Woche 40 vom 04. bis zum 10. Oktober 2021

  • Mir hatte mal eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit erklärt, man solle sich einem Auto entweder von schräg vorne nähen auf die A-Säule zusteuernd oder von Hinten und dabei hinter der B-Säule bleiben. Von schräg vorne ist besser, weil man dann vom Fahrer besser gesehen wird. Auf jeden Fall ist es wichtig zu beachten, dass man sich niemals in dem Bereich aufhält, der von der Wagentür beim Öffnen bestrichen wird. Der von Fahrbahnradler verlinkte Bericht über die Autofahrerin-Attacke auf eine Fahrradfahrerin bestätigt das, was mir diese Fachkraft für Sicherheit geraten hat.

  • 150 Tagessätze + 1 Jahr ohne Fahrerlaubnis.

    Prozess in Hamburg: Ausgerastet – Falschparkerin attackiert Radlerin
    Gerichtsprozess: Eine Autofahrerin blockt einen Radweg. Eine Radlerin hält an – und wird attackiert. Ein Prozess beruhend auf einer Lappalie.
    www.abendblatt.de

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Das Urteil ist wirklich vom Hanseatischen Oberlandesgericht ? Also nicht erstinstanzlich sondern schon eine Berufungsverhandlung und es ist dann nur noch Revision beim BGH möglich ? Oder war das doch "nur" das Landgericht ? Oder gar nur ein Amtsgericht ?

  • Ohne den Artikel gelesen zu haben wegen Paywall, aber die Lappalie dürfte doch eher das parken auf dem Radweg sein.

    Der Prozess ist aber nicht wegen des Falschparkens geführt worden, sondern weil die Autofahrerin gewalttätig geworden ist.

    Man kann natürlich - wie offenbar das Abendblatt - das Blockieren eines Radweges als Lappalie einstufen (oder vielleicht den Hinweis der Radfahrerin auf die Blockade?), aber dann sollte man als Qualitätsmedium schreiben, dass die Autofahrerin wegen einer Lappalie ausgerastet ist.

    So entspricht die Konstruktion des Abendblattes dem, was man hier in der Boulevardpresse öfters liest: "Keine Fahrkarte dabei - 6 Monate Knast" oder "12.000 Euro wegen falschem Ticket" ... und wenn man dem Clickbait gefolgt ist, liest man, dass bei der wegen der fehlenden/falschen Fahrkarte fälligen Identitätsfeststellung herauskam, dass die Person polizeilich gesucht wurde, weil noch eine Haftstrafe oder eine Geldstrafe ausstand.

  • Bei der Mopo hat man offenbar wirklich dazugelernt, was den Sprachgebrauch und die Informationsvergabe betrifft:

    Beim Abbiegen - Auto rammt Radfahrer und verletzt ihn schwer
    Erneut ein lebensgefährliches Abbiegemanöver: In Bramfeld rammte ein unaufmerksamer VW-Fahrer am Mittwochnachmittag beim Linksabbiegen einen Radfahrer und…
    www.mopo.de
    Zitat

    Erneut ein lebensgefährliches Abbiegemanöver: In Bramfeld rammte ein unaufmerksamer VW-Fahrer am Mittwochnachmittag beim Linksabbiegen einen Radfahrer und verletzte ihn schwer....

    Hier wollte der Fahrer eines Volkswagen IQ3 von der Haldesdorfer Straße aus kommend nach links abbiegen, während ein Radfahrer bei grün die Ampel überquerte. Der Fahrradfahrer, der sich an die Verkehrsregeln gehalten hatte, wurde schwer verletzt.

  • Der Mopo-Artikel vom 13.10.2021 ("Schon wieder: Autofahrer rammt Radfahrer und verletzt ihn schwer") glänzt jedenfalls nicht durch verharmlosende Begriffe, wie "erfasste".

    In der Überschrift ist es ein Auto, dass den Fahrradfahrer rammt.

    Im Text ist es ein "unaufmerksamer VW-Fahrer", der den Fahrradfahrer rammt.

    In Zeiten von Autos, die mit allerlei Assistenzsystemen ausgestattet sind, die unter anderem auch solche Unfälle verhindern (oder deren Folgen vermindern) sollen, wird es vermutlich immer schwieriger, hier genau zu berichten.

    Kritisch sehe ich den von Fahrbahnradler rot markierten Satz-Teil: "Der Fahrradfahrer, der sich an die Verkehrsregeln gehalten hatte ...".

    Damit wird so getan, als sei es etwas besonderes, dass Fahrradfahrer sich an Verkehrsregeln halten und üblich, dass sie das nicht tun. Das ist ein Lob für einen einzelnen Radfahrer, ausgesprochen um die Gesamtheit der Radfahrenden zu beleidigen.

    Aber immerhin, dass eine Zeitung einmal einen Unfall so beschreibt, dass auf ein Verschulden des Verkehrsmittels Auto hingewiesen wird und auf das Verschulden des Autofahrers ist ja auch schon mal was.

    Allerdings wird der Autofahrer im Text als "VW-Fahrer" bezeichnet, der Fahrradfahrer allerdings nicht als "Kalkhoff-Fahrer" oder "Hercules-Fahrer" oder...

    Wie ist das zu bewerten?

  • Das geht sogar noch krasser:

    Wenn ich es wage, mit dem Rad zum P+R-Haus zu radeln, wo ich einen Car-Sharing-Wagen besteige, und ich während der Nutzung dieses Car-Sharing-Autos mein Rad auf diesem als "Privatparkplatz Car Sharing" gekennzeichneten Terrain abstelle, kommt ein Mitarbeiter der P+R-Gesellschaft und hängt einen Zettel dran: "Wenn ich das Rad hier nochmal sehe, breche ich das Schloss auf und schmeiße es auf den Müll".

    Meine Beschwerde führte dazu, dass die P+R-Firma mir erklärte, auch auf diesem von Greenwheels gemieteten Parkplatz sei - wie im übrigen Parkhaus - das Abstellen von Rädern verboten. Zur Drohung des Mitarbeiters mit Sachbeschädigung und Diebstahl wollten sie nichts sagen.

    Das bestätigt mich darin, genau das gelassen zu haben, in der Erwartung einer derartigen Reaktion. Deutschland, einig Autoland!

  • "Tonndorfer Hauptstraße" hört sich für mich erst mal danach an, dass jegliche RWBP für den Gehweg sowieso illegal ist.

    Und die Aussage "wir sanieren erst mal, danach planen wir", sollte im Sinne des Steuerzahlers zu einem sofortigen, hochkanten Rauswurf mit Schadensersatzforderung führen.