E-Bike vs S-Pedelec, Freigabe für Radwege

  • LOOOL, völlig gaga, denn

    http://ritzelrechner.de/?GR=DERS&KB=30…UN=KMH&DV=speed

    eine 50er Kadenz ist leider nicht einstellbar, daher 60er Kadenz. Mit 30 Zähnen am KB und 16 auf dem Riitzel würde man bei der 60er Kadenz, 15kmh fahren.

    Tritt der Fahrer dann aber mit einer 100er Kadenz, schießt er mit 25kmh über den Radweg, bei einer 50er Kadenz wäre der Unterschied noch erheblicher, der Ansatz ist also unbrauchbar.

    Danke für den Hinweis auf den Ritzelrechner. Den kannte ich noch nicht. Hab immer alles so ausgerechnet.

    Meine Überlegung ist die: Jemand, der es schafft eine 100er Kadenz zu treten, der wird sich vermutlich kein Fahrrad anschaffen, bei dem die größte Übersetzung beim Treten einer 50er-Kadenz eine maximale Geschwindigkeit von 15 km/h ermöglicht.

    Umgekehrt: Jemand, der sich ein Fahrrad anschafft, bei dem man im größten gang maximal 15 km/h fahren kann, wenn man eine 50er-Kadenz tritt, der ist vermutlich jemand, der körperlich eher nicht so durchtrainiert ist, so dass er einen größere Übersetzung höchstens bei gut Rückenwind benutzen würde.

    Ein Fahrradverkäufer könnte also bei der Beratung sagen: Kaufen Sie dieses Fahrrad für "Slow-Biker"! (hab ich mir gerade ausgedacht analog zu Slow-Food statt Fast-Food). Damit dürfen Sie auch nichtbenutzungspflichtige Radwege benutzen oder Bürgersteige, die für den Radverkehr freigegeben sind. Sie dürfen damit aber auch überall auf der Fahrbahn fahren. Wenn dort allerdings viel Autoverkehr herrscht, dann werden Sie es vielleicht vorziehen einen Angebotsradweg zu nutzen. Und das können Sie mit dem "Slow-Bike" auch machen.

    Und zu einem sportlichen Kunden würde er sagen: "Ich rate Ihnen zu einem "Speed-Bike", damit dürfen Sie zwar keine Angebotsradwege benutzen und auch keine Bürgersteige, die ja nur für Slow-Bikes freigegeben sind (wenn sie freigegeben sind für den Radverkehr), aber die Übersetzungen ermöglichen auch locker hohe Geschwindigkeiten, wenn jemand durchschnittlich oder überdurchschnittlich trainiert ist.

  • Wobei: wenn wir in einer idealen Welt lebten, in der sich alle an die Verkehrsregeln halten: wofür genau braucht man dann Radwege? :/

    Aus den gleichen Gründen, aus denen sie auch in einer Welt "gebraucht" werden, in der sich beileibe nicht alle an die Verkehrsregeln halten: Bequemlichkeit, Komfort, Aushebeln der beiden zentralen Grundregeln im Straßenverkehr (1. "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" und 2. "Aufgestanden, Platz vergangen") zugunsten entweder der einen (bei Autostau...) oder der anderen (bei ansonsten freier Strecke...) Gruppe.

    Die Sache mit der angeblich mit der Radwegebenutzung einhergehenden besseren Verkehrssicherheit ist doch bloß der philosophische Überbau, der allen Parteien (rad- und autofahrende Verkehrsteilnehmer, Verwaltung, Finanzminister) den aufwändigen und teuren Umbau der Straßen schmackhaft machen soll. Dass das so ist, erkennt man daran, dass es schließlich hinterher keine Sau juckt, ob die Unfallzahl durch Radwege gleich bleibt, abnimmt oder gar steigt (wir erinnern uns: es halten sich nicht alle jederzeit an die Regeln - das gilt ja auch und gerade da, wo es zu allerlei Fehlern verführende Radwege gibt).

  • Also prinzipiell finde ich Ullis Vorschlag gut, und es würde die Regeln, die es jetzt gibt deutlich vereinfachen.

    Radwegpflicht abschaffen. Vorhandene Radverkehrsanlagen, egal welcher Art, müssen rücksichtsvoll (muss man sowieso) und mit maximal 15km/h befahren werden. Und das dann von jeder Art von 2 Rad, mit und ohne Motorhilfe.

    Das sind 2 Regeln, also sehr viel einfacher als im moment, würde das Miteinander zwischen Radlern und Fußgängern deutlich entspannen, Omas, Gehwegtorkler etc sind zufrieden, die schnelleren Radler auch.

  • Radwegpflicht abschaffen. Vorhandene Radverkehrsanlagen, egal welcher Art, müssen rücksichtsvoll (muss man sowieso) und mit maximal 15km/h befahren werden. Und das dann von jeder Art von 2 Rad, mit und ohne Motorhilfe.

    Das sind 2 Regeln, also sehr viel einfacher als im moment, würde das Miteinander zwischen Radlern und Fußgängern deutlich entspannen, Omas, Gehwegtorkler etc sind zufrieden, die schnelleren Radler auch.

    Ich befürchte, das ist teilweise ja schon Praxis.

    Hier im verkehrsberuhigten Bereich wird häufig geblitzt. Mein Auto fährt im Standgas 14 km/h laut Tacho, mich erwischt es nicht. Ich weiß nicht, wo deren Auslösegeschwindigkeit liegt, aber 15 km/h oder 10 km/h + Toleranz sind beide durchaus denkbar.

    Und das ist dann das, was sich unsere Verkehrskontrolle als Schrittgeschwindigkeit vorstellt. Damit würde der Vorschlag nur lauten "Alle Radverkehrsanlagen sind in Zukunft für Fußgänger mit Radfahrer frei, ansonsten hat der Verkehr mit Fahrzeugen auf der Fahrbahn zu erfolgen". Das ist auch komisch.

  • so, wie T30 in Wohngebieten für den KFZ-Verkehr? :S

    Ja, okeee, schon klar: Befürchtung ist dann, dass dann aufs Fahrradfahren verzichtet wird und man sich ins Auto setzt.

    Aber vielleicht wäre es fair, das mal so zu kommunizieren: auch jetzt ist auf "herkömmlichen" Wegen aus rechtlicher Sicht schon nicht mehr drin.

    Hast du einen Unfall, wird durchaus hinterfragt, wie schnell du warst.

  • Wobei: wenn wir in einer idealen Welt lebten, in der sich alle an die Verkehrsregeln halten: wofür genau braucht man dann Radwege? :/

    Dann benötigen wir fast gar keine Regeln mehr außer Rücksichtnahme und angepasste Fahrweise.

    Ist das so festgeschrieben dass Kinder auf dem Gehweg max. Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen? Ich meine mein Sohn fährt auf (leeren) Gehwegen auch gerne mal mit 15km/h. In 30km/h Wohnstraßen übrigens eine total blöde Regelung diese Gehwegpflicht, erst recht an Tagen wo die Müllabfuhr kommt...

  • Ist das so festgeschrieben dass Kinder auf dem Gehweg max. Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen? Ich meine mein Sohn fährt auf (leeren) Gehwegen auch gerne mal mit 15km/h. In 30km/h Wohnstraßen übrigens eine total blöde Regelung diese Gehwegpflicht, erst recht an Tagen wo die Müllabfuhr kommt...

    Nunja, explizit vorgeschrieben ist die Maximalgeschwindigkeit nicht.

    die StVO beschränkt sich da auf

    - Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen.

    - Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.

    - Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.

    - Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

    und da wären wir wieder bei dem Phänomen des "eigentlich" und "unter idealen Bedingungen"

    Wenn der Gehweg 5m breit ist und am einsehbaren Gartenzaun entlang führt, kein Fußgänger in Sicht ist: klar, hier darf man zügig fahren.

    Aber sobald es nur 2m sind und Hauseingänge oder Grundstückszugänge mit Hecken etc. vorhanden sind: uff, da wirds wieder brenzlig. Wenn da jemand auf den Gehweg tritt, weiß ich halt nicht so wirklich, wie das ausgeht. Gehwege sind Gehwege sind Gehwege. Und der Radverkehr ist auf diesen nur Gast.

    Es ist eben "kompliziert". Dann wirft man noch die Fähigkeiten des Kindes in den Suppentopf, rührt um und am Ende weiß keiner, wie schnell eigentlich gefahren werden darf/sollte. :|

  • so, wie T30 in Wohngebieten für den KFZ-Verkehr? :S

    Ja, okeee, schon klar: Befürchtung ist dann, dass dann aufs Fahrradfahren verzichtet wird und man sich ins Auto setzt.

    Aber vielleicht wäre es fair, das mal so zu kommunizieren: auch jetzt ist auf "herkömmlichen" Wegen aus rechtlicher Sicht schon nicht mehr drin.

    Hast du einen Unfall, wird durchaus hinterfragt, wie schnell du warst.

    Wer soll denn HIER auf dem Land das Fahrrad nutzen, wenn du einerseits auf der Fahrbahn bedrängt, genötigt, geschnitten, ausgebremst und damit dauernd massiv gefährdet wirst? Da ändert auch vorerst kein Gesetz was dran, darauf wurden wir ca. ein Jahrhundert nun sozialisiert, das sitzt massiv in den Köpfen und es ist insbesondere die Fraktion 70+ die fast ausschließlich auf dem Gehweg rumradelt, weil es auf der Straße "zu gefährlich ist". Und ich rede dabei von St. Hubert wo alles T30 ist und man vom Marktpatz aus in 1-2 Min in jeder Richtung aus dem Ort raus ist.

    Wenn ich nun nach Krefeld pendel (einfach ~15km) fahre ich zunächst über 1km Wirtschaftsweg (außerorts=100kmh zulässig), dann gehts ca. 1km durchs Dorf und anschließend bis kurz vor die Krefelder Innenstadt entlang der B9 für ca. 8-9km. Danach noch ca. 4km durch Krefeld zum Ziel.

    Eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 15kmh würde meine Pendelzeit damit um ca. 40-50% erhöhen, statt 45 Min wäre ich dann 75 Min unterwegs statt täglich 90 Min radeln wären ich dann 150 Min unterwegs.

    Die Bahn braucht für die Strecke Kempen Krefeld 8 Min (Ticket knapp 7€eine Strecke) Mit dem Auto brauch man im Berufsverkehr ca. 30-40Min. sonst eher 15 Min.

    Auf den Landstraßenbegleitenden Radwegen kann ich die Begegnungen pro Tag locker an einer Hand abzählen, Vergleiche mit innerstädtischen Radwegen sind nicht haltbar.

  • Die allgemeine Radwegbenutzungspflicht wurde vor über 20 Jahren abgeschafft, und trotzdem haben die meisten Autofahrer von sowas noch nie gehört.

    Denen ist es egal, ob der Radfahrer vor ihnen den Weg neben der Fahrbahn benutzen darf oder muss oder nicht darf. Die denken sich nur "Ich könnte hier die zulässige Vmax+10km/h fahren, wenn dieser Radfahrer nur nicht vor mir wäre. Der könnte doch auch den Weg da neben der Fahrbahn nutzen."

    Ich bin auch der Meinung, dass "Radweg" wohl eines der größten Missverständnisse in der Bevölkerung ist. Hervorgerufen durch die StV-Behörden und ihren Vorgesetzten, den Stadträten.

    Mit Erstaunen sehe ich Schilder wie "Radverkehr auf der Fahrbahn erlaubt". Ich frage mich immer, ob es in den 80/90er Jahren in den USA Busse gab, in denen ein Schild hing: "Neger dürfen auch vorne sitzen."

  • Man muss sich nur ein Kind organisieren, dass noch keinen 8. Geburtstag gefeiert hat. Schon darfst du ... durch die Fußgängerzone mit Schrittgeschwindigkeit gondeln.

    M.W.n. nein.

    Genau weiß ich es aber nicht, die einzigen U8 in der Gegend werden von ihren Eltern gegen Ausleihversuche verteidigt, dabei wäre die Fuzo um's Eck ...

  • Also prinzipiell finde ich Ullis Vorschlag gut, und es würde die Regeln, die es jetzt gibt deutlich vereinfachen.

    Radwegpflicht abschaffen. Vorhandene Radverkehrsanlagen, egal welcher Art, müssen rücksichtsvoll (muss man sowieso) und mit maximal 15km/h befahren werden. Und das dann von jeder Art von 2 Rad, mit und ohne Motorhilfe.

    Das sind 2 Regeln, also sehr viel einfacher als im moment, würde das Miteinander zwischen Radlern und Fußgängern deutlich entspannen, Omas, Gehwegtorkler etc sind zufrieden, die schnelleren Radler auch.

    Genau so habe ich es nicht gemeint, aber fast so.

    Radwegpflicht abschaffen, Ja das hab ich so gemeint, die Radwegpflicht muss abgeschafft werden. Die Gefahr dabei ist, dass sich die Verkehrsbehörden dann zurückziehen aus dem Radwegebau und dem Erhalt vorhandener Radwege, weil sie sich sagen: Ist ja keiner verpflichtet den zu benutzen, also muss die Verkehrsverwaltung auch nichts dafür tun, Radwege in einem guten Zustand halten.

    Es gibt aber viele Radfahrer, die nicht so gerne auf der Fahrbahn fahren sondern lieber auf einem guten Radweg. Und für die muss ein Angebot da sein in Form eines guten Radweges. Und wenn der gut ist (breit und eben), dann darf der gerne auch als Radweg ausgezeichnet werden. Und da dürfen auch alle Radfahrer drauf fahren. Auch die mit dem S-Pedelec. (Das mit dem S-Pedelec ist ja der Anstoß gewesen, diesen Vorschlag hier zu machen.)

    Es gibt aber auch wahnsinnig viele weniger gute Radwege und sehr viele davon haben die Verkehrsverwaltungen bislang noch unter dem Label "Angebotsradweg" laufen. Da darf weiterhin Radverkehr drauf stattfinden.

    Und es gibt gemeinsame Rad- und Fußwege. Oft sind es deshalb gemeinsame Rad- und Fußwege, weil für getrennte Rad- und Fußwege zu wenig Platz war. Die könnte man als Fußweg, Radfahrer frei kennzeichnen.

    Und für diese Kategorien gilt, das ist mein Vorschlag, dass sie nur noch von "Slow-Bikern" benutzt werden dürfen. Bedingung für ein "Slow-Bike" ist: Bei 50 Pedalumdrehungen pro Minute darf höchstens eine Geschwindigkeit von 15 km/h erreicht werden. Fahrräder mit größeren Übersetzungen oder Motorunterstützung, die dann mehr als 15 km/h ermöglicht, gehören nicht zu den "Slow-Bikes".

    Diese Fahrräder mit Übersetzzungen, die mehr als 15 km/h bei 50 Pedalumdrehungen pro Minute erlauben, nenne ich hier "Speed-Bikes", um sie von den "Slow-Bikes" zu unterscheiden. Und die Speed-Bike-Fahrer dürfen Angebotsradwege oder Fußwege, die für den Radverkehr freigegeben sind, nicht benutzen.

    Ein möglicher Einwand könnte sein, dass ich durch den Anbau eines anderen Ritzels die Übersetzung des Fahrrades verändern kann. Aber das ließe sich immer sofort überprüfen, denn bei einer Pedalumdrehung darf so ein "Slow-Bike" maximal 5 m zurücklegen. Das entspricht dann dem Tempo von 15 km/h bei 50 Pedalumdrehungen pro Minute. Und das kann jederzeit sofort überprüft werden, selbst ganz ohne Hilfsmittel könnte es noch recht genau überprüft werden. (5 große Schritte entspricht ca. 1m)

    Vermutlich ist es schwerer, einem Radfahrer auf die Schliche zu kommen, der durch das Einstecken eines anderen Chip sein Pedelec tunt, so dass es schneller als erlaubt fährt. Auch so was kommt vor:

    "Münchner motzt sein E-Bike illegal auf: Dann kontrolliert ihn die Polizei"

    efahrercom vom 28.1.2021

    https://efahrer.chip.de/news/muenchner…-polizei_103873

  • Ullie du wohnst sicher eher städtisch (Hannover), Verbindungen sind da allgemein kürzer und seltener bewegt man sich dabei entlang von Landstraßen.

    Radwege in Städten sind grundsätzlich stärker und häufiger verschwenkt und erst recht werden sie häufiger unterbrochen. Zusätzlich zum stärkeren Verkehr darauf.

    Innerstädtisch T30 und dann braucht es gar keine Diskussion wo S-Pedelecs und andere fahren müssen.

    Radfahrer ausnahmslos auf die Fahrbahn.

    Außerorts aber bitte vernünftige Radwege an die Land- und Kreisstraßen, da dann bei einer Mindestbreite von durchgehend 3m auch S-Pedelecs ohne Limit

  • Bilder

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Mein Auto fährt im Standgas 14 km/h laut Tacho

    Im 1. oder 2. Gang?

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)