Ob ein herrenloses Fahrrad alleine (ohne Handy) solch einen Einsatz ausgelöst hätte?
Woche 9 vom 25. Februar bis 03. März 2019
-
-
Böse schauender alter Mann ärgert sich über Radfahrer, die nicht an roten Fußgängerampeln halten
(*edit: Bild 3/6)
https://www.wn.de/Muenster/36691…r-Fahrradfahrer
*edit: Auch Bild 1/6 ist toll: Radschnellweg mit Schritttempo
Der Fußweg ist daneben.
Es handelt sich um die Promenade, eine mit und beschilderte Straße rund um die Innenstadt, die täglich von bis zu 22 000 Radfahrern benutzt wird.
https://traffics.codeformuenster.org/:
Jede Straße, mit dieser Verkehrsbelastung dirch KFZ wäre so beschildert:. Sinnvollerweise und ohne jegliche Diskussion.
In Münster steht dort für den Radverkehr direkt(!) neben(!) einem Fußgängerüberweg (wie man auf Bild 1/6 gut sehen kann).
Es hat hier eine lange Tradition, dass der "Appell an gegenseitige Rücksichtnahme" (einseitig an die Adresse der Radfahrer) eine sinnvolle Radinfrastruktur ersetzt.
Gruß
Christoph
-
Böse schauender alter Mann ärgert sich über Radfahrer, die nicht an roten Fußgängerampeln halten
(*edit: Bild 3/6)
https://www.wn.de/Muenster/36691…r-Fahrradfahrer
*edit: Auch Bild 1/6 ist toll: Radschnellweg mit Schritttempo
Zitat»„Ich habe ein Problem mit Sonderregelungen für Fahrradfahrer“, sagte er unserer Zeitung bei einem Verkehrssymposium der Gewerkschaft der Polizei (GdP).«
Also weg mit den Blauschildern.
-
Der Fußweg ist daneben.
Es handelt sich um die Promenade, eine mit und beschilderte Straße rund um die Innenstadt, die täglich von bis zu 22 000 Radfahrern benutzt wird.
https://traffics.codeformuenster.org/:
Jede Straße, mit dieser Verkehrsbelastung dirch KFZ wäre so beschildert:. Sinnvollerweise und ohne jegliche Diskussion.
In Münster steht dort für den Radverkehr direkt(!) neben(!) einem Fußgängerüberweg (wie man auf Bild 1/6 gut sehen kann).
Es hat hier eine lange Tradition, dass der "Appell an gegenseitige Rücksichtnahme" (einseitig an die Adresse der Radfahrer) eine sinnvolle Radinfrastruktur ersetzt.
Gruß
Christoph
Ich war letztes Jahr erstmals in Münster und habe mir das natürlich mal angesehen. Was ein Unfug! Da auch das Fußgängeraufkommen recht hoch ist, hält der Querverkehr natürlich ständig an. Und dann fahren auch all die Radfahrer mit rüber. Da gehört eine Aufpflasterung hin, Vz205 für den Querverkehr und Vorfahrt für den Radverkehr.
-
Letzte Woche starb die erste Radfahrerin des Jahres in Berlin unter den Rädern eines abbiegenden LKWs.
Die Polizei hat schnell reagiert und klärt an der Kreuzung über die Gefahren des Abbiegens auf.
https://twitter.com/TinoSchopf/status/1099994951763546112
Aber natürlich reden die wieder mit Radfahrern
-
So viel Unfug in so wenig Text: https://www.pnn.de/potsdam-mittel…f/24038606.html
Mail an die Redakteurin
Sehr geehrte Frau Schuster,
ich möchte zu Ihrem Artikel einen Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung geben. Darin ist geregelt, dass in einer Fahrradstraße (das Bild über dem Artikel zeigt die Kennzeichnung einer solchen Fahrradstraße) auch ohne weitere Verkehrszeichen eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h gilt. Kraftfahrzeuge dürfen eine Fahrradstraße nur dann benutzen, wenn dies explizit freigegeben ist, z.B. mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“ oder „Kraftfahrzeuge frei“.
In Ihrem Artikel schreiben Sie jedoch von einem „Radweg“ und nicht von einer Fahrradstraße. Ein Radweg ist durch das Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet. Dieses Schild verbietet allen anderen Verkehrsteilnehmern außer Radfahrern die Nutzung. Darüber hinaus gibt es auch gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege, die dann entsprechend auch von Fußgängern genutzt werden dürfen (oder müssen) und die mit den Verkehrszeichen 240 oder 241 beschildert sind.
Eine weitere Möglichkeit, die für Wege außerhalb geschlossener Ortschaften in Betracht kommt, ist die Kennzeichnung mit dem Verkehrszeichen 250 (Verbot für alle Fahrzeuge) mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ oder mit dem Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge).
In allen geschilderten Fällen dürften Kraftfahrzeuge diesen Weg nicht benutzen. Und selbst wenn Ausnahmen zugelassen werden (z.B. mit dem Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“), dann könnte zusätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden.
Die folgende Aussage ist also falsch, denn die StVO sieht gleich mehrere Möglichkeiten vor, einen solchen Weg für unerwünschten Durchgangsverkehr zu sperren.
„Es gibt keine Schilder, die die Nutzung von größeren Fahrzeugen oder bestimmten Personengruppen unterbindet. Somit gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. „Im Ergebnis dürfen nun alle Fahrzeuge den als Rad- und Landwirtschaftsweg konzipierten Einspurer benutzen. Geschwindigkeit 100 Kilometer pro Stunde“, sagt der Ortsvorsteher.“
Aus Ihrem Artikel geht leider überhaupt nicht hervor, wie die aktuelle Kennzeichnung des Weges derzeit tatsächlich aussieht.
Ich bitte Sie um eine Klarstellung, bzw. Richtigstellung des Sachverhaltes.
Mit freundlichen Grüßen
-
Ich habe den Artikel so verstanden, dass derzeit keine Schilder existieren, was genau das Problem ist.
-
Also ich für meinen Teil habe die Schreiberin so verstanden, daß da halt keine Beschilderung ist. Und das Bild stammt von einem Layouter, der den Text nicht gelesen hat. (Symbolbild für: Was mit Fahrrad und Verkehr. "Kind mit Helm" hat der nicht auf Anhieb gefunden).
-
Es geht in dem Artikel ständig durcheinander und offenbar steht dort tatsächlich kein einziges Schild. Dann ist es aber kein "Radweg" und erst recht keine Fahrradstraße, wie das Bild zeigt.
Es ist trotzdem Quatsch, dass die StVO keine Möglichkeiten vorsieht, zu verhindern, dass dort Durchgangsverkehr mit 100km/h möglich ist.
-
Als ob Schilder da was nützen würden ...
-
Hermann Knoflacher im Interview: "Der Autofahrer ist absolut asozial"
http://www.manager-magazin.de/lifestyle/auto…-a-1254305.html
Auf Seite 2 des Interviews ist das Totschlagargument für jeden Ladenbesitzer der "aber meine Kunden brauchen Parkplätze" jammert:
"Wir fahren weite Wege, um dieselben Dinge einzukaufen, die es auch im kleinen Laden um die Ecke gibt. Das Problem an der Sache ist: Hohe Geschwindigkeiten zerstören kleine Strukturen. Gibt es keine Geschäfte mehr in der Nähe, muss man weiter fahren."
-
Zitat von Hermann Knoflacher
Wann ist das Fahrrad in der Praxis das beste Fortbewegungsmittel?
Im städtischen Gebiet bei Entfernungen bis zu fünf oder sechs Kilometern ist das Rad oft schneller als ein öffentliches Verkehrsmittel. Abgesehen davon gilt: Der öffentliche Verkehr ist ab zwölf km/h das effizienteste Verkehrsmittel. Bis zu vier oder fünf km/h ist es der Fußgänger. Dazwischen liegt die Nische des Radverkehrs, der einen großen Teil der städtischen und auch der ländlichen Mobilität abdecken kann.
Heute selber erlebt - ich war ausnahmsweise mit dem Carsharing-Auto auf der Arbeit. Heimweg 16,4 km von Hoftor bis Haustür in Hamburg: 25 Minuten. Kurz bevor ich ankam, dachte ich beim Blick auf die Uhr: »Oh, ohne Auto würdest Du jetzt immer noch an der ersten Station auf die U-Bahn warten.«
8 Minuten Fußweg, 12 Minuten U-Bahn, 10 Minuten Umsteigen, 25 Minuten U-Bahn, 3 Minuten zum Fahrrad, 6 Minuten mit dem Fahrrad, macht 64 Minuten. Da die U-Bahn nur alle 20 Minuten fährt (wir sind in Hamburg und nicht in Wien, da wären es alle 5 Minuten) und einen Umweg macht, der die Strecke auf 24 km bringt (bei 14,2 km Luftlinie), geht das hoch bis 84 Minuten Wegezeit.
Das war morgens um fünf. Nachmittags in der Rush-Hour sähe es anders aus: U-Bahn alle 5 Minuten, Umsteigen am Jungfernstieg nur 3 bis 5 Minuten, dann wäre der »Umweltverbund« bei 57 bis 62 Minuten Wegezeit. Das Auto läge wahrscheinlich irgendwo zwischen 35 und 55 Minuten, je nach Staulage, wäre aber immer noch schneller als dieser HVV mit seinem jämmerlichen Schienennetz.
-
Und mit dem Fahrrad wären die 16,4 km in einer halben bis dreiviertel Stunde erledigt.
-
Oder Rad mit in die U-Bahn nehmen. Um 5 geht das ja noch. Ggfs. das Umsteigen vermeiden, indem man direkt zur richtigen Linie fährt.
Ich hatte das mal einige Zeit so gemacht; mit dem Rad zur Sternschanze (ca. 4km) anstatt bis Lutterothstraße (2km); dafür kein Umsteigen. Bis Harburg-Rathaus durch und dort den Rest mit'm Rad weiter.
Unschlagbare 35 Minuten von meiner Haustür in Lokstedt bis zur TUHH.
-
Und mit dem Fahrrad wären die 16,4 km in einer halben bis dreiviertel Stunde erledigt.
Aber nicht bei meiner Kondition, mit 6 Kilo Gepäck und in Uniform mit Parka. Und bei Hamburgs Ampelschaltungen.
-
Oder Rad mit in die U-Bahn nehmen. Um 5 geht das ja noch. Ggfs. das Umsteigen vermeiden, indem man direkt zur richtigen Linie fährt.
Ich hatte das mal einige Zeit so gemacht; mit dem Rad zur Sternschanze (ca. 4km) anstatt bis Lutterothstraße (2km); dafür kein Umsteigen. Bis Harburg-Rathaus durch und dort den Rest mit'm Rad weiter.
Unschlagbare 35 Minuten von meiner Haustür in Lokstedt bis zur TUHH.
Das erste habe ich schon überlegt, lohnt sich aber nicht. Das macht nur aus 8 Minuten Fußweg 3 Minuten mit dem Rad. Umsteigen vermeiden ist nicht. Und die Bahn ist morgens so brechend voll, dass ich wahrscheinlich ständig angepöbelt würde. Da bin ich nämlich wegen des ständigen Wechsels von Ausstieg links und Ausstieg rechts schon ein Hindernis, wenn ich mit Rucksack dastehe.
-
Ich würde für 16km ein Pedelec nehmen.
Für Dich würde vielleicht auch bald ein E-Scooter in Frage kommen. Oder ein altes Fahrrad was Du dann in der Innenstadt belässt, so handhabe ich das.
-
Umsteigen vermeiden ist nicht.
Darf man fragen, wo in etwa Start+Ziel liegen?
-
Eine Radfahrerin wird vom Bus überholt und als sie auf gleicher Höhe sind, fährt die Radfahrerin einfach nach links gegen den Bus -> lebensgefährlich verletzt. Soweit normales Verhalten (der Presse, nicht der Radfahrerin). Aber schaut euch mal an, wo der Bus nach dem Unfall steht:
https://www.bild.de/regional/koeln…68084.bild.html
Das Google-Auto überholt witzigerweise genau an der Stelle auch eine Radfahrerin:
https://www.google.de/maps/@50.96021…!7i13312!8i6656
Aber ein Bus hätte dort doch nie überholen dürfen. Okay, das Kamera-Auto hätte ebenfalls nicht überholen dürfen (Fußgänger von rechts, Mindestabstand, Gegenverkehr).
-
-