Social-Media-Perlen

  • Das ist doch eine Legende!

    LÜGENPRESSE LÜGENPRESSE LÜGENPRESSE

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Straßenbahn „übersehen“:

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  • Momentan ist wieder die Organisation „Polizist=Mensch“ in den Fahrradblasen der gesellschaftlichen Netzwerke im Gespräch. Einerseits liegt das daran, dass auf deren Instagram-Profil in den letzten Wochen sehr viele Weihnachtsmotive veröffentlicht wurden, aber kaum eines ohne den obligatorischen Funkstreifenwagen auskommt.

    Andererseits wurde ein Bild eines Polizeiautos gepostet, das offenbar einen Weihnachtsmann „übersehen“ hat. Dazu der Text auf dem Bild: „Mein Streifenpartner zu mir: Ich hab doch gesagt, da hat was gewackelt…“

    Wenn man die ganze Sache nicht so ganz verbissen sieht wie ich, dann kann man darüber schmunzeln und weiterscrollen und sich an weiteren vor Weihnachtsbäumen geparkten Funkstreifenwagen erfreuen. Ich schrieb dazu auf Twitter in einem Retweet des dortigen Beitrages etwas in der Art von

    Zitat

    Tjoa. Einerseits „Polizist = Mensch“, andererseits „nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer = da hat was geruckelt“. Schön, wenn man als Polizist über so etwas lachen kann.

    Ich habe den Tweet am späten Abend des zweiten Weihnachtsfeiertages aus Gründen gelöscht, die ich lieber nicht im öffentlichen Raum diskutieren möchte.

    Und das finde ich so interessant: Einerseits wird im Umfeld von „Polizist=Mensch“ nach meinen Erfahrungen äußerst empfindlich reagiert, wenn es mit sachlicher Kritik „gegen Polizeibeamte“ geht, andererseits teilt man selbst gern auch bei berechtigter Kritik mit der großen Keule aus.

    Und das nervt mich dann bei einer Art Interessenvertretung der Polizei doch immens.

    Ich selbst bin ja schon mal in ähnlicher Weise „an einem Auto zum Liegen gekommen“ und durfte nicht nur als Geschädigter, sondern auch als Zeuge die Erfahrung machen, dass die Polizeibeamten eher mit dieser „ach, hat doch nur kurz geruckelt“-Einstellung ermitteln. Da wird dann ganz genau gezählt, ob ich denn alle Speichenreflektoren am Rad habe und ob ich denn beweisen könnte, zum Unfallzeitpunkt mit Licht gefahren zu sein, während nach meinen Erfahrungen beim kraftfahrenden Unfallverursacher eher Dauerschulterzucken angesagt ist: Sowas passiert halt und es ist ja nichts passiert, nech?

    Andererseits denke ich mir: Im Ernstfall soll die Polizei irgendwie mein Freund und Helfer sein — aber bei solchen Auftritten von polizeinahen Interessenvertretungen bin ich mir nicht sicher, ob ich wirklich auf die Polizei als Freund und Helfer zählen kann. Ich will gar nicht wissen, wie viele Beschwerdemails an irgendwelche Hamburger Straßenverkehrsbehörden, die ja dort von der Polizei betrieben werden, ausgedruckt an der Pinnwand zur Belustigung der Kollegen gelandet sind.

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  • Malte

    Ich finde es auch schade, dass ich nach einschlägigen Erfahrungen lieber dreimal überlegte, ob ich die Polizei riefe. Und das als "Kollege", wenn man bedenkt, dass bei vielen "Beamter" quasi einer Berufsbezeichnung gleichkommt.

    Es kann ja nicht ausreichen, dass es "solche und solche" gibt. Ich habe an einen Landesbeamten Schleswig-Holsteins nun einmal einen anderen Anspruch als an einen dahergelaufenen "Security"-Menschen. Dass die im Zweifel gern einmal schneller als nötig auf die Zwölf hauen, weiß ich - auch aus eigener Erfahrung (in Kiel, lange ist es her).

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Nachdem die Hamburger Beamten so langsam gelernt haben, dass längst nicht jeder Straßenteil mit dem Rad befahren werden muss, der irgendwie nach Radweg aussieht

    Vielleicht war ich da etwas zu voreilig. Der Tarnkappenradler legt sich regelmäßig mit Beamten an, die irgendwo einen schönen Radweg gesehen haben:

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    Wobei man dazu sagen muss dass er im Liegerad und oft mit Hund an der Leine unterwegs ist.

    Sicherlich eher ein ungewohntes Bild, auch wenn es zulässig ist.

  • Das ist ja was, das ich in all den Jahren nur 1x hinbekommen hab: von der Rennleitung wegen Radwegebenutzungspflicht oder -wunsch angehalten werden. :S

    Ich auch nur einmal.

    In Hamburg.

    Bei einem eineinhalbtägigen Aufenthalt.

    Auf der Fahrt ins Hotel direkt nach unserem Treffen des Radverkehrsforums.

    Die waren aber einsichtig. Immerhin.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

    Einmal editiert, zuletzt von Peter Viehrig (8. Februar 2021 um 22:48)

  • Das ist ja was, das ich in all den Jahren nur 1x hinbekommen hab: von der Rennleitung wegen Radwegebenutzungspflicht oder -wunsch angehalten werden. :S

    Och, in meinen wilden Jahren von 2010 bis 2013 herum ist mir das schon öfter passiert, etwa damals bei den gammeligen, aber nicht benutzungspflichtigen Buckelpiste in der Feldstraße, wo mich zu Zeiten des Sommer-Doms (?) mal zwei Fußstreifen fahrbahnradelnd an der roten Ampel wartend aufgegriffen haben, oder an der Elbchaussee, wo man meine Kenntnis über § 2 Abs. 4 StVO gleich mit einer ausgiebigen Kontrolle des Fahrrades belohnte und mir der Beamte quasi ins Hinterrad trat im Versuch, die Fahrradbeleuchtung zu kontrollieren — er hatte wohl in den letzten zehn Jahren nichts mit Fahrrädern zu tun gehabt und ihm war das Konzept eines Nabendynamos offenkundig nicht bekannt.

    Naja — und natürlich wurde ich bei quasi jedem Unfall, sei es als Zeuge oder Geschädigter, noch einmal großväterlich in Kenntnis gesetzt, dass auch für mich die Straßenverkehrs-Ordnung gelte und ich natürlich den Radweg benutzen müsste. Irgendwo hier zwischen meiner Wohnung und IKEA hatte ich mal einen Auffahrunfall zwischen zwei Kraftfahrern beobachtet und einer der Beamten hatte ganz großes Interesse daran, wie „Zeuge Hübner“ denn überhaupt von der Fahrbahn aus etwas sehen konnte, wenn es doch einen Radweg gäbe?!? Die blauen Schilder waren schon damals fort.

    (Überhaupt ist der verlinkte Google-Streetview-Moment einfach großartig: Zwei absolut untermaßige gemeinsame Fuß- und Radwege, auf dem dann noch der Wo-soll-er-denn-sonst-parken-Notdienst zur Reparatur der Lichtzeichenanlage parkt, während die Polizei nebenan steht und den Verkehr regelt. Hätte ja nur noch gefehlt, dass die Beamten auch noch bequem vor dem Zeichen 240 stehen).

    Der Tarnkappenradler hat hier sein Erlebnis noch mal niedergeschrieben und der Polizeibeamte hat offenbar tatsächlich die Sportgeräte-Karte gespielt. Tarnkappenradlers Versuch, die Benutzungspflicht mit dem Hinweis auf die Erwähnung mehrspuriger Fahrräder in den Verwaltungsvorschriften wegzudiskutieren halte ich zwar für auch nicht so ganz gelungen, gehen aber immerhin in die richtige Richtung. In den VwV-StVO heißt es:

    Zitat

    Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;

    Der Beamte wiederum vertut sich in den Vorschriften und bezieht sich auf den ehemaligen § 67 Abs. 11 StVZO, den es in dieser Form mittlerweile gar nicht mehr gibt.

    Ja, aber Bitteschön sollen Radfahrer sich immer an die heiligen Verkehrsregeln halten. Ich wundere mich ja, ob sich die Polizei auch in anderen Rechtsgebieten derart häufig vertut und ungefragt mit veralteten Informationen zu den Verkehrsregeln für Radfahrer haushaltet.

  • Ich hätte den Polizisten gebeten mir das Schild mit der angeblichen Benutzungspflicht zu zeigen. Desweiteren hätte ich mir jede Diskussion mit den uniformierten Nur-Autofahrern gespart und um die Owi-Anzeige gebeten um einfach meinen Weg so schnell wie möglich fortzustezen. Hinterher dann schriftliche Aussage, Widerspruch und Empfehlung den Beamten nachzuschulen.

  • Ich finde es ja echt so geil: Die Hamburger Polizei legt immer so viel Wert darauf, dass sich die lieben Radfahrer an die Verkehrsregeln halten, aber wenn man dann tatsächlich im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung durch die Hansestadt pedaliert, dann triggert wenigstens der mitgeführte Hund die Beamten ganz zuverlässig:

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    Ich hatte den Ärger in der Vergangenheit immer nur, wenn irgendwo ein Radweg zu sehen war oder es keinen Radweg gab und die Beamten der Meinung waren, man dürfe hier nicht auf der Fahrbahn fahren, aber das toppt ja mal wieder alles.

    Vor allem ergibt unter dieser Betrachtungsweise so vieles plötzlich einen Sinn. Wie oft habe ich mich gewundert, dass ein renitenter Kraftfahrer mir gegenüber kundgetan hat, man dürfe hier oder da oder dort nicht mit dem Rad fahren, das hätte er sogar bei der Polizei nachgefragt. Bislang hielt ich das immer für eine blöde Ausrede, aber mittlerweile habe ich den Eindruck, das mit dem Nachfragen könnte tatsächlich stimmen und die Leute bekommen dort einfach fälschlicherweise solche Auskünfte, dass man mit einem Hund nicht auf der Fahrbahn fahren dürfe und so weiter und so fort.

  • Die Dortmunder Polizei hat laut unterschiedlichen Berichten auf Twitter nach dem Nürnberger Vorbild ein paar Radfahrern die Luft auf den Reifen gelassen, um das Blockieren einer Demonstration von Corona-Leugnern zu unterbinden:

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