Wenn ich mich mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen will, gehe ich zu Fuß. Manchmal stellen sie einem Fallen, wo ein benutzungspflichtiger "Radweg" plötzlich in einen solchen Gehweg übergeht. Ich fahre dann auf die Fahrbahn, egal wie absurd das für andere erscheinen mag und selbst dann, wenn das Einfädeln auf die Fahrbahn länger dauert als in Schleichfahrt auf dem gehweg zu fahren.
Ich glaube, ich bin nur ein einziges Mal auf einem gefahren und dann auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit: Außerorts neben einer Kraftfahrstraße, wo weit und breit kein Fußgänger zu sehen war und wo es nicht eine einzige Kreuzung gab. Ich mache nicht jeden Blödsinn mit.
Links von der Leitplanke gilt: "Du darfst hier nicht radeln."
Rechts von der Leitplanke gilt: "Wenn Du möchtest, darfst Du hier radeln."
Schön.
Und wo radelt jemand, der die Einladung zum nicht annehmen möchte? Gibt es da eine dritte Piste, welche die Verkehrsbehörde übersehen hat?