Landkreis Stade

  • wenn man das so hört, weisste wieder, warum das OnlineZugangsGesetz als gescheitert anzusehen ist.

    Wir schreiben das Jahr 2023: Straßenverkehrsbehörden erstellen Regelpläne mit CorelDraw ("weil wir da die Verkehrszeichen drin haben"), genehmigen Schwer- und Sondertransporte mit Worddokumenten statt Formularen, beauftragen Unternehmen mit automatisierter Erfassung aufgestellter Verkehrszeichen, nutzen diese Infos nicht und haben offensichtlich auch Schwierigkeiten, Geodaten vorzuhalten: wissen ja nichtmal, wo welches VZ steht und kennen die Anordnung nicht.

    Dabei isses so einfach: wirf Geld aufs Problem. Haste kein Geld? Lass es eskalieren.

    Was allein für die "Recherche" zu dieser obigen Anordnung an Zeit drauf geht.

    GENAU SO ist es in Hamburg :cursing:.

    Da hatte die Polizei Hamburg (VD5) letztes Jahr nämlich ein echtes Problem als jemand einfach mal die Anordnungen zu ALLEN Radwegebenutzungspflichten nach dem HmbTG angefragt hat :saint:. Spoiler: Das hat einen vierstelligen Betrag gekostet und das Ganze läuft noch immer ;)


    Andererseits wird insbesondere die U5 (auf der Bundesstraße 5 ist der Baubeginn ab 2025 geplant) viele der heutigen [Zeichen 237]-„Radwege“ sowieso komplett beseitigen (z. B. in Barmbeker Straße, Bachstraße, Herderstraße, Winterhuder Weg 8))…

  • Da hatte die Polizei Hamburg (VD5) letztes Jahr nämlich ein echtes Problem als jemand einfach mal die Anordnungen zu ALLEN Radwegebenutzungspflichten nach dem HmbTG angefragt hat :saint:. Spoiler: Das hat einen vierstelligen Betrag gekostet und das Ganze läuft noch immer ;)

    Wurden denn die Anordnungen dann auch offengelegt? Was soll denn da eine vierstellige Summe kosten? Die Akten müssen doch nur herausgesucht werden :P?

  • "nur" ist aber bei Umfang und Alter des Hamburger Radwegenetzes sicher sehr relativ. Und ob man für irgendwelche 70 Jahre alten Radwege, deren Benutzungspflicht ein absoluter No-Brainer ist (weil die Belastungsniveau 4 "Nachtruhe" nennen) je eine geschrieben hat, wäre dann auch spannend :)

  • Für alle Schilder braucht's ne Anordnung mit entsprechender Ermessensausübung.

    Hätte man die 1997er Novelle einfach befolgt und den blauen Schilderwald massiv gestutzt, wäre das für die verbliebenen Schilder ja nun überschaubarer Aufwand gewesen. Aber nachdem sich so ziemlich jede Straßenverkehrsbehörde nach wie vor an die Benutzungspflicht klammert wie ein kleines Kind an sein Lieblingsplüschtier... X/

  • Hätte man die 1997er Novelle einfach befolgt und den blauen Schilderwald massiv gestutzt, wäre das für die verbliebenen Schilder ja nun überschaubarer Aufwand gewesen. ...

    Vom Aufwand her macht das eigentlich keinen Unterschied, wenn man seine verkehrsrechtlichen Anordnungen nach Straßennamen abgeheftet hat, wird man halt alle Straßen durchgehen müssen.

  • Zwischen zwei Käffern im Landkreis STD wurden an einer wenig befahrenen Kreisstraße die Radfahrer aus dem Weg geschafft.

    K 48: Radweg zwischen Bargstedt und Brest eingeweiht | Landkreis Stade (landkreis-stade.de)

    Hurra!

    *edit:

    Zitat

    „Die Beschilderung fehlt noch – aber Radfahren geht trotzdem schon“, sagte der Brester Bürgermeister Johann Höft.

    Das heißt, die ganze Truppe auf dem Bild fährt dort ohne Freigabe auf der falschen Straßenseite? :saint:

  • Ganz schön großer Tross auf dem neuen Weg da auf dem einen Bild in der Zeitung - man hätte aber auch die Pulkregelung aus § 27 StVO in Anspruch nehmen und auf der Fahrbahn fahren können *duckundweg* :S

  • Das heißt, die ganze Truppe auf dem Bild fährt dort ohne Freigabe auf der falschen Straßenseite? :saint:

    Mit Graben dazwischen ist es doch sicherlich ein eigenständiger Weg, der deshalb an allen EInmündungen die Vorfahrt verliert, weswegen er kein straßenbegleitender Radweg ist, der sich mit der Fahrtrichtung an der Fahrbahn orientieren muss und deswegen auch ohne Schilder von Kfz benutzt werden darf ... :saint:

  • Mit Graben dazwischen ist es doch sicherlich ein eigenständiger Weg...

    Sehe ich eigentlich auch so. Aber nicht wegen dem Graben, sondern weil die Entfernung von der Fahrbahn doch schon etwas größer ist, wahrscheinlich über 5m.

    Zitat

    „Die Beschilderung fehlt noch – aber Radfahren geht trotzdem schon“, sagte der Brester Bürgermeister Johann Höft.

    Radfahren geht also auch ohne Schilder?! Na, das ist ja ein Ding.

  • Radfahren geht also auch ohne Schilder?! Na, das ist ja ein Ding.

    "Gehen" tut es sicherlich, und ob es rechtmäßig ist, hat beim Radverkehr eigentlich doch so gut wie noch niemand interessiert, als letztes die Bürgermeister (ihreszeichens Chef[!] der örtlichen Straßenverkehrsbehörde).

  • Das heißt, die ganze Truppe auf dem Bild fährt dort ohne Freigabe auf der falschen Straßenseite? :saint:

    Man könnte auch sagen: Die Gruppe fährt "ohne Not" auf einer Behelfskonstruktion für den Fahrradverkehr und Fußverkehr, die dazu dient, für den KFZ-Verkehr Tempo 100 auf der Fahrbahn zu ermöglichen. Und die Gruppe blockiert damit diese "Behelfskonstruktion" für den gemeinsamen Fuß- und Radverkehr. Denn für Fahrradfahrer aus der Gegenrichtung oder für den Fußverkehr lässt diese Gruppe von mindestens 50 Personen keinen Platz.

    Wer mit so viel Leuten eine gemeinsame Fahrradtour unternimmt, der sollte (muss?) als Verband (§27 StVO) auf der Fahrbahn fahren.

    Allerdings: Ich habe selbst schon Fahrradtouren mit mehr als 20 Personen organisiert. Und im Vorfeld genau diese Problematik besprochen. Und als wir dann an eine entsprechende Stelle kamen, reichte die Autorität des Vorbereitungsteams nicht aus, um das durchzusetzen, was vernünftig und geboten ist, nämlich gemeinsame Fahrt auf der Fahrbahn, um den Fahrradweg nicht zu blockieren.

    Reaktion aus der Fahrradfahrer-Gruppe als dann tatsächlich Gegenverkehr kam, der verärgert war, dass sich da so viele Fahrradfahrer breit machten auf der schmalen "Behelfskonstruktion" (Gemeinsamer Fuß- und Radweg für beide Richtungen):

    "Die sollen gefälligst mal zur Seite treten und sich nicht so anstellen, wir sind schließlich mehr!"

    Da wurde mir klar, bei vielen Leuten gilt: Wer "mehr" ist, darf sich breit machen und andere müssen weichen.

    Der oben erwähnte §27 für den "Verband" gilt auch für den Fußverkehr. Allerdings weiß ich nicht ab vielen Personen. Bei Fahrradfahrer*innen müssen mehr als 15 zusammenkommen. Auf dem Foto in dem Artikel sind es deutlich mehr als 15 Fahrradfahrer*innen:

    K 48: Radweg zwischen Bargstedt und Brest eingeweiht
    Der neue Radweg an der Kreisstraße K 48 zwischen Bargstedt und Brest ist fertig. Am Freitagnachmittag wurde die knapp drei Kilometer lange Verbindung feierlich…
    www.landkreis-stade.de

    Ich kann nur jedem raten: Wer eine Fahrradtour organisiert, sollte das nur dann umzusetzen, wenn sicher ist, dass alle auch mitmachen, was vernünftig und geboten ist.

  • Wer mit so viel Leuten eine gemeinsame Fahrradtour unternimmt, der sollte (muss?) als Verband (§27 StVO) auf der Fahrbahn fahren.

    Das wäre doch mal ein PR-Stunt gewesen: Wir fahren im Großverband auf der Fahrbahn von Bargstedt nach Brest und zurück, um den daneben liegenden neuen Radweg einzuweihen :).

  • Das wäre doch mal ein PR-Stunt gewesen: Wir fahren im Großverband auf der Fahrbahn von Bargstedt nach Brest und zurück, um den daneben liegenden neuen Radweg einzuweihen :).

    Das trifft eben genau das Problem: Radwege werden gebaut, weil die Autofahrer*innen (oft) in der Überzahl sind und auch keine Notwendigkeit sehen, daran etwas zu ändern, oder irgendwelche Einschränkungen für andere Verkehrsteilnehmer*innen in Kauf zu nehmen. Zum Beispiel niedriges generelles Tempolimit, oder ggf. geduldig abwarten, bis ein Zweirad gefahrlos überholt werden kann. Es ist nicht so sehr so, dass Autofahrer*innen auf Landstraßen generell zu schnell fahren oder Fahrradfahrer*innen (und Fußgänger*innen) gefährlich überholen. Ich vermute dass die Denke vorherrscht: "Warum muss die Person da jetzt unbedingt mit dem Rad fahren oder zu Fuß gehen, die hält ja den ganzen Verkehr auf. Kann diese Person nicht wie ein "normaler Mensch" das Auto benutzen?"

    Wenn dann die Fahrradfahrer in der Überzahl sind (was selten genug vorkommt), dann merken Sie es gar nicht, sondern drängen sich in großen Gruppen auf engste Wege, weil sie bereits so "erzogen" sind, dass sie ein bisschen "unnormal" sind und besser daran tun, anderen mit "ihrem Spleen" (kein Auto zu benutzen, sondern ein Rad oder gleich zu Fuß zu gehen) nicht zu sehr "auf die Nerven" zu gehen.

    Aber in dem Fall Radweg-Einweihung wäre es tatsächlich absurd gewesen, den Fahrradweg dadurch einzuweihen, dass man die Fahrbahn befährt, statt den neu geschaffenen Fahrradweg. Bzw. den kombinieten Fuß- und Radweg, denn ich vermute darauf wird die Beschilderung hinauslaufen. Und ich vermute, dass viele die dort zu einem Termin zusammenkamen, um den Radweg einzuweihen, sonst eher zeitlich so sehr verteilt den Fahrradweg benutzen werden, dass es nicht ausreicht, um eine "kritische Masse" (Critical mass) zusammen zu bekommen.

  • Wurden denn die Anordnungen dann auch offengelegt? Was soll denn da eine vierstellige Summe kosten? Die Akten müssen doch nur herausgesucht werden :P?

    Ja, größtenteils wurden die Anordnungen offengelegt. Die Akten werden noch immer analog geführt (digitale Aktenführung hält man bei Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen weiterhin nicht für nötig, im Gegenteil: die BIS ist da auch noch stolz drauf :/) ^^

    Für eine sehr erhebliche Anzahl an Straßen aber nicht, was nicht unbedingt daran liegen dürfte, dass keine Anordnungen existieren, sondern dass die Behörden offensichtlich viel mehr Angst davor haben, dass z. B. rauskommen könnte, dass in Sülldorfer Landstraße (B 431, 4-streifig), Saarlandstraße, Stein-Hardenberg-Straße (ehemals B 75) die Radwegebenutzungspflicht z. T. seit fast 14 Jahren aufzuheben ist.


    Die Vierstelligkeit der Gebühren ist offenkundig illegal und Teil eines noch immer laufenden Verfahrens. Die Behörden glauben offenkundig, dass Menschen keine Transparenzanfragen stellen, wenn man, offensichtlich rechtswidrig, irrwitzige Gebührensätze ansetzt ^^

    "nur" ist aber bei Umfang und Alter des Hamburger Radwegenetzes sicher sehr relativ. Und ob man für irgendwelche 70 Jahre alten Radwege, deren Benutzungspflicht ein absoluter No-Brainer ist (weil die Belastungsniveau 4 "Nachtruhe" nennen) je eine geschrieben hat, wäre dann auch spannend :)

    Auch für Amsinckstraße, Jahnring, An der Alster usw. existieren straßenverkehrsbehördliche Anordnungen ;). Meist aus 04/1998 bzw. 05/1998. Aus den Anordnungen geht auch ganz klar hervor: geltendes Recht, im Hinblick auf Radverkehr, hat die Polizei Hamburg bereits damals gar nicht interessiert und es ging einzig darum, dass man irgendwie Gründe findet, um den Radverkehr von der Fahrbahn verbannen zu können…


    Wenn „Belastungsniveau 4“ doch angeblich so „gefährlich“ sein soll, dann gibt es sicher eine Erklärung dafür, weshalb die Straßenverkehrsbehörden für Sülldorfer Landstraße, Osdorfer Landstraße, Rugenfeld, Rugenbarg, Ahrensburger Straße, Bargteheider Straße, Holstenhofweg, Ölmühlenweg, Oldenfelder Stieg, Holstenplatz, Kieler Straße (4-streifiger Teil) bereits zwischen 2010 und 2012 die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht angeordnet haben ^^


    Sobald es um die großen Hauptverkehrsstraßen im Zusammenhang mit Radverkehr geht, wird Hamburgs Polizei jedes Mal kreativ (nett formuliert), was das Erzählen von offenkundigen Märchen, wie „Schulwegsicherung“ (denn die wird bekanntermaßen am Besten mittels 1,20 m breiter „Radwege“ mit [Zeichen 237] erreicht, die direkt in der Dooringzone liegen, vor einer Schule, wohlgemerkt), angeht :S


    Die Polizei Hamburg hat auch ganz aktuell ein paar ‚neue’ Tricks gefunden, um den Radverkehr mittels VZ 244 und VZ 254 weiter sabotieren zu können (und [Zeichen 237] darf dabei natürlich auch nicht fehlen) X(