Vorfahrt, Vorrang, Vorfuß in der Mühlenstraße in Leer

  • Es geht um die Kreuzung zwischen der Fußgängerzone Mühlenstraße und der Ledastraße in Leer, Ostfriesland.

    Ich vermute, es handelt sich um den Versuch, dem Fußverkehr (und Radverkehr?) entlang der Fußgängerzone irgendeine Art von Vorrechten einzuräumen.

    Ich finde das hier schwierig, denn nach meinem Dafürhalten haben Fußgänger nichts von dem [Zeichen 301], weil Fußgänger an den Vorfahrtsregelungen nicht teilnehmen. Für den Fahrverkehr aus der Fußgängerzone gilt zunächst einmal § 10 StVO wegen [Zeichen 243], dann aber doch wieder [Zeichen 301]. Der Querverkehr entlang der Ledastraße sieht hingegen erstmal das [Zeichen 206], soll aber in Wirklichkeit querende Fußgänger vorbeilassen.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Kreuzung nicht so funktioniert, wie sich die Behörde das mutmaßlich vorgestellt hat? Und: Was hätte gegen einen Fußgängerüberweg gesprochen?

  • Ich vermute, es handelt sich um den Versuch, dem Fußverkehr (und Radverkehr?) entlang der Fußgängerzone irgendeine Art von Vorrechten einzuräumen.

    Und wie kommst Du darauf?

    ...

    Für den Fahrverkehr aus der Fußgängerzone gilt zunächst einmal § 10 StVO wegen [Zeichen 243], dann aber doch wieder [Zeichen 301].

    Ja... was gilt denn, wenn Verkehrszeichen etwas anderes regeln als die allgemeinen Regeln?

    Hier ist das vermutlich unzulässig, weil es sich gar nicht um eine Kreuzung im Rechtssinne handelt.

    Und: Was hätte gegen einen Fußgängerüberweg gesprochen?

    Der Umstand, dass dann der Fahrzeugverkehr (Lieferverkehr) aus der Fußgängerzone diesen Fußgängerüberweg nutzen müsste.

  • Es geht um die Kreuzung zwischen der Fußgängerzone Mühlenstraße und der Ledastraße in Leer, Ostfriesland.

    Ich vermute, es handelt sich um den Versuch, dem Fußverkehr (und Radverkehr?) entlang der Fußgängerzone irgendeine Art von Vorrechten einzuräumen.

    Ist es denn so, dass der offensichtlich erkennbare und beabsichtigte Vorrang des Fußverkehrs entlang der Fußgängerzone funktioniert?

    Es wäre nicht das erste mal, dass in einer rechtlich streng genommen unklaren Situation alles genau so funktioniert, wie sich die Planer das vorstellen und es auch von allen akzeptiert wird.

    Wenn aus der Perspektive auf deinem Bild ein Autofahrer oder Radfahrer auf den hochgelegten Fußweg zuhält, dann sollte er beim Stopp-Schild stehen bleiben und den Querverkehr passieren lassen, bevor er selbst weiterfährt.

    Gibt es denn Autofahrer oder Radfahrer, die sich an der Stelle (vor dem Stopp-Schild auf deinem Foto sagen) sagen: Stopp-Schild heißt, für Fußgänger muss ich nicht anhalten, deshalb akzeptiere ich nicht, dass die Vorrang haben sollen? Und sagen die sich, weil ich dass als Fahrzeugführer so sehe, dass die meiner Meinung nach eigentlich keinen Vorrang haben dürften, fahre ich hier munter drauf los und gehe davon aus, dass die Fußgänger*innen anhalten oder zur Seite springen?

    Vermutlich dürfte das in den allermeisten Fällen doch auch der Fall sein. Und in den wenigen Fällen, in denen das nicht hinhaut, kommt es trotzdem nicht zu einem Unfall.

    Ist die Fußgängerzone Mühlenstraße eigentlich grundsätzlich für den Fahrzeugverkehr gesperrt, oder gibt es Ausnahmen wie Anlieger, Lieferverkehr, Fahrräder?

  • Ist die Ledastrasse [Zeichen 274.1] ? Weitere Option wären wohl Bordsteinkanten quer über die Ledastrasse.

    Warum Bordsteinkanten? Es sind doch Rampen eingebaut worden, die auf die deutlich höher gelegene Fußgängerfläche hinaufführen.

    Diese Form die Fußgänger-Vorrangberechtigung anzuzeigen ist ausreichend. Und die wird auch nicht dadurch aufgehoben, dass dort ein Stopp-Schild steht am Rand der Rampe.

  • Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Kreuzung nicht so funktioniert, wie sich die Behörde das mutmaßlich vorgestellt hat? Und: Was hätte gegen einen Fußgängerüberweg gesprochen?

    Man könnte sich auch einfach ein neues Verkehrszeichen / Zusatzzeichen ausdenken, das die Vorfahrt um einen "Vorgang" erweitert.

    *edit: Bevor es noch mehr "Likes" gibt: Das war ironisch gemeint :)

    Einmal editiert, zuletzt von Yeti (9. August 2021 um 11:38)

  • Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Kreuzung nicht so funktioniert

    Ich vermute mal, dass die Kreuzung in der Praxis ganz gut funktioniert. Denn die meisten Menschen kennen die Verkehrsregeln nicht so detailliert. Und man sieht ja, was gemeint ist.

    Formal hast Du aber natürlich recht.

    Mir fallen drei formal mögliche Varianten ein:

    1. FGÜ: Ist vermutlich in Verlängerung einer Straße und quer über eine Kreuzung nicht zulässig.
    2. Bordsteine: Geht vermutlich auch nicht. Denn formal ist es ja eine normale Kreuzung. Es wäre mir neu, dass Bordsteine zur Regelung von Vorrang eingesetzt werden dürfen.
    3. VBB: Man könnte die Kreuzung als VBB deklarieren. Das müsste gehen, oder?
  • Bordsteine: Geht vermutlich auch nicht. Denn formal ist es ja eine normale Kreuzung. Es wäre mir neu, dass Bordsteine zur Regelung von Vorrang eingesetzt werden dürfen.

    Werden sie regelmäßig:

    Zitat

    § 10
    Einfahren und Anfahren

    1Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will,

    Wird bei uns häufig eingesetzt um Kreuzungen mit Anwohnerstraßen etc. von normalen Straßen optisch zu trennen. Auch ohne Gehweg. Kann auch sehr zart ausgeführt werden, 5cm breite Pflastersteine im Boden versenkt.

  • Ja... was gilt denn, wenn Verkehrszeichen etwas anderes regeln als die allgemeinen Regeln?

    Das Dumme daran ist, dass derjenige, der das Stoppzeichen hat, ja vermutlich auch das Fußgängerzonenschild prima sieht, wenn er den Blick suchend nach Vorfahrtberechtigten schweifen lässt, und damit sofort sieht, dass von dort ja kein Vorfahtberechtigter kommen kann, weil Fuzo.

    Dazu gab es bspw. in KA schon mal 1 oder 2 Urteile. weil man so ähnlich der Tram aus der Fuzo Vorfahrt geben wollte, Autofahrer bekam Recht ...

    Inzwischen hat man an der einen Stelle den Beginn der Fuzo etwas zurückverlegt, aber nur in der Mitte (nicht am Rand, da steht's immer noch nahe der Bordsteinkante) und auch nicht weit genug weg nach dem BGH-Urteil, der das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs 30 m weiter wirken ließ ...

    Ich erwarte also mit Spannung den nächsten Unfall mit neuem Urteil ... Hätte ich ein altes Auto statt eines Rades, würde ich es ja für eine Fortschreibung des Rechts opfern ...

  • Man könnte sich auch einfach ein neues Verkehrszeichen / Zusatzzeichen ausdenken, das die Vorfahrt um einen "Vorgang" erweitert.

    Eigentlich sagt das Zz über dem 205 nur, dass mit Radfahrern aus beiden Richtungen zu rechnen ist, das ist bei Fußgängern aber eine Binsenweisheit ...

    1. FGÜ: Ist vermutlich in Verlängerung einer Straße und quer über eine Kreuzung nicht zulässig.
    2. Bordsteine: Geht vermutlich auch nicht. Denn formal ist es ja eine normale Kreuzung. Es wäre mir neu, dass Bordsteine zur Regelung von Vorrang eingesetzt werden dürfen.
    3. VBB: Man könnte die Kreuzung als VBB deklarieren. Das müsste gehen, oder?

    1. In Stuttgart hat man da keine Hemmungen ...

    2. Abgesenkte Bordsteine regeln durchaus das EINFAHREN in eine FAHRBAHN, bei Deinem Vorschlag wäre es umgekehrt, also fraglich ...

    3. Wenn der vbB > 30 m in die Fuzo reinreicht, ginge das, bei weniger nach BGH nicht, eigentlich ...

  • Eigentlich sagt das Zz über dem 205 nur, dass mit Radfahrern aus beiden Richtungen zu rechnen ist, das ist bei Fußgängern aber eine Binsenweisheit ...

    Das Zusatzzeichen über dem [Zeichen 205] sagt, dass mit vorfahrtberechtigtem Radverkehr (legal) aus beiden Richtungen zu rechnen ist. Fußgänger haben dort aber keine Vorfahrt, Vorfuß oder Vorgang.

  • ... sind kein Bordstein ...

    Bei uns schon, sozusagen. Ist halt eine (zum teil schwer) zu sehende optische Trennung, die für Klarheit sorgen soll und der aufstellen von Schildern vermeiden.

    Ich hab mal angemerkt, dass ich deswegen einen Geh/Radweg nicht befahren kann, weil dort 3 Felder von etwa 1m Länge quer über den Weg eingebaut wurden. Und die Rumpelpiste wohl deswegen kaum für Radler gedacht.

    Ob es daran lag, keine Ahnung, die Pflastersteine wurden aber vor ein paar Monaten ausgebudelt und die Löcher mit Teer gefüllt. Leider ist der Weg nicht straßenbegleitend und ich kann ihn immer noch nicht fahren.

  • In Stuttgart hat man da keine Hemmungen ...

    Gutes Beispiel. Man beachte, dass die Zebrastreifen nur an den Seiten sind. Also ganz so, als ob eine Fahrbahn in der Mitte wäre. Ich hatte einen Zebrastreifen über die ganze Breite vor meinem geistigen Auge.

    Die Variante aus Stuttgart lässt bestimmt auf die Situation von Malte anwenden. Aber dann haben Fußgänger zwischen den Zebrastreifen auch keinen Vorrang :)

  • Man müsste einen Teil der Fuzo zum vbB umdefinieren, > 30 m rechts und > 30 m links der Querstr., dann hätte man dem BGH-Urteil Genüge getan, so wie hier in KA-Durlach, damit diese Kreuzung mit Vz geregelt werden kann, wobei (dort) der vbB auch rechtzeitig enden muss, damit es beim Übergang zur "normalen Str." kein Problem gibt,könnte hier etwas knapp sein mit dem 30 m.

    Die Einfahrt in den Pseudo-Fuzo-vbB muss natürlich anders reguliert werden, also alles etwas komplex ...

    BGH-Urteil

  • Das Zusatzzeichen über dem [Zeichen 205] sagt, dass mit vorfahrtberechtigtem Radverkehr (legal) aus beiden Richtungen zu rechnen ist. Fußgänger haben dort aber keine Vorfahrt, Vorfuß oder Vorgang.

    Darüber kann man sich nun streiten. Die Vorfahrt resultiert ja nicht aus dem Zz, sondern aus dem 205.

    "Ist das Zusatzzeichen zusammen mit dem Zeichen 205 angeordnet, bedeutet es:

    Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren und dabei auf Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV von links und rechts achten."

    Auch die Erläuterung klingt für mich danach, als wenn es die Vorfahrt aus dem 205 zieht und dem Zz nur das "von links und rechts achten" hinzufügt, so dass man der Phantasieerweiterung nicht unbedingt eine Vorfahrt zuschreiben könnte ...