Es geht um die Kreuzung zwischen der Fußgängerzone Mühlenstraße und der Ledastraße in Leer, Ostfriesland.
Ich vermute, es handelt sich um den Versuch, dem Fußverkehr (und Radverkehr?) entlang der Fußgängerzone irgendeine Art von Vorrechten einzuräumen.
Ich finde das hier schwierig, denn nach meinem Dafürhalten haben Fußgänger nichts von dem , weil Fußgänger an den Vorfahrtsregelungen nicht teilnehmen. Für den Fahrverkehr aus der Fußgängerzone gilt zunächst einmal § 10 StVO wegen , dann aber doch wieder . Der Querverkehr entlang der Ledastraße sieht hingegen erstmal das , soll aber in Wirklichkeit querende Fußgänger vorbeilassen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Kreuzung nicht so funktioniert, wie sich die Behörde das mutmaßlich vorgestellt hat? Und: Was hätte gegen einen Fußgängerüberweg gesprochen?