Woche 4 vom 25.01. bis 31.01. 2021

  • Zufällig im Melde-Michel gefunden:

    Schöne trockne Antwort...

    In Google-Maps kann man ein wenig durch die Baumkronen spitzen. Scheint ganz nett zu sein. Wieso soll man diese Straße nicht benutzen können?

    Ah, vergesse immer, dass es anderswo Streetview gibt... Sieht in der Tat übel aus.

  • Ja, das ist ja die Verlängerung der Sierichstraße. 2-spurige Einbahnstraße, Richtung je nach Tageszeit und rechts gerne mal Falschparker.

    Für hart gesottene Radfahrer eine zügige Verbindung, alle anderen "dürfen" die ca. 600m längere "Alster Fahrradachse" am östlichen Alsterufer benutzen.

  • Man fährt geradeaus auf einer Vorfahrtstraße und muss dann das Vorfahrtsrecht der autobahnauffahrenden beachten, dass führt dann zu solch tragischen Ereignissen.

    Die Radlerin dürfte ziemlich sicher den sehr breiten Seitenstreifen benutzt haben. Wie kommst du darauf, dass der Rechtsabbieger da Vorfahrt vor geradeausfahrenden Radlern hätte?Klassischer Radwegunfall.

  • Da hatte ich mich auch unklar ausgedrückt, die Fahrbahn behält natürlich ihr Vorfahrtsrecht. Aber der Radweg entlang der vorfahrtberechtigten Landstraße erhält an den Auffahrten eine abweichende Beschilderung.

    So hier in Kempen und in Wachtendonk und in Herongen (weitere Auffahrten zur A40, hinter Neukirchen Vluyn) genauso gestaltet.

    Hier in Kempen wird der Radverkehr benutzungspflichtig entlang der Kerkener Str. (Landstraße) geführt. An der BAB Auffahrt Kempen, wird die sonst durchgehende Vorfahrt aufgehoben siehe:

    https://www.mapillary.com/app/?signup=tr…aYA&focus=photo

    Und hier die in Neukirchen Vluyn.

    https://www.mapillary.com/app/?mapStyle=…6aQ&focus=photo

    Da wird dann mit natürlich hoher Geschwindigkeit aufgefahren.

  • Hier in Kempen wird der Radverkehr benutzungspflichtig entlang der Kerkener Str. (Landstraße) geführt. An der BAB Auffahrt Kempen, wird die sonst durchgehende Vorfahrt aufgehoben siehe:
    [...]

    Und hier die in Neukirchen Vluyn.

    https://www.mapillary.com/app/?mapStyle=…6aQ&focus=photo

    Da wird dann mit natürlich hoher Geschwindigkeit aufgefahren.

    Die Unfallstelle hat nur einen (wegen der an der Rechtsabbiegerspur unterbrochenen Markierung) offensichtlich zum Radeln vorgesehenen Seitenstreifen. Also weder Blauschild noch „Vorfahrt achten“. Mit hoher Geschwindigkeit gefahren wird sicher trotzdem, zumal nachts um halb zwei.

  • Stimmt, ups, ich war irgendwie an den Auffahrten zur A40 gen Niederlande, mea culpa. Die Ausgestaltung da ist noch grausamer. Wäre sie auf der Fahrbahn geradelt, wäre sie vielleicht auch "übersehen" worden. Oder was auch immer zu dem Unfall führte.

  • Wäre sie auf der Fahrbahn geradelt, wäre sie vielleicht auch "übersehen" worden. Oder was auch immer zu dem Unfall führte.

    Hätte sie ein Mofa/S-PDLX/Moped/ihre Füße benutzt...

    Sowas ist eben leider kein "Fahrradunfall" (den man durch entsprechende Inframaßnahmen bekämpfen sollte/könnte), sondern ein *Auto*unfall (den man auch nur auf der Seiten der Autofahrer bekämpfen kann).

  • Die Unfallstelle hat nur einen (wegen der an der Rechtsabbiegerspur unterbrochenen Markierung) offensichtlich zum Radeln vorgesehenen Seitenstreifen. Also weder Blauschild noch „Vorfahrt achten“. Mit hoher Geschwindigkeit gefahren wird sicher trotzdem, zumal nachts um halb zwei.

    Der Unfall war um halb acht abends

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65858/4825827

    (sorry wg. klugscheisserei, aber mich hat das "halb zwei" irritiert)

  • Die Forderung nach einer nachhaltigen Verkehrswende halte ich nicht für übertrieben, allerdings habe ich mich von der Träumerei verabschiedet, dass sich die mit einer großen Maßnahme von jetzt auf gleich erreichen lässt.

    (...)

    Für Überlandfahrten abseits schneller Bahnverbindungen wird das Auto meines Erachtens immer (s)eine Rolle spielen, egal ob in Form eines eigenen oder eines "geshareten".

    Ich habe nicht gesagt, dass meine Vorschläge Tempo 60 auf Landstraßen und Tempo 80 max. auf Autobahnen von heute auf morgen im Hauruckverfahren durchgeführt werden sollen.

    Es ist eine mögliche Zielsetzung, an der sich bestehende Planungen orientieren sollten. Zum Beispiel wird der Ausbau von Landstraßen (inkl. Bundesstraßen) derzeit sehr stark so vorangetrieben, dass sie Tempo 100 ermöglichen , teilweise sogar Tempo 120.

    Und das ist ganz einfach eine falsche Zielsetzung, mit denen die Chancen für eine echte Verkehrswende massiv verschlechtert werden.

    Deine Aussage, "Für Überlandfahrten abseits schneller Bahnverbindungen wird das Auto meines Erachtens immer (s)eine Rolle spielen, ...", ist ja eine Aussage, die aufgrund der faktisch bestehenden sehr dürftigen Bahnverbindungen zutreffen mag. Aber wenn ich mir dann anschaue, in welch hohem Maß der Ausbau der MIV-Infrastruktur stattgefunden hat in den letzten Jahrzehnten, während gleichzeitig kaum neue Bahnstrecken dazu kamen und andererseits viele stillgelegt wurden, dann muss man sich nicht wundern, dass "abseits schneller Bahnverbindungen" häufiger der Fall ist, als es einer Verkehrswende gut tut. Dazu kommt, dass die Siedlungstätigkeit vielfach so stattgefunden hat, dass eine ÖPNV-Verbindung von vornherein nicht eingeplant war. Weder mit dem Bus noch mit der Bahn.

    Und diese Fehlentwicklungen dauern immer noch an.

    Die Politik der kleinen Schritte, die du propagierst, ist richtig und wichtig. Aber es gehört auch eine Vision dazu, die Antworten darauf gibt, wie eine nachhaltige Mobilität für alle möglich sein kann. Dein Beispiel Jena, in dem der Nahverkehrsverbund den Radverkehr bekämpft, zeigt doch wie wichtig grundsätzliche Überlegungen sind. In Hannover war es zum Beispiel einmal so, dass man keine Fahrräder in den Stadtbahnen und Bussen mitnehmen konnte. Zähes verhandeln führte schließlich zu dem Ergebnis, dass eine kostenfreie Mitnahme außerhalb der Sperrzeiten erlaubt ist. Das Mitnahmeverbot gilt an Werktagen zwischen 6:30 und 8:30, sowie zwischen 15:00 und 19:00 Uhr. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist die kostenfreie Fahrrad-Mitnahme erlaubt. https://www.uestra.de/kundenservice/…0bef%C3%B6rdert.

    Ich finde das gut und verteidige die Regel auch gegen Fahrradfahrer*innen, denen das zu kleinkariert erscheint. Ein funktionierender ÖPNV, der auch unter Kostenaspekten effizient arbeiten sollte, ist darauf angewiesen, dass in den Verkehrsspitzen ausreichend Stehplatzfläche zur Verfügung steht, und dass das Ein- und Aussteigen nicht durch die Mitnahme von Fahrrädern verzögert wird.

    Andererseits kann ich den Ärger mancher Radfahrer gut verstehen. Als Radfahrer siehst du doch jeden Tag, wie sehr der MIV strukturell bevorzugt wird gegenüber dem Radverkehr, und auch finanziell sehr viel stärker gefördert wird. Wer zum Beispiel mit seinem Auto im Schienenbereich der Straßenbahn hält und damit bis zu 500 Personen (so viel Fahrgäste können in Hannover in einem Dreiwagenzug der Stadtbahn mitfahren) an der Weiterfahrt behindert, der riskiert ein Bußgeld von 20 Euro.

    https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/

    Wer sein Fahrrad in den oben beschriebenen Sperrzeiten mitnimmt und damit nur wenige Fahrgäste behindert, der riskiert ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" von 60 Euro.

    Ich will das gar nicht bagatellisieren und für Fälle in denen unerlaubt Fahrräder mitgenommen werden, ein niedrigeres Bußgeld fordern. Aber es muss ganz klar ein deutlich höheres Bußgeld fällig werden, wenn Autofahrer den ÖPNV behindern und damit für viele, viele Fahrgäste die Weiterfahrt blockieren.

    Hier ein anderes Beispiel für die Behinderung des ÖPNV durch Autofahrer im Haltestellenbereich:

    PKW blockiert Haltestelle

    Als dann der Bus kommt, kann er nicht am Haltestellenbord halten und die Fahrgäste sind gezwungen, von der Straße aus zuzusteigen, was besonders für Fahrgäste mit Gehbehinderungen sehr beschwerlich ist.

    Eine Alternative wäre, den Bushaltestellenbord zur Straßenmitte hin zu verlegen. Autos, die hinter dem Bus sind, müssen dann so lange warten, bis der Bus weiterfährt:

    Wenn aber dieser Vorschlag (3. Bild) ernsthaft zur Abstimmung steht, dann erheben die Fürsprecher des Automobilismus ihre Stimme und weisen darauf hin, dass, "dass das Auto immer eine wichtige Rolle spielen wird" und man deshalb nicht einfach so "grundlos" den Autoverkehr behindern dürfe.

    Dann wird mit Krokodilstränen in den Augen bedauert, dass keine bessere Überwachung von Falschparkern an Bushaltestellen stattfände. Dann wird bedauert, dass es ja auch unklar sei, ob dafür das Ordnungsamt oder die Polizei zuständig sei. Dann wird bedauert, dass die Bußgelder zu niedrig seien usw. usw.

    Und klammheimlich wird darüber gelacht, dass der Andi mit Benzin im Blut das doch mal wieder hervorragend hingekriegt hat, die beschlossenen schärferen Bußgelder für Autofahrer-Fehlverhalten so richtig schön zu sabotieren, quasi von innen heraus. Wundert es jemand, dass Pannen-Andi noch immer Bundesverkehrsminister ist, trotz der vielen Pannen? Mich nicht, denn er ist ja nicht trotz der vielen Pannen im Amt, sondern wegen der vielen Pannen.

  • So hier in Kempen und in Wachtendonk und in Herongen (weitere Auffahrten zur A40, hinter Neukirchen Vluyn) genauso gestaltet.

    Hier in Kempen wird der Radverkehr benutzungspflichtig entlang der Kerkener Str. (Landstraße) geführt. An der BAB Auffahrt Kempen, wird die sonst durchgehende Vorfahrt aufgehoben

    Solche Dinger gibt es in Fürstenfeldbruck öfter, das sind noch nicht mal Autobahnauffahrten, sonder ganz "normale" Kreuzungen. Manche Übergänge sind so weit in der Kurve, dass es quasi ein Lotteriespiel wird, ob in dem Moment, wo man losfährt/geht ein Auto mit quietschend Reifen um die Kurve kommt. Da hab ich schon Kinder um ihr Leben laufen sehen, ich finds unfaßbar.

  • Die Radlerin dürfte ziemlich sicher den sehr breiten Seitenstreifen benutzt haben. Wie kommst du darauf, dass der Rechtsabbieger da Vorfahrt vor geradeausfahrenden Radlern hätte?Klassischer Radwegunfall.

    Seitenstreifen => § 10

    Dass an der Stelle das Zeichen 295 durch ein Zeichen 340 ersetzt wird, ist für mich schon geradezu pervers.

  • Google Earth zeigt, dass der Seitenstreifen ohne Sinn und Verstand bemalt wurde. Rund 900 Meter östlich ist ein Kreisverkehr ("Am Jostenhof"), wo der Radverkehr offensichtlich dazu animiert wird, rechts vom Breitstrich zu fahren. Dann kommt 130 Meter vor dem Beginn der Ausfädelung zur AB-AS eine Zufahrt zu einem Gehöft, wo laut Foto vom 26.3.2020 der Breitstrich des Seitenstreifens als durchgezogene Linie nach rechts in die Zufahrt einschwenkt. Klares Signal: nicht drüberfahren (und: "Hätte ich da bisher überhaupt fahren dürfen?"). Hinter der Einfahrt gibt es nichts dergleichen, sondern die rechte Fahrspurbegrenzung geht von 340 wieder in 295 über. Dann kommt die Ausfädelung an der AS. Die rechte Fahrspurbegrenzung ist unterbrochener Breitstrich, die am Ende des Seitenstreifens aufgemalte Linie ist schmal. Da könnte man auf die Idee kommen, dass dem von der Fahrbahn nach rechts ziehenden Auto Nachrang zugeordnet wird, denn selbst wenn für den Radverkehr § 10 greifen könnte, muss der Abbiegeverkehr erstens abbiegen, zweitens die Fahrspur wechseln und drittens einen Breitstrich überfahren.

    Die Zeitung mit den großen Buchstaben hat ein Foto mit der polizeilichen Unfallaufnahme veröffentlicht. Ein grenzwertiges, also bitte nur suchen, wer unbedingt will.

    Das Auto ("Geländewagen", "Land Rover") steht 48 Meter vom Beginn der Ausfädelung entfernt auf dem einzigen Rechtsabbiegepfeil, der sich neben dem breiten 340 befindet. Das Fahrrad liegt 24 Meter weiter voraus auf der Spitze des folgenden Rechtsabbiegepfeils, neben dem der Breitstrich schon wieder durchgezogen ist. Das Auto steht parallel zum Fahrbahnmarkierung, die linken Räder befinden sich noch auf der durchgehenden Fahrbahn, die Motorhaube ist eingedellt. Per Sachverständigengutachten wird wohl abgeschätzt werden können, wo der Aufprall erfolgte und wie schnell das Auto war. Aber vom Foto her spricht vieles dafür, dass die Radfahrerin den Vorgang des Wechsels vom Seitenstreifen auf die Abbiegespur schon hinter sich hatte, als das Auto die Spur wechselte.