• Und darüber bin ich einerseits ganz froh, denn als Angehöriger der Gruppe 6 ...

    Hast du eine verlässliche Quelle für die Gruppeneinteilung und eine Schätzung der dazugehörigen Termine?

    Ich habe bis jetzt nur etwas über Gruppen 1-3 gefunden. Wäre schon interessant, da ich wohl wegen meines Berufes zu Gruppe 3 zählen würde.

  • Hast du eine verlässliche Quelle für die Gruppeneinteilung und eine Schätzung der dazugehörigen Termine?

    Ich find’s grad nicht mehr, das schwimmt irgendwo im Strudel der Nachrichten der letzten Wochen. Irgendwo hieß es vor einigen Wochen, Gruppe 6 wäre ab Herbst ungefähr dran, dann war angesichts der vielen medienwirksam ausgeschlachteten Pannen plötzlich von 2022 die Rede.

    Ich habe bis jetzt nur etwas über Gruppen 1-3 gefunden. Wäre schon interessant, da ich wohl wegen meines Berufes zu Gruppe 3 zählen würde.

    Achwas, dann sind meine Informationen schon wieder veraltet. So schnell kann’s gehen.

  • Bei den Terminen ist wohl noch Bewegungsspielraum, aber die Gruppen werden sich wohl nicht mehr groß ändern.

    Die Medien haben hier dadurch geglänzt, dass zum Teil von "über 80" gesprochen wurde, obwohl "Vollendung des 80. Lebensjahres" gemeint ist. Schön war dann, dass sogar auf "impfen-sh.de" am Anfang noch "über 80" stand. Mittlerweile steht dort "80 Jahre oder älter". Besser ist es in der Verordnung selbst zu lesen.

  • Gut, nichts genaues weiß man nicht. Im Landkreis Gifhorn gilt nun also ein Kontaktverbot für Personen außerhalb des eigenen Hausstandes sowie eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr.

    Bei der Webseite des Landkreises Gifhorn fehlt nur noch der Griff zum Wegwerfen, dort finden wir überhaupt keine Informationen zu irgendwas, sondern nur eine Liste der Ansprechpartner für konkrete Fragen. Die Leute werden sich ja morgen über tausende Mails freuen.

    Konkret geht es bei uns um die Frage, ob mein Schwiegervater uns beim Streichen der Wohnung in Lüneburg helfen darf. Das fällt jetzt wohl aufgrund der Kontaktbeschränkungen flach, die für ihn, aber nicht für uns gelten. Nun gut. Aber er dürfte sich ja mutmaßlich alleine in unserer neuen Wohnung aufhalten um zu streichen, sofern er rechtzeitig Feierabend macht und vor 20 Uhr wieder zu Hause ist. Dazu müssten wir ihm dann kontaktlos unseren Schlüssel zukommen lassen — dürften wir uns als Landkreisfremde wohl nach 20 Uhr mit einem Auto durch den Landkreis Gifhorn bewegen?

    Ich lese überall nur Ausgangssperre oder gar „strikte Ausgangssperre“ und das Einkaufen kein triftiger Grund ist, um nach 20 Uhr noch das Haus zu verlassen, aber es kann ja nicht Sinn der Sache sein, dass Pendler, die in Uelzen wohnen und in Braunschweig arbeiten oder umgekehrt, jetzt nicht mehr die Bundesstraße 4 durch den Landkreis Gifhorn nehmen dürfen.

  • Ich habe hier mal den Wahlkalender von der Internetseite wahlrecht.de wiedergegeben: https://www.wahlrecht.de/termine.htm

    W
    a
    14. MärzHessenKreistage,
    Stadtverordnetenversammlungen,
    Gemeindevertretungen, Ortsbeiräte
    h
    l
    14. MärzBaden-WürttembergLandtag5 Jahre
    e
    n
    14. MärzRheinland-PfalzLandtag5 Jahre
    2
    0
    25. AprilThüringenLandtag5 Jahre
    2
    1
    6. JuniSachsen-AnhaltLandtag5 Jahre
    W
    a
    12. SeptemberNiedersachsenKreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte,
    Stadtbezirksräte, Ortsräte, Regionsversammlung (Hannover)
    5 Jahre
    h
    l
    26. Septemberalle BundesländerBundestag4 Jahre
    e
    n
    26. SeptemberBerlinAbgeordnetenhaus, Bezirksverordnetenversammlungen5 Jahre
    2
    26. SeptemberMecklenburg-VorpommernLandtag5 Jahre
    2
    1

    Eigentlich müssten im Sinne einer funktionierenden Demokratie die Wahlhelfer ziemlich weit oben auf der Impf-Prioritätenliste stehen. Zumal es ohnehin schwierig werden wird, genug Wahlhelfer zusammenzubekommen.

    "Wegen der Corona-Pandemie haben viele rheinland-pfälzische Kommunen Probleme, genügend freiwillige Helfer für die Landtagswahl am 14. März zu finden. "Die freiwilligen Meldungen sind bislang leider spärlicher ausgefallen als üblich", teilte eine Sprecherin der Stadt Kaiserslautern auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. "Vor allem ältere Menschen stellen sich dafür aktuell nicht gerne freiwillig zur Verfügung." Die Stadt versuche, über vermehrte Presseaufrufe und Zufallsanschreiben an Wähler, neue Freiwillige zu gewinnen. "Im Notfall müssen wir per Zufallsprinzip Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichten", hieß es weiter." t-online vom 24.12.2020 https://www.t-online.de/region/id_8917…-erschwert.html

    Besonders eng wird es in Hannover und in ganz Niedersachsen, weil dieses Jahr zusätzliche Wahlhelfer benötigt werden. 14 Tage vor der Bundestagswahl finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt. Am Tag der Bundestagswahl finden zusätzlich Stichwahlen satt. In Hannover nicht für den Oberbürgermeister, aber für den Regionspräsidenten der Region Hannover. An welcher Stelle in der Prioritätenliste die Wahlhelfer stehen sollten und entsprechend zu welchem Zeitpunkt das Impfen stattfinden kann weiß ich nicht. Aber es könnte ja auch in diesem Zusammenhang über das Verschieben von Wahlterminen nachgedacht werden, so dass alle Wahlhelfer geimpft werden können. Vermutlich würde das auch dazu beitragen das Ehrenamt des Wahlhelfers attraktiver zu machen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (11. Januar 2021 um 22:25) aus folgendem Grund: Rechtschreibung wiedergegeben statt wiedergegen

  • Es ist in der Tat haarsträubend, wie schwer es ist, an aktuelle Informationen zu kommen, am besten noch so aufbereitet, dass sie nicht nur von Juristen verstanden werden. Die niedersächsische Landesverordnung ist inzwischen auf 23 Seiten angewachsen und die Wenigsten werden vermutlich über die erste Seite hinauskommen.

    Zwischen dem Verordnungstext und "leichter Sprache", die mich eher daran erinnert, wie man mit kleinen Kindern spricht, fehlt so etwas wie einfach verständlich und übersichtlich. Und dann bitte auf dem aktuellsten Stand und ohne unnötige Informationen, was bis vor drei Wochen noch galt.

    Beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt findet man stattdessen jetzt, im Januar 2021 unter "Aktuelles" einen Artikel mit dem Titel "Gesundheitsrisiko Sommerhitze - So schützen Sie sich gegen Hitzschlag, Sonnenstich & Co." vom 06.08.2020. Informationen zur Corona-Situation findet man auch, wenn man schnell genug ist und der Link oben in der Rotation noch sichtbar ist. Ansonsten findet man den selben Link auf der Startseite nicht noch einmal.

    Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (niedersachsen.de)

    Ist es wirklich so schwer, die aktuellen Regeln in den Landkreisen einheitlich darzustellen und vielleicht sogar eine zentrale Übersicht über alle Regelungen zu veröffentlichen? Das macht jeder Landkreis selbst und jeder Landkreis macht es anders.

  • Wer sich impfen läßt, spart sich 10 Jahre lang die Einkommenssteuer. Hätte garantiert 120% Erfolg.

    Apropos Einkommensteuer: Malte, wenn der Umzug beruflich ist (= dichter zum Arbeitsplatz hin), gibt es Pauschalen. Ist er "privat" (man hat keine deutliche Zeitersparnis beim Pendeln), greift § 35a EStG ("haushaltsnahe Dienstleistungen"), aber nur bei Spediteur mit Rechnung, die unbar bezahlt wird. Scheck und Bargeld läuft nicht.

    Soviel "off topic" ...

  • In der NRW Verordnung heißt es lediglich:

    https://www.land.nrw/sites/default/…lesefassung.pdf

    Zitat

    (2) Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben
    Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit über einem Wert von 200 liegt, prüfen die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen und können
    diese im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anordnen.
    Die angeordneten Maßnahmen sind fortlaufend zu überprüfen und aufzuheben, wenn die Infektionszahlen nachhaltig deutlich unter den Wert von 200 absinken.

    Weiter findet sich dazu nichts in der landesweiten Verordnung und da der Kreis Viersen seit dem 01.01 stark sinkende Zahlen vorweist, sind wir davon wohl nicht weiter betroffen (vorerst). Was dann aber konkret kommt und wie nun ab Kreisgrenze oder Wohnort oder Wohnsitz gemessen würde, wäre ein gigantischer Unterschied.

  • Zwischen dem Verordnungstext und "leichter Sprache", die mich eher daran erinnert, wie man mit kleinen Kindern spricht, fehlt so etwas wie einfach verständlich und übersichtlich.

    Ich habe den Link mal angeklickt und bin beim Weiterklicken auf diese drei Grafiken gestoßen. Die finde ich gut gemacht:

    https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/in…rus-186744.html

    Etwas in Piktogramm-Form darzustellen ist irgendwie eine eigene Sprache. Und auch diese "Piktogramm-Sprache" kann sicherer geschrieben und gelesen werden, je mehr jemand diese "Piktogrammsprache" geübt hat. In Deutschland wurde die "Piktogrammsprache" besonders durch die Olympiade in München 1972 bekannt.

    Da die "Piktogrammsprache" aber auch Menschen erreichen soll, die darin nicht so geübt sind, sie zu benutzen, oder durch eine geistige Behinderung eingeschränkt sind, muss sie aber auch immer wieder auf ganz leichte Weise dargestellt werden.

  • ...

    Da die "Piktogrammsprache" aber auch Menschen erreichen soll, die darin nicht so geübt sind, sie zu benutzen, oder durch eine geistige Behinderung eingeschränkt sind, muss sie aber auch immer wieder auf ganz leichte Weise dargestellt werden.

    Scheinbar führt eine zu häufige Nutzung von Bildsprachen zu einer eingeschränkten Fähigkeit Schrift korrekt zu benutzen.

    Sowas sollte in offiziellen Dokumenten einer Landesregierung nicht vorkommen.

    Da stehen mir beim Lesen alle Haare zu Berge.

  • Tatsächlich ist es so, dass Lehrer*innen und Eltern mit entsprechendem Bildungshintergrund sehr stark Wert legen auf die korrekte Anwendung des Genitivs. Trotzdem ist es in den Regeln für leichte Sprache ausdrücklich so vorgesehen, dass stattdessen von + Dativ benutzt wird. Genau so wie es ja auch in der gesprochenen Sprache weit verbreitet ist.

    Es ist gar nicht so einfach, etwas in leichter Sprache zu schreiben.

    Zum Beispiel dürfen Sätze nicht mehr als acht Worte enthalten und außer bei Aufzählungen auch keine Kommas.

    In dem von dir ausgewählten Beispiel steht "Chefs und Cheffinnen".

    "Chefs" ist umgangssprachlich für den Plural von männlichen Vorgesetzten. Das entspricht den Regeln für leichte Sprache. Warum sollte man auch das umständliche und weniger übliche Wort "Vorgesetzte" benutzen?

    "Chefinnen" ist problematischer. Nicht etwa weil es sich ein bisschen komisch anhört. Aber leichte Sprache verzichtet oft auf die weibliche Form, weil sonst die Sätze zu lang und zu umständlich werden.

    Aber ich finde es gut, dass an der Stelle die weibliche Form benutzt wird. Es gibt ja nicht nur Chefs, sondern eben auch Chefinnen. Und das ist ja auch wünschenswert!

    Anstatt Fahrrad-Fahrer wäre es jedoch eher nicht so gut Fahrrad-Fahrerinnen und Fahrrad-Fahrer zu benutzen oder Fahrradfahrende. Für leichte Sprache ist das nicht so gut geeignet. Bindestriche in längeren Worten helfen übrigens dabei, das Wort zu erlesen.

    Weitere Kriterien für leichte Sprache sind große Schrift (mindestens 12P). Und Nicht mehr als ein Satz pro Zeile. Kein Blocksatz sondern Flattersatz. Keine Zahlwörter sondern Ziffern usw..