Ein langsamer Radfahrer ist ein Hindernis, ähnlich einem parkenden Auto.
Ich würde in eher mit einem langsam fahrenden Auto vergleichen, nicht mit einem parkenden.
Da gibt es keine Sonderrechte für den Hintermann. Nur geduldiges Warten auf eine Überholmöglichkeit. Und natürlich irgendwann §5 Abs. 6 Satz 2 StVO