Staubsauger am Theodor-Heuss-Ring

  • #UndAlleSoYeah: Ab dem Wochenende ist der Theodor-Heuss-Ring wieder durchgängig befahrbar und die angeblich kilometerlangen Staus gehören der Vergangenheit an. Ganz Kiel atmet auf, denn Kraftfahrer, die diese durchschnittlichen vier bis sieben Kilometer zur Arbeit mit dem Auto gefahren sind, brauchen künftig nicht mehr anderthalb Stunden, sondern nur noch eine halbe.

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    Das Freie-Fahrt-Hurra gilt natürlich nicht für Radfahrer, weswegen es auch von RTL noch mal einen Beitrag zu diesem Thema gibt: Posse: Stadt stellt Abgas-Sauger mitten auf den Radweg

    Die Deutsche Umwelthilfe lässt auch nicht locker, weil sie die Aufstellung der Anlagen auf dem Radweg als rechtswidrig erachtet: Radweg blockiert: Umwelthilfe hält Luftfilter für „Schildbürgerstreich”

    Ich find’s echt nur noch peinlich.

  • Ganz am Anfang sieht es momentan so aus, da ist für jeden was dabei:

    Also in der Tat kein [Zeichen 240], sondern vielmehr ein [Zeichen 237], welcher unvermittelt beim ersten Staubsauger endet. Umdrehen und zurückfahren oder einfach auf den Gehweg ausweichen darf der StVO-konforme Radfahrer nicht, also müssten sich dort ja schon jede Menge Radfahrer angesammelt haben. Aber wer hält sich schon an die StVO?

  • Also in der Tat kein [Zeichen 240], sondern vielmehr ein [Zeichen 237], welcher unvermittelt beim ersten Staubsauger endet. Umdrehen und zurückfahren oder einfach auf den Gehweg ausweichen darf der StVO-konforme Radfahrer nicht, also müssten sich dort ja schon jede Menge Radfahrer angesammelt haben. Aber wer hält sich schon an die StVO?

    die Jenaer Straßenverkehrsbehörde zu derartigen Einrichtungen:

    "Es ist dem Radfahrer zuzumuten, auch mal zu schieben".

    Und sag ich: Chapeau!

    Mit so wenigen Worten Aufgaben und Fähigkeiten beschreiben. toll.

  • die Jenaer Straßenverkehrsbehörde zu derartigen Einrichtungen:

    "Es ist dem Radfahrer zuzumuten, auch mal zu schieben".

    Und als Velomobil-Fahrer aussteigen und schieben... Geil!

    Dann darf man mit einem KFZ ja auch bei [Zeichen 250] hineinschieben.

  • Wie wäre es z.B mit einer kleinen Demonstration zur Hauptverkehrszeit. Der "Radweg" ist offensichtlich nicht befahrbar. Deswegen ist abzusteigen und das Fahrrad zu schieben. Der verbleibende Gehweg ist aber zu schmal um dies, ohne Fußgänger unzumutbar zu behindern, durchzuführen( Mehrspurige Fahrräder sind deswegen dafür besonders geeignet, gut ist auch die Betonbariere zur Fahrbahn) . Deswegen ist auf der Fahrbahn zu schieben. Ich vermute, die DHU würde den Teilnehmern auch juristische Rückendeckung dafür geben.

    Und die DHU könnte auch mal versuchen ein Verfahren wegen §315b StGB gegen die Verantwortlichen zu starten und dies in möglichst hohe Instanzen zu eskalieren. Das juristische Know-How dafür dürften Sie haben.

  • So genervt ich auch von diesen Staubsaugern bin und so sehr mich eine Demonstration oder andere Aktionen reizen, so bin ich doch der Meinung, dass es in dieser Stadt andere, dringendere Baustellen gibt, an denen sich mit weniger Aufwand mehr erreichen ließe. Ich habe auch den Eindruck, dass es in der Kieler Fahrradcommunity seit Wochen quasi kein anderes Thema als diese Geräte gibt und viel zu viel Aufmerksamkeit zu dieser Straße gebunden wird.

    Irgendwo ist es ja doch nur eine autogerecht ausgebaute Schnellstraße mit einem nach meiner Kenntnis relativ moderaten Radverkehrsanteil.

  • Das Video vom Radfahren am Theodor-Heuss-Ring wird momentan häufig in den gesellschaftlichen Netzwerken geteiltso dass sich die Leute schon beschweren, diesen Unfug nicht mehr sehen zu wollen.

    Dann mischte sich das Twitter-Konto der Stadt Kiel in die Debatte ein und vertrat dort meine Auffassung, dass an dieser, Pardon, stinkenden Schnellstraße ohnehin nicht besonders viele Radfahrer unterwegs wären. Wie gesagt: Ich sehe in Kiel dringendere Baustellen, die unserer Aufmerksamkeit bedürfen, als dass wir uns in der Kieler Fahrradblase komplett auf den Theodor-Heuss-Ring fixieren, weil er so absurd und deshalb bundesweit bekannt ist, aber im Endeffekt unser aller Einsatz quasi keine nennenswerten Auswirkungen auf die Gesamtsituation hat.

    Die Staubsauger auf dem Radweg müssten aber nunmal sein, weil dort viel Kraftverkehr entlangführe. Aber: Man baue ja auch den ÖPNV aus, beispielsweise mit elektrischen Fähren. Nun liegen mir natürlich nicht alle Unterlagen vor, aber was sollen denn elektrische Fähren in diesem Zusammenhang bringen? Die Menschen, die mit dem Auto den Theodor-Heuss-Ring nutzen, fahren doch nicht mit dem Auto zum Ostufer, wo es nicht einmal genügend Parkplätze gibt, um dann mit einer elektrischen Fähre aufs Westufer zu übersetzen, um dann… mit dem Leihrad oder mit dem Bus weiter zur Arbeit zu fahren? Irgendwie passt das für mich vorne und hinten nicht, abgesehen davon dass hier nur eine konventionelle Fähre gegen eine elektrische Fähre ausgetauscht wird.

    Dann kommt man aber plötzlich mit dieser Aussage um die Ecke:

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    Ich sehe eigentlich in der Straßenverkehrs-Ordnung keinen Ansatz dafür, mit dem Rad auf einen nicht für den Radverkehr freigegebenen Gehweg zu fahren, beziehungsweise auszuweichen. Und es spielt nach meiner Auffassung auch gar keine Rolle, ob der Grund für mein Ausweichen auf den Gehweg eine ungünstige Radverkehrsführung ist, etwa die berühmten 90-Grad-Winkel aus Hamburg-Wilhelmsburg, oder Falschparker oder Fußgänger oder eben Luftreiniger: Ich habe mit dem Rad nichts auf dem Gehweg verloren.

    Habe ich etwas übersehen? Wird hier lediglich nach § 1 StVO als Fallback-Paragraphen gegriffen oder gibt es irgendwo Rechtsprechung zu dem Thema, die mir erlaubt, bei behördlich angeordneter Blockade des Radweges einfach auf dem Gehweg nebenan zu fahren?

    Ich verstehe allerdings auch nicht, warum man sich so sehr dagegen wehrt, hier einfach [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] oder sogar [Zeichen 254] aufzustellen.

  • Guter Punkt von André auf Twitter: Was ist eigentlich mit der Stetigkeit dieser Radverkehrsanlage, was ja eine der Vorraussetzungen für eine blaue Beschilderung ist? Durch die Aufstellung dieser tollen Staubsauger ist nach meinem Dafürhalten eine Stetigkeit gar nicht mehr gegeben.

    Ungünstigerweise verlangt die VwV-StVO noch eine ganze Menge mehr:

    Zitat

    Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten.

    Das mit der ausreichenden Fläche für den Fußverkehr ist hier nur teilweise erfüllt. Die Straßenverkehrsbehörde geht ja vielmehr davon aus, dass der Gehweg im Bereich der Luftreiniger mitbenutzt wird, was insbesondere aufgrund der Situation mit Hauseingängen und der auf dem Gehweg stehenden Luftmessstation nach meinem Dafürhalten keine ausreichende Fläche darstellt.

    Dann kommt die Sache mit der Stetigkeit und die liest sich noch viel schlimmer als zunächst gedacht:

    Zitat

    Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß (…) die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn

    • er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen: (…)
    • Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.

    Es steht sogar explizit in den Verwaltungsvorschriften: ausreichend breit und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen. Zwar darf aufgrund örtlicher oder verkehrlicher Verhältnisse an Engstellen von den Mindestmaßen abgewichen werden, aber da ist die Rede von Mindestmaßen: Wenn da ein Baum steht, dann darf der Radweg ausnahmsweise auf einer Strecke von drei Metern von zwei auf 1,5 Meter verschmälert werden. Da steht aber nicht: Alle zwanzig Meter darf der benutzungspflichtige Radweg durch Hindernisse unterbrochen werden, zumal „örtliche und verkehrliche Verhältnisse“ mutmaßlich keine Staubsauger sind.

    Und ich wüsste ja zu gerne, was denn nun konkret das Problem daran ist, hier wenigstens [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] aufzustellen. Klar, das ist auch ein bisschen kribbelig, weil es einen Radweg neben einem Gehweg gibt, aber es wäre immer noch besser als [Zeichen 237] anzuordnen und die Meinung zu vertreten, man dürfe bei Hindernissen ganz selbstverständlich auf den Gehweg ausweichen.

  • hm.

    Das Ausweichen auf den Gehweg würde ich hier analog zum Überfahren der durchgezogenen Mittellinie auf der Fahrbahn mit dem Auto sehen, wenn da jemand vor dir auf der Fahrbahn im Haltverbot parkt/entlädt. Da darfst du letztendlich auch seeeeehr vorsichtig dann doch vorbeifahren. Denn die Alternative besteht im: langen Warten.

    Hier an der der Stelle kann man nicht auf der Fahrbahn weiterfahren, da das Betonbord das verhindert. Also muss man anders weiterfahren dürfen: Gehweg.

    Wenn man diesen Standpunkt vertritt, dass es nun legal möglich ist, in dieser konkreten Situation auf den Gehweg auszuweichen, dann muss man eben auch keine VZ:

    - anordnen und damit begründen

    - aufstellen lassen und damit Tätigkeiten des Bauhofs veranlassen

    - im SAP/Software alles verwalten/veranlassen

    Ich hätte auch weitere Argumente:

    Da Radweg und Gehweg jeweils baulich angelegt sind, kann man für die gesamte Strecke kein Z.240 anordnen. Das ist ja blödsinnig, wenn die Beschilderung der baulichen Gestaltung komplett widerspricht.

    Z.240 könnte man nur auf den wenigen Metern, wo der Filter wirklich auf dem Radweg steht. Dort könnte man den Gehweg zum gemeinsamen Geh- und Radweg machen. Nur: die Mindestbreite würde durchgehend auf dem gesamten Abschnitt der Anordnung (3m) unterschritten werden. Das wäre dann auch keine Ausnahme mehr.

    Ähnlich gilt das für "Gehweg, Radfahrer frei". Auch da gibt's ja Mindestbreiten.


    Aber wie gesagt: Filter auf den Radweg: dämlich.

    Ansicht, auf Gehweg radfahren sei ok: nachvollziehbar, aber nicht vermittelbar.

  • Ansicht, auf Gehweg radfahren sei ok: nachvollziehbar, aber nicht vermittelbar.

    Ich befürchte sogar noch viel schlimmer: Ansicht, auf Gehweg Radfahren sei okay: von ~95% der Radler genau so umgesetzt.

    Natürlich machen sich die allermeisten überhaupt keinen Gedanken darüber. Solange nichts passiert etc etc .. Da braucht es wirklich einen rechtsfesten Fußgänger, der von einem vorsichtigen Radfahrer trotzdem angefahren wird und dann also Folge gegen die Stadt, nicht gegen den Radler, Klage erhebt.

    Wenn so einer existiert, dann gehe ich Einhörner züchten.

  • Das Ausweichen auf den Gehweg würde ich hier analog zum Überfahren der durchgezogenen Mittellinie auf der Fahrbahn mit dem Auto sehen, wenn da jemand vor dir auf der Fahrbahn im Haltverbot parkt/entlädt. Da darfst du letztendlich auch seeeeehr vorsichtig dann doch vorbeifahren. Denn die Alternative besteht im: langen Warten.

    Da sehe ich aber noch zwei Unterschiede: Einerseits ist das hier keine Fahrbahnmarkierung. Die andere Seite einer durchgezogenen Mittellinie ist ja grundsätzlich auch noch für die Nutzung von Fahrzeugen vorgesehen, wogegen ich es für problematisch hielte, über den Gehweg auf einem Hindernis vorbeizufahren.

    Andererseits parkt hier keiner im Haltverbot, sondern es handelt sich um einen von der Behörde angeordneten Zustand.

    Aber wie gesagt: Filter auf den Radweg: dämlich.

    Ansicht, auf Gehweg radfahren sei ok: nachvollziehbar, aber nicht vermittelbar.

    Es gibt ja auch noch eine weitere Alternative: Anstatt die ungefähr 50 Radfahrer pro Tag an den Filtern vorbeifahren zu lassen, ließe sich ja auch eine Umleitung durch die parallel führende Stormarnstraße einrichten. Ungünstigerweise liegt aber in Teilen der Stormarnstraße Kopfsteinpflaster, das man dann im Sinne einer Fahrradstadt irgendwie umbauen könnte. Es würde ja schon genügen, einen Streifen Asphalt raufzukippen, ähnlich wie beim Bahnhof Altona.

  • Wenn ich persönlich von dieser Situation betroffen wäre, würde ich den Rechtsweg beschreiten, schon wegen des § 839 BGB (Haftung bei Amtspflichtsverletzungen): "(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden."

    Das setzt meiner Auffassung nach also zumindest einen verwaltungsrechtlichen Widerspruch bzw. eine Anfechtungsklage voraus, um nachher überhaupt gegen die zuständige Behörde Ansprüche geltend machen zu können.

  • ich konkretisiere:

    Ich kann die Meinung der Stadt Kiel nachvollziehen, dass es in dieser konkreten Situation (Hindernis auf Radweg, keine Möglichkeit der Weiterfahrt auf Fahrbahn wegen Betonbord) legal und nicht vorwerfbar ist, vorsichtig auf dem Gehweg das Hindernis zu umfahren.

    Nur ist dieses "karierte Maiglöckchen" so besonders, dass es meiner Meinung nach nicht zu vermitteln ist.

    Steht auf einer beliebigen anderen Straße mit 2 Fahrstreifen pro Richtung ein Falschparker auf dem Radweg, dürfte das Vorbeifahren über den Gehweg sehr wohl vorwerfbar sein. Weil eine legale Alternative bestand: Fahrbahn.

    Das sind "Spitzfindigkeiten" und Besonderheiten. Das funktioniert in der breiten Masse nicht. Die breite Masse hat schon Probleme, Radwege und benutzungspflichtige Radwege zu unterscheiden...

  • Ich habe jetzt mal den Hentschel befragt und der sagt relativ eindeutig: Das Radfahren auf dem Gehweg ist grob verkehrswidrig (außer bei Zeichen 240 oder 239 plus „Radfahrer frei“, aber das ist hier gerade nicht Thema).

    Mir liegen die dort zitierten Urteile leider nicht im Volltext vor, weil ich als juristischer Laie kein Geld für Urteilsdatenbanken ausgeben möchte (und die nehmen viel Geld!)

    Es gibt offenbar Urteile vom OLG Hamm und vom VG Neustadt zum Ausweichen auf den Gehweg und der Tenor ist, dass bei gewissen Zwangsgründen das Ausweichen auf den Gehweg mit äußerster Sorgfalt und sofortiger Anhaltebereitschaft zulässig wäre.

    Jetzt kommt das „Aber“: Es ist nicht damit gemeint, fröhlich um falschparkende Kraftfahrzeuge herumzukurbeln, sondern diese Zwangsgründe dürften eher in Gegenwart eines plötzlich entgegenkommenden Radfahrers daherkommen. Ein auf dem Radweg parkendes Kraftfahrzeug ist früh genug sichtbar, so dass rechtzeitig auf die Fahrbahn ausgewichen oder abgestiegen werden kann. Und ein Luftfilter kann meines Erachtens kein Grund zum Ausweichen auf dem Gehweg sein, weil der ja behördlich angeordnet ist und die Behörde sich entsprechende Gedanken zur Aufstellung und zur Führung des Radverkehrs gemacht haben muss.

    Nach meinem Dafürhalten ist der Gehweg nicht nur einfach eine Fläche, die eine andere Farbe als der Radweg hat, sondern laut Hentschel quasi eine Schutzzone für Fußgänger. Ich muss als Fußgänger überhaupt nicht davon ausgehen, dass dort ordnungswidrig fahrende Radfahrer unterwegs sind, ich kann als Fußgänger stehenbleiben, unvermittelt zur Seite treten, in die Luft springen oder einen Purzelbaum schlagen. Auf Gehweg toben Kinder, auf dem Gehweg sind Senioren mit Rollatoren unterwegs, Menschen mit Kinderwagen und seheingeschränkte Menschen. Keiner von denen muss damit rechnen, dass auf diesem Gehweg plötzlich Radfahrer unterwegs sind.

    Ich gehe auch nicht davon aus, dass sich die Straßenverkehrsbehörde darauf zurückziehen kann, dass Radfahrer an dieser Straße besonders rücksichtsvoll unterwegs wären. Und genau das passiert ja auch leider nicht: Radfahrer warten nicht, bis die Engstelle an den Luftfiltern frei ist, sondern klingeln Fußgänger beiseite, um dann auf den verbleibenden 90 Zentimetern eng zu überholen, um dann aber wiederum die zwanzig Meter zum nächsten Luftfilter weiter eng an Fußgängern auf dem Gehweg vorbeizufahren.

    Den lustigen Hindernisparcour, jeweils fünf Mal für jeweils zwanzig Meter wieder auf den Radweg zurückzufahren, tut sich ja niemand an, das ist auch vollkommen unpraktikabel, weil man dann beim angeblichen Ausweichen auf dem Gehweg überhaupt nicht sehen kann, ob aus der Gegenrichtung Fußgänger oder Geisterradler im Anmarsch sind.

    Nachdem ich heute Mittag dort entlanggefahren bin, kommen für mich eigentlich nur zwei Lösungen in Frage:

    1. Die lustigen Luftreiniger werden wieder abgebaut.
    2. Der Bereich wird für Radfahrer gesperrt, es wird eine Umleitung über die parallel verlaufende Stormarnstraße eingeführt.

    Da Option 1 nicht passieren wird, halte ich Option 2 für vernünftig. Das Radverkehrsaufkommen ist zwar deutlich größer als ich zunächst dachte — hier kommen mitunter Radfahrer und Fußgänger im 30-Sekunden-Takt entlang — aber es gibt nach meinem Dafürhalten keine Möglichkeit, den Radverkehr hier sicher und unter Berücksichtigung der Belange des Fußverkehrs entlangzuführen.

    Aber diesen Zustand jetzt noch mindestens drei Jahre beizubehalten ist für mich die schlechteste aller möglichen Optionen.

    Zumal ich mich ja wundere, warum die Stadt so vehement an der Benutzungspflicht mit Zeichen 237 festhält. Welchen Zacken will man sich denn nach diesen Luftfiltern und der diversen Medienbeiträge noch aus der Krone brechen, diesen Bereich nicht komplett für den Radverkehr zu sperren?

    Ich habe übrigens auch ein Video aufgenommen, wie ich mir das Radfahren am Theodor-Heuss-Ring im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung vorstelle:

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