (und anderen) vermutlich in der Praxis immer noch kein Frauenwahlrecht.

  • Na ja... In der Praxis ist es unmöglich, alle rechtswidrigen Anordnungen per Klage anzufechten und deren Aufhebung zu erzwingen. Würde ich gegen jedes illegale Blauschild, von dem ich persönlich mindestens 6 mal im Jahr betroffen bin, Klage erheben, würde man mich vermutlich irgendwann zum renitenten Spinner abstempeln und in der Zwangsjacke abholen.

    Das Problem ist doch auch, dass es die Behörden selbst nach einem verlorenen Prozess vor dem Verwaltungsgericht nicht kapieren und weitermachen wie bisher.

    Zumindest in Bayern ist es für mich offensichtlich, dass es da eine Ansage "von oben" (=Staatsministerium des Innern) gibt, die seit 1997 nur sehr restriktiv anzuordnende Benutzungspflicht weiterhin wie gehabt zu verhängen. Von der Landeshauptstadt München (KVR) kam nicht nur einmal die Ansage: "Wenn Ihnen die Anordnung nicht passt, dann klagen Sie doch!".

    Für die Behörden ist das ja auch völlig ohne Risiko: wenn man unterliegt, zahlt es der Steuerzahler. Wenn der Kläger verliert, hat man als Behörde am besten noch einen externen Anwalt beauftragt (warum eigentlich, die Anordnung konnte man ja offenbar auch ganz ohne Rechtsbeistand treffen?), denn kommen die Kosten für den Bürger noch zusätzlich obendrauf.

  • Ich sage nur: "Nichtanwendungserlass". Ist im Steuerrecht gang und gäbe. Finanzminister schreibt an Finanzämter: "Das Urteil des Bundesfinanzhofes vom ... Aktenzeichen ... ist nicht anzuwenden."

    "Im Namen des Volkes", aber Exekutive sticht Volk. Lol.

    Mich wundert ja auch, dass Wissings Weigerung, die Klimagesetze zu befolgen, so absolut folgenlos bleibt. Für mich ist der einfach ein Hausmeister, der von der Eigentümergemeinschaft rausgeschmissen wird, wenn er nicht funktioniert. Seltsame Hierarchie, so gar nicht Post-1949.