Das Problem, warum sowas überhaupt gemacht wird, ist halt das Fehlen einer sauberen Möglichkeit einen gemeinsamen Rad/Fußweg ohne Schrittgeschwindigkeit und Benutzungspflicht auszuweisen.
Gilt denn für einen gemeinsamen Fuß-/Radweg oder für einen Fußweg mit Radverkehrfreigabe immer und in jedem Fall und ausnahmslos Schrittgeschwindigkeit?
Zum Beipiel in diesem Fall halte ich es für richtig, dass Radfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren:
Aber zum Beispiel hier auf "freiem Feld" quasi und kein anderer Verkehrsteilnehmer weit und breit zu sehen, da halte ich es für gestattet schneller als Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Auch an der Bushaltestelle stehen nur ganz selten wartende Fahrgäste an Ferientagen eigentlich nie, denn dann fährt nur einmal am Tag der Bus.
In einem solchen Fall geht es doch wohl vermutlich mehr darum, dass die Verkehrsverwaltung das Schild aufgestellt hat, weil der vorhandene Weg so schmal ist, dass sich Fußgänger und Radfahrer mit etwas höheren Geschwindigkeiten nicht gefahrlos begegnen können. Wenn ein Fußgänger auftaucht, nach meinen Erfahrungen eine seltene Ausnahme, dann reduziere ich mein Tempo auf Schrittgeschwindigkeit. (Falls ich nicht ohnehin auf der Fahrbahn fahre, denn benutzungspflichtig ist der Weg ja nicht.)