https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57922/4233746
Als ich ein paar Stunden später ganau da lang gekommen bin war nichts mehr zu sehen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57922/4233746
Als ich ein paar Stunden später ganau da lang gekommen bin war nichts mehr zu sehen.
ZitatDer Unfallverursacher muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, sowie einer Straßenverkehrsgefährdung verantworten.
Fahrlässig weil es schwierig ist, den Vorsatz zweifelsfrei nachzuweisen?!
Sind Radfahrer Menschen?
https://usa.streetsblog.org/2019/03/28/stu…SV408DujTvm1yJI
Vermutlich werden die Ergebnisse nicht überraschen.
Fahrlässig weil es schwierig ist, den Vorsatz zweifelsfrei nachzuweisen?!
Würd ich so sehen. Mit 74 ist er vielleicht einfach nicht mehr in der Lage, die Geschwindigkeit einer solchen Rennfahrergruppe richtig einzuschätzen bzw. liegt deren Geschwindigkeit ohnehin jenseits des für ihn vorstellbaren.
Bei hupendem engem Vorbeifahren mit knappem Einscheren sollte man eigentlich bedingten Vorsatz annehmen: die Verletzung ist eine unerwünschte, aber akzeptierte Folge. Fahrlässig ist das jedenfalls meiner Meinung nach nicht mehr.
Aber ich bezweifele, dass ein Richter saß tatsächlich tut.
Mit 74 ist er vielleicht einfach nicht mehr in der Lage, die Geschwindigkeit einer solchen Rennfahrergruppe richtig einzuschätzen
Oder das Dauerhupen war Indiz für einen längst überholten Kenntnisstand der Verkehrsregeln
http://www.recht-f%c3%bcr-radfahrer.de/Historisches.h…nutzungspflicht
Oder das Dauerhupen war Indiz für einen längst überholten Kenntnisstand der Verkehrsregeln
Welche Verkehrsregel erlaubte denn früher gleich nochmal das Hupen und Kampflinie-Fahren zum Abstrafen von mutmaßlichen Ordnungswidrigkeiten?
Aber die Vermutung mit dem Radweg als Road-Rage-Trigger könnte durchaus stimmen.
Welche Verkehrsregel erlaubte denn früher gleich nochmal das Hupen und Kampflinie-Fahren zum Abstrafen von mutmaßlichen Ordnungswidrigkeiten?
Keine! Aber seit wann hält das die Leute davon ab, Radfahrer für vermeintlich begangene Regelverstöße abzustrafen? Insbesondere wenn es um die Nichtbenutzung von "Radwegen" geht?
Keine! Aber seit wann hält das die Leute davon ab, Radfahrer für vermeintlich begangene Regelverstöße abzustrafen? Insbesondere wenn es um die Nichtbenutzung von "Radwegen" geht?
Der Polizeibericht hat 3 Bilder. Auf einem sieht man die Stelle, da gibt es keinen Radweg. Nur einseitig einen minimal Gehweg. Und eigentlich kann ein Autofahrer da überhaupt nicht überholen.
Der Radweg folgt erst kurz danach außerorts. Dürfte einer der neuesten im LK sein, der noch nach Bau benutzungspflichtig gemacht wurde.
Greenpeace hat jetzt auch eine Karte zum Melden von mieser Radverkehrsinfrastruktur oder Mängeln an dieser:
Mit der Radwege-Karte folgen wir dem Beispiel vieler lokaler Initiativen und zeigen, wo sich in Deutschland dringend etwas ändern muss. Mach mit uns Druck für bessere Radwege und trage Gefahrenstellen für Radfahrende in deiner Nähe in die Karte ein!
Du betreibst eine eigene Karte mit Gefahrenstellen für Radfahrende in deiner Stadt? Melde dich bei uns und wir schauen, wie wir gemeinsam noch mehr bewegen können!
Hoffentlich nehmen sie das mit der Konsolidierung ernst. Eine bundesweite Anlaufstelle wäre wirklich prima …
Thementitel: 01. bis 07. April
Mein erstes halbe Dutzend Eintragungen hab' ich bereits vorgenommen. Wie intensiv wird Greenpeace da am Ball bleiben? Ich habe inzwischen bereits mehrfach auf Radwege-Mängelkarten Eintragungen gemacht, das zum Teil auch weiter verfolgt. Aber dann irgendwann aus den Augen verloren, oder die Seiten nicht wiedergefunden, oder die Seiten waren irgendwann weg. Gibt es eine allgemein anerkannte Internetseite, deren Betreiber konsequent am Ball bleiben und wo es Ressourcen gibt, die es möglich machen immer aktuell zu sein und alle Eingaben zu prüfen? Schafft Greenpeace das?
Und wie werden Eintragungen statitisch erfasst? Und welche politische Forderungen daraus abgeleitet? Ich habe mir mehrere angesehen. Oft kommt: Ich will hier einen breiten Radweg. Selten kommt: Ich will, dass diese Straße für den Autoverkehr gesperrt wird.
Leider sind Verwaltungen ja bisweilen sehr phantasielos, wenn es darum geht Radverkehrslösungen zu finden. Hoffentlich führt der Hinweis auf Mängel nicht dazu, dass dann an solchen Stellen das Radfahren einfach verboten wird.
Der Polizeibericht hat 3 Bilder. Auf einem sieht man die Stelle, da gibt es keinen Radweg. Nur einseitig einen minimal Gehweg. Und eigentlich kann ein Autofahrer da überhaupt nicht überholen.
Das alles hält doch renitente Autofahrer nicht davon ab, Radfahrer von ihrer "Straße" (sic.) zu vertreiben. Gerade gestern Abend hatte ich eine lautstarke Diskussion mit einem Anwohner, der mir im Vorbeifahren irgendwelche Nettigkeiten hinterhergerufen hat, weil ich diesen linksseitigen "Radweg" nicht benutzte, sondern auf der Fahrbahn fuhr (Bild ist schon älter).
Kein Witz: Dort steht tatsächlich für beide Fahrtrichtungen
Und wie werden Eintragungen statitisch erfasst? Und welche politische Forderungen daraus abgeleitet? Ich habe mir mehrere angesehen. Oft kommt: Ich will hier einen breiten Radweg. Selten kommt: Ich will, dass diese Straße für den Autoverkehr gesperrt wird.
Naja, für die Notkestraße gibt es den Eintrag, dass der Radweg zu den gefährlichsten zählt, weil es nicht existiert.
Das alles hält doch renitente Autofahrer nicht davon ab, Radfahrer von ihrer "Straße" (sic.) zu vertreiben.
Angesichts der im Pressefoto sichtbaren Straßenaufteilung in Verbindung mit dem in der Meldung erwähnten Umstand, dass die (Renn-)Radfahrer in einer Gruppe fuhren, glaube ich allerdings, dass in diesem speziellen Fall eine weitere Spielart des MSC ("Motorist-Supremacy-Complex" ) verantwortlich für die Entgleisung war. Die Radler dürften sich erdreistet haben, nebeneinander zu fahren...
Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar sagte: „Die Straßenverkehrsordnung braucht ein Update. Die derzeitigen Regelungen folgen noch immer dem Primat der autogerechten Stadt.“
Die Schlagzeilen sind mal wieder nur Schlagzeilen. Im kompletten Antrag stehen u. a.:
Das geht doch schon mal in die richtige Richtung. Mal sehen, was daraus wird bzw. wie und mit welchem Argumenten die einzelnen Punkte abgebügelt werden …
Den Teil verstehe ich nicht so richtig. Vielleicht stelle ich mir 5m aber auch nur zu groß vor. Außer dem Verzicht auf einen weiteren Parkplatz: wo bringt das Sicherheit (oder war da Sicherheit gar nicht das Ziel?)?
Da hätte ich Bedenken. An all den Einbahnstraßen die zu eng/zu abschüssig/zu gefährlich sind müsste dann ein Extraschild "diesmal wirklich gesperrt" hin. Das macht es für Radfahrer nicht automatisch besser. Schlauer wäre dann mal wieder eine Verpflichtung alle Einbahnstraßen auf Tauglichkeit bis 2020 zu prüfen und das Ganze umzusetzen.
Vielleicht stelle ich mir 5m aber auch nur zu groß vor. Außer dem Verzicht auf einen weiteren Parkplatz: wo bringt das Sicherheit (oder war da Sicherheit gar nicht das Ziel?)?
Aus dem Antrag:
ZitatAlles anzeigenParken in Kreuzungen, 5 m
Häufig werden Radfahrende, die auf baulich vom Autoverkehr getrennten Radwegen geradeaus fahren und Kin-
der, die auf Gehwegen Fahrrad fahren, durch abbiegende Kraftfahrzeuge (Kfz) übersehen. Eine der Unfallursa-
chen ist – neben fehlendem Schulterblick – eine schlechte oder keine Sichtbeziehung der Kfz-Fahrenden zu Rad-
fahrerinnen und Radfahrern. Diese kann verbessert werden, indem das Parken auf den fünf Metern vor und hinter
Kreuzungen ab Beginn der Gehwegrundungen untersagt wird. Bisher ist das Parken „vor und hinter Kreuzungen
und Einmündungen bis zu je 5,00 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten“ (§ 12 Abs. 3 Nr. 1) unzu-
lässig. Diesen Bereich auf die 5 Meter ab Beginn der Gehwegrundungen auszuweiten kann zum einen den Bereich
mit freier Sicht um die entscheidenden Meter erweitern. Zum anderen ist es für Verkehrsteilnehmende einfacher
umzusetzen, den Bereich des Parkverbots nicht an hypothetischen Schnittpunkten sondern an den Gehwegkanten
selbst zu bemessen.
Einbahnstraßen:
Jup, es gibt gute Gründe, bei Ausnahmefällen eine generelle Freigabe einzuschränken. Es wird quasi eine Beweislastumkehr gefordert, die im Effekt dafür sorgen würde, dass die meisten Einfahrtsverbote für Radfahrende irrelevant wären – sei es auch nur, weil die Verwaltungen ungefähr genauso aktiv handeln wie heute bei umgekehrter Lage
Danke... beim Arbeitscomputer darf offenbar das Original nicht laden. Ich nehm das dann halt mal so zur Kenntnis...
Die Schlagzeilen sind mal wieder nur Schlagzeilen. Im kompletten Antrag stehen u. a.:
- 1,5 Meter Überholabstand + Fahrspurwechsel (wenn möglich) in StVO aufnehmen
- Rechtsfahrgebot ändern/klarstellen (rechter Fahrstreifen, nicht rechts am Rand)
- Parkverbot an Kreuzungen: 5 m ab Gehwegrundung, nicht Schnittpunkt der Fahrbahnkanten
- Schrittgeschwindigkeit für abbiegende Lkw
- Einfahrverbote für Lkw, die Sicherheitsstandards nicht erfüllen (gemeint sind wohl fehlende Abbiegeassistenzsysteme)
- leichtere Einführung von T30 für alle Straßen innerorts durch Kommunen
- Bevorzugung umwelt-, klima- und gesundheitsfreundlicher Verkehrsarten
- grüner Pfeil für Radfahrende generell
- Einbahnstraßen generell für Radfahrende öffnen
- Einrichtung von Fahrradstraßen erleichtern
- Begegnungszonen
- Verkehrsversuche erleichtern
- deutlich höhere Bußgelder für Falschparken, Überholen ohne nötigen Seitenabstand, Behinderung nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer etc.
Das geht doch schon mal in die richtige Richtung. Mal sehen, was daraus wird bzw. wie und mit welchem Argumenten die einzelnen Punkte abgebügelt werden …
Leserbrief an die Berliner ist raus.