Woche 4 vom 21. bis zum 27. Januar 2019

  • Die Frage wäre auch, wie groß die Zeitersparnis für alle ist, wenn es wegen eines generellen Tempolimits weniger Unfälle und damit weniger Staus gäbe.

    Jetzt kommen ja bereits die ersten Argumente, dass ein Tempolimit auch gefährlich sei, da Autofahrer bei geringeren Geschwindigkeiten schneller müde werden, weil sie weniger gefordert sind. Mit diesem Argument könnte man auch den Tempomat, Spurhalteassistenten und Automatikgetriebe, sowie das Hören ruhiger Musik beim Autofahren verbieten. Stattdessen auf allen Sendern, die Verkehrsnachrichten ausstrahlen, nur noch Heavy Metal, außerdem auf Autobahnen alle 5km eine Schikane wie auf der Formel-1 Strecke und Kaffee-Zwang.

  • Diese Frage können wir möglicherweise jetzt schon beantworten. Oder zumindest schon angehen.

    In allen anderen Ländern gibt es ja bereits Tempolimits. Ich kenne nur Belgien, Holland, Frankreich und GB relativ intensiv, das reicht mir aber für eine verfrühte und aus der Luft gegriffene Vorhersage. Viel bringt's nicht. Die Problemstellen sind ja auch jetzt nicht die freien Flächen, auf denen wenig passiert aber dafür in D gerast wird. Die Problembereiche sind doch die Ballungszentren, in denen auch jetzt die Geschwindigkeiten schon niedrig sind, weil die Strecken überlastet sind.

  • Viel weniger. Auf unseren langen Strecken in den Urlaub fahren wir praktisch nur nachts. Da sind dann auch kaum LKWs unterwegs.

    Wenn man einen Mitfahrer hat, auf den man sich verlassen kann, kann ich das nur empfehlen: praktisch kein Stau, man verpennt die Hälfte der Fahrt und ist morgens vor Ort statt Abends. Der erste Tag ist etwas anstrengend. Aber dafür ist man schon vor Ort und sitzt nicht mehr im Auto.

    Aber man muss sich 100% darauf verlassen können, dass der Mitfahrer bei Anzeichen Müdigkeit zuverlässig anhält. Egal ob der letzte Fahrerwechsel vor zwei Stunden oder fünf Minuten war. Im schlimmsten Fall schlafen halt beide ein Stündchen an der Tankstelle.

    Vor ein paar Jahren sind wir zur Ferienzeit ausnahmsweise mal wieder tagsüber gefahren. Das machen wir so schnell garantiert nicht wieder: ganzen Tag verloren, Stau und ständig Pausen wegen quengelnden Kindern.

  • Hamburgweite Rotlichtüberwachung - Ergebnisse

    =O

  • Da drin: "Hiervon missachteten 239 Fahrzeugführer und 12 Fahrradfahrer das Rotlicht." :cursing:

    Radfahrer sind auch Fahrzeugführer. Richtig wäre "239 Kraftfahrzeugführer und 12 Fahrradfahrer" oder "151 Fahrzeugführer, davon 12 Fahrradfahrer".

    Immerhin die Zahlen zeigen mal deutlich, das Radfahrer fahren immer bei Rot so nicht stimmt.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Keine LKWs unterwegs?

    Deutlich weniger, zumindest vor einigen Jahren noch. Ich kann mich noch an irgendeine Fahrt auf der A7 (iwo zwischen Göttingen und Hamburg) erinnern, wo ich minutenlang komplett alleine war. Da konnte ich meinen Starlet (55 kW) mal so richtig ausfahren.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Immerhin die Zahlen zeigen mal deutlich, das Radfahrer fahren immer bei Rot so nicht stimmt.

    Die Zahlen spiegeln das wider, was die Polizei gerade kontrolliert. Wenn die Polizei 300 Rotlichtverstöße durch Radfahrer ahnden will, dann auch das kein Problem.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Da drin: "Hiervon missachteten 239 Fahrzeugführer und 12 Fahrradfahrer das Rotlicht." :cursing:

    Radfahrer sind auch Fahrzeugführer. Richtig wäre "239 Kraftfahrzeugführer und 12 Fahrradfahrer" oder "151 Fahrzeugführer, davon 12 Fahrradfahrer".

    Immerhin die Zahlen zeigen mal deutlich, das Radfahrer fahren immer bei Rot so nicht stimmt.

    Na ja, da steht ja nicht, wie viele Radfahrer überhaupt vorbeikamen. Vielleicht waren es ja nur 13 bis 15 ... ^^

    Aber mal ernsthaft: ableiten kann man, dass Rotlichtverstöße bei Autofahrern viel häufiger vorkommen.

  • Die GDV fordert eine Überarbeitung des Punktesystems.

    Es sei daher überhaupt nicht zu verstehen, warum ausschließlich Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden, deren Bußgeld mindestens 60 Euro beträgt. Dabei würden wesentliche Delikte, die vor allem Fußgänger und Radfahrer gefährden, gar nicht berücksichtigt. Als Beispiele führte Brockmann an:

    • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 20 km/h
    • Auf Geh- und Radwegen mit Behinderung geparkt
    • In zweiter Reihe mit Behinderung gehalten
    • Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand nicht eingehalten
  • Bußgelder erhöhen wäre eine Möglichkeit, aber das ist ja nicht mit dem gesunden Menschenverstand vereinbar...

    Nimm mal mich als Beispiel: In 2018:

    * Musste ich 0x ein Buß- oder Ordnungsgeld zahlen

    * Wurde ich 0x angezeigt (Vermutlich, vielleicht konnte ich auch nicht ermittelt werden)

    * Wurde ich 0x mündlich durch die Polizei verwarnt.

    * Habe ich unzählige Owis begangen.

    Und alle Jahre zusammen wurde ich paar mal verwarnt, hat mich die Polizei einmal angezeigt und musste NOCH NIE was zahlen.

    Wenn Owis mehr verfolgt würden, würde es doch schon ausreichen. Müsste ich auch nur für einen Bruchteil meiner Owis bezahlen, sagen wir 50€ pro Woche, würde das Wirkung zeigen.

    Als Autofahrer musste ich immerhin trotz notorischen 24km/h-zu-viel dreimal für Rasen auf der Autobahn und einmal innerorts (Ausland) zahlen.

    Man braucht im Allgemeinen keine hohen Strafen, sondern hohe Kontrolldichte und möglichst aufwandarme Möglichkeiten, Owis zu verfolgen.

    Für manche Owis sollten die Strafen trotzdem erhöht werden, weil sie im Moment einfach lachhaft niedrig sind.

    Zitat

    Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung fahrende Fahrzeug. Es kam zum Unfall. -- 35€

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Für manche Owis sollten die Strafen trotzdem erhöht werden, weil sie im Moment einfach lachhaft niedrig sind.

    Vorsicht: der Bußgeldkatalog betrifft eben nur banaleOrdnungswidrigkeiten. Straftaten (und solche stehen immer im Raum, wenn es um Personenschäden geht) sind da bewusst nicht drin, sondern werden vom Strafgesetzbuch abgedeckt. Der von dir suggerierte Rückschluss, dass die Eskalation der Bestrafung bei 35€ zu ende ist, ist unzulässig.

  • In der Realität wird es wohl eher so sein, dass man dem Pkw-Fahrer diese Tatbestände nicht nachweisen kann, und man am Ende noch den Außenspiegel zahlen darf.

    Mir ist vor Jahren passiert, dass kurz vor mir eine parkende Fahrerin die Autotür aufgerissen hat. Da ich gleichzeitig überholt wurde und nirgends hin ausweichen konnte, bin ich reflexartig in die Eisen gestiegen. Dabei ist mein Heck ausgebrochen und hat das überholende Fahrzeug gestreift.

    Damals war ich noch unwissend und habe den Lackschaden aus eigener Tasche bezahlt. Aber selbst heute bezweifle ich, dass es auf etwas anderes hinauslaufen würde, selbst mit dem entsprechenden Wissen und einer Privathaftpflicht:

    "An der Stelle kann man ja gar nicht mit mehr Abstand überholen" vs. "Für Schäden im Straßenverkehr sind wir nicht zuständig".

  • Als Autofahrer musste ich immerhin trotz notorischen 24km/h-zu-viel dreimal für Rasen auf der Autobahn und einmal innerorts (Ausland) zahlen.

    Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen In- und Ausland:

    - im Inland überweise ich den Kleckerbetrag und vergesse es.

    - die beiden Knöllchen aus der Schweiz und Frankreich vergesse ich hingegen so schnell nicht mehr und fahre dort nun nicht mehr zu schnell.

  • mehr Überwachung?

    hm. Unter der Prämisse, dass die Kontrollen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen sollen, müsseb sie als staatliche Aufgabe letztendlich nicht kostendeckend erfolgen. Das benötigte Mehr an Personal (Beamte, Angestellte) muss also aus dem vorhandenen Steueraufkommen gedeckt werden, weil die "Einnahmen" der Buß- und Verwarngelder nicht ausreichen.

    Verfügbare Steuermittel reichen jetzt schon nicht aus, um die benötigte Anzahl Stellen zu schaffen/besetzen. Daher müssten:

    - Steuermittel umverteilt werden

    - Steuermittelaufkommen erhöht werden

    - Bußgelder erhöht werden, um einen größeren Anteil der Kosten zu decken

    jeweils als Einzelmaßnahme oder gebündelt.

  • Der Verkehrsgerichtstag Goslar ist vorbei und hat 8 Empfehlungen ausgesprochen.

    NDR-Bericht

    Folgende Empfehlungen mit Radfahrerbezug gibt es an die Bundesregierung: verkehrsgerichtstag248.pdf

    Zitat von Verkehrsgerichtstag Arbeitskreis 6

    Die Bundesregierung wird weiterhin aufgefordert, in den internationalen Gremien darauf

    hinzuwirken, dass alle neuen Lkw und Busse mit einem Assistenten ausgerüstet sein müs-

    sen, der Radfahrende im kritischen Abbiegebereich zuverlässig erkennt und den Fahren-

    den optisch und akustisch warnt. Hersteller sollen die Zuverlässigkeit soweit verbessern,

    dass in Zukunft auch ein Bremseingriff möglich wird, wenn eine Fahrerreaktion unterbleibt

    und

    Zitat von Verkehrsgerichtstag Arbeitskreis 6

    Insbesondere Radfahrende und zu Fuß Gehende sollen durch geeignete Maßnahmen -

    auch in der schulischen Verkehrserziehung - über die eingeschränkten Sichtmöglichkeiten

    vom Fahrerplatz aus sensibilisiert und zu vorausschauendem Verhalten angehalten wer-

    den. Die verpflichtenden Schulungen für Lkw- und Busfahrende sollen um das Thema:

    „Möglichkeiten und Grenzen von Assistenzsystemen“ erweitert werden.

    und

    Zitat von Verkehrsgerichtstag Arbeitskreis 6

    Die verantwortlichen Behörden werden aufgefordert, wo immer möglich, Verkehrsströme so

    zu steuern, dass abbiegende Kraftfahrzeuge und Radfahrende bzw. zu Fuß Gehende je-

    weils eigene Grünphasen haben.