Gleich noch einen Geisterradler in flagranti erwischt
ZZ 1022-10 alleinstehend rechtsseitig
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Michael Rudolph -
2. Februar 2021 um 14:25
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In der Göttinger Chaussee wurde mit der Ausschilderung der neu angelegte Fahrradweg
alleinstehend als Angebotsradweg ausgeschildert!
Äh, nein. Sondern die gesamte Fläche zwischen Hauswand und Baumgehege wurde damit zum Gehweg erklärt, auf dem man - ebenfalls in gesamter Breite - im Schritttempo radeln darf, falls man damit niemanden behindert.
Das Schild erzeugt also einen unauflösbaren Widerspruch zur Pflastergestaltung.
Ohne das Schild müssten nämlich die Fußgänger "immer an der Wand lang", und die Radler hätten einen sonstigen Radweg, auf dem sie auch mal schneller als 20 km/h fahren dürften.
Was soll also mit dieser Beschilderung "gelungen" sein?
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In Hannover ist die Umsetzung von "ZZ 1022-10 alleinstehend rechtsseitig" (= Thread-Titel) gelungen. In der Göttinger Chaussee wurde mit der Ausschilderung der neu angelegte Fahrradweg
alleinstehend als Angebotsradweg ausgeschildert!
Aha. Und für welchen Straßenteil soll diese Beschilderung nun gelten? Sie steht links der dunkel- und hellbrau gepflasterten Streifen und rechts der Rabatten und der Fahrbahn.
Ullie hatte ja in einem anderen Thread beschrieben, dass Schilder und Ampeln links des Radweges nicht für diesen gelten. Also darf man an dieser Stelle nun durchs Grün pflegen, oder wie ist das zu verstehen?
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Äh, nein. Sondern die gesamte Fläche zwischen Hauswand und Baumgehege wurde damit zum Gehweg erklärt, auf dem man - ebenfalls in gesamter Breite - im Schritttempo radeln darf, falls man damit niemanden behindert.
Das Schild erzeugt also einen unauflösbaren Widerspruch zur Pflastergestaltung.
Ohne das Schild müssten nämlich die Fußgänger "immer an der Wand lang", und die Radler hätten einen sonstigen Radweg, auf dem sie auch mal schneller als 20 km/h fahren dürften.
Was soll also mit dieser Beschilderung "gelungen" sein?
Wahrscheinlich wurde die ganze Welt damit zu einem Gehweg erklärt, der von allen anderen Verkehrsteilnehmer*innen mitbenutzt werden
kann!
Mal ehrlich, ich habe das ja nun auch schon an anderer Stelle hier im Forum festgestellt, dass manche Beschilderungen mit einer Rigorosität interpretiert werden, die ich so nicht erkennen kann und die ganz gewiss nicht intendiert ist von den Verkehrsplanern.
Als alternatives Modell für eine gelungene Radverkehrsinfrastruktur kommt dann sehr einseitig der Vorschlag, alles was Räder hat, ausnahmslos der Fahrbahn zuzuordnen. Das macht in vielen Fällen auch Sinn. Aber spätestens dann, wenn diese eine Fahrbahn vom Autoverkehr blockiert wird oder wenn deshalb aus einer Fahrspur je Richtung zwei werden, drei oder noch mehr, sollte doch auch ein Fahrbahnradler nicht mehr ernsthaft von allen Fahrradfahrer*innen erwarten, dass sie jetzt um die Vorherrschaft auf diesen Fahrbahnen kämpfen. Oder doch bitteschön sich nicht so anstellen sollten und ihre Angst darin unterzugehen endlich überwinden müssten.
In der Göttinger Chaussee gibt es zwei Fahrbahnen und in der Mitte ein Gleisbett. Die Beschilderung des Hochbordradweges ist ein alleinstehendes
, das deutlich größer ist, als das Zusatzschild Radfahrer frei, das zum Beispiel unter vielen
angebracht ist. Oder unter Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind.
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