Radverkehrs-Infrastruktur im Landkreis Schaumburg

  • Wenn ich mich mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen will, gehe ich zu Fuß. Manchmal stellen sie einem Fallen, wo ein benutzungspflichtiger "Radweg" plötzlich in einen solchen Gehweg übergeht. Ich fahre dann auf die Fahrbahn, egal wie absurd das für andere erscheinen mag und selbst dann, wenn das Einfädeln auf die Fahrbahn länger dauert als in Schleichfahrt auf dem gehweg zu fahren.

    Ich glaube, ich bin nur ein einziges Mal auf einem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gefahren und dann auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit: Außerorts neben einer Kraftfahrstraße, wo weit und breit kein Fußgänger zu sehen war und wo es nicht eine einzige Kreuzung gab. Ich mache nicht jeden Blödsinn mit.

    Links von der Leitplanke gilt: "Du darfst hier nicht radeln."

    Rechts von der Leitplanke gilt: "Wenn Du möchtest, darfst Du hier radeln."

    Schön.

    Und wo radelt jemand, der die Einladung zum [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]nicht annehmen möchte? Gibt es da eine dritte Piste, welche die Verkehrsbehörde übersehen hat? :/

  • Im Verkehrsportal würde man jetzt sagen: "Der soll gefälligst froh sein, dass er überhaupt wo radeln kann...! Oder sich halt ein Auto kaufen"!

    Ist das eigentlich eine Bundesstraße? Sieht mir nur zweistreifig aus; warum also überhaupt Kraftfahrstraße? Wurde die auch als Solche gewidmet? Wo fährt der "Langsamverkehr", also vor allem Traktoren, Mofas und Kleinkrafträder? Sind für diese Verkehrsarten Umleitungen ausgeschildert?

    Bei Kraftfahrstraßen und Verkehrsverboten mit [Zeichen 254] (wie bei mir an der B 10...) interessiert das ja bekanntlich absolut niemanden, wo der (nicht nur) Radverkehr am Ende landet. Das liegt auch daran, dass wohl in den meisten Landes-Straßengesetzen die Baulastträger nicht verpflichtet werden, überhaupt Ersatzwege für die ausgeschlossenen Verkehrsarten anzulegen. Und vor allem auch: nicht zu unterhalten. Deswegen verbannt man Radfahrer dann sehr gerne auf irgendwelche "Wirtschaftswege". Oft nicht einmal asphaltiert. Auf eigene Gefahr. Und meist mit riesigen Umwegen.

  • Wie gesagt: Früher war das wenn ich nicht völlig falsch liege noch mit "angepasster Geschwindigkeit" geregelt.

    Es war glaub nur eine Zwischenzeit, wo da so definiert war. Könnte zu finden sein in der alten, von Bo... verlinkten Diksussion oder auch hier, wo ich das auch mal diskutiert und nach Hinweis auch die Lösung gefunden habe.

  • Kann man gegen ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] überhaupt klagen? Es wird ja niemand in seinen Rechten eingeschränkt: Radfahrer nicht, weil niemand gezwungen ist, einen solchen Weg zu benutzen und Fußgänger (theoretisch) auch nicht, weil sich Radfahrer so verhalten müssen, dass sie Fußgänger in keinster Weise beeinträchtigen. Wenn überhaupt, wären ja Fußgänger eingeschränkt, weil das erfahrungsgemäß mit der Rücksichtnahme nur so mittel funktioniert. Aber dann sollen Fußgänger vermutlich jeden Radfahrer einzeln anzeigen, der ihnen zu schnell zu nahe gekommen ist. Viel Erfolg dabei...

    Dürfte in der Tat ähnlich knifflig werden, wie gegen Schmutzstreifen zu klagen (ich versuch's ja, schon vorm Lüneburger Urteil, hab's hoffentlich wirksam zerlegt ... Die Frage ist, ob ich's mir leisten könnte, in die 2. Instanz ff. zu gehen ...). Der Fall mit dem "Schlichradler frei" neben der Kraftfahrstraße könne aber zur Klage berechtigen, weil man vom Tempolimit beschwert ist und eben nicht ausweichen kann. Ansonsten ist es wohl in der Tat eher erfolgreich, als Fußgänger dagegen zu klagen, so wie man auch als parkwilliger etc. Autofahrer besser gegen Schmutzstreifen klagen kann ...

  • Eine Kraftfahrstraße kann ja genau genommen eigentlich keinen ihr angehörenden [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 240] haben. Denn dann müsste man auf dem ja eigentlich auch mind. 60 fahren können (was mein Fahrrad übrigens bauartbedingt auch packt). 8o

    Die Zeichen 331.1 und .2 (also der § 18) gelten ja für die gesamte Straße, oder? :/ Rechtssystematisch müsste das Ding also ein selbständiger Gehweg sein, der zufällig an der Kraftfahrstraße entlangführt. Wär doch mal interessant, wer da die Baulast für diesen Schleichradler-Gehweg innehat? Vermutlich war das früher eben gar keine Kraftfahrstraße, sondern wurde erst nachträglich dazu gemacht. Vermutlich auch noch ohne entsprechende Teileinziehung.

  • Das Bild ist vom Oktober 2017. Seitdem war ich nicht mehr an der Stelle. Bei Mapillary ist es noch das Selbe (Bild vom Mai 2018)

    https://www.mapillary.com/app/?focus=pho…8499999999&z=17

    Von der Kraftfahrstraße ist da nichts mehr zu erkennen., auch nicht aus der Fahrbahnperspektive

    https://www.mapillary.com/app/?focus=pho…5046122861&z=17

    Kurze Zeit später steht dann aber an der Fahrbahn ein [Zeichen 138-10]

    https://www.mapillary.com/app/?focus=pho…4927272727&z=17

    Offenbar darf man dort auf der Fahrbahn fahren. Vermutlich hat jemand gemerkt, dass auf dieser Straße (innerorts) ein solcher Zweirichtungs-Geh-/Radweg unzulässig ist.

    Ist aber sowieso hier offtopic, weil im Landkreis Cuxhaven

  • Befolgt man eine Regel der Regel willen? Oder weil diese Regel evtl. einen Zweck erfüllen soll? Das setzt natürlich ein Mindestmaß an Fähigkeit zum kritischen Denken voraus...

    Wenn jeder nur Regeln befolgt, die er subjektiv für sinnvoll hält herrscht aber Chaos. Denn genauso, wie du (durchaus berechtigterweise) den Sinn mancher Regelung bzgl. Wegelchen nicht sinnvoll findest, mag vielleicht manch ein Autofahrer sagen "Überholabstand reichen doch 10cm, mehr ist Unsinnig" "Auf der Landstraße kann ich doch 130 fahren ich hab das im Griff" etc...

  • Wenn jeder nur Regeln befolgt, die er subjektiv für sinnvoll hält herrscht aber Chaos.

    Du meinst Anarchie, nicht Chaos.

    Denn genauso, wie du (durchaus berechtigterweise) den Sinn mancher Regelung bzgl. Wegelchen nicht sinnvoll findest, mag vielleicht manch ein Autofahrer sagen "Überholabstand reichen doch 10cm, mehr ist Unsinnig" "Auf der Landstraße kann ich doch 130 fahren ich hab das im Griff" etc...

    Pirminator hat schon eine deutlich andere Aussage getroffen als Deine Replik darauf vermuten lässt. Die Fähigkeit zu einer teleologischen Auslegung führt eben nicht zu Egoismus und Chaos. Wenn nur solche Leute da draußen unterwegs wären, könnte man seine Kinder auf Hauptstraßen spielen lassen.

  • Adsche - zwischen Schwarz und Weiß gibt es allerdings in der Praxis unzählige Grautöne. Es gibt Regeln, die sind wichtiger, manche weniger wichtig. Das äußerst sich z. B. in der Höhe des Bußgelds oder auch des Strafmaßes. Jeder Streifenpolizist würde umgehend wahnsinnig werden, wenn er ernsthaft JEDE noch so kleine Owi, die ihm auffällt, ahnen wollen würde. Also wird priorisiert. Man hinterfragt im Einzelfall, welchen Zweck die Regel hat und ob sie grade in dieser Situation überhaupt von Relevanz oder wichtig ist. Und dann hält man z. B. auch am hellichten Tag keine Rennradfahrer an, weil die am Lenker keine Klingel und am Heck keinen "Großflächenrückstrahler" haben. Und man hält auch keinen (legalen) Gehwegradler an, weil der auf einem vollkommen leeren [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] entlang einer Landstraße 15, statt 6 km/h fährt. Man schmeißt nicht Blaulicht und Sirene an, zieht die Handbremse und macht einen U-Turn, um den bösen Radwegbenutzungspflichtmissachter zu triezen... Und so weiter.

    Ich persönlich wünsche mir keinen Staat, in dem wirklich ALLES streng nach Vorschrift, ohne jedes "Fingerspitzengefühl" gehandhabt wird. Denn das wäre für mich grade kein Rechtsstaat, sondern die Perversion eines Solchen. Vor allem dann, wenn eindeutiges "Unrecht" zunehmend zu "Recht" wird...

    Zitat von Martin Luther-King

    Everything Adolf Hitler did in Germany was Legal.

  • Um die "Anarchie-Überlegungen" ein bisschen zu konkretisieren in Richtung der Schaumburger Verhältnisse:

    Am Ortseingang von Niedernwöhren (wenn man aus Richtung Stadthagen kommend in den Ort fährt) ist linkerhand ein benutzungspflichtiger Zwei-Richtungs-Fuß- und Radweg [Zeichen 240]. Der Belag sind Betonplatten, die in sich recht stabil und noch gut in Schuss sind. An den Stoßkanten jedoch sind sie lange schon in der Höhe zueinander verschoben, so dass das es ein elendes Gehopse ist dort langfahren zu müssen.

    Auf der Fahrbahn gilt trotz der angrenzenden Wohnbebauung Tempo 70.

    https://www.google.de/maps/place/Nie…053!4d9.1477189


    Hier das googlemaps-Sattellitenbild:

    Die Hauptdurchgangsstraße durch den Ort heißt an dieser Stelle Horsthöfe. Zu diesen Horsthöfen führen drei Stichstraßen auf dem Satellitenbild jeweils nach rechts abzweigend. Bei denen am unteren und oberen Bildrand sind die Straßenschilder krumm gefahren. https://www.google.de/maps/place/Nie…053!4d9.1477189

    Das ist Anarchie, wie wir sie nicht brauchen:

    Unterer Bildrand des googlemap-Satellitenbildes.

    Nochmal in Nahaufnahme.

    Und kurz vor dem Netto-Markt sieht es dann so aus:

    Oberer Bildrand des googlemap-Satellitenbildes.

    Auch hier in Nahaufnahme.

  • Pirminator : Das nicht alles mit gleicher Intensität verfolgt wird ist verständlich und Wohl auch sinnvoll. Trotzdem halte ich es für problematisch, wenn jeder durch ein "das was ich mache war mit dem Gestz ja eigentlich nicht gemeint" Argument sein illegales Handeln legitimieren kann. Das ist ja quasi die gleiche Argumentation, mit der Engüberholer sich regelmäßig rausreden "ist ja nix passiert, also war es ja nicht gefährlich, ich hab ja sicher überholt".

    Ullie : Ist das so eine Siedlung mit grünem Ortsschild? Oder warumm Tempo 70?

  • Ullie : Ist das so eine Siedlung mit grünem Ortsschild? Oder warumm Tempo 70?

    In meiner Erinnerung verhält es sich so:

    Wenn du von Stadthagen aus in Richtung Niedernwören fährst, dann zweigt vor Niedernwöhren nach links die Hauptstraße ab.

    https://www.google.de/maps/place/Nie…053!4d9.1477189

    Und an diesem Abzweig Hauptstraße steht auch ein Ortseingangsschild, das für die Hauptstraße gilt.

    Auf der im Bogen geführte Niedernwöhrener Landstraße, die dann zur Straße Horsthöfe wird gilt zunächst Tempo 70 und kurz vor dem Kreisel (ab Höhe der Netto-Filiale) gilt dann Tempo 50. An dieser Straße (Niedernwöhrener Landstraße-Horsthöfe) steht kein Ortseingangsschild.

    https://www.google.de/maps/place/Nie…053!4d9.1477189

    Entlang der Niedernwöhrener Landstraße - Horsthöfe ist ein benutzungspflichtiger Zwei-Richtungsradweg angelegt.

    Das Foto ist aufgenommen worden direkt hinter dem Abzweig Hauptstraße mit Blickrichtung zum Kreisel (der allerdings auf dem Foto noich nicht erkennbar ist).

    Ein rundes Verkehrsschild am rechten Straßenrand zeigt (in meiner Erinnerung) an dieser Stelle Tempo 70 an. Leider ist das auf dem Foto sehr unscharf.

    Kann man das irgendwie überprüfen, mit einem Navigationsprogramm o. ä.?

  • Gibts auf Mapillary evtl. aktuelleres Bildmaterial?

    Tatsächlich kann man auf Mapillary erkennen, dass auf dem von mir weit oben beschriebenen Abschnitt auf dem die beiden Straßenschilder geknickt wurden, Tempo 70 gilt. (So wie ich es in Erinnerung hatte.)

    Hier der Link zu Mapillary. Die Aufnahme wurde kurz nach dem Kreisel in Richtung Stadthagen gemacht. Rechts im Bild ist deutlich das Tempo 70-Schild zu sehen. Links im Bild ist die Rückseite eines ebenfalls runden Schildes zu sehen. Das ist allerhöchstwahrscheinlich das Tempo 50 Schild für die Fahrer aus der Gegenrichtung.

    https://www.mapillary.com/app/?lat=52.34…_5w&focus=photo

    Und auf diesem Mapillary-Bild ist zu sehen, dass das Ortsschild Niedernwöhren an der Kreiselabfahrt nach rechts steht, also nicht Geschwindigkeits-reduzierend wirksam ist, wenn man auf der Straße Horsthöfe fährt.

    https://www.mapillary.com/app/?lat=52.34…45407209&zoom=0

  • Wird Zeit das ich mich hier auch mal zu Wort melde. :)

    Im Spätsommer/Herbst wurde ein neuer Radweg gebaut, an der K65 von Rolfshagen bis zum Abzweig der K69. Richtig ist, das die Fahrbahn in einem so schlechten Zustand war, dass Radfahren dort keinen Spaß machte. Insoforn machte eine Fahrbahnsanierung Sinn. Warum es dort an dieser verkehrsarmen Kreisstraße einen Radweg braucht wird mir allerdings wohl auf ewig ein Rätsel bleiben.

    Hintergrund: In der Ortsdurchfahrt durch Borstel (K69) wurden vor ein paar Jahren die Kanäle erneuert, das nutzte man um neue Gehwege anzulegen und als benutzungspflichtige Radwege auszuweisen. Meine erste Klage, heute also nur noch Gehwege Radfahrer frei. Im Westen in der Ortsdurchfahrt (K65) geschah dies schon wenige Jahre vorher, ich ärgerte mich lange dort nicht innerhalb der Jahresfrist tätig geworden zu sein.

    So sah der Ortsausgang Rolfshagen während der Bauarbeiten aus.

    Und so sah er am Wochende aus. Man sieht die Buckel des Radwegs mit seinen Betonplatten, die Fahrbahn hat jetzt allerdings neuen, guten Asphalt. Ein Radwegschild sieht man dagegen nicht. Beim Radwegendeschild brauchte man ja bloß das [Zusatzzeichen 1012-31] abnehmen. So ist es aber nicht passiert.

    Gucken wir uns das doch mal weiter im ortsinneren an. Hier im August...

    Und hier dieselbe Stelle im Februar. Man erkennt die Hecke links und den Wegweiser zur Kirche rechts.

    Aber das Blauschild ist weg! :)

    In der Gegenrichtung sieht das Ganze nun so aus:

    (Ja, das ist eine andere Stelle)

    Hier die Einmündung „Auf der Hude“. Man sieht auch hier: kein Blauschild. Ein alleinstehendes [Zusatzzeichen 1022-10] kann man von der Seite erkennen.

    Man hat also einen Radweg gebaut, ohne ihm benutzungpflichtig zu machen sondern hat im Gegenteil die Benutzungsplicht der Gehwege im Zulauf aufgehoben. Mir sind am Samstag dort 2 Radfahrer entgegengekommen. Beide haben die Fahrbahn benutzt.

    Das hier ist die Einmündung der L454 in die L444 zwischen Reinsdorf und Reinsen. Da ist deutlich mehr Verkehr als bei der vorher gezeigten Kreisstraße. Auch hier hat man vor wenigen Jahren die Fahrbahn erneuert und einen Radweg angelegt. Auch der ist, wie man sieht, nicht benutzungspflichtig.

    Die Aufhebung der Benutzungspflicht im Altbestand geht freilich nur schleppend voran. Erstaunlicherweise kriegen die das hin genau dort tätig zu werden, wo ich daran denke tätig zu werden.^^ Bevor ich tätig werde.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

    Einmal editiert, zuletzt von Schaumburger (13. Februar 2020 um 10:07) aus folgendem Grund: fehlende Buchstaben ergänzt

  • Schaumburger

    Mir gefällt nicht, dass Fußwege einfach nur mit einem Radfahrer frei gekennzeichnet werden. [Zusatzzeichen 1022-10]

    Dadurch wird meines Erachtens eine neue Kathegoerie "Radweg" eingeführt.

    Es gibt Fußwege, die für den Radverkehr freigegeben sind. [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Diese Kombination steht in Hannover dann, wenn der Radverkehr den Fußweg nur in der regulärenFahrtrichtung benutzen darf.

    Und auch im Landkreis Schaumburg habe ich das schon beobachtet, zum Beispiel hier an der Ortsdurchfahrt Niedernwöhren Richtung Statdhagen am Abzweig "Mittelbrink". https://www.google.de/maps/@52.36660…m/data=!3m1!1e3 Das ist ganz am Anfang der Ortsdurchfahrt durch Niedernwöhren nochbevor man den Mittellandkanal überquert.

    Wenn ein Fußweg vom Radverkehr in Fahrtrichtung benutzt werden darf, dann steht in Hannover diese Kombi: Fußweg + Radfahrer frei[Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Genau so wie in dem Beispiel aus dem Landkreis Schaumburg auf dem Foto gezeigt.

    Hier ein entsprechendes Beispiel aus Hannover:

    Wenn in Hannover ein Fußweg für den Radverkehr in beide Richtungen frei gegeben ist, dann wird das mit dieser Schilder-Kombi angezeigt: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1000-33] Hier am Bahnhof Karl-Wichert-Allee:

    Zurück nach Schaumburg an die Landstraßen von Stadthagen und durch Niedernwöhren.

    Ein alleinstehendes [Zusatzzeichen 1022-10] habe ich dort noch nicht gesehen.

    In Hannover wird das nur an solchen Stellen benutzt, wo früher mal ein benutzungspflichtiger Radweg war, den man noch deutlich an der Pflasterung erkennt. Und wenn das ein ehemals in beide Richtungen benutzungspflichtiger Radweg war, dann erhält er in der regulären Fahrtrichtung dieses Schild, damit jeder weiß, dass mit Fahrrad-Gegenverkehr zu rechnen ist: [Zusatzzeichen 1000-33]

    Dein Beispiel aus Rolfshagen wirft Fragen auf:

    Ist der nur mit einem [Zusatzzeichen 1022-10]gekennzeichnete Bürgersteig jetzt mehr ein gemeinsamer Fuß- und Radweg: [Zeichen 240]

    Oder ist das jetzt vor allem ein Fußweg, [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] auf dem Radfahrer nochmal deutlich mehr Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen müssen, als bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg?