Woche 14 vom 01. bis 06. April 2019

  • https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57922/4233746

    Als ich ein paar Stunden später ganau da lang gekommen bin war nichts mehr zu sehen.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Zitat

    Der Unfallverursacher muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, sowie einer Straßenverkehrsgefährdung verantworten.

    Fahrlässig weil es schwierig ist, den Vorsatz zweifelsfrei nachzuweisen?!

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Fahrlässig weil es schwierig ist, den Vorsatz zweifelsfrei nachzuweisen?!

    Würd ich so sehen. Mit 74 ist er vielleicht einfach nicht mehr in der Lage, die Geschwindigkeit einer solchen Rennfahrergruppe richtig einzuschätzen bzw. liegt deren Geschwindigkeit ohnehin jenseits des für ihn vorstellbaren.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Bei hupendem engem Vorbeifahren mit knappem Einscheren sollte man eigentlich bedingten Vorsatz annehmen: die Verletzung ist eine unerwünschte, aber akzeptierte Folge. Fahrlässig ist das jedenfalls meiner Meinung nach nicht mehr.

    Aber ich bezweifele, dass ein Richter saß tatsächlich tut.

  • Welche Verkehrsregel erlaubte denn früher gleich nochmal das Hupen und Kampflinie-Fahren zum Abstrafen von mutmaßlichen Ordnungswidrigkeiten?

    Keine! Aber seit wann hält das die Leute davon ab, Radfahrer für vermeintlich begangene Regelverstöße abzustrafen? Insbesondere wenn es um die Nichtbenutzung von "Radwegen" geht?

  • Keine! Aber seit wann hält das die Leute davon ab, Radfahrer für vermeintlich begangene Regelverstöße abzustrafen? Insbesondere wenn es um die Nichtbenutzung von "Radwegen" geht?

    Der Polizeibericht hat 3 Bilder. Auf einem sieht man die Stelle, da gibt es keinen Radweg. Nur einseitig einen minimal Gehweg. Und eigentlich kann ein Autofahrer da überhaupt nicht überholen.

    Der Radweg folgt erst kurz danach außerorts. Dürfte einer der neuesten im LK sein, der noch nach Bau benutzungspflichtig gemacht wurde.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Greenpeace hat jetzt auch eine Karte zum Melden von mieser Radverkehrsinfrastruktur oder Mängeln an dieser:

    Mit der Radwege-Karte folgen wir dem Beispiel vieler lokaler Initiativen und zeigen, wo sich in Deutschland dringend etwas ändern muss. Mach mit uns Druck für bessere Radwege und trage Gefahrenstellen für Radfahrende in deiner Nähe in die Karte ein!

    Du betreibst eine eigene Karte mit Gefahrenstellen für Radfahrende in deiner Stadt? Melde dich bei uns und wir schauen, wie wir gemeinsam noch mehr bewegen können!

    Hoffentlich nehmen sie das mit der Konsolidierung ernst. Eine bundesweite Anlaufstelle wäre wirklich prima …

    Schaumburger  Malte

    Thementitel: 01. bis 07. April

    Einmal editiert, zuletzt von foobar (2. April 2019 um 21:08)

  • Mein erstes halbe Dutzend Eintragungen hab' ich bereits vorgenommen. Wie intensiv wird Greenpeace da am Ball bleiben? Ich habe inzwischen bereits mehrfach auf Radwege-Mängelkarten Eintragungen gemacht, das zum Teil auch weiter verfolgt. Aber dann irgendwann aus den Augen verloren, oder die Seiten nicht wiedergefunden, oder die Seiten waren irgendwann weg. Gibt es eine allgemein anerkannte Internetseite, deren Betreiber konsequent am Ball bleiben und wo es Ressourcen gibt, die es möglich machen immer aktuell zu sein und alle Eingaben zu prüfen? Schafft Greenpeace das?

    Und wie werden Eintragungen statitisch erfasst? Und welche politische Forderungen daraus abgeleitet? Ich habe mir mehrere angesehen. Oft kommt: Ich will hier einen breiten Radweg. Selten kommt: Ich will, dass diese Straße für den Autoverkehr gesperrt wird.

  • Leider sind Verwaltungen ja bisweilen sehr phantasielos, wenn es darum geht Radverkehrslösungen zu finden. Hoffentlich führt der Hinweis auf Mängel nicht dazu, dass dann an solchen Stellen das Radfahren einfach verboten wird.

  • Der Polizeibericht hat 3 Bilder. Auf einem sieht man die Stelle, da gibt es keinen Radweg. Nur einseitig einen minimal Gehweg. Und eigentlich kann ein Autofahrer da überhaupt nicht überholen.

    Das alles hält doch renitente Autofahrer nicht davon ab, Radfahrer von ihrer "Straße" (sic.) zu vertreiben. Gerade gestern Abend hatte ich eine lautstarke Diskussion mit einem Anwohner, der mir im Vorbeifahren irgendwelche Nettigkeiten hinterhergerufen hat, weil ich diesen linksseitigen "Radweg" nicht benutzte, sondern auf der Fahrbahn fuhr (Bild ist schon älter).

    Kein Witz: Dort steht tatsächlich für beide Fahrtrichtungen [Zeichen 240]

  • Und wie werden Eintragungen statitisch erfasst? Und welche politische Forderungen daraus abgeleitet? Ich habe mir mehrere angesehen. Oft kommt: Ich will hier einen breiten Radweg. Selten kommt: Ich will, dass diese Straße für den Autoverkehr gesperrt wird.

    Naja, für die Notkestraße gibt es den Eintrag, dass der Radweg zu den gefährlichsten zählt, weil es nicht existiert.

  • Das alles hält doch renitente Autofahrer nicht davon ab, Radfahrer von ihrer "Straße" (sic.) zu vertreiben.

    Angesichts der im Pressefoto sichtbaren Straßenaufteilung in Verbindung mit dem in der Meldung erwähnten Umstand, dass die (Renn-)Radfahrer in einer Gruppe fuhren, glaube ich allerdings, dass in diesem speziellen Fall eine weitere Spielart des MSC ("Motorist-Supremacy-Complex" :evil:) verantwortlich für die Entgleisung war. Die Radler dürften sich erdreistet haben, nebeneinander zu fahren...

  • Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar sagte: „Die Straßenverkehrsordnung braucht ein Update. Die derzeitigen Regelungen folgen noch immer dem Primat der autogerechten Stadt.“

    Die Schlagzeilen sind mal wieder nur Schlagzeilen. Im kompletten Antrag stehen u. a.:

    • 1,5 Meter Überholabstand + Fahrspurwechsel (wenn möglich) in StVO aufnehmen
    • Rechtsfahrgebot ändern/klarstellen (rechter Fahrstreifen, nicht rechts am Rand)
    • Parkverbot an Kreuzungen: 5 m ab Gehwegrundung, nicht Schnittpunkt der Fahrbahnkanten
    • Schrittgeschwindigkeit für abbiegende Lkw
    • Einfahrverbote für Lkw, die Sicherheitsstandards nicht erfüllen (gemeint sind wohl fehlende Abbiegeassistenzsysteme)
    • leichtere Einführung von T30 für alle Straßen innerorts durch Kommunen
    • Bevorzugung umwelt-, klima- und gesundheitsfreundlicher Verkehrsarten
    • grüner Pfeil für Radfahrende generell
    • Einbahnstraßen generell für Radfahrende öffnen
    • Einrichtung von Fahrradstraßen erleichtern
    • Begegnungszonen
    • Verkehrsversuche erleichtern
    • deutlich höhere Bußgelder für Falschparken, Überholen ohne nötigen Seitenabstand, Behinderung nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer etc.

    Das geht doch schon mal in die richtige Richtung. Mal sehen, was daraus wird bzw. wie und mit welchem Argumenten die einzelnen Punkte abgebügelt werden …

    • Parken an Kreuzungen: 5 m ab Gehwegrundung, nicht Schnittpunkt der Fahrbahnkanten

    Den Teil verstehe ich nicht so richtig. Vielleicht stelle ich mir 5m aber auch nur zu groß vor. Außer dem Verzicht auf einen weiteren Parkplatz: wo bringt das Sicherheit (oder war da Sicherheit gar nicht das Ziel?)?

    • Einbahnstraßen generell für Radfahrende öffnen

    Da hätte ich Bedenken. An all den Einbahnstraßen die zu eng/zu abschüssig/zu gefährlich sind müsste dann ein Extraschild "diesmal wirklich gesperrt" hin. Das macht es für Radfahrer nicht automatisch besser. Schlauer wäre dann mal wieder eine Verpflichtung alle Einbahnstraßen auf Tauglichkeit bis 2020 zu prüfen und das Ganze umzusetzen.

  • Vielleicht stelle ich mir 5m aber auch nur zu groß vor. Außer dem Verzicht auf einen weiteren Parkplatz: wo bringt das Sicherheit (oder war da Sicherheit gar nicht das Ziel?)?

    Aus dem Antrag:

    Einbahnstraßen:

    Jup, es gibt gute Gründe, bei Ausnahmefällen eine generelle Freigabe einzuschränken. Es wird quasi eine Beweislastumkehr gefordert, die im Effekt dafür sorgen würde, dass die meisten Einfahrtsverbote für Radfahrende irrelevant wären – sei es auch nur, weil die Verwaltungen ungefähr genauso aktiv handeln wie heute bei umgekehrter Lage ;)

  • Die Schlagzeilen sind mal wieder nur Schlagzeilen. Im kompletten Antrag stehen u. a.:

    • 1,5 Meter Überholabstand + Fahrspurwechsel (wenn möglich) in StVO aufnehmen
    • Rechtsfahrgebot ändern/klarstellen (rechter Fahrstreifen, nicht rechts am Rand)
    • Parkverbot an Kreuzungen: 5 m ab Gehwegrundung, nicht Schnittpunkt der Fahrbahnkanten
    • Schrittgeschwindigkeit für abbiegende Lkw
    • Einfahrverbote für Lkw, die Sicherheitsstandards nicht erfüllen (gemeint sind wohl fehlende Abbiegeassistenzsysteme)
    • leichtere Einführung von T30 für alle Straßen innerorts durch Kommunen
    • Bevorzugung umwelt-, klima- und gesundheitsfreundlicher Verkehrsarten
    • grüner Pfeil für Radfahrende generell
    • Einbahnstraßen generell für Radfahrende öffnen
    • Einrichtung von Fahrradstraßen erleichtern
    • Begegnungszonen
    • Verkehrsversuche erleichtern
    • deutlich höhere Bußgelder für Falschparken, Überholen ohne nötigen Seitenabstand, Behinderung nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer etc.

    Das geht doch schon mal in die richtige Richtung. Mal sehen, was daraus wird bzw. wie und mit welchem Argumenten die einzelnen Punkte abgebügelt werden …

    Leserbrief an die Berliner ist raus.