Der neue Bußgeldkatalog ist da

  • Bei der letzten Reform (die aus formalen Gründen ungültig wurde), war der Punkt enthalten. Ich habe nichts von einer Änderung diesbezüglich gelesen, es aber jetzt auch nicht nochmal geprüft.

    Knapp 100 € (70€ zzgl. 28,50€ Gebühren) und ein Punkt sind mMn ganz schön happig und sollten das Problem recht flott lösen.

    Zunindest wenn Kommunen das wirklich verhängen und Privatanzeigen zulassen.

    Und leider akzeptieren viele Polizisten eine Behinderung des Anzeigenden nicht. Sie verlangen eine konkrete Behinderung eines Dritten. Zumindest habe ich das bei Diskussionen vor Ort oft genug zu hören bekommen.

  • Ich bezweifle, dass das z.B. an einer meiner "Lieblingsstellen" irgendeine Änderung bringt. Ich fahre jeden Tag ein kurzes Stück in einer kleinen engen Straße, die in einer Richtung für KfZ gesperrt ist (Aubinger Weg in Puchheim). [Zeichen 251] Taxis und Busse frei.

    Kurioserweise ist die Gegenrichtung uneingeschränkt frei. Aber ist es bei [Zeichen 251] nicht so, dass in dem betreffenden Bereich kein Autoverkehr stattfinden darf. Egal, aus welcher Richtung. Das ist bei [Zeichen 250] ja auch so. Somit ist es fraglich, ob die in Puchheim anzutreffende Konstellation überhaupt zulässig ist.

  • Du glaubst gar nicht, wie ich von den Falschfahrern beschimpft werde, weil ich mich weigere, zur Seite zu fahren. Bei der Hinfahrt stehen wir uns "Auge in Auge", wutverzerrtes Gesicht oder manchmal auch Unglaube ob der Impertinenz hinter der Windschutzscheibe, bei der Rückfahrt gibts dann Gehupe von den Falschfahrern hinter mir (ich fahr natürlich in der Mitte). Sozusagen mein tägliches Blutdruck-Highlight nach oder vor der Durchquerung meines Lieblingspfarrdorfs Emmering.

    Auch ganz lustig finde ich die Verkehrsinsel, die aus Richtung München kommend kurz vor der besagten Stelle sagt, man solle rechts vorbeifahren. Wenn ich mich korrekt verhalte und das auch mache, dann werde ich von den selben [Zeichen 251] -Ignoranten abgemäht, die an der Verkehrsinsel LINKS vorbeigefahren sind und die am Wendehammer geltende rechts-vor-links-Regelung ignorieren.

  • Ab 60€ gibt's ja eigentlich nen Punkt. Wird's dann künftig für "Auf Geh- oder Radweg geparkt, mit Behin­derung" ebenfalls nen Punkt geben? Denn das dürfte ja die Regel sein, wenn man sowas privat anzeigt.

    Laut der von FattyOwls zitierten Quelle: Ja!

    Hier finden sich (ich habe jetzt nur bei Falschparken geschaut) auch schon die neuen Gebühren in übersichtlicher Tabellenform:

    https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/#haltenneu

    Zitat:



    BeschreibungBußgeldPunk­te
    Auf Geh- oder Radweg geparkt55 €
    ... mit Behin­derung70 €1
    ... über eine Stunde70 €1
    ... über eine Stunde mit Behin­­derung80 €1
    ... über eine Stunde mit Gefähr­dung80 €1
    ... über eine Stunde mit Sachbe­schädigung100 €1

    Quelle:

    Halten und Parken im deutschen Straßenverkehr

    Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2021

    Link: s. o..

    Und das gilt auch für's "Halten" und auch für das Halten auf sog. "Schutzstreifen für Radverkehr":



    Beschrei­bungBuß­geldPunk­te
    unzulässiges Halten auf Schutz­streifen für Radverkehr55 €
    ...mit Behin­derung70 €1
    ...mit Gefähr­dung80 €1
    ...mit Sachbe­schädigung100 €1

    Quelle: ebenda

  • A) Ist das ein Parken mit Behinderung?

    B) Oder ist das ein Parken auf dem Radweg?

    C) Liegt eine Gefährdung vor? Immerhin ist der Radverkehr gezwungen in den Schienenbereich auszuweichen. Oder ist es "nur" eine Behinderung, weil Fahrradfahrer*innen ja auch absteigen und das Fahrrad auf dem Gehweg schieben könnten?

    Die meines Erachtens ganz große Frage im Hintergrund:
    Werden endlich mehr Handwerker-Stellplätze (bzw. Lieferfahrzeug-Stellplätze) in allen Straße eingerichtet und dafür Anwohner-Parkplätze umgewidmet?

  • Ohne Foto des Fahrers oder der Fahrerin in Flagranti erwischt man sowieso nur die Ehrlichen und Dummen , die den Verstoß zugeben oder als Haltende den oder die Fahrerin bennenen. Alle anderen bezahlen 23,50 minus den ggfls. fälligen Punkt. Fahrtenbuchauflagen bei beharrlichen Verstößen halte ich für sehr unwahrscheinlich....

    hmjein, streng genommen muss bei jedem Verstoß ermittelt werden, wer gefahren ist.

    Und bei den "Kleckerbeträgen" von 20,- hat man da in Vergangenheit erkannt: Aufwand <> Nutzen mit großem Delta

    Aber bei den höheren Beträgen hat man das Beibehalten. Da wird gern mal mit dem Blitzerfoto beim Halter geklingelt und gefragt. Oder bei Nachbarn.

    Wenn das nicht fruchtete, war man da - bei bestimmten Konstellationen - schnell beim Fahrtenbuch.

    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass auch bei teurerem Gehwegparken jetzt das Fahrtenbuch schnell winkt.

    Zumindest dann, wenn die zuständige Behörde zeitnah agiert und nicht erst kurz vor Verjährung den Halter anschreibt mit der Frage, wer die Karre vor 3 Monaten da geparkt hat...

    Und: ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die 23,50EUR erhöht werden sollen.

    edit: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=687-1-21

    Aber auch das wieder so ein facepalm-Moment: "ist euch das nicht früher aufgefallen?"

    Ich bin nach wie vor dafür, StVO nebst VwV und BKatV in die Tonne zu treten und das von vorn neu aufzuziehen.

    Dieses Rumdoktorn am Bestand führt doch nur dazu, dass Lücken und logische Inkonsistenzen entstehen.

    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (11. Oktober 2021 um 09:58)

  • Ich bin nach wie vor dafür, StVO nebst VwV und BKatV in die Tonne zu treten und das von vorn neu aufzuziehen.

    Hat die CSU doch nun schon zwei mal probiert, indem sie explizit in der Neufassung nicht auf den Altbestand hingewiesen hat.

    Klar bräuchte es eigentlich eine neue StVO. Aber alleine weil dann 50% der bestehenden Schilder und Markierungen auf der Straße ungültig wären,

    wird das so schnell keiner machen. Von den Zeitfenstern mal abgesehen, momentan brauchts doch von "da könnt ma was ändern" zu der Abstimmung im Bundesrat 2, im letzten Fall mindestens 4 Jahre

  • Ich bin ja dafür, dass ein Auto nur dann anspringt und fährt, wenn man seine Kreditkarte in einen entsprechenden Schlitz gesteckt hat. Bei jedem Vergehen wird der entsprechende Betrag automatisch abgebucht, begleitet von einem deutlich hörbaren Klimpergeräusch. Wenn das Kreditvolumen aufgebraucht ist, bleibt die Karre stehen. Wir wollen die Herausforderungen der Zukunft nicht mit kleinlichem Polizei-Kontroll- Wahn meistern, sondern mit technologischem Fortschritt. Da bin ich ganz bei der FDP. :)

  • Auch eine nette Idee: Falschparken auf dem Gehweg als unzulässige Sondernutzung abrechnen:

    (Mit Teil 1 unten anfangen)

    http://www.kanzlei-alsterland.de/tag/sondernutzung/

    Also auf die Idee, DA ein Auto abzustellen und dann auch noch zu behaupten, der "Gehweg" sei nicht "befahren", sondern "gekreuzt" worden, muss man erstmal kommen. Aber das dafür notwendige Zeugs möchte ich nicht rauchen.

  • Vielleicht gelingt es Grün-Gelb sich darauf zu verständigen, dass Handwerkerparkplätze Vorrang haben gegenüber Privat-KFZ-Parkplätzen.

    Das könnte dann so ausgehen, dass der gesetzliche Rahmen verstärkt wird, Privat-KFZ-Parkplätze umzuwandeln in Handwerkerparkplätze. Handwerker finden schneller einen geeigneten Parkplatz. Handwerkerrechnungen sinken beim Posten Anfahrt. Handwerkerautos stehen nicht mehr auf Gehwegen oder Radverkehrsanlagen im Weg.

  • Ich bin ja dafür, dass ein Auto nur dann anspringt und fährt, wenn man seine Kreditkarte in einen entsprechenden Schlitz gesteckt hat. Bei jedem Vergehen wird der entsprechende Betrag automatisch abgebucht, begleitet von einem deutlich hörbaren Klimpergeräusch. Wenn das Kreditvolumen aufgebraucht ist, bleibt die Karre stehen. Wir wollen die Herausforderungen der Zukunft nicht mit kleinlichem Polizei-Kontroll- Wahn meistern, sondern mit technologischem Fortschritt. Da bin ich ganz bei der FDP. :)

    Wobei eine Kreditkarte nun wirklich so 90er ist.

    Vielleicht mit MIOTA? Dann weiß ich auch, warum ich ein bisschen davon gekauft habe. ;)

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Wobei eine Kreditkarte nun wirklich so 90er ist.

    Vielleicht mit MIOTA? Dann weiß ich auch, warum ich ein bisschen davon gekauft habe. ;)

    Die blockchainlose Blockchain? Ooch, Bargeldschlitz würde auch gehen. Ich würde zu gern sehen, wenn mein Nachbar morgens wütend auf das Lenkrad einschlägt, weil der Bargeldschlitz seinen heute fälligen Zwanziger nicht annehmen will. :)

  • blockchainlose Blockchain?

    Tangle, bitte! Tangle. Oder auch: Kette ungleich Knäuel. ;)

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Heute war die Änderung im Bundesgesetzblatt. Damit tritt sie zum 9. November in Kraft :)

    Ich vermisse aber die Änderungen an der FeV. Dort werden die Punkte vergeben.

    Kann es sein, dass die die ganze Zeit gültig war und gar nicht neu verabschiedet wurde?

    Oder gibt es gar keinen Punkt für Parken auf dem Radweg mit Behinderung?

  • Unzu­­­läss­­iges Parken in verkehrs­­­beruhig­­ten Zonen 10 €

    ... mit Behin­derung 15 €

    ... über 3 Stunden 20 €

    ... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €

    https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/#parkenbussgelder (Bußgeldkatalog alt)

    Unzu­­­läss­­iges Parken in verkehrs­­­beruhig­­ten Zonen 10 €

    ... mit Behin­derung 15 €

    ... über 3 Stunden 20 €

    ... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €

    https://www.bussgeldkatalog.org/news/neuer-bus…gelder-4990594/ (Bußgeldkatalog neu)

    Das Parken in Verkehrsberuhigten Zonen (und auch viele andere Parkverstöße*) ist so billig als wie zuvor. Das ist besonders deshalb bedauerlich, weil so keine verkehrslenkende Wirkung erzielt wird. Wer auch in Zukunft billig falsch parken will, für den gibt's leider immer noch jede Menge "Angebote".

    *weitere Beispiele für unverändert "billiges Falschparken":

    An einem der folgen­den Orte geparkt: 5 m vor einer Kreu­zung/Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen, über Schacht­­deckeln

    10 €

    ...mit Behin­derung 15 €

    ... über 3 Stunden 20 €

    ... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €

    Quelle: ebenda

    Wenn ich mir dann anschaue, dass Jahr für Jahr nicht nur die ÖPNV-Fahrpreise steigen, sondern auch das "erhöhte Beförderungsentgelt" (Strafe für Fahren ohne Fahrschein) schon mehrfach stark angestiegen ist...

    2014 Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgelts von 40 € auf 60 €

    2003 Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgelts von 30 € auf 40 €

    1989 Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgelts von 40 DM (ca. 20 €) auf 60 DM (ca. 30 €)

    Zahlen aus: FAZ vom 1.7.2015

    Höheres Strafgeld: Schwarzfahren wird ab heute teurer
    Wer sich in öffentlichen Verkehrsmitteln künftig ohne Ticket ertappen lässt, muss von sofort an mindestens 60 Euro zahlen. Für professionelle Schwarzfahrer ist…
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