Tatütata, die neue StVO ist da

  • Der Fuss e.V. hat offenbar den Entwurf der nächsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften gefunden. Ich bin mir unsicher, ob das dieses Dokument ist, das gemeinhin als „zweite Fahrradnovelle“ bezeichnet wurde und irgendwie schon Pfingsten vorliegen sollte. Der Fuss e.V. hat schon mal damit auseinandergesetzt und schon einige Probleme für den Fußverkehr aufgetan: Minister Scheuer plant neue Fußgänger-Schikanen

    Das sind ganz schön viele Seiten mit ganz schön vielen Details, vielleicht können wir ja in den nächsten Tagen mal raussuchen, was mit dem Radverkehr passieren wird.

  • Hab's gerade mal überflogen.

    Sonderlich viel neues ist nicht drin.

    * KFZ müssen mit 1.5m (2m außerorts) nicht-KFZ überholen. Bußgelder wurden nicht angepasst, also weiterhin 35€ bei Unfall

    * Geh- und Radwege zuparken kostet 55€ (einfacher Verstoß) bis 100€ (bei Sachbeschädigung).

    * KFZ >3.5t dürfen nur mit Schritt-Tempo abbiegen, sonst 70€ Strafe. Scheinbar keine Steigerung bei Behinderung,Gefährdung,Unfall,Tötung.

    * Zeichen für Rad-Zonen und Rad-Schnellwege

    * Grünpfeil für Radfahrer

    * Es kann verboten werden, einspurige Fahrzeuge zu überholen

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich fange mal an:

    Zitat

    § 5 Absatz 4 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:
    „Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden,
    Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, soweit Rad Fahrende die Kraftfahrzeuge
    rechts überholen oder neben ihnen zum Stillstand kommen.“

    Bedeutet: Autofahrer dürfen sich an der Ampel von hinten kommend nicht mehr unmittelbar neben bereits stehende Radfahrer stellen und sie dann beim Anfahren überholen.

    Meine Meinung: Unsinnige und vermutlich nicht beabsichtigte Regelung.

    Zitat

    3. Dem § 9 wird folgender Absatz 6 angefügt:
    „(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt,
    darf beim nach rechts Abbiegen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“

    Zwischendurch gab es Gerüchte, dass eine recht hohe "Schrittgeschwindigkeit" definiert wird. Das scheint vom Tisch.

    Strafe bei Nichtbeachtung: 70 €.

    Zitat

    aa) In Nummer 1 werden nach dem Wort „Fahrbahnkanten“ die Wörter „oder je 2 m
    vor Beginn der Eckausrundung“ eingefügt

    Das ist überfällig

    Zitat

    „1a. vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der
    Fahrbahnkanten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eckausrundung, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, der als solcher
    entweder mit Zeichen 237, 240 oder 241 benutzungspflichtig angeordnet oder mit dem
    Sinnbild „Radverkehr“ gekennzeichnet ist.“

    Das ist zwar sinnvoll, wird aber kein Mensch kapieren. Vor allem gibt es dann drei Kategorien von Radwegen:

    - B-pflichtig

    - Nicht b-pflichtig, aber mit Sinnbild "Radverkehr"

    - Nicht b-pflichtig und ohne Sinnbild.

    Ist etwas realitätsfern, diese Unterscheidung beim Parken treffen zu müssen.

    Zitat

    b) In Absatz 4 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:
    „Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen.“

    Da hat wohl jemand Angst, dass Leihräder die wertvollen Autoparkplätze wegnehmen könnten :(

    Zitat

    § 23 wird wie folgt geändert:
    a) In Absatz 1c werden nach den Wörtern „bestimmt ist“ die Wörter „oder verwendet werden kann“ eingefügt.

    Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt oder verwendet werden kann ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

    Damit ist wohl der Transport von Smartphones auf dem Rad oder im Auto verboten.

    Und etwas spitzfindig sind damit viele Autos verboten: die meisten haben ein Navi, in das man stationäre Blitzer importieren kann.

    Dann kommt der grüne Pfeil für Radfahrer.

    Und auch interessant:

    Also: Fahrradzonen nur in Nebenstraßen und an jeder Kreuzung rechts vor links.

    Man hätte auch mutiger sein können.

    Zitat

    c) In der laufenden Nummer 25 werden in Spalte 3 in Nummer 2 nach dem Wort „Taxen“
    die Wörter „mehrfachbesetzte Personenkraftwagen, Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der
    Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ eingefügt.

    Häh? Elektroroller dürfen an Bushaltestellen zum sofortigen Ein- und Aussteigen halten?

    Zitat

    Zeichen 342

    Da kommen tatsächlich die Haifischzähne nach Deutschland. Hätte ich nicht gedacht.

    Ein Nicht-Fahrrad-Punkt:

    Nicht-Bildung einer Rettungsgasse: Zusätzlich zu 200€ jetzt noch 1 Monat Fahrverbot. Selbst ohne Behinderung von irgendwem.

    Ich wünschte, die wären gegenüber dem Radverkehr genauso konsequent.

    Weiteres aus der BKatV:

    • Unzulässig in zweiter Reihe halten mit Gefährdung kostet nun 80€, nicht mehr 20.
    • Parken auf Geh- und Radwegen geht jetzt bei 55 € los. Mit Behinderung oder länger als eine Stunde: 70€. Beides: 80€
    • Halten auf Schutzstreifen jetzt 55€, mit Behinderung 70€. Vorher war nur Parken verboten.
  • Punkte die Radfahrer betreffen:

    Zitat

    - die Zulassung des Befahrens auch von Grundstückszufahrten auch über angeordnete
    Radfahrstreifen hinweg bei Zeichen 295. Die Änderung bewirkt, dass Radfahrstreifen
    künftig nicht mehr an Grundstückzufahrten unterbrochen werden müssen, um ein Erreichen der Grundstücke gewährleisten zu können.

    Wohl kein Vorteil für Radfahrer.

    Zitat

    die Klarstellung, dass das Absteigen von Rad fahrenden Kindern bei Querung von Fahrbahnen auf die Nutzung eines Gehweges beschränkt ist,

    Was benutzt das Kind bei gemeinsamen Geh- und Radweg ? Nach Vorschrift den Gehweg -> keine Änderung. Und bei getrennten Geh- und Radweg muss es ja auf dem Gehweg fahren -> keine Änderung. Nur bei unabhängig geführten Radwegen ohne parallelem Gehweg dürfte sich sich das auswirken.

    Zitat

    die Klarstellung der Parkregelung bei abgerundetem Kreuzungs- und Einmündungsbereich; insbesondere zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer soll die dadurch geschaffene größere Freifläche eine verbesserte Sicht im Kreuzungs- und Einmündungsbereich
    gewährleisten

    Ich vermute, bei vielen Kreuzungsunfällen sind die Opfer durchaus sichtbar und werden nicht durch parkende Autos verdeckt sondern der Unfall wird allein durch mangelhafte Verkehrsbeobachtung des KFZ-Führers verursacht.

    Zitat

    - die Ermöglichung des Rechtsabbiegens bei Anordnung des Grünpfeils auch für Radfahrer, die nicht aus dem rechten Fahrstreifen, sondern aus einen am rechten Fahrbahnrand
    gelegenen Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten straßenbegleitenden Radweg
    bei Rot abbiegen sowie Einführung eines speziellen Grünpfeils nur für Rad Fahrende,

    Neben den von Fuss e.V befürchteten Konflikten mit Fußgängern dürfte es an vielen Stellen schwierig werden an geradeausfarenden und damit warteten Radfahrern legal vorbeizukommen.

  • Die Forderung des Fuss e.V. nach einem Mindestüberholabstand zwischen Radfahrern und Fußgängern finde ich gut, denn eine solche Regelung würde hier 100% aller benutzungspflichtigen "Radwege" sofort unbenutzbar machen.

  • Gilt der Mindestabstand beim Überholen eigentlich auch, wenn der Radfahrer auf einem "Radweg" fährt?

    Falls nein: Warum nicht?

    Früher (tm) wurde das von Juristen so begründet: Radwege sind kein Teil der Fahrbahn und somit findet rechtlich gesehen auch kein Überholen sondern ein Vorbeifahren statt. In der STVO ist aber aber nur von Überholen die Rede.

    Das Rechtsgutachten von Anfang des Jahres negiert diese Aufassung aber.

  • Zunächst: ganz herzlichen Dank an Fuss e.V. für die Veröffentlichung!

    Hat mit Fahrrad nicht viel zu tun, aber anscheinend werden damit auch Blitzer-Apps auf Smartphones verboten, durch Änderung von §23 1c:

    "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist oder verwendet werden kann, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

  • "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist oder verwendet werden kann, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

    Nicht schlecht! Gibt es tatsächlich keine Hände-Apps, die so etwas können? Oder darf man tatsächlich keine Smartphones mit mitführen?

  • Das ist doch ein Papiertieger an der Stelle.

    Die StVO ist voll solcher Papiertiger, die da draußen, in der freien Wildbahn keinen - inbesondere nicht die Jäger - interessieren. Mit dem gehypten Mindest-Überholabstand (den man ebenfalls in den seltensten Fällen gerichtsfest messen können wird) wird ein weiterer hinzukommen.

  • Mit dem gehypten Mindest-Überholabstand (den man ebenfalls in den seltensten Fällen gerichtsfest messen können wird) wird ein weiterer hinzukommen.

    Gleichzeitig wird diese neue Vorschrift dazu führen, dass Verkehrsbehörden weitere Benutzungspflichten rechtfertigen, wenn ihrer Meinung nach diese Überholabstände auf der Fahrbahn nicht eingehalten werden können.

    Der Mindest-Überholabstand geht so nach hinten los.

  • Fuß e.V. kritisiert zu Recht den geplanten Zusatz zu §12, Abs. 4, der neu in die StVO aufgenommen werden soll: "In Absatz 4 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt: „Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen.“ " https://www.umkehr-fuss-online-shop.de/kostenlose-dow…stand-27-9-2019

    Stattdessen schlägt Fuß e.V. vor, diesen Zusatz aufzunehmen: "Statt der vorgesehenen Formulierung sollte in § 12 Absatz 4 a) ein neuer Satz 2 eingefügt werden: „Fahrrädern und Fahrrad-Gespanne mit mehr als zwei Metern Länge und mehr als 75 cm größter Breite dürfen auf Gehwegen nur auf dafür ausgewiesenen Flächen abgestellt werden.“ Die Abstell-möglichkeit am Straßenrand verbleibt ihnen damit." Das geht aber auch nicht gut, befürchte ich.

    https://www.umkehr-fuss-online-shop.de/kostenlose-dow…stand-27-9-2019

    Fuß e.V. will verhindern, dass große Fahrräder die Radwege versperren. Das ist einerseits verständlich, andererseits aber kurzsichtig gedacht. Denn die Zunahme von großen Fahrrädern bedeutet ja auch ein zusätzliches Argument dafür in die Hand zu bekommen, Gehwege deutlich breiter zu gestalten als heute.

    Dafür gäbe es auch noch weitere Gründe: So findet nach meiner Beobachtung der Briefträger-Verkehr vorwiegend auf dem Gehweg statt. Und alles andere wäre ja auch völlig unrealistisch, denn ein Briefträger, der von haus zu haus unterwegs ist kann oftmals rein technisch gar nicht jedesmal den Fußweg verlassen, ein Stück Fahrbahn fahren und dann gleich wieder auf den Fußweg drauf. Dazu parken auch in vielen Straßen die Autos viel zu dicht. Und selbst wenn der Briefträger zu Fuß unterwegs ist, dann hat er mindestens einen Schiebewagen dabei. Einen Briefträger nur mit Umhängetasche kenne ich eigentlich real nur von sehr viel früher.

    Fuß e.V. ist meines Erachtens besser beraten, weitere Gründe zu suchen, die ein Verbreitern der Gehwege nahelegen, anstatt sich degegen zu wehren, dass große Fahrräder auf den Gehwegen parken.

    Trotzdem hat Fuß e.V,. natürlich vollkommen Recht damit, den Zusatz "Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen." abzulehnen. Dieser Zusatz darf nicht kommen. Das widerspräche dem Anliegen einer Verkehrsende herbeizuführen so drastisch, dass man diesen Zusatz eigentlich nur in einem Sinne gutheißen könnte: Der Zusatz entlarvt die Verkehrsplaner, die in keiner Weise an einer Verkehrswende interessiert sind und das mit so einem Zusatz fett unterstreichen wollen.

  • Was mir nicht so ganz klar geworden ist in Bezug auf den im Referentenentwurf vorgeschlagene Zusatz: "Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen."

    https://www.umkehr-fuss-online-shop.de/kostenlose-dow…stand-27-9-2019

    Bedeutet abstellen nun "Halten" oder "Parken"?

    Wenn ich mir ein solches Fahrzeug (Foto) als Pakete-Auslieferungsfahrzeug vorstelle, wo soll der Fajhrer dann damit fahren? Auf dem Gehweg oder auf der Fahrbahn?

    Wenn er auf dem Gehweg fährt, ist das Mist, denn nicht jedes Haus in einer Straße bekommt ein Paket, so dass längere Strecken auf dem Gehweg zurückgelegt werden würden, obwohl da niemand zu beliefern ist.

    Wenn er auf der Fahrbahn fährt, dann muss der Paketauslieferer mit einem großen Paketauslieferungsfahrzeug auch auf der Fahrbahn halten können. In dem Gesetz-Änderungsentwurf steht aber, Fahrräder dürften nicht abgestellt werden. Ist "Abstellen" und Halten dasselbe? Oder ist "Abstellen" dasselbe wie Parken?

    Eigentlich müsste in Anbetracht der Größe moderner Fahrrad-Auslieferungsfahrzeuge, die ja in der Regel als Pedelec, also mit Unterstützer E-Motoren ausgestattet sind, ganz klar geregelt sein, dass diese auf der Fahrbahn halten dürfen. Trotzdem muss er erlaubt sein, damit auch zum Vereinfachen des Auslieferns auf den Gehweg zu fahren, wenn da genug Platz ist.

     

     

  • wenn ihrer Meinung nach diese Überholabstände auf der Fahrbahn nicht eingehalten werden können.

    Ich bezweifle das diese allgemein übliche Problematik dann die örtlich qualifizierte Gefahrenlage darstellen kann.

    solches Fahrzeug (Foto) als Pakete-Auslieferungsfahrzeug vorstelle

    Genau deshalb fordert der Fuss eV ja das diese sinnlose Parkverbotsregel aus dem Entwurf entfernt wird. Und Halten und Parken sind beide gemeint.

  • Ich bezweifle das diese allgemein übliche Problematik dann die örtlich qualifizierte Gefahrenlage darstellen kann.

    Der ADFC und die Radentscheide erwecken doch aber genau diesen Eindruck, als sei die Unterschreitung des Überholabstandes das größte Sicherheitsproblem. Meine Lieblings-Stadtverwaltung sucht jedenfalls immer nur nach Gründen, den Murks zu rechtfertigen, den sie hier seit Jahrzehnten verzapft.

  • Ich habe mich in den letzten Tagen an der neuen Änderungsverordnung abgearbeitet und bin noch immer nicht so ganz zufrieden — ich komme zeitlich momentan nicht zu besonders viel und weiß nicht, ob ich mir hier einen Stuss sondergleichen zusammengeschrieben habe oder nicht.

    Vielleicht mag ja mal jemand einen Blick drauf werfen? Hurra, die neue StVO ist da!

    Das Kennwort lautet andi-scheuer

  • Dein Vertrauen in die Menschheit ehrt Dich. Dennoch empfehle ich dringend angesichts gerade Deiner einschlägigen Erfahrungen mit Trollen aller Art, diesen Thread bis zur Veröffentlichung Deines Artikels wenigstens in einen Bereich zu verschieben, der nur Mitgliedern dieses Forums zugänglich ist.

    Ich verstehe Dein Anliegen doch richtig? Andere Mitglieder sollen einen kritischen Blick vor Veröffentlichung darauf werfen? Dann sei konsequent.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)