Tatütata, die neue StVO ist da

  • Sie suchen eine Quelle dafür, dass Menschen den Tempobegrenzer verteufeln? Nehmen Sie zum Beispiel diese Karikatur aus der Autobild vom 27.1.2017:

    https://cache.pressmailing.net/thumbnail/stor…-f-r-alle-autos

    Hier der Artikel dazu: https://www.presseportal.de/pm/53065/3545885

    "Die Straßen sind frei, die Sicht ist perfekt und der Termin rückt näher: Viele Autofahrer treten in dieser Situation schon mal aufs Gaspedal und fahren ein paar Stundenkilometer schneller als erlaubt." (Quelle wie angegeben) Was folgt ist der Versuch den automatischen Tempobegrenzer zu verteufeln. "Zwangsbremse" ist das immer wieder verwendete Wort, mit dem Auto-Bild dagegen Stimmung macht.

    Womit wir auch bei der Quelle sind für den ersten Befund:

    Die Autofahrerei ist verknüpft mit einem hohen Suchtpotenzial und hoch infektiös, weil es den Tempovirus verbreiten hilft, eine gefährliche Suchterkrankung. Denn die Vernunft und der Verstand sprechen ganz klar dafür, den automatischen Begrenzer verbindlich einzuführen, genau so wie es bereits seit Jahren eigentlich ein Tempolimit auf Autobahnen hätte geben müssen.

    Was anderes als eine gefährliche Suchterkrankung soll denn dafür verantwortlich sein, dass es immer noch kein generelles Tempolimit auf Autobahnen gibt? Oder das zu schnelles Fahren vom Verkehrsminister als Kavaliersdelikt verharmlost wird?

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (19. Juli 2020 um 01:28) aus folgendem Grund: Datum der Quelle korrigiert

  • Beitrag von Nbgradler (19. Juli 2020 um 04:11)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Ach, das wird eh nix. (19. Juli 2020 um 04:18).
  • Beitrag von krapotke (31. Juli 2020 um 18:32)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:53).
  • Welche Frage sich mir stellt: Baustellen auf Autobahnen sind ja noch releativ klar abgegerenzte Bereiche. Aber wie liegt man die Bereiche um Schulen und Kindergärten fest, für die der besondere Schutz der schärferen Ahndung einer Geschwindigkeitsübetertung gelten soll?

    Also wenn 200 Meter vorher ein Schild "30 Schule" steht mit dem Hinweis "400 m", dann würde ich ja mal sagen: 400 Meter.

    Aber so wie ich Scheuer kenne, meint er vermutlich: die 4 Meter Breite des Schultores.

  • Beitrag von krapotke (31. Juli 2020 um 19:17)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:53).
  • Der Herr Scheuer hat nun einen Kompromiss vorgeschlagen: Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist nur noch dann vorgesehen, wenn man mindestens 21 km/h zu schnell vor Schulen oder Kindergärten fährt: Scheuer schlägt Kompromiss im Streit um Führerscheinentzug vor

    Wow. Obwohl Scheuer 2014 "freiwillig" auf seinen Doktortitel verzichten musste, verdanken wir ihm jetzt sogar ein neues Naturgesetz:

    "Die Wahrscheinlichkeit, seinen Führerschein wegen Zuschnellfahrens abgeben zu müssen, sinkt quadratisch mit dem Abstand der Entfernung zu Schulen und Kindergärten."

    Erst sehr viel später werden nachfolgende CSU-Verkehrsminister "erkennen", dass Schüler und Kindergartenkinder nicht dortselbst wohnen, sondern täglich von zu Hause dorthin und von dort wieder nach Hause gehen/radeln. Aber soweit sind wir vermutlich noch nicht...

  • Wenn es so ausgeschildert ist, hast du mit Sicherheit recht. Wie sieht es aber z.B. mit entsprechenden Einrichtungen in "Tempo 30 Zonen" aus, oder mit Schulen die innerorts an Durchgangsstrassen liegen? Grundstücksgrenze gem. Flurkarte des Kasteramtes? Der Bereich der Einfriedung? Und wie erkennt der Ortsunkundige die Widmung des Geländes und damit die Chance hier einen qualifizierten Geschwindingkeitsverstoss begehen zu können?

    Es ist nicht auszuschließen, dass Scheuers Vorschlag, "Den Führerschein für einen Monat abgeben muss demnach nur, wer mit mindestens 21 Kilometern pro Stunde zu schnell vor Schulen und Kindergärten geblitzt wird." https://www.spiegel.de/auto/stvo-nove…21-dc8f25a963a5 ,so zu Stande kam:

    Scheuer hat überhaupt noch nicht mitbekommen, dass viele Kommunen seit einer entsprechenden Gesetzesänderung 2017 sehr emsig die Ausschilderung von sog. "Strecken-30" vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen und vergleichbaren Einrichtungen vorangetrieben haben.

    "Künftig Tempo 30 vor Kitas und Schulen

    Der Bundesrat hat es beschlossen: Künftig wird es Standard sein, dass vor sozialen Einrichtungen nur noch 30 km/h gefahren werden darf. Nur in begründeten Einzelfällen können Straßenverkehrsämter von dieser Regelung abweichen." Märkische Allgemeine vom 17.3.2017 https://www.maz-online.de/Lokales/Teltow…tas-und-Schulen

    In Hannover jedenfalls wurden gegen den energischen Protest der FDP zahlreiche Tempo-30 Strecken an Hauptverkehrsstraßen ausgeschildert. Die FDP in Hannover wetterte dagegen: "Auf mehr als 250 Straßenabschnitten in Hannover könnte bald Tempo 30 gelten, an 27 Stellen allein in der Innenstadt. Die FDP befürchtet, dass damit durch die Hintertür flächendeckend Tempo 30 eingeführt wird ..." HAZ vom 31.3.2027 https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…-30-in-Hannover

    Ich halte es für durchaus vorstellbar, dass bei einem Verkehrsminister mit Benzin im Blut wie Scheuer, solche Meldungen in der "Ignore-Liste" hängen bleiben. Und da haut er eben als "Kompromissvorschlag" raus:

    Nur wer vor Kitas 21 km/h pro Stunde schneller fährt als erlaubt, der muss den Lappen abgeben. Dabei geht er davon aus, dass vor den meisten Kitas, Schulen, Altenheimen usw. immer noch Tempo 50 gilt wie vor 2017. Und bis Tempo 71 innerorts ist für jemand mit Benzin im Blut doch mehr oder weniger normal, jedenfalls kein Grund den Führerschein abzugeben. Es sei denn das geschieht vor einer Kita und dann würde ein findiger Anwalt dahingehend plädieren, dass sein Mandant ja keine Ahnung davon hatte, dass da eine Kita sei, wo er mit mehr als 70 km/h dran vorbeibrauste, weil man das ja bei einer so hohen Geschwindigkeit nicht sehen könne. Und wenn er auf einen autofahrenden Richter trifft (die allermeisten Richter sind Autofahrer) ...

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (6. September 2020 um 22:15) aus folgendem Grund: Link zur Märkischen allgemeinen nachgereicht sinnentstellender Fehler korrigiert "bis 71" statt "71 und mehr"

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  • Also höhere Bußgelder, aber keine Fahrverbote. Ich behaupte mal, solange für einen Verstoß nicht tatsächlich auch Fahrverbote oder wenigstens Punkte angedroht werden, lässt es einen nicht unerheblichen Teil der Leute unbeeindruckt.

    Der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. reklamiert diesen „Erfolg“ indirekt für sich und hat mich offenbar aufgrund meiner frechen Nachfrage, ob diese ominöse Petition wütender Kraftfahrer tatsächlich der Grund für die Aufhebung der Fahrverbote war, aus der Gruppe geschmissen. Ich interpretiere das mal als „nein“.

  • Next Step: Helm-, Kennzeichen-, Versicherungspflicht für Radfahrer. Wetten?

    Und weil man so einen völlig ungeplanten, "nicht geführten" E-Bike-Boom unbedingt finanziell ausnutzen muss, wird es auch Steuern auf E-Bikes geben. Wetten?

  • Ich finde es gut, dass sich da endlich etwas tut. Der bisherige Aufmerksamkeitsfokus auf das Thema Geschwindigkeitsübertretungen finde ich allerdings etwas einseitig. Zumindest im letzten Versuch der Novellierung des BKAT waren wirklich viele Themen drin, von denen man als Radfahrer, Fußgänger oder generell als nicht autoaffiner Stadtbewohner profitiert, falls das alles zur Anwendung kommt. Das waren Themen wie:

    • Halteverbot auf Schutzstreifen
    • Geschwindigkeitslimit für LKW-Fahrer beim Abbiegen innerorts
    • Höhere Strafen und teilweise Punkte für Radwegparken
    • Höhere Strafen und teilweise Punkte für Gehwegparken
    • Höhere Strafen und teilweise Punkte fürs Zweitereiheparken

    Wenn das alles weiter drin ist, könnte das ganz gut werden.

    Die Fragen sind nur: wann ist das Ding anwendbar und was steht wirklich drin?

    Die Südwestpresse meint, dass das Thema leider erst am 17. September in den Bundesrat geht :-/

    https://www.swp.de/panorama/neuer…r-56313925.html

  • Schweiz:


    1-5 km/h37 €
    6-10 km/h110 €
    11-15 km/h229 €
    16-20 km/hun­be­stimm­te hohe Bu­ßeVer­war­nung
    21-25 km/hun­be­stimm­te hohe Bu­ße bis Frei­heits- o­der Geld­stra­fe(1 Monat)
    Über 25 km/hAn­zei­ge(3 Monate)
  • Ich setze gerne den Tempomaten. Der kann in Einzelkilometern eingestellt werden, der kann aber auch super in "zum nächsten Zehner" und "Zehner nach oben/unten" bedient werden.

    In der Schweiz ist das toll. In D nicht. Wenn mich in der 80 Autobahnbaustelle Lastwagen mit wahlweise 87 oder 96 überholen (und andere Werte gibt es nur an Stellen, an denen der Berg zu steil ist), dann läuft mit dem Bußgeldsystem etwas falsch.

  • Ich glaube, der "wirklich wahre" Unterschied zur Schweiz besteht darin, dass sie keine Sonderkonditionen für Verkehrsdelikte haben. Ein inflagranti erwischter Bankräuber bekommt ja auch keine "3 Monate Einbruchsverbot" und darf danach wieder weitermachen. Die Zahlen in Klammern sind m.W. "ganz normale Freiheitsstrafen", keine "Fahrverbote".

  • Beitrag von krapotke (17. April 2021 um 20:53)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:18).
  • Ich glaube, der "wirklich wahre" Unterschied zur Schweiz besteht darin, dass

    ...die Schweiz (ebenso wie das übrige Ausland, in dem angeblich dank der höheren Geldstrafen alles so viel besser läuft als hierzulande) im Gegensatz zu Deutschland weder ein Punkteregister für Verkehrstaten führt, noch das Instrument der Androhung einer MPU zur Verfügung hat.

    Übrigens: im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der im Verkehr getöteten Radler in der „Zu schnell? Rübe ab!“-Schweiz fast verdoppelt. In „wir kriegen mal wieder noch nichtmal einen neuen viel zu laschen Bußgeldkatalog auf die Kette“-Deutschland sank sie leicht um 4%. :evil:

  • ...die Schweiz (ebenso wie das übrige Ausland, in dem angeblich dank der höheren Geldstrafen alles so viel besser läuft als hierzulande) im Gegensatz zu Deutschland weder ein Punkteregister für Verkehrstaten führt, noch das Instrument der Androhung einer MPU zur Verfügung hat.

    Übrigens: im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der im Verkehr getöteten Radler in der „Zu schnell? Rübe ab!“-Schweiz fast verdoppelt. In „wir kriegen mal wieder noch nichtmal einen neuen viel zu laschen Bußgeldkatalog auf die Kette“-Deutschland sank sie leicht um 4%. :evil:

    Um Verkehrsunfälle zu reduzieren muss zunächst einmal die Perspektive klar formuliert werden. Und die kann nur heißen:

    Keine schweren Unfälle. Und keine Beeinträchtigung von Klima und Umwelt.

    Das was aktuell an Autos für die private Nutzung auf dem Markt angeboten wird, erfüllt nicht die Voraussetzungen, dazu einen Beitrag zu leisten.

    Trotzdem versuchen Autoproduzenten mit Werbung den Eindruck zu erwecken, ihre Produkte seien sicher.

    Siehe zum Beispiel dieses Plakat:

    Wenn Hersteller Produkte anpreisen, die angeblich besonders ökologisch seien, obwohl sie das gar nicht sind, dann nennt man das "Greenwashing".

    Wenn Hersteller Produkte anpreisen, die angeblich besonders verkehrssicher seien, obwohl sie das gar nicht sind, dann muss man das wohl "Safetywashing" nennen!

    Hier ein extra3-Beitrag in dem sich Christian Ehring über greenwashing lustig macht:

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    Da wünsche ich mir mal einen entsprechenden Beitrag für Safetywashing bei der Autowerbung!