ZZ 1022-10 alleinstehend rechtsseitig

  • In der Göttinger Chaussee wurde mit der Ausschilderung der neu angelegte Fahrradweg [Zusatzzeichen 1022-10] alleinstehend als Angebotsradweg ausgeschildert!

    Äh, nein. Sondern die gesamte Fläche zwischen Hauswand und Baumgehege wurde damit zum Gehweg erklärt, auf dem man - ebenfalls in gesamter Breite - im Schritttempo radeln darf, falls man damit niemanden behindert.

    Das Schild erzeugt also einen unauflösbaren Widerspruch zur Pflastergestaltung.

    Ohne das Schild müssten nämlich die Fußgänger "immer an der Wand lang", und die Radler hätten einen sonstigen Radweg, auf dem sie auch mal schneller als 20 km/h fahren dürften.

    Was soll also mit dieser Beschilderung "gelungen" sein?

  • In Hannover ist die Umsetzung von "ZZ 1022-10 alleinstehend rechtsseitig" (= Thread-Titel) gelungen. In der Göttinger Chaussee wurde mit der Ausschilderung der neu angelegte Fahrradweg [Zusatzzeichen 1022-10] alleinstehend als Angebotsradweg ausgeschildert!

    Aha. Und für welchen Straßenteil soll diese Beschilderung nun gelten? Sie steht links der dunkel- und hellbrau gepflasterten Streifen und rechts der Rabatten und der Fahrbahn.

    Ullie hatte ja in einem anderen Thread beschrieben, dass Schilder und Ampeln links des Radweges nicht für diesen gelten. Also darf man an dieser Stelle nun durchs Grün pflegen, oder wie ist das zu verstehen?

  • Äh, nein. Sondern die gesamte Fläche zwischen Hauswand und Baumgehege wurde damit zum Gehweg erklärt, auf dem man - ebenfalls in gesamter Breite - im Schritttempo radeln darf, falls man damit niemanden behindert.

    Das Schild erzeugt also einen unauflösbaren Widerspruch zur Pflastergestaltung.

    Ohne das Schild müssten nämlich die Fußgänger "immer an der Wand lang", und die Radler hätten einen sonstigen Radweg, auf dem sie auch mal schneller als 20 km/h fahren dürften.

    Was soll also mit dieser Beschilderung "gelungen" sein?

    Göttinger Chaussee, Hannover

    :)Wahrscheinlich wurde die ganze Welt damit zu einem Gehweg erklärt, der von allen anderen Verkehrsteilnehmer*innen mitbenutzt werden;) kann!;) Mal ehrlich, ich habe das ja nun auch schon an anderer Stelle hier im Forum festgestellt, dass manche Beschilderungen mit einer Rigorosität interpretiert werden, die ich so nicht erkennen kann und die ganz gewiss nicht intendiert ist von den Verkehrsplanern. Aber du hast recht, es gibt diese Form von Radweg, die nur mit einem großen [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert ist und bei denen der ganze "Fußweg" gemeint ist. Die Form wie das [Zusatzzeichen 1022-10] in der Göttinger Chaussee angewendet wird, hat es jedoch eine andere Bedeutung und bezieht sich nur auf den Radweg.

    In der Göttinger Chaussee gibt es zwei Fahrbahnen und in der Mitte ein Gleisbett. Die Beschilderung des Hochbordradweges ist ein alleinstehendes [Zusatzzeichen 1022-10], das deutlich größer ist, als das Zusatzschild Radfahrer frei, das zum Beispiel unter vielen [Zeichen 267] angebracht ist. Oder unter Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (9. Oktober 2025 um 08:31)

  • Aha. Und für welchen Straßenteil soll diese Beschilderung nun gelten? Sie steht links der dunkel- und hellbrau gepflasterten Streifen und rechts der Rabatten und der Fahrbahn.

    Ullie hatte ja in einem anderen Thread beschrieben, dass Schilder und Ampeln links des Radweges nicht für diesen gelten. Also darf man an dieser Stelle nun durchs Grün pflegen, oder wie ist das zu verstehen?

    Der Radweg ist durch das dunkelgraue Verbundsteinpflaster mit roten Klinker-Kanten deutlich erkennbar. Und genau für diesen Teil des Hochbords gilt das alleinstehende große Schild "Radfahrer frei". Das beinhaltet die Möglichkeit, ordnungsgemäß mit dem Fahrrad anstatt auf dem Radweg auf der Fahrbahn zu fahren. Es ist ein Fahrradweg ohne Benutzungspflicht ausgeschildert.

    Deine Darstellung, ich habe geschrieben, dass Ampeln links des Radwegs nicht gelten, habe ich so nie geschrieben. Das bezog sich auf Ampeln, die z. B. Fußgängerüberwege schützen und die so angelegt sind, dass sie die Fußgänger vor dem Fahrbahnverkehr schützen. Dazu können wir gerne im "Ampel-Thread" weiter diskutieren. Beispiele für verschiedene Ampel-Anlagen (Lichtsignalanlagen, kurz LSA)

  • Die Form wie das [Zusatzzeichen 1022-10] in der Göttinger Chaussee angewendet wird, hat es jedoch eine andere Bedeutung und bezieht sich nur auf den Radweg.

    Nachgefragt: Welche Bedeutung hat denn nun dieses Schild Ihrer Meinung nach? Also was ändert sich dadurch, dass dieses Schild dort hängt? Was wäre anders, wenn das Schild dort nicht hängen würde?

    Welche Rolle spielt dabei Ihrer Meinung nach die Größe des Zusatzzeichens?

    Spoiler: Wenn sich durch das Schild nichts ändert, hat es auch keine Bedeutung. :)