Landkreis Stade

  • Isser schon benutzungspflichtig? Also müsste es eher heißen: "Endlich bremsen Radfahrer den echten Verkehr nicht länger aus. Diese müssen sich nun devot auf den Radweg verp*ssen."

    Welche Maßnahmen gab es denn vorher, welche Radfahrer auf der Fahrbahn "schützen" sollten? Lass mich raten: gar keine.

  • Isser schon benutzungspflichtig?

    Das Blauschild ist auf dem Bild links zu erkennen. Und hinter der feiernden Truppe sieht man sicherlich auch ein [Zeichen 240] von hinten.

    Toll, dass das Pressefoto gleich an einer neu geschaffenen Gefahrenstellen aufgenommen wurde, wo aus beiden Fahrtrichtungen auf die andere (falsche) Straßenseite gewechselt werden muss. Mir fallen direkt drei tödliche Radunfälle im Landkreis STD ein, die auf das Überqueren einer Straße außerorts zurückzuführen sind. In allen drei Fällen war es aber eine notwendige Überquerung zum Abbiegen. Warum man glaubt, dass das Radfahren sicherer wird, indem man das auch noch auf freier Strecke erzwingt, wissen die wohl selbst nicht.

    1. POL-STD: Schwerer Verkehrsunfall in der Gemarkung Nottensdorf | Presseportal (der Radfahrer ist eine Woche später im Krankenhaus verstorben)

    2. Radfahrer stirbt nach Zusammenstoß mit Motorrad - Harsefeld (kreiszeitung-wochenblatt.de)

    3. 85-jähriger Radfahrer nach Unfall in Fredenbeck gestorben - Fredenbeck (kreiszeitung-wochenblatt.de)

    In zwei Fällen übrigens Radfahrer (m) > 80 Jahre.

  • Hier diese Magistrale bei Mapillary zu betrachten (einfach oben auf Play klicken und wundern). Die Person (calmapill), die die Bilder dort eingestellt hat, ist am Ende der Strecke vorsichtshalber gleich über die Wiese und über ein Hofgrundstück gefahren, um der gefährlichen "Straße" zu entkommen. Sicher ist sicher... 8o

  • Zitat

    schützen [...] die Radfahrer und Fußgänger jetzt deutlich besser. [Wovor?]

    ...aber die gewonnene Sicherheit sei allen wichtig gewesen.

    Yeti Als Ortsfremder gehe ich jetzt mal davon aus, dass es bei Euch Bestien, Trolle, Drachen, etc. gibt, die alles jagen und fressen, was sich auf der Fahrbahn bewegt. Schließlich wird nicht erwähnt, vor wem oder was da geschützt werden muss?

    Hat man denn so eine Bestie schon mal erlegt? Gibts ein Foto davon? Gruselig.

    Aber was machen denn nur die armen Autofahrer? Die sind den Kreaturen weiterhin hilflos ausgeliefert? Im Namen des ADAC beschwere ich mich, dass Autofahrer mal wieder total benachteiligt werden.

  • Die einzige Bestie, die ich hier kenne, ist ein Yeti.

    Neulich soll in einer Besprechung des Landkreises mein Name zusammen mit den Worten "renitenter Querulant" gefallen sein. Ich fühle mich geehrt.

  • Die einzige Bestie, die ich hier kenne, ist ein Yeti.

    Neulich soll in einer Besprechung des Landkreises mein Name zusammen mit den Worten "renitenter Querulant" gefallen sein. Ich fühle mich geehrt.

    :) Dann frag doch bei https://www.landkreis-stade.de/portal/meldungen/ mal nach, wovor genau da geschützt werden muss. Wird im Artikel mit keinem Wort erwähnt. Sag einfach, die bayerischen Gebirgsschützen haben gefragt, ob es da im Landkreis Stade Wolpertinger gibt und angeboten, sie zu erledigen. Für ein zünftiges Freibier.

  • Neuer Radweg an der K 53 zwischen Griemshorst und Kammerbusch sorgt für mehr Sicherheit | Landkreis Stade (landkreis-stade.de)

    Sollte wohl heißen: "Neuer Radweg an der K53 erweckt den trügerischen Eindruck von mehr Sicherheit."

    Das ist hier: OpenStreetMap Wer braucht da einen "Radweg"?

    Die beiden Antworten finden sich im Artikel:

    1.

    Zitat

    gibt das ein gutes Gefühl.

    Gefühl! Und Du fragst nach Fakten! Also echt ... damit kannst Du nicht mal Homöopathiejüngern und Leerdenkern kommen ...


    2.

    Zitat

    Die Kosten des neuen Rad- und Gehweges in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro

    Warum wohl steht da ein freudestrahlender Vertreter des Bauunternehmens im Bild?

  • Das ist doch klar . Es müssen Autofahrer geschützt werden, wegen eines Radfahrers den Fuß vom Gaspedal nehmen zu müssen.

    Den Verdacht habe ich auch. Dazu müsste man genau beobachten, was aus den bestehenden Tempolimit-Stellen wird.

    Es gibt hier ein Tempolimit 70:

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    Kurz darauf verläuft die Fahrbahn vorbei an einem kleinen Weiler. Dort ist Tempo 50 angeordnet.

    Nach der Vorbeifahrt an dem Weiler steht ein Tempo 50 unmittelbar hinter einer Feldweg-Einmündung oder Grundstückszufahrt.

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    Wann endet dieses Tempo 50-Gebot?

    Ich glaube nicht, dass Autofahrer ab diesem Schild nur noch Tempo 50 fahren. Allerdings müssten sie das, weil es ja keine Einmündung oder ein weiteres Schild gibt, dass Tempo 50 max. aufhebt.

    An dieser Stelle kommt erneut ein kleiner Weiler. Dort steht noch deutlich vor den ersten Gebäuden ein Schild "Achtung Kinder" mit dem Zusatz "Fußweg".

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    Angenommen, die Tempo 50-Anordnung, wenige hundert Meter vorher, ist an dieser Stelle noch aktuell, dann müssten Autofahrer dort das Tempo auf maximal 30 km/h reduzieren. Auch dann, wenn kein Kind in Sicht ist.

    An anderen Stellen auf der Landstraße, an der der Radweg gebaut wurde, gibt es gar keine Geschwindigkeitsbegrenzungen, dort darf also Tempo 100 gefahren werden.

    Direkt in Höhe des Ortsausgangsschildes Kammerbusch steht eine Tempobegrenzung von 50 km/h, aber dieses Tempolimit gilt nur für LKW, die auf Landstraßen ohnehin nur 60 km/h fahren dürfen.

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    Ich finde es falsch, sich darüber lustig zu machen, dass hier ein Radweg gebaut wurde. Ich finde es trotzdem nicht richtig, dass er gebaut wurde, denn er hätte nicht gebaut werden müssen, wenn auf der Strecke, an der der Radweg gebaut wurde, Tempo 60 gelten würde. Und an den Gefahrenstellen, zum Beispiel Bushaltestelle, Kurven, Kreuzungen oder größere Einmündungen Tempo 30.

    Stattdessen ist zu befürchten, dass der Radwegebau dazu führt, dass bestehende Tempolimits aufgehoben werden.

    Ganz nebenbei: Die Bushaltestelle ist blanker Hohn:

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    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (8. September 2022 um 22:25) aus folgendem Grund: "Stattdessen ist zu befürchten, dass der Radwegebau dazu führt, dass bestehende Tempolimits aufgehoben werden. " eingefügt. Link zu Ortsausgang Kammerbusch eingefügt.

  • Welche Maßnahmen gab es denn vorher, welche Radfahrer auf der Fahrbahn "schützen" sollten? Lass mich raten: gar keine.

    Und genau das ist der Grund, warum solche Radwege gebaut werden und dann auch wirklich freudig begrüßt werden.

    Es wird nichts gemacht, um Radfahrer auf der Fahrbahn zu schützen.

    Schlimmer noch: Es ist vermutlich auch nicht möglich, da viel zu machen.

    Bei genauer Betrachtung fällt dieses Schild am Ortsausgang von Kammerbusch auf:

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    Fahrzeuge, die schwerer sind als 3,5 t dürfen max. 50 km/h fahren.

    Ein Kleintransporter, der knapp unter 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht hat, darf also Tempo 100 fahren. Vor einem Kleintransporter, der etwas mehr wiegt, bin ich also als Radfahrer insofern "geschützt", als dass ihm eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auferlegt ist.

    Nach ca. 1 km Wegstrecke kommt eine gefährliche Kurve und erst ein Tempo-70, dann ein Tempo-50-Limit.

    Direkt nach dem Weiler wird das Tempo-50-Limit erneuert und gilt dann bis Harsefeld.

    Zumindest theoretisch, denn ich befürchte, dass dieses Tempo-50-Gebot nicht allzu ernst genommen wird.

    Es wurde also etwas mehr gemacht als "gar keine" Maßnahmen, die Fahrradfahrer auf der Fahrbahn schützen.

    Leider erfährt man nichts über Bemühungen, die Geschwindigkeit auf der Fahrbahn zu begrenzen. Ich befürchte allerdings, dass die Autofahrerschaft und ihre Lobby-Verbände da sehr genau hinschauen und dass eine Tempolimitierung davon bedroht ist, weggeklagt zu werden.

    Siehe zum Beispiel hier:

    "Potsdam - Im Streit um die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B2 am so genannten Bullenwinkel hält die Stadtverwaltung an ihrer Position fest: Es gebe für eine durchgehende Begrenzung auf Tempo 70 keine rechtliche Grundlage."

    Entschärfung des Bullenwinkels: Anwohner fordern Tempolimit auf der B2
    Forderung nach Tempo 70: Anwohner wollen ein Tempolimit auf der B2. Die Stadt sieht keine rechtliche Grundlage dafür, erwägt aber ein Wildschutzzaun am…
    www.tagesspiegel.de

    (tagesspiegel vom 1.2.2019)

    Oder hier:

    "Auf Landes-, Bundes- und Kreisstraßen darf es laut Straßenverkehrsordnung keine Tempo-30-Zonen geben. Das hat nun das Landgericht Koblenz noch einmal unterstrichen. Geklagt hatte eine Autofahrerin, die sich durch eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 126 gestört gefühlt hatte."

    Das bedeutet: Ein Tempolimit von 30 km/h ist auch an gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel im Bereich enger Kurven, überhaupt nicht möglich auf der Straße, an der jetzt der Radweg gebaut wurde. Würde jedoch ein Achtung Fahrradfahrer Schild aufgestellt werden, dann wäre ein Autofahrer verpflichtet in einem Tempo-50 -Bereich noch mal auf Tempo-30 zu verlangsamen.

    Wurde so was diskutiert, bevor der Radweg von Kammerbusch nach Griemshorst in Auftrag gegeben wurde? Wie wäre eine Diskussion ausgegangen? Und hätte es tatsächlich Maßnahmen gegeben, ein niedriges Tempolimit zu kontrollieren?

    Ich kann gut verstehen, dass die Freude groß ist, dass der Radweg gebaut wurde. Auch wenn es nur die zweitbeste Lösung ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (9. September 2022 um 10:23)

  • Das ist doch klar . Es müssen Autofahrer geschützt werden, wegen eines Radfahrers den Fuß vom Gaspedal nehmen zu müssen.

    Leider ist das so. Und jetzt?

    "Scheiß drauf? Muss der Fahrradfahrer halt hinnehmen, dass Autofahrer nicht den Fuß vom Pedal nehmen?

    Hier ein Mapillary-Bild von der Büttnerstraße:

    Dort ist eine durchgezogene weiße Linie auf der Fahrbahn, die wird jedoch ständig von Autofahrern ignoriert, wenn sie einen Fahrradfahrer überholen, weil der ihnen "zu langsam" fährt:

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    Das Problem ist den Verkehrsbehörden bekannt. Man wartet anscheinend darauf, dass sich das irgendwie von selbst erledigt.

    Einstweilen hat man blaue Fahrradsymbole auf die Fahrbahn aufgebracht:

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    Warum eigentlich blau und nicht weiß?

    Wie wäre es damit:

    Würde das auch ignoriert werden, wie die weiße Linie?

  • Und genau das ist der Grund, warum solche Radwege gebaut werden und dann auch wirklich freudig begrüßt werden.

    Es wird nichts gemacht, um Radfahrer auf der Fahrbahn zu schützen.

    Das heißt also, dass die Straßenverkehrsbehörde bisher keinen Anlass gesehen hat, Radfahrer auf der Fahrbahn zu schützen?

    Was genau ist dann die Begründung für die nun angeordnete Radwegbenutzungspflicht, welche aufgrund § 45 (9) StVO strengen Vorgaben genügen muss?

  • Es wird nichts gemacht, um Radfahrer auf der Fahrbahn zu schützen.

    Schlimmer noch: Es ist vermutlich auch nicht möglich, da viel zu machen.

    Was soll daran schlimm oder schlimmer sein?

    Hinter dieser ganzen Angstdebatte mit all dem Radweghumbug steckt eine falsche Prämisse: Radfahren sei gefährlich.

    Es gibt so etwas wie ein allgemeines Lebensrisiko, das einfach hingenommen wird. Das Leben an sich ist lebensgefährlich. Schlimmer noch: Da ist noch keiner lebend raus gekommen. Macht man sich ernsthaft einen Kopf, wenn man zum Schwimmen geht oder Treppen steigt? Radfahren ist sicherer!

    Radwege zu bauen, macht einfach keinen Sinn. Eher sollte man die Treppenstufen polstern. Das die Angst vorm Radfahrern hochgehalten wird, dient nur dazu, dass Autofahrer ihre Radwege bekommen, dass sich Radfahrer durch die Sonderbehandlung gebauchtpinselt fühlen können und so sogar ihre eigene Diskriminierung fordern.

  • Was soll daran schlimm oder schlimmer sein?

    Hinter dieser ganzen Angstdebatte mit all dem Radweghumbug steckt eine falsche Prämisse: Radfahren sei gefährlich.

    Es gibt so etwas wie ein allgemeines Lebensrisiko, das einfach hingenommen wird. Das Leben an sich ist lebensgefährlich. Schlimmer noch: Da ist noch keiner lebend raus gekommen. Macht man sich ernsthaft einen Kopf, wenn man zum Schwimmen geht oder Treppen steigt? Radfahren ist sicherer!

    Radwege zu bauen, macht einfach keinen Sinn. Eher sollte man die Treppenstufen polstern. Das die Angst vorm Radfahrern hochgehalten wird, dient nur dazu, dass Autofahrer ihre Radwege bekommen, dass sich Radfahrer durch die Sonderbehandlung gebauchtpinselt fühlen können und so sogar ihre eigene Diskriminierung fordern.

    Mit derselben Begründung könnte man fordern, den Bau von Bürgersteigen oder Fußwegen aufzugeben.

    Alles nur noch shared space!

    Keine Verkehrsflächen mehr für bestimmte Nutzergruppen.

    Shared Space – Wikipedia
    de.wikipedia.org

    Kann man machen! Es gibt genügend Beispiele dafür:

    "Shared Space verzichtet auf Bordsteine und Abgrenzungen und setzt stattdessen auf eine orientierende Unterteilung des Straßenraums. Im Zuge einer „Entregelung“ der Verkehrslandschaft sind keinerlei Ampeln oder Verkehrs- und Hinweisschilder vorgesehen. Die Straßenverkehrsordnungen werden reduziert auf „gegenseitiges Rücksichtnehmen“ und das Rechts-vor-Links-Gebot. Mit diesen Maßnahmen wird eine gewollte Unsicherheit erzeugt, welche die Verkehrsteilnehmer dazu zwingt, den Raum situationsbedingt durch Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern einzuschätzen."

    Der Verzicht auf Radwegebau oder Fußwegebau entlang einer Landstraße ist jedoch nicht dasselbe wie die Schaffung eines Shared-Space-Raumes.

    Dass Fahrradfahrerinnen oder Fahrradfahrer davor zurückschrecken, auf einer Landstraße ohne wirksame Geschwindigkeitsbegrenzungen das Fahrrad zu benutzen, kann nicht einfach mit irrationaler Angst begründet werden. Und der Versuch, das Risiko beim Fahrradfahren klein zu reden, reicht nicht aus, um das Fahrradfahren attraktiv zu machen. Tatsächlich ist es sehr viel gefährlicher, Auto zu fahren als Fahrrad zu fahren. Meine Erfahrung ist: Das ist nur ganz wenigen Menschen vermittelbar.

    Seit wann liegt die Büttnerstraße im Landkreis Stade? Wollen Sie hier schon wieder das Thema kapern?

    Die Büttnerstraße ist ein Beispiel dafür, dass Autoverkehr-Teilnehmende oft geltende Verkehrsregeln ignorieren und dabei auch die Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmer*innen in Kauf nehmen. Die Hoffnung, die viele mit einem Radweg verknüpfen ist: Dieses gefährliche Autofahrer*innen-Verhalten ist weniger gefährlich für Radfahrer*innen, wenn ein Radweg zur Verfügung steht. Leider eine trügerische Hoffnung, weil neue Gefahren entstehen durch den Radwegebau. Trotzdem kann Radwegebau Sinn machen, wenn bestehende Gefahren nicht anders reduziert werden.

    Im Fall Büttnerstraße ist ein Radwegebau nicht möglich, dazu ist die Brücke nicht breit genug im Querschnitt. Mindestens aber könnten weiße statt blaue Fahrrad-Piktogramme markiert werden. Zusätzlich könnte Vz 277.1 angeordnet werden.

    https://www.stvo2go.de/wp-content/uploads/ueberholverbot-einspurige-anfang-e1616018680380.png

    Im Fall Landstraße zwischen Kammerbusch und Griemshorst könnte ein niedrigeres Tempolimit die Akzeptanz der Strecke bei Fahrradfahrenden erhöhen. Genau das habe ich gefordert, bzw. darauf hingewiesen, dass in diese Richtung viel mehr Überlegungen hätten angestellt werden müssen. Das wurde aber anscheinend nicht gemacht. Zumindest erfährt man in der Berichterstattung über den Radwegebau nichts.

    Und wenn ich dann hier lese, dass jemand ein Angsthase sei, der ein niedrigeres Tempolimit auf Landstraßen fordert, um das Radfahren zu fördern, dann frage ich mich schon, ob ich seinen Anspruch, "lebe Wild und gefährlich", teilen möchte.

  • Der Verzicht auf Radwegebau oder Fußwegebau entlang einer Landstraße ist jedoch nicht dasselbe wie die Schaffung eines Shared-Space-Raumes.

    Dass Fahrradfahrerinnen oder Fahrradfahrer davor zurückschrecken, auf einer Landstraße ohne wirksame Geschwindigkeitsbegrenzungen das Fahrrad zu benutzen, kann nicht einfach mit irrationaler Angst begründet werden. Und der Versuch, das Risiko beim Fahrradfahren klein zu reden, reicht nicht aus, um das Fahrradfahren attraktiv zu machen. Tatsächlich ist es sehr viel gefährlicher, Auto zu fahren als Fahrrad zu fahren. Meine Erfahrung ist: Das ist nur ganz wenigen Menschen vermittelbar.

    Auch auf die Gefahr hin, weiter abzudriften, werde ich darauf eingehen, weil einige Interessante Ansätze enthalten sind. Und fürs Protokoll: man muss das Risiko beim Fahrradfahren nicht kleinreden, sondern es ist klein.

    Mit Shared-Space bekommt man mich grundsätzlich, wenn die Rahmenbedingen passen. Bei anderen Rahmenbedingen halte ich eine Trennung in Fahrbahn und Bürgersteig ebenfalls für sinnvoll, weil beides unterschiedliche Funktionen oder auch Funktionsweisen haben. Der Unterschied ist die Kommunikation.

    Wenn ich auf dem Bürgersteig unterwegs bin und meinen Nachbar treffe, bleiben wir stehen, um ein paar Worte zu wechseln. Und zwar genau dort, wo wir uns getroffen haben. Ob wir dabei anderen im Weg sind, ist erst einmal nebensächlich. Fall jemand kommt, treten wir zur Zeit, der andere verzögert gegebenenfalls kurz, ein Gruß, ein Lächeln, keiner hat Stress. Miteinander, Kommunikation halt. Verbal, nonverbal.

    Man kann Verkehr aber auch effektiver organisieren, indem man die Aufenthaltsfunktions eleminiert. Das geschieht auf Fahrbahnen. Aber auch dort kommt es zu Konflikten, wenn man deutlich unterschiedlich schnell unterwegs ist. Die StVO regelt, wie der Konflikt aufgelöst wird, weil eine Kommunikation nur schwer möglich ist: Die einen warten, bis sie überholen können, die anderen ermöglichen das Überholen, wenn sich eine Gelegenheit bietet. Bei Radfahrern kommt erschwerend die Diskriminierung hinzu. Einige erwarten, dass der Konflikt nicht miteinander sondern einseitg vom Radfahrer gelöst wird. Die Radfahrer haben dann den Stress, den Konflikt einseitig auflössen zu wollen (zu glauben, es zu müssen) und es jedoch nicht zu können. Kommunikation als Entspannungsmöglichkeit funktioniert auch nicht, weil Autos Kommunikationskiller sind.

    Diesen Stress wollen sich die meisten Radfarher ersparen. Er beruht aber nicht unerheblich auf einem Minderwertigsgefühl. Das wiederum würden oder können die meisten sich nicht eingestehen. Die Gefahr als Argument ist die vom Unterbewusstsein gewählte gesichtswahrende Alternative. Das stellt ein kognitive Dissonanz dar. Es wird nicht mit irrationaler Angst begründet, sonder irrational mit Angst. Da liegt auch die Urasche, warum man jemanden oft genug auch mit Fakten nicht überzeugen kann. Die anzuerkennen würde bedeuten, sich seiner kognitiven Dissonanz zu stellen. Ein alles andere als einfaches Unterfangen.

  • Die StVO regelt, wie der Konflikt aufgelöst wird, weil eine Kommunikation nur schwer möglich ist: Die einen warten, bis sie überholen können, die anderen ermöglichen das Überholen, wenn sich eine Gelegenheit bietet. Bei Radfahrern kommt erschwerend die Diskriminierung hinzu. Einige erwarten, dass der Konflikt nicht miteinander sondern einseitig vom Radfahrer gelöst wird. Die Radfahrer haben dann den Stress, den Konflikt einseitig auflösen zu wollen (zu glauben, es zu müssen) und es jedoch nicht zu können. Kommunikation als Entspannungsmöglichkeit funktioniert auch nicht, weil Autos Kommunikationskiller sind.

    Ja, das ist ein grundlegendes Defizit. Und doch gebe ich die Kommunikation nicht auf, glotze dafür auch mal durch eine getönte Scheibe, um genau diese Entspannungsmöglichkeit zu suchen. Immer mit der selbstverständlichen Grundhaltung, dass sich hier zwei gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer begegnen.

    Und mit dem Humor, der auch für Yeti unentbehrlich ist, um im Landkreis Stade nicht zu verzweifeln. ;)