Ich haben das so in Erinnerung, dass einspurige Fahrzeuge von zweispurigen Fahrzeugen überholt werden dürfen, ...
... wenn ein Überholverbotsschild in der Landschaft rumsteht ohne durchgezogene Linie:
ZitatGe- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“ angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Kraftfahrzeuge, einschließlich ihrer Anhänger, die angegebene Grenze überschreitet. Soll mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten werden, ist Zeichen 277.1 angeordnet.
Einspurige Fahrräder fallen gleich doppelt nicht drunter: als Einspurer und als Nicht-Kfz.
Mofas und Mopeds etc. ohne Beiwagen darf man aber auch überholen und mehrspurige Fahrräder, jeweils nur aus einem der Gründe ...
Die durchgezogene Linie ist eigentlich tabu, wie schon erwähnt, wie auch Sperrflächen und Linksabbiegerspuren.
Allerdings sind durchgezogene Linien auf das Überholen von Kfz untereinander dimensioniert, Überholen von Radfahrern wäre an einigen Stellen, wo die Übersicht für das längere Überholen von Kfz nicht reicht, aber für das flotte Überholen von Radlern, trotz Linie aber ungefährlich, von daher sehe ich das weniger eng an solchen Stellen. Wenn die Übersicht eigentlich auch nicht für das Überholen von Radlern reicht, ist das natürlich anders ..