ZZ 1022-10 alleinstehend rechtsseitig

  • In der Göttinger Chaussee wurde mit der Ausschilderung der neu angelegte Fahrradweg [Zusatzzeichen 1022-10] alleinstehend als Angebotsradweg ausgeschildert!

    Äh, nein. Sondern die gesamte Fläche zwischen Hauswand und Baumgehege wurde damit zum Gehweg erklärt, auf dem man - ebenfalls in gesamter Breite - im Schritttempo radeln darf, falls man damit niemanden behindert.

    Das Schild erzeugt also einen unauflösbaren Widerspruch zur Pflastergestaltung.

    Ohne das Schild müssten nämlich die Fußgänger "immer an der Wand lang", und die Radler hätten einen sonstigen Radweg, auf dem sie auch mal schneller als 20 km/h fahren dürften.

    Was soll also mit dieser Beschilderung "gelungen" sein?