Woche 41 vom 05. Oktober bis 12. Oktober

  • Meine ganz persönliche Meinung: Irgendwie ist es Quark, dass jede Gerichtsentscheidung, eine RWBP zu entfernen, keinerlei "flächendeckende" Auswirkung hat. Wenn simon in Emmering "gewinnt", denkt das LRA FFB vermutlich nicht im Traum daran, andere Stellen zu "überdenken", selbst wenn sie nur wenig entfernt sind. Im "Innersten" wünsche ich mir eine Gerichtsentscheidung, die besagt: Entweder ihr macht das jetzt richtig in eurem ganzen Zuständigkeitsbereich, oder ihr fliegt alle raus. Wir können doch nicht Jahrzehnte abwarten, bis alles "abgeklagt" ist.

  • Gleich zwei Bezirke sagen Nein zu Fahrradstraßen

    https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.verkehr…72f332da23.html

    Bei Stuttgart Feuerbach glaube ich das sofort. Ich hab im Sommer eine Bikepackingtour von Ecke Düsseldorf ins Kleinwalsertal gemacht. Da hat mich Komoot dann auch über Bietigheim nach Stuttgart Feuerbach geschickt. Das Stück entlang der B27 war der schlimmste Teil der ganzen fast 700km. Bei der KFZ-Menge da müssen die alle Benzin im Hirn haben, das geht gar nicht anders.

  • Na ja, mit Porsche und Bosch und Daimler um die Ecke ...

    Da bleibt nur die Hoffnung, dass die aufgrund ihrer Dummheit bald insolvent gehen und sich danach wieder öffentliche Bereiche für Menschen statt für deren Produkte gestaltet werden können.

    Auch wenn die hier noch so viel Lobbyarbeit machen, die relevanten Märkte sind China und USA. Und keines dieser Länder lässt sich von deren Lobbyarbeitern beeinflussen, die haben ihre eigene Industrie. Schade nur, dass die Lobbyarbeit von denen bis es so weit ist hier noch so viel Schaden anrichten kann.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Könnten die Hamburger den Herrn Graage mal zu einer Fahrradtour einladen? Er fährt voraus und einer von euch fährt mit der Kamera hinterher und dokumentiert die dabei von ihm begangenen Ordnungswidrigkeiten, sowie die gegenüber ihm von Autofahrern begangenen OWis und Straftaten.

  • Also ehrlich: Ich bin hier in Jena häufiger zu Fuß unterwegs als noch in Hamburg und muss sagen, dass mich das Gehwegradeln hier massiv ankotzt.

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    Ob man die Anzahl der Verstöße (lächerlich in Bezug auf zurückgelegte km) nun in so einen Artikel gießen muss? Nö, muss man nicht. Klickt aber.

    Von daher ist objektiv dem CDU-Hansel kein Vorwurf zu machen.

  • Könnten die Hamburger den Herrn Graage mal zu einer Fahrradtour einladen? Er fährt voraus und einer von euch fährt mit der Kamera hinterher und dokumentiert die dabei von ihm begangenen Ordnungswidrigkeiten, sowie die gegenüber ihm von Autofahrern begangenen OWis und Straftaten.

    Könnte interessant werden, angesichts seiner Vita:

    Graage beendete die Schule 1974 mit dem Abitur in Hamburg. Danach war er von 1974 bis 1987 als Bundeswehroffizier tätig. Während dieser Zeit begann er 1980 ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität der Bundeswehr Hamburg, welches er als Diplom-Kaufmann beendete. Nach dem Ausscheiden aus seinem Dienst arbeitete er bis 1995 als Wirtschaftsprüfungs­assistent. Danach arbeitete er vier Jahre lang als kaufmännischer Leiter eines Hotels, bis er sich 1999 als Steuerberater selbständig machte.

  • Könnte interessant werden, angesichts seiner Vita:

    Ad hominem und in diesem Kontext völlig irrelevant.

    Die offensichtliche Windschutzscheibenperspektive mag dazu beitragen, daß er die mutmaßlich eher millionen Parkverstöße allein in Hamburg (ich wette, das sind mehr als zwei pro gemeldetem PKW und Jahr) seitens der Kfz-Lenker nicht erwähnt, was aber auch nur ein Whataboutism-Argument und von daher eher schwach ist.

    Den Vorschlag, ihn mit Kamera auf einer gemeinsamen Fahrradfahrt durch Hamburg zu begleiten, halte ich für zielführender. Vermutlich wird der Herr einen solchen Vorschlag ablehnen, wenn er ihn überhaupt mitbekommt. Ich schlage als Ergänzung vor, sämtliche denkbaren Bußgelder aufgrund seiner wahrscheinlich zahlreich anfallenden Ordnungswidrigkeiten ihn als nicht abziehbare Spende an die Hannelore-Kohl-Stiftung (damit sich das mit seiner politischen Ausrichtung verträgt) abführen zu lassen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • In vielen Bundesländern gibt es inzwischen Informationsfreiheitsgesetze. Die Informationen müsstest Du in denen recht problemlos bekommen.

    In Bayern gibt es das aber nicht. Und da es sich beim Straßenverkehrsrecht um Bundesrecht handelt, bei welchem die Gemeinden und Landkreise nur stellvertretend für das jeweilige Bundesland tätig werden (=übertragener Wirkungskreis), helfen auch kommunale Informationsfreiheitssatzungen leider nicht.

    Dazu kommt, dass Bayern - andere Bundesländer auch - das Widerspruchsrecht abgeschafft haben. Der Widerspruch war zumindest ein recht kostengünstiges Mittel, um eine etwaige Rechtskraft (zum Beispiel die Jahresfrist bei Verkehrszeichen) zu hemmen. Die Abschaffung im Freistaat war 2007 mit einer "Rechtsvereinfachung" begründet worden. Dass die nun sofort fällige Klage zu erheblich höheren Kosten für den Bürger führt, hat man - natürlich - in Kauf genommen. Man wollte die Zahl der "Beschwerden" vonseiten der Bürger senken, was aber nicht passiert ist, die Anzahl der Klagen sind seitdem um einiges gestiegen.

    Mit der Abschaffung des Widerspruchs ist auch die Prüfung der "Zweckmäßigkeit" ersatzlos entfallen. Darüber hat sich schon der ein oder andere bayerische Bürgermeister gewundert. Nun gut, hätte er halt damals "seinem" Landtagsabgeordneten da besser mehr Paroli geboten...

    Ich habe als Nicht-Jurist schon mehrfach selbst vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Klar, das ist mit Anwalt viel angenehmer, aber halt signifikant teurer. Die Richter am VG müssen im Verfahren aber berücksichtigen, dass man als juristischer Laie nicht die Erfahrung eines Rechtsanwalts haben kann. Außerdem gilt am VG der Amtsermittlungsgrundsatz, d.h. die Richter müssen den Sachverhalt "von sich aus erforschen". Wenn man also eine wichtige Sache nicht weiß oder nicht vorträgt, so heißt das noch lange nicht, dass sie keine Berücksichtigung findet, weil das Gericht das von sich aus herausgefunden hat.

    Ohne Anwalt sollte man aber auf alle Fälle sich vorher gut überlegen, wie aussichtsreich ein solches Verfahren ist. Insbesondere sollte man prüfen, ob die Sache überhaupt zulässig ist (man sollte also den Unterschied im deutschen Recht zwischen Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage verstanden haben).

    Und eines fand ich auch immer noch wichtig beim Klagen: es gibt ja Behörden, die stellen sich auf Anfragen des Bürger schnell mal "taub", vor allem wenn man hartnäckig seine Sachen vertritt. Sobald da aber eine Klage anhängig ist, ist damit Schluss. Zwar kann sich die Behörde weiterhin tot stellen, aber das Gericht wird dann eben zur Not ohne sie verhandeln.

  • Selbstverständlich würde man ihn bitten, sich vorher mit den geltenden Verkehrsregeln noch einmal gründlich auseinanderzusetzen, insbesondere mit den StVO §§2, 3, 5, 6, 8, 9, 10, 12, 14, 26, 32 und 37. Nicht, dass er meint, dass er das alles gar nicht wissen musste und behauptet, dass für Radfahrer eigentlich nur §1 in dem Sinne gilt, sich gegenüber dem Autoverkehr möglichst unterwürfig zu verhalten.

  • Ad hominem und in diesem Kontext völlig irrelevant.

    Die offensichtliche Windschutzscheibenperspektive mag dazu beitragen, daß er die mutmaßlich eher millionen Parkverstöße allein in Hamburg (ich wette, das sind mehr als zwei pro gemeldetem PKW und Jahr) seitens der Kfz-Lenker nicht erwähnt, was aber auch nur ein Whataboutism-Argument und von daher eher schwach ist.

    Den Vorschlag, ihn mit Kamera auf einer gemeinsamen Fahrradfahrt durch Hamburg zu begleiten, halte ich für zielführender. Vermutlich wird der Herr einen solchen Vorschlag ablehnen, wenn er ihn überhaupt mitbekommt. Ich schlage als Ergänzung vor, sämtliche denkbaren Bußgelder aufgrund seiner wahrscheinlich zahlreich anfallenden Ordnungswidrigkeiten ihn als nicht abziehbare Spende an die Hannelore-Kohl-Stiftung (damit sich das mit seiner politischen Ausrichtung verträgt) abführen zu lassen.

    Also ich finde durchaus interessant und relevant, ob sich jemand zu Wort meldet*, der, sagen wir mal, Stadtplanung oder Jura studiert hat und seit Jahren in Bereichen mit Verkehr tätig war, oder ob da ein Spieß und BWLer ankommt, der sich beruflich um Steuern gekümmert hat.

    * noch präziser: Ob die CDU mit solchen Dingen jemanden beauftragt, der ...

  • Oha, ich sehe, dass sich der Abgeordnete Graage auch um andere Dinge kümmert:

    Zitat

    „Eine zentrale Frage in Bezug auf die veröffentlichten Anforderungen lautete, weshalb die Reiterstaffel ausdrücklich nach Wallachen sucht“, erklärte der Senat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Eckard Graage. Der Grund dafür sei, dass „sich Wallache in einer Herde besser integrieren lassen als Stuten oder Hengste“.

    https://www.mopo.de/hamburg/nach-z…taffel-37475928

  • Also ich finde durchaus interessant und relevant, ob sich jemand zu Wort meldet*, der, sagen wir mal, Stadtplanung oder Jura studiert hat und seit Jahren in Bereichen mit Verkehr tätig war, oder ob da ein Spieß und BWLer ankommt, der sich beruflich um Steuern gekümmert hat.

    Drücken wir es einmal so aus: In meiner Vito muss man schon ganz schön tief buddeln, um in dritten Unterordner mit einem Militärkraftfahrer etwas fachspezifisches zu finden. Dennoch bilde ich mir ein, mehr über Verkehr zu wissen, als die allermeisten anderen.

  • Dazu kommt, dass Bayern - andere Bundesländer auch - das Widerspruchsrecht abgeschafft haben. Der Widerspruch war zumindest ein recht kostengünstiges Mittel, um eine etwaige Rechtskraft (zum Beispiel die Jahresfrist bei Verkehrszeichen) zu hemmen. Die Abschaffung im Freistaat war 2007 mit einer "Rechtsvereinfachung" begründet worden. Dass die nun sofort fällige Klage zu erheblich höheren Kosten für den Bürger führt, hat man - natürlich - in Kauf genommen. Man wollte die Zahl der "Beschwerden" vonseiten der Bürger senken, was aber nicht passiert ist, die Anzahl der Klagen sind seitdem um einiges gestiegen.

    Dass die Anzahl der Klagen gestiegen ist, wäre aber nachvollziehbar - vorher ist ja ein bestimmter Teil durch Einlenken der Behörde im Widerspruchsverfahren bereits erledigt worden und gab somit keine Möglichkeit zur Klage mehr. Es wurde wohl eher unterschätzt, dass Leute, die vorher auch schon "nervig" waren bzw. ihr Recht wahrgenommen haben, das dann auch danach weiterhin getan haben. Das erscheint mir auch inhaltlich logischer - das, was ich im Widerspruchsverfahren vorbringe, unterscheidet sich ja nicht enorm von dem, was auch in die Klage muss, die Arbeit bzw. das Wissen muss ich also in beiden Fällen aufwenden, nur beim Widerspruchsverfahren doppelt.

    Das grundlegende Problem am Widerspruchsverfahren ist ja eher, dass man sich nicht an eine unabhängige Schiedsstelle richtet, sondern an die Verursacher selbst. Dass die für ein beanstandetes Problem verantwortliche Behörde dann in den meisten Fällen nicht sagt "Okay, stimmt, da haben wir Mist gebaut!", ist (leider) nachvollziehbar - denn ansonsten würde ja auch einfach ein Anruf genügen und der Fehler wäre morgen beseitigt. In der Hinsicht bleibt die Klage also sowieso nötig und das Verfahren verzögert das ganze lediglich nochmals um einige Monate. Anders wäre es höchstens, wenn bei gewonnener Klage in Kombination mit zuvor angelehntem Widerspruch dann die Amtsträger persönlich haftbar wären...