114 km/h zu schnell = 3 Monate Führerscheinentzug und eine Erwähnung in der Lokalpresse als "Spitzenreiter". Der Termin für die Abgabe der Pappe darf vermutlich selbst gewählt werden.
https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-blauli…terwegs_a141005
Zum Vergleich dazu die Schweiz:
Ab 60 km/h Überschreitung, außerorts: Straftat "Rasen" liegt vor - Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, Führerscheinentzug zwischen 2 Jahren und lebenslang
ZitatDa Rasen als Straftat gilt, kann laut Schweizer Verkehrsrecht das Auto als „Tatwaffe“ beschlagnahmt werden! Somit droht nicht nur eine Freiheitsstrafe, hohe Bußgelder, sowie ein Fahrverbot, sondern auch der Verlust des eigenen Autos. Punkte sieht der Schweizer Bußgeldkatalog jedoch nicht vor.
https://www.bussgeldkataloge.eu/geschwindigkeit-schweiz.html