Tatütata, die neue StVO ist da

  • Hmm, kurios.

    Auf der einen Seite forderst du verpflichtend vom Gesetzgeber und der Autoindustrie Geschwindigkeitsassistenten, bei denen du auf Basis von Hörensagen überzeugt bist, dass sie funktionieren und schwere Unfälle verhindern werden, aber auf der anderen Seite unterstellst du den selben Entwicklern und Herstellern "Safetywashing" wenn sie denn Sicherheitsassistenten anbieten :/

  • Was genau ist daran jetzt seltsam?

    Wenn ich zum Beispiel von meinem Supermarkt-Betreiber fordere, dass er Bio-Gemüse anbietet und feststelle, dass er dabei schwindelt, dann werde ich doch trotzdem weiter diese Forderung erheben, dass er gefälligst ökologisch einwandfrei produziertes Bio-Gemüse anbietet.

    Außerdem fordere ich von meinem Supermarkt-Betreiber, dass er fair gehandelte Produkte anbietet. Und wenn ich auch dabei feststelle, dass er schwindelt, dann werde ich doch trotzdem weiter von ihm verlangen, dass er fair gehandelte Produkte anbietet.

    Das eine schließt doch das andere nicht aus.

    Ich kann doch wohl verlangen, dass im Handel einwandfrei ökologisch angebautes Bio-Gemüse angeboten wird und außerdem alle Produkte, auch das Gemüse, fair gehandelt sind und sich zu Recht mit einer Fair-Trade-Auszeichnung schmücken.

    Im Übrigen bin ich nicht auf der "Basis von Hörensagen" davon überzeugt, dass es Geschwindigkeitsassistenten gibt, die funktionieren. Du würdest doch vermutlich auch nicht annehmen, dass es unter guten ökologischen Bedingungen angebautes Gemüse in Wirklichkeit gar nicht gibt, sondern das das so ein Ding ist, das man nur vom "Hörensagen" kennt.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (19. April 2021 um 10:52)

  • Hmm, kurios.

    Auf der einen Seite forderst du verpflichtend vom Gesetzgeber und der Autoindustrie Geschwindigkeitsassistenten, bei denen du auf Basis von Hörensagen überzeugt bist, dass sie funktionieren und schwere Unfälle verhindern werden, aber auf der anderen Seite unterstellst du den selben Entwicklern und Herstellern "Safetywashing" wenn sie denn Sicherheitsassistenten anbieten :/

    Da gibt es ja gleich mehrere positive Rückmeldungen auf deinen Beitrag. Gehen denn hier im Radverkehrsforum so viele davon aus, dass es Unfug sei, Autohersteller dazu zu verpflichten, Intelligente Geschwindigkeitsassistenten in Autos einzubauen? Sind Intelligente Geschwindigkeitsassistenten in deren Augen etwas, auf das man locker verzichten kann?

    Ich denke mir, diese Radfahrerin hätte sich vermutlich darüber gefreut, wenn ein zuverlässig und verbindlich arbeitender Intelligenter Geschwindigkeitsassistent die Raserei des Autofahrers, der sie verletzte, verhindert hätte:

    NDR vom 1.3.2021:

    "Hannover: 23-jähriger Raser verletzt Fahrradfahrerin schwer

    Ein 23 Jahre alter Mann ist am Sonntag mit überhöhtem Tempo durch die hannoversche Innenstadt gefahren. Wie NDR 1 Niedersachsen berichtet, verlor der Mann dabei immer wieder die Kontrolle über sein Fahrzeug, das mit zwei Beifahrern besetzt war. Er erfasste zwei Radfahrer am Fahrbahnrand. Eine 24-jährige Frau erlitt schwere Verletzungen. Der Autofahrer hatte erst Mitte Januar seinen Führerschein zurückbekommen und befindet sich noch in der Probezeit. Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein und das Auto und sucht nach Zeugen."

    https://www.ndr.de/nachrichten/ni…nnover7908.html

    Mit einem verbindlich arbeitenden Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, der das Fahrzeug-Tempo in der Stadt auf 50 km/h begrenzt, hätte der Autofahrer keine Raser-Fahrt machen können. Oder er hätte dazu eine Rennstrecke wie den Nürburgring aufsuchen müssen, wo er keine Radfahrer*innen gefährden kann.

  • Hmm, kurios.

    Auf der einen Seite forderst du verpflichtend vom Gesetzgeber und der Autoindustrie Geschwindigkeitsassistenten, bei denen du auf Basis von Hörensagen überzeugt bist, dass sie funktionieren und schwere Unfälle verhindern werden, aber auf der anderen Seite unterstellst du den selben Entwicklern und Herstellern "Safetywashing" wenn sie denn Sicherheitsassistenten anbieten :/

    Ich wundere mich auch, dass ausgerechnet Yeti so heftig Beifall klatscht, wenn MTL behauptet, dass Intelligente Geschwindigkeitsassistenten nur vom Hörensagen her funktionieren.

    Eigentlich sollte man doch von jemandem, der immer wieder thematisiert, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn stattfinden müsse, erwarten, dass er den Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten als eine Sicherheitstechnik auffasst, dessen einwandfreie Funktionalität dazu beitragen würde, dass Radfahrer*innentatsächlich auch die Fahrbahn benutzen. bekanntermaßen ist das hohe Tempo des Autoverkehrs und dazu noch das häufige Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für viele Radfahrer*innen ein wichtiger Grund, dass sie Radwege einfordern und leider oft auch dann den Radweg benutzen, wenn er in einem schlechten Z8ustand ist oder nur ein Angebotsradweg ist.

    MTL's Beitrag jedoch erweckt den Eindruck, dass er es grundsätzlich für unmöglich hält, dass ein Intelligenter Geschwindigkeitsassistent überhaupt möglich ist, bzw. MTL erweckt den Eindruck dass es unmöglich sei, dass ein Intelligenter Geschwindigkeitsassistent dazu beitragen kann Unfälle zu verhindern.

    Ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent kann dazu beitragen, dass schwere Unfälle verhindert werden. Je zuverlässiger diese Assistent im Interesse von Unfallreduktion konfiguriert ist, um so größer ist die Chance dafür.

  • Was genau ist daran jetzt seltsam?

    "Seltsam" ist, wenn man ohne praktische Erfahrungswerte die Einführung einer bis dato unzuverlässig arbeitenden Technologie fordert, aber wenige Tage später einen ebenfalls auf digitaler Bildverarbeitung basierenden Assistenten als Augenwischerei der Autoindustrie abtut und dazu als "Beleg" nur zwei Satirebeiträge einschiebt, die mit dem Kernthema lediglich den halben Namen gemein haben ;)

  • Ich wundere mich auch, dass ausgerechnet Yeti so heftig Beifall klatscht, wenn MTL behauptet, dass Intelligente Geschwindigkeitsassistenten nur vom Hörensagen her funktionieren.

    Das hat MTL gar nicht behauptet. Er hat angezweifelt, dass sie so genau und zuverlässig funktionieren wie du es hier behauptest ohne jemals damit in Berührung gekommen zu sein. Das ist etwas anderes als zu sagen sie funktionieren gar nicht/nur nach Hörensagen.

  • ich spende einen virtuellen eisernen Rechen und suche Verantwortliche, die damit hier im Forum mal .. arbeiten. :evil:

    StVO. Was kommt? irgendwas mit Geschwindigkeitsassistenz. Wenn mich nicht alles täuscht, wäre die Diskussion dazu bei der Frage um Zulassungen zu führen. Denn die StVO kann nach meiner Auffassung nur den Einsatz vorhandener technischer Einrichtungen (Fahrtrichtungsanzeiger) fordern, jedoch selbst keine Vorgaben über dessen Farbe, Leuchtdauer, Sichtbarkeit machen.

    Wenn wir hier also über die StVO diskutieren, wärs total geil, auch wenigstens mal hier in diesem Faden beim Thema zu bleiben. X(

  • "Seltsam" ist, wenn man ohne praktische Erfahrungswerte die Einführung einer bis dato unzuverlässig arbeitenden Technologie fordert, aber wenige Tage später einen ebenfalls auf digitaler Bildverarbeitung basierenden Assistenten als Augenwischerei der Autoindustrie abtut und dazu als "Beleg" nur zwei Satirebeiträge einschiebt, die mit dem Kernthema lediglich den halben Namen gemein haben ;)

    Ab wann gestehst du denn zum Beispiel einem Fußgänger zu, dass er über praktische Erfahrungswerte verfügt, um beurteilen zu können, ob ein Geschwindigkeitsassistent oder ein Fußgänger-Notbremsassistent funktioniert?

    Wie oft muss er dafür von einem Auto überfahren worden sein?

    In wie vielen Unfällen muss das Fahrzeug über entsprechende Assistenzsysteme verfügt haben, von wieviel verschiedenen Herstellern mit genau welchen Konfigurationen?

    Die Technologie ist übrigens bereits vorhanden. Aber wenn es nach dir ginge dürfte ja ein "Nicht-Eingeweihter" darüber nicht sprechen.

    Übrigens auch in der Diskussion über StVO-Neuerungen tauchen Assistenzsysteme auf:

    "In Zukunft soll es einen Punkt geben, wenn Lkw-Fahrer den Notbremsassistenten ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h manuell deaktivieren. Wie das?" eurotransport.de vom 27.12.2019 https://www.eurotransport.de/artikel/recht-…n-10906280.html So weit ich das sehe, ist diese Regelung leider nicht Teil der aktuellen StVO geworden.

    Was soll der Quatsch mit den persönlichen Erfahrungswerten? Kaufst du zum Beispiel nur dann Bio-Gemüse, wenn du selbst schon als Landwirt gearbeitet hast?

    Und wenn dich dein Nachbar fragt, ob das Bio-Gemüse besser schmeckt als das aus konventionellem Anbau, sagst du dann: Das kann ich nicht beurteilen, ich habe noch nie als Landwirt gearbeitet?

    Es ist sicher schön, wenn ein Landwirt über Bio-Gemüse spricht, aber darf einer der das Gemüse einfach nur zubereitet und isst deshalb nichts dazu sagen oder ist seine Aussage deshalb weniger Wert?

  • Was soll der Quatsch mit den persönlichen Erfahrungswerten? Kaufst du zum Beispiel nur dann Bio-Gemüse, wenn du selbst schon als Landwirt gearbeitet hast?

    Der Vergleich ist "Quatsch", denn Du sollst das Auto nicht selbst bauen, sondern lediglich in einem Praxistest herausfinden oder dir anderweitig einen Eindruck verschaffen, wie "zuverlässig" diese Technologie in der realen Welt derzeit funktioniert; also dort, wo es selbst mit menschlicher Wahrnehmungsfähigkeit mitunter schwierig sein kann oder wo schwer gemacht wird, das jeweils gültige Tempolimit korrekt zu erkennen.

    Zitat

    Und wenn dich dein Nachbar fragt, ob das Bio-Gemüse besser schmeckt als das aus konventionellem Anbau, sagst du dann: Das kann ich nicht beurteilen, ich habe noch nie als Landwirt gearbeitet?

    Die richtige Antwort wäre:

    Das kann ich nicht beurteilen, denn ich habe noch nie Bio-Gemüse gekauft oder verzehrt.

    Zitat

    Es ist sicher schön, wenn ein Landwirt über Bio-Gemüse spricht, aber darf einer der das Gemüse einfach nur zubereitet und isst deshalb nichts dazu sagen oder ist seine Aussage deshalb weniger Wert?

    s.o.

    Natürlich kann sich derjenige, der Bio-Gemüse zubereitet und isst, fundiert zu dessen Qualität äußern. Im Gegensatz zu dem, der nur in einer freie Enzyklopädie gelesen hat, dass Bio-Gemüse wohl irgendwie gut sei.


    Ansonsten würde ich DMHHs Vorschlag befürworten, den ganzen Off-Topic-Mist zeitnah einfach zu löschen.

  • "Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) fordert eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), nach der das Abschalten von Notbremsassistenten ab 30 km/h verboten ist, eine Anweisung der Fahrer durch Unternehmer zur Aktivierung von Fahrerassistenzsystemen (FAS) und eine automatische Reaktivierung nach einer bestimmten Zeit. Gemäß einem Forschungsprojekt der BG Verkehr liegt der Sicherheitsvorteil von mit FAS ausgestatteten Fahrzeugen bei 34 Prozent. Gerade der Notbremsassistent (ABA) und der Abstandsregeltempomat (ACC) könnten Unfälle, die durch zu geringen Abstand entstehen, verhindern oder zumindest entschärfen."

    BG Verkehr vom 11.2.2020 https://www.eurotransport.de/artikel/bg-ver…e-11151504.html

    Warum wurde die von der der Verkehrsgenossenschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) vorgeschlagene Vorschrift nicht bei der StVO-Novelle berücksichtigt?

    Immerhin hat sich der Bundesverkehrsminister Scheuer dafür stark gemacht:

    "Bundesminister Andreas Scheuer:

    Notbremsassistenten können Leben retten! Eine neue Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen bestätigt: Lkw-Notbremssysteme haben enormes Potenzial. Deshalb werden wir das Abschalten von Notbremsassistenten auf nationaler Ebene verbieten. Die EU hat dafür gerade grünes Licht gegeben. Auf internationaler Ebene werden wir uns für die Weiterentwicklung der technischen Vorschriften einsetzen."

    BMVI vom 2.6.2020, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/…sassistent.html

    Bei diesem Notbremsassistenten geht es freilich nicht um einen Notbremsassistenten, der dafür sorgen soll, dass ein Fußgänger, der versehentlich die Fahrbahn betritt, davor bewahrt wird überfahren zu werden.

    Vielmehr geht es vor allem um schwere Auffahrunfälle von LKW's, besonders in Situtionen, in denen LKW's auf ein Stauende auffahren.

    Leider verlaufen diese Unfälle häufig so, dass Todesopfer zu beklagen sind.

    Das ist allerdings bei Unfällen, bei denen Fußgänger überfahren werden, leider oft auch so, dass Todesopfer zu beklagen sind.

    Immerhin diskutiert man beim Notbremsassistenten für LKW beriets darüber, dass ein Abschalten ausgeschlossen werden soll durch eine entsprechende Regelung in der StVO.

    Immerhin fordert der Bundesverkehrsminister bereits, dass das Abschalten von Notbremsassistenten auf nationaler Ebene verboten werden soll.

    Trotzdem wurde die StVO nicht entsprechend novelliert.

    In der aktzuellen StVO findet sich keine Vorschrift, die das Abschalten des Notbremsassistenten verbietet.

    In der aktuellen StVO gibt es keine Vorschriften für die Benutzung eines Fußgänger-Notbremsassistenten.

    In der aktuellen StVO gibt es keine Verpflichtung dazu, bei Fahrzeugen, die mit einem Inteliigenten Geschwindigkeitsassistenten ausgestattet sind, diesen auch zu benutzen.

    Die aktuelle StVO bleibt weiter hinter dem zurück, was technisch möglich ist, um Verkehrsteilnehmer davor zu bewahren, tödlich zu verunglücken.

    Es ist reicht nicht aus, wenn sich die Politik darauf verständigt, lediglich höhere Geldstrafen für zu schnelles Fahren zu vereinbaren, die technischen Möglichkeiten für ein reguliertes Fahren mit einem Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA = Intelligent Speed Assistant) aber nicht verbindlich festschreibt. Vielleicht muss erst Schritt A (höhere Bußgelder) gemacht werden, damit Schritt B (ISA verbindlich) auf größere Akzeptanz stößt?

  • Im Umfeld meines letzten Abbiegers (Twitter) habe ich mich mal in Fahrtenbuchauflagen eingelesen.

    Denn eine Sorge bei den neuen höheren Bußgeldern ist ja, dass sich Autofahrer den Strafen entziehen, indem der Halter einfach den Fahrer nicht mitteilt.

    Leider wurden die Sorgen vollständig bestätigt:

    • Zuerst einmal ist sehr fraglich, ob die Behörde überhaupt eine Fahrtenbuchauflage erteilt, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.
    • Sollte es aber wirklich dazu kommen, müssen Ersttäter das nur 6 Monate lang führen. Wiederholungstäter bis zu 24.
      • Das ist doch viel zu kurz, um eine anständige Wirkung zu entfalten!
    • Kontrolliert wird die Einhaltung wahrscheinlich ohnehin nicht.
    • Und jetzt kommt's: Wie hoch ist wohl die Strafe, wenn das Fahrtenbuch fehlt?
      • Gerade mal 100 €
      • Ja, richtig gelesen: TBNR 331980 "Sie führten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht/nicht ordnungsgemäß" kostet nur 100 €.

    Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

    Wenn ein Fahrverbot droht, lohnt es sich selbst bei bestehender Fahrtenbuchauflage, die Herausgabe bzw. Auskunft zu verweigern. Der Halter zahlt dann 100 € und die Sache ist vergessen. Wenn einem der Führerschein wichtig ist, ist das sogar eine recht preiswerte Lösung, um Punkte zu vermeiden.

    Der Staat lässt sich echt verarschen!