Niedrigere Hürden für Fahrverbote bei Geschwindigkeitsübertretungen

  • Ich haben das so in Erinnerung, dass einspurige Fahrzeuge von zweispurigen Fahrzeugen überholt werden dürfen, ...

    ... wenn ein Überholverbotsschild in der Landschaft rumsteht ohne durchgezogene Linie:

    Zitat

    Ge- oder Verbot

    Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“ angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Kraftfahrzeuge, einschließlich ihrer Anhänger, die angegebene Grenze überschreitet. Soll mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten werden, ist Zeichen 277.1 angeordnet.

    Einspurige Fahrräder fallen gleich doppelt nicht drunter: als Einspurer und als Nicht-Kfz.

    Mofas und Mopeds etc. ohne Beiwagen darf man aber auch überholen und mehrspurige Fahrräder, jeweils nur aus einem der Gründe ...


    Die durchgezogene Linie ist eigentlich tabu, wie schon erwähnt, wie auch Sperrflächen und Linksabbiegerspuren.

    Allerdings sind durchgezogene Linien auf das Überholen von Kfz untereinander dimensioniert, Überholen von Radfahrern wäre an einigen Stellen, wo die Übersicht für das längere Überholen von Kfz nicht reicht, aber für das flotte Überholen von Radlern, trotz Linie aber ungefährlich, von daher sehe ich das weniger eng an solchen Stellen. Wenn die Übersicht eigentlich auch nicht für das Überholen von Radlern reicht, ist das natürlich anders ..

  • Schau Dir doch mal an, was für ein hanebüchener Blödsinn im Politikbetrieb teilweise verabschiedet wird. Da arbeiten Menschen und die machen einfach Fehler. Da braucht man keine Bösartigkeit, um Fehler zu erklären.

    Ich halte mittlerweile doch die Erklärung für plausibel, dass es sich um ein Versehen handelt — wenigstens zur Hälfte.

    Die Änderungsverordnung war fertig, dann drückte der Bundesrat noch die Fahrverbote rein, die Zitierung für die Fahrverbote wurde vergessen. Das halte ich für plausibel. Dennoch unterstelle ich, dass das beim Bundesverkehrsministerium so ganz ungelegen gar nicht kam und man sich womöglich nicht so superviel Mühe gegeben hat, um die Sache ordentlich einzupflegen.

    Dennoch neige ich ja so langsam zur Anwendung des Begriffes „Bananenrepublik“, wenn wir nun schon zum zweiten Mal binnen zehn Jahren aus einem CSU-geführten Haus aufgrund der Verletzung des Zitiergebotes keine brauchbaren Verkehrsregeln haben. Automobilnation Deutschland, jaja.

    Edit: Stefan Gelbhaar hat einen längeren Thread zu diesem Thema verfasst:

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  • Es ist wirklich kurios, dass Scheuer nicht schon längst ein Fahrverbot als Minister erhalten hat.

    https://pbs.twimg.com/media/EcQ0tYnXgAAAtC0.jpg

    Ich habe schon länger den Eindruck, dass er einen ganz besonderen Politikstil erfolgreich betreibt. Er macht alles zunichte, was der unbegrenzten Auto-Raserei im Wege steht und es gelingt ihm dabei den Eindruck zu hinterlassen, dass er das eigentlich gar nicht so will.

    Beispiel Maut:

    Es ist klar, dass die CDU/CSU eigentlich keine Maut will. Aber es reicht ihr nicht, sich einfach nur gegen die Maut auszusprechen. Sie strebt ein Maut-Modell an, mit dem nur bei Ausländern abkassiert werden soll als Revanche dafür, dass der deutsche Autofahrer im Ausland für die Straßenbenutzung zur Kasse gebeten wird.

    Schon das ist ein propagandistisches Meisterstück, mit dem der politische Gegner egal welcher Couleur ausgeschaltet wird. Denn die deutschen Autofahrer und ihr oberster Schutzherr (Verkehrsminister) stellen sich als Getriebene dar, die in einer Art Notwehr zum Handeln gezwungen sind.

    Und die politischen Gegner haben nicht den Mut, den eigentlichen "Geburtsfehler" der Mautpläne zu korrigieren. Maut kann nur bedeuten Maut für alle, für Inländer und Ausländer. Weil sie diesen Mut nicht aufbringen, Maut für alle zu fordern, erliegt der politische Gegner den Fallstricken der CSU: Die CSU hat es gar nicht mehr nötig die Mautpläne zu verurteilen, das erledigt jetzt der politische Gegner, einschließlich der Grünen. (Die haben sich bis heute nicht erholt von ihrer 5 Mark für den Liter Sprit Kampagne, obwohl diese Forderung richtig war.) Die CSU wiederum fordert die Maut, tut mithin so als habe sie erkannt, dass die billige Autofahrerei endlich verteuert werden muss. (Zumindest für die Ausländer.)

    Und dann kommt es wie es kommen musste: Die EU-Gesetzgebung verhindert die Mautpläne der CSU. Eigentlich sollte man meinen ein Riesendebakel für die CSU. Mitnichten. Das Gegenteil ist der Fall. Wiederum hat nicht die CSU die Mautpläne zur Fall gebracht sondern die EU. Durch ihre millionenschwere Verträge mit Mautbetreibergesesellschaften kann die CSU belegen, dass sie ja wirklich wollte. Und wieder versagt der politische Gegner. Man hätte ja durchaus an den Mautplänen festhalten können. Aber dazu hätte eine Partei sich dazu bekennen müssen, dass eine PKW-Maut nur für Ausländer unfair ist und deshalb auch deutsche Autofahrer zahlen müssen.

    Den Autofahrern ist das letztlich schnuppe, dass da Millionen, Milliarden Euro in den Sand gesetzt wurden. Für die Autofahrer ist entscheidend, dass in den nächsten hundert Jahren keine politische Kraft in Deutschland es wagen wird, das Thema PKW-Maut auf den Tisch zu legen.

    So ähnlich verhält es sich jetzt auch mit den strengeren Strafen für zu schnelles fahren. Es gibt zwar viele, die das ärgert, aber die Autolobby mit Macht und Einfluss steht mal wieder so dar: Wir haben ja Fahrverbote für zu schnelles Fahren gewollt. Aber jetzt kann es leider doch erstmal nicht kommen.

  • Wir haben jetzt wieder die Verkehrsregeln, die bis April galten.

    Sie gefallen mir auch schlechter als die neuen. Aber "nicht brauchbar" ist ein bisschen viel, oder?

    Naja, wenn man denn sicher sein kann, dass die „alten“ Regeln nun wieder gelten. Das ist jetzt ja bislang nur eine einzelne der möglichen Interpretationen. Im Zuge der Schilderwaldnovelle war ja das Bundesjustizministerium anderer Meinung als das Bundesverkehrsministerium und ich habe ein bisschen Sorge, dass uns wieder so eine lustige Episode bevorsteht.

  • Die Polizei Schleswig-Holstein ist der Meinung, dass bei Parkverstößen weiterhin die neuen Bußgelder angewendet werden, bei engen Überholmanövern hingegen nicht:

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  • ich lese es anders.

    Betrifft die Rücknahme auch die Bußgelder fürs Falschparken und eng Überholen?

    ja, die Rücknahme betrifft auch die Bußgelder fürs Falschparken.

    Nein, die Rücknahme betrifft nicht die Bußgelder für das enge Überholen. (denn die 30,- für den nicht ausreichenden Abstand gibts schon verdammt lange, nur die 1,5m kommen nicht zur Anwendung)

  • Ich hatte die Antwort auf der Polizei auf den Satz „oder gelten da weiter die neuen Regeln“ bezogen. Ich frage da noch mal nach.

    Die Polizei hat Probleme mit ihrer Kompetenz. Wenn die immer so arbeiten: "Haben Sie die Bank ausgeraubt oder war das Ihr Nachbar?" - "Ja."

  • Fahrbahnradler bringt es auf den Punkt. eine "oder"-Frage mit "ja" (respektive "nein") zu beantworten ist Käse.

    Aber die Variante "Rücknahme betrifft Falschparker-Bußgelder, beim engen Überholen bleibt es bei 30,-" ist in meinen Augen die einzig nachvollziehbare.

    Dennoch ist die "andere" Interpretation der Antwort natürlich auch möglich. 8)

  • Wow, das ging aber schnell mit der Reaktion auf Scheuers Rücknahme ...

    Nach Einführung der verschärften Sanktionen hatte ich (als Autofahrer) den Eindruck, dass das Tempo sich im Hamburger Stadtverkehr deutlich verlangsamt hat - von "Tacho 60-65" auf "Tacho 50-55". "Deutlich" im Sinne von "vorher bis zu +15 km/h, nachher nur noch ein Drittel +".

    Als Radfahrer habe ich deutlich größere Überholabstände registriert.

    Und heute, kurz nach massiv verbreiteter Rücknahme, meinen zwei Berufkskraftfahrer binnen 35 Minuten, mir zeigen zu müssen, was ein Zwölftonner ist. Leider keine Kamera und keine Zeugen, daher Anrufe bei den Firmen.

    Firma S...x (Wäscherei auf dem Ochsenzoll-Gelände): LKW steht an der Kreuzung hinter mir an der roten Ampel, das Gaspedal zuckt. Wir biegen beide rechts in die Tangstedter Landstraße nach Süden ab. Nach etwa 30 Metern hat er mich eingeholt (Kunststück, ich war mit Hänger unterwegs). Er hält sich neben mir und brüllt durch die offene Scheibe "Raaadweeeg". Ich fahre nicht etwa runter, sondern kommuniziere in hörbarer Lautstärke "Faaaahrbaaahn" zurück. Er gibt Gas und zieht gleichzeitig nach rechts. Also musste ich bremsen, um nicht vom Kastenaufbau erwischt zu werden. Auf den Parkstreifen gefahren und PK 34 angerufen: "Könnten Sie mal kurz vor die Tür gehen, der LKW mit Kennzeichen ... fährt in Ihre Richtung, ...". Gegenfrage: "Haben Sie Zeugen?" Nein, und auch keine Zeit vorbeizufahren. Also Firm S...x angerufen. Firma bittet vorsorglich um Entschuldigung und will mit Fahrer reden.

    Rückfahrt: Anhänger ist voll, der Neubergerweg ist topfeben, der nicht benutzungspflichtige Radweg rechts ist von Schulterparkern blockiert, außerdem will ich links in meine Garage abbiegen. Das sind drei Gründe für die Wahl der ersten Option der StVO für den Fahrzeugverkehr ;)

    Ein Gerüstbauer sieht das anders und überholt mich mit 30 cm Abstand, ehe er mit seinem LKW in die Eisen gehen muss, weil er an den Schulterparkern wegen Gegenverkehr nicht vorbeikommt. Firma angerufen (auch in der Nachbarschaft), ... weiter wie oben, nur ohne Anruf bei PK 34.

    Und dazwischen auf der Tangstedter noch ein Lieferwägelchen mit Anhänger samt Minibagger obendrauf, der sich über den eng überholten Fahrbahnradler offenbar dermaßen echauffierte, dass er beinahe einem 500er (Fiat, nicht Benz) gerammt hätte, der vor ihm auf Parkplatzsuche war ...

  • Allein in Kiel müssen 40.000 Bußgeldverfahren neu bewertet werden, schreiben die Kieler Nachrichten. Dabei geht es nach meiner Kenntnis nicht nur um die bereits erwähnten Fahrverbote, die nur 650 Fälle ausmachen, sondern auch um die Höhe des Bußgeldes beim Falschparken.

    Ich wundere mich ja, ob die Stadt Kiel wirklich so kulant sein wird, den Falschparkern, die das „neue“ Bußgeld bereits bezahlt haben, eine Gutschrift anzubieten.

    Und irgendwie wundere ich mich, dass unser Bundesverkehrsministerium zum nunmehr zweiten Mal nicht in der Lage ist, eine Änderungsverordnung rechtssicher zu formulieren.

  • Und irgendwie wundere ich mich, dass unser Bundesverkehrsministerium zum nunmehr zweiten Mal nicht in der Lage ist, eine Änderungsverordnung rechtssicher zu formulieren.

    Ich wundere mich vor allem, dass Andreas Scheuer noch im Amt ist.

    Sind der CSU die Deppen ausgegangen, dass man keinen Nachfolger findet?

  • Ich wundere mich vor allem, dass Andreas Scheuer noch im Amt ist.

    Ich mich nicht. Seit wie vielen Jahren stellt die CSU den Verkehrsminister? Wieso sollte da jemand entfernt werden, der der Lobby nützlich ist? Der Wähler zahlt später nicht in Form von Aufsichtsratposten.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Allein in Kiel müssen 40.000 Bußgeldverfahren neu bewertet werden, schreiben die Kieler Nachrichten. Dabei geht es nach meiner Kenntnis nicht nur um die bereits erwähnten Fahrverbote, die nur 650 Fälle ausmachen, sondern auch um die Höhe des Bußgeldes beim Falschparken.

    Kiel hat laut Wiki 250.000 Einwohner, bei 40.000 Bußgeldverfahren innerhalb von 2 Monaten bekommt fast jeder Kieler statistisch ein Knöllchen im Jahr .

    Nicht schlecht.

  • Kiel hat laut Wiki 250.000 Einwohner, bei 40.000 Bußgeldverfahren innerhalb von 2 Monaten bekommt fast jeder Kieler statistisch ein Knöllchen im Jahr .

    Nicht schlecht.

    Das deckt sich auch ganz grob mit meiner fachlich nicht korrekten Aussage, dass die Wahrscheinlichkeit eines Knöllchens für tägliche Falschparker irgendwo bei 1/365 liegt.