Berliner Popup-Bikelanes sind rechtswidrig

  • Darüber rätsele ich jetzt auch seit ein paar Stunden. Denn nach dem Wortlaut liegt es nahe, dass Satz 1 noch gilt.

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    Für eine definitive Aussage müsste man in einen StVO-Kommentar schauen.

    Nicht rätseln, sondern in ein Urteil genau dazu schauen!.

    Satz 1 statt Satz 3 n.F. ist auch der Kern meiner Schutzstreifenklage, was m.E. der wesentliche Unterschied zum Lüneburger Urteil ist, was das VG KA aber noch nicht wirklich angeschaut hat wegen der Klagebefugnisfrage. Mal schauen, was das VGH dazu sagt, wenn es was sagt dazu ...

  • Nicht rätseln, sondern in ein Urteil genau dazu schauen!.

    Danke! Ziffer 7 ist der wesentliche Absatz, oder?

    "Zwingend erforderlich" ist zu verstehen als "zwingend zum Erreichen der beabsichtigten Ziele".

    Also am Beispiel der 30-Zone:

    Wenn sich also eine Verwaltung beispielsweise eine 30-Zone in den Kopf setzt, dann steht §45 Abs. 9 Satz 1 dem praktisch nur entgegen, wenn ohnehin schon 30 gefahren wird.

  • (auch wenn die ersten Drunterkommentatoren sich schon freuen)

    Freidemokraten und Alternativdeutsche freuen sich auch schon, dass die Hamburger Popup-Radwege jetzt in die Mülltonne kämen.

    Freidemokrat Müller-Sönksen (das ist der mit dem E-Bike im Aufzug), meint, die Berliner Situation lasse sich 1:1 auf Eimsbüttel übertragen. Allerdings ist der so sehr verhasste Radweg am Schlump nach meiner Kenntnis nunmal ein Verkehrsversuch und nicht so ein Pandemie-Ding, da war’s dann schon mit 1:1.

  • Malte 8. September 2020 um 00:17

    Hat den Titel des Themas von „Woche 37 vom 07. bis zum 13. September 2020“ zu „Berliner Popup-Bikelanes sind rechtswidrig“ geändert.
  • Ich meine, dass die wenigen Münchner Popup-Bikelanes auch als Verkehrsversuch deklariert wurden. Da ist verwaltungsgerichtlich nur schwer dagegen vorzugehen, aber eine ordentliche Begründung vonseiten der Behörde ist halt schon immer notwendig.

  • Ich hoffe doch sehr, dass der Berliner Senat eine gerichtsfeste Begründung für die Er-/Einrichtung für diese Radwege nachliefern wird.

    Von den Pop-Up Radwegen in Berlin kenne und benutze ich nur den in der Kantstraße.

    Mit der Einrichtung dieses Radweges wurde den Kfz-Führern absolut nichts genommen, denn die alte Situation war:

    Rechter Fahrstreifen = Parken, mittlerer Fahrstreifen = alle paar Meter Zweite Reihe Parken (ich bin nur mal schnell beim ...), linker Fahrstreifen = fließender Verkehr für alle Verkehrsarten

    die neue Situation ist:

    Rechter Fahrstreifen = Radfahrer (benutzungspflichtig), mittlerer Fahrstreifen = Parken, linker Fahrstreifen = motorisierter Verkehr aller Arten, auch ÖPNV

    auf Teilstrecken auch: in Parkbuchten parken, rechts Radfahrer und links motorisierter Verkehr aller Arten, auch ÖPNV.

    Morgens um 05:30 Uhr ist mir das alles egal, denn da ist man mit wenigen Kfz stadtauswärts eh alleine auf dieser Straße unterwegs. Nachmittags stadteinwärts im Berufsverkehr bringt mir dieser Radweg aber eine Menge, denn ich bin auf dem für Radfahrer abgetrennten Fahrstreifen auf Grund der Ampelschaltungen so schnell wie der Kfz-Verkehr, der vorher auch nicht schneller vorankam.

  • Zitat

    Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237) dürften nur außerhalb von Fahrbahnen errichtet werden. Hierfürbedürfte es einer baulichen Anlage außerhalb der Fahrbahn. Auf der Fahrbahn sei allenfalls ein Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) zulässig.

    Ich sag ja: Das Imperium schlägt zurück. Ich finds immer spannend, ob sich im Rechtsstaat der Wille des Gesetzgebers oder der Buchstabe des Gesetzestextes durchsetzt. Letzteren halte ich interpretationstechnisch für überaus fehleranfällig. Daher vermutlich mein Faible für Mathematik.

  • Ich finde das Urteil schon etwas komisch, aber vielleicht verstehe ich das ja auch völlig falsch...

    Jedenfalls, glaubt hier jemand, dass die dt. Kommunalverwaltungen für die unzähligen Radwege in Deutschland die Erforderlichkeit anhand konkreter Gefahren belegen können? Müssen die jetzt alle weg (unabhängig von der Benutzungspflicht)?

  • Zitat

    3. Die Anordnung einer Tempo 30-Zone ist aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Verordnung nicht ausreichen, um die mit der Anordnung bezweckten Wirkungen zu erreichen.

    https://www.bverwg.de/010917B3B50.16.0

    Die Anordnung der Radspur (Pop-Up-Radweg) ist i.S.v. § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO zwingend erforderlich, da die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Verordnung nicht ausreichen, um den gewünschten Zweck (Separierung der Radfahrer) zu erreichen?

  • Na, nun ist die Polizei auf die Idee gekommen, nicht mehr abschleppen zu müssen, weil die Radwege angeblich rechtswidrig und damit quasi gar nicht mehr existent wären:

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    Ob man wohl bei Bußgeldern wegen Nichtbeachtung eventueller Radwegbenutzungspflichten ebenfalls so selbstbewusst argumentieren könnte? :S

  • So ärgerlich wie es ist - ich kann es verstehen. Denn es besteht aktuell doch tatsächlich die Möglichkeit, dass die Stadt auf den Kosten für eine Umsetzung sitzen bleibt, denke ich.

    Wie war das noch gleich mit "rechtswidrig angeordnete Verkehrszeichen behalten ihre Gültigkeit gegenüber den Verkehrsteilnehmern so lange, bis sie abgebaut werden"?:whistling:

  • Vor allem ist die Frage, ob man die Autofahrer für die Abschleppkosten heranziehen kann, eigentlich irrelevant. Wenn das Abschleppen Notwendig ist um die Verkehrssicherheit herzustellen ist abzuschleppen. Punkt.

    Und wenn das am Ende die Allgemeinheit zu bezahlen hat, ist es eben so. Sicherheit kostet nunmal. Wenn der Polizei Kosten entstehen um Einbrecher zu verfolgen jammert doch auch keiner, dass dies den Steuerzahler Geld kostet.

  • Und wenn das am Ende die Allgemeinheit zu bezahlen hat, ist es eben so. Sicherheit kostet nunmal. Wenn der Polizei Kosten entstehen um Einbrecher zu verfolgen jammert doch auch keiner, dass dies den Steuerzahler Geld kostet.

    Aber wenn die Einbrecher für die Kosten des Polizeieinsatzes - nachdem sie gefasst wurden - selbst aufkommen müssten, würde die Allgemeinheit vermutlich zustimmen? Ich schon. Und bei Falschparkern, die so doof sind, ihr Kennzeichen am Auto zurückzulassen, allemal.