„Wohlfühl-Radwege” und Oberlehrer in Haßloch

  • Du meinst, es solle einen Schnellweg für die Schnellen und einen Langsamweg für die Langsamen geben? Selbstredend mit einer Benutzungsplicht für den Langsamweg? Diese Argumentation ist brandgefährlich und moralisch sehr dünnes Eis.

    Nein, meine ich nicht.

  • Willst du Gehwege gleich mit abschaffen? Weil ja schließlich auch viele Autofahrer Gehwege für Radwege halten könnten oder der Meinung sind, dass Radfahrer auf dem Gehweg fahren müssen, wenn kein Radweg da ist.

    Mit dem Bisschen Restblödheit komm ich klar, das bringt mich zum Lachen, wenn mich 1 x im Jahr jemand auf einen Gehweg verscheuchen will.

    Ich versteh eh den ganzen Aufriss nicht; es gibt eine Großzahl von Schissern, die überall fahren wollen, nur nicht da, wo das die StVO grundsätzlich vorsieht. Ich hab ja öfters drauf hingewiesen, dass ich in einer Stadt gänzlich frei von "Radwegen" lebe. Circa 3/4 der Radler, die du hier siehst, fahren auf dem Gehweg. Sollen'se von mir aus; man lernt hin und wieder auch durch Schmerz (weil man über eine Motorhaube fliegt) oder eine Schadenersatzklage, wenn man einen Fußgänger angefahren hat. Der Unterschied: In Stade wurden diese Gehwege einfach irgendwann mit [Zeichen 240]beschildert. Soll das jetzt eine Lösung sein, aus Gehwegen weiterhin "gemeinsame Geh- und Radwege" zu machen, nur damit die, die nicht erwachsen werden wollen, nicht da fahren müssen, wo es für sie sicherer wäre...!?

    Ich finde baulich getrennte Radwege an Landstraßen gut, aus Sicherheitsgründen.


    Innerorts an einer Hauptverkehrsstraße ist separate Radinfrastruktur (Radfahrstreifen) auch sinnvoll, Komfort, Schnelligkeit, ggfs. Sicherheit.

    Dann warst du wohl noch nicht auf vielen "Radwegen" an Landstraßen unterwegs, denn grade dort ist der Murks auch nicht besser, sondern schlimmer. Der neueste Scheiß ist ja die Zupflasterung mit kleinen [Zeichen 205] und der Bau von abgesenkten Bordsteinen, damit der Radfahrer immer Nachrang hat. Und welche "Sicherheitsgründe" bitteschön...!? Lässt sich das objektiv belegen - oder ist das wieder nur das omnipräsente Gefühl der Angst vor "den schnellen Autos"...!? Ich fahr seit über 20 Jahren Landes- und Bundesstraßen. Gefährlich ist daran gar nix. Okay, man kann da halt nicht "bequem" nebeneinanderradeln und quatschen...

    Und definiere mal "Hauptverkehrsstraße". Da fängt doch die Willkür schon an. Überall, wo ich bislang auf innerörtlichen Wegelchen unterwegs war, sind mir sicher viele Begriffe dafür eingefallen. Die lauteten aber nicht "Komfort, Schnelligkeit und Sicherheit"! :evil:

    Radwege gibt es derzeit halt keine ohne Benutzungspflicht; es ist ja kein Zufall, dass man die Einführung solcher Verkehrszeichen meidet wie der Teufel das Weihwasser... Aber da, wo man fern der klassifizierten Straßen auch problemlos den Rest des umfangreichen Straßen- und Wegenetzes für Radverkehrszwecke nutzen und dem Radler umfangreiche Freiheiten gewähren könnte, stehen mehrere Millionen [Zeichen 250] in der Landschaft rum...!

    Eine weitere Separation erscheint mir nicht sinnvoll. Separation schafft oder begünstigt doch zumindest Revierverhalten.

    Eben. Von diesem Revierverhalten sind ja Radfahrer übrigens auch nicht frei; siehe die ständigen Klagen über auf exklusiven Streifchen rumschlappende Fußgänger oder ständig drauf stehenden und parkenden Autos. ;)

    Nach den Vorschriften darf eine Benutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn sie ein Sicherheitsgewinn für Radfahrer ist. Und wenn die Behörden sich endlich mal daran halten würden, fände ich das gar nicht so schlecht.

    Für die Behörden besteht NULL Anreiz, sich daran zu halten. Wieso auch, wenn man sich seine "Gefahrenlage" aus den Fingern saugen kann? Zumal man zu allem Überfluss auch noch die Außerortwege aus dem § 45 (9) S. 3 rausgenommen hat.

  • Nach Deiner Regel dürfte es hier keinen Radweg geben. Denn eine Beschleunigung für Radfahrer ist er normalerweise nicht.

    Ich für meinen Teil würde nicht sonderlich gerne hier jeden Tag die Fahrbahn verwenden. Selbst wenn jeder zum Überholen einen vollständigen Spurwechsel vollziehen würde.

    Ist der »Radweg« da immer noch bei Handtuchbreite?

  • Er ist heute 1,5 m breit. Also gleichzeitig das Mindestmaß für innerörtliche Radwege und breiter als die meisten.

    Meines Wissens nach ist ein Ausbau geplant: Am Alexanderplatz beginnend als PBL mit 4 m (im Bau), dann 2,5 m, dann 2 m bis Proskauer Straße. Ab dort ist nicht mehr genug Platz für einen anständigen Radweg und RRG wollte eine Fahrspur zu Gunsten einer PBL streichen.

    Ich denke, letzteres wird leider nichts mehr.

  • Du meinst, es solle einen Schnellweg für die Schnellen und einen Langsamweg für die Langsamen geben? Selbstredend mit einer Benutzungsplicht für den Langsamweg? Diese Argumentation ist brandgefährlich und moralisch sehr dünnes Eis.

    Nein, meine ich nicht.

    :/ Wozu willst Du dann Stauumfahrradwege haben, wenn Autofahrer dann nicht die Fahrbahn nutzen müssen?

    Ich habe von Schnellen und Langsamen geschrieben.

  • Der Unterschied: In Stade wurden diese Gehwege einfach irgendwann mit [Zeichen 240]beschildert. Soll das jetzt eine Lösung sein, aus Gehwegen weiterhin "gemeinsame Geh- und Radwege" zu machen, nur damit die, die nicht erwachsen werden wollen, nicht da fahren müssen, wo es für sie sicherer wäre...!?

    Nein, das hatten wir doch alles schon ... :rolleyes: Erkläre das bitte der Verkehrsbehörde Stade und nicht mir.

    Im Übrigen gibt es hier auch eine Reihe von durchgängig rot gepflasterten Wegen ohne [Zeichen 240], also reine Gehwege, auf denen Radfahrer nichts zu suchen haben. Selbstverständlich wird darauf auch fleißig geradelt, egal in welcher Richtung. Keine Angst: Ich fahre darauf nicht und ignoriere inzwischen auch die meisten 240er!

    An neu gebauten oder umgebauten Straßen baut man hier nur noch gemeinsame Geh- und Radwege, die überhaupt erst durch das [Zeichen 240] zum Radweg werden. Völlig egal, was auf der Fahrbahn los ist (oder eben auch nicht). Selbst bei Neubauten hält man sich nicht an die Vorgaben der VwV-StVO und du kannst sicher sein, dass ich gegen das nächste [Zeichen 240] direkt klagen werde, das man da aufhängt. Bei den anderen ist die Jahresfrist bereits abgelaufen, so dass das nur über den umständlicheren Weg eines Antrags auf Neuverbescheidung geht. Und dann schicken sie mir einen Bescheid, dass sie meinem Antrag stattgeben und setzen es aber nicht um.

    Ich fände es wirklich schön, wenn du mal aufhören würdest, mir immer wieder Dinge zu unterstellen. Du tust ja gerade so, als würde ich mich für den Murks stark machen, gegen den ich hier vor Ort ankämpfe.

    Ich bin halt nur der Ansicht, dass man nicht zwangsweise und aus Prinzip und ohne den Einzelfall zu prüfen, grundsätzlich jeden bestehenden Radweg abschaffen muss. In einer Stadt, in der man seit Jahrzehnten geltendes Recht ignoriert, kann man nicht alles von heute auf morgen komplett ändern. Egal, ob man es gut findet oder nicht: Regelungen brauchen auch Akzeptanz, damit sie funktionieren und diese Akzeptanz muss erst geschaffen werden.

    Du hast völlig recht: Dort, wo es gar keine Radwege gibt und noch nie gab, hat man das Problem nicht. Hier aber doch!

  • Dann warst du wohl noch nicht auf vielen "Radwegen" an Landstraßen unterwegs, denn grade dort ist der Murks auch nicht besser, sondern schlimmer.

    Deswegen hab ich die auch nicht in Anführungszeichen gesetzt ;)

    Natürlich braucht Radinfrastruktur auch eine anständige Breite, muss geradlinig, eben und gereinigt sein.

    Also all das, was sie häufig nicht ist.

    Der neueste Scheiß ist ja die Zupflasterung mit kleinen [Zeichen 205] und der Bau von abgesenkten Bordsteinen, damit der Radfahrer immer Nachrang hat.

    Ist nicht schön. Aber wenn so ein Schild nur alle 5km steht, kann ich damit leben.

    Und definiere mal "Hauptverkehrsstraße". Da fängt doch die Willkür schon an. Überall, wo ich bislang auf innerörtlichen Wegelchen unterwegs war, sind mir sicher viele Begriffe dafür eingefallen. Die lauteten aber nicht "Komfort, Schnelligkeit und Sicherheit"!

    Ist schwer zu definieren.

    Ein Beispiel wo ein Radfahrstreifen deutlich besser ist als die vorige SItuation ist der Wiesendamm in Hamburg. Auch wenn ich die Straße mangels hoher Verkehrsdichte nicht als Hauptverkehrsstraße bezeichnen würde.

    Sievekingsallee wäre so eine Hauptverkehrsstraße. die Radwege sind Mist, auf der Fahrbahn zu fahren bringt dort auch kaum Spaß. Nachts stadteinwärts geht's ganz gut, es stören nur paar total bescheuerte Raser, die nicht mitbekommen haben, dass die Autobahn aufgehört hat.

    Hier vernünftige Radfahrstreifen wäre eine positive Entwicklung.

    Dass bestehende Wege nichts taugen ist kein Grund anzunehmen, dass man es nicht besser bauen könnte.

    welche "Sicherheitsgründe" bitteschön...!? Lässt sich das objektiv belegen - oder ist das wieder nur das omnipräsente Gefühl der Angst vor "den schnellen Autos"...!? Ich fahr seit über 20 Jahren Landes- und Bundesstraßen. Gefährlich ist daran gar nix.

    Ich meine es gibt außerorts vermehrt Auffahr- bzw. Überholunfalle, die eher tödlich enden als innerorts. Die meisten tödlichen Unfälle (über alle Verkehrsarten) finden auch auf Landstraßen statt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • :/ Wozu willst Du dann Stauumfahrradwege haben, wenn Autofahrer dann nicht die Fahrbahn nutzen müssen?

    Ich habe von Schnellen und Langsamen geschrieben.

    Warum braucht es eine Benutzungspflicht, wenn ich gerne auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg (z.B. auf dem für den Radverkehr bestimmten Teil eines getrennten Geh- und Radweges) legal an einem Stau vorbeifahren möchte? Ich rede von Straßen, die nicht breit genug für die Anlage eines Radfahrstreifens sind, auf dem man legal rechts am Stau vorbeifahren dürfte und auf denen sich im Berufsverkehr in beiden Fahrtrichtungen lange Autoschlangen bilden, und die so schmal sind, dass man selbst mit dem Fahrrad nicht in der Fahrbahnmitte überholen kann, ohne dem Gegenverkehr zu nahe zu kommen.

    Autofahrer müssen gemäß §2 IMMER auf der Fahrbahn fahren, weil ihnen §2 (4) nicht die Benutzung rechter Radwege gestattet. Was hat das mit der Geschwindigkeit zu tun?

  • Nach den Vorschriften darf eine Benutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn sie ein Sicherheitsgewinn für Radfahrer ist.

    Nein. Die einfache Sicherheitserhöhung reicht noch lange nicht aus. Der Sachbearbeiter bei der Straßenverkehrsbehörde müsste sich folgende Fragen stellen:

    1) Gibt es auf dem Streckenabschnitt erheblich mehr Fahrradunfälle als anderswo?

    2) Sind diese Unfälle auf fahrbahnfahrende Radler und parallel fahrende KFZ zurückzuführen?

    3) Ist die Strecke hinsichtlich KFZ-KFZ-Unfällen unauffällig?

    4) Würde die Gefährdung weggehen, wenn man die pedalgetriebenen Fahrzeuge durch gleich langsame KFZ ([Leicht-]Mofas...) ersetzen würde?

    Und erst wenn die Antwort auf alle vier Fragen "ja" lautet, wäre dem Gesetz nach die Anordnung der Benutzungspflicht in Betracht zu ziehen. Mir fällt ehrlich gasagt keine Straße in D ein, für die dieses zuträfe.

  • In deiner Liste fehlt noch ein Punkt:

    5) werden die Unfälle mit Fahrradbeteiligung auch von Radfahrern verursacht ?

    Ich meine es gibt außerorts vermehrt Auffahr- bzw. Überholunfalle, die eher tödlich enden als innerorts. Die meisten tödlichen Unfälle (über alle Verkehrsarten) finden auch auf Landstraßen statt.

    Das gilt insbesondere auch für die Unfälle von Motorradfahrern, wie zudem noch viel häufiger sind als die von Radfahrern. Warum fordert aber Niemand sichere benutzungspflichtige Motorradwege an Landstraßen ?

  • Warum fordert aber Niemand sichere benutzungspflichtige Motorradwege an Landstraßen ?

    Weil Motorradfahrer nicht "den Verkehr" aufhalten und grade auch die höhere Geschwindigkeit selbst der Grund ist, warum jene oft schwer verunglücken. Entweder wegen Fahrfehlern - oder weil man ihnen (mit 70 oder 100 Sachen unterwegs) die Vorfahrt nimmt. Den Vergleich mit den Mofas fände ich daher treffender. Mit dem Knatterrad darfste ja bspw. auch die B 10 im Pfälzerwald befahren, mit dem Rad allerdings nicht. Auch wenn ich mit dem Rennrad schneller als mit so einem Mofa unterwegs bin...

  • Also all das, was sie häufig nicht ist.

    Und dass dem so ist, ist kein Zufall, weil der Platz fehlt. Der Mist wird trotzdem gebaut und benutzungspflichtig beschildert.

    Ist nicht schön. Aber wenn so ein Schild nur alle 5km steht, kann ich damit leben.

    Ich hingegen kann mit rechtswidriger Diskriminierung nicht leben!

    Dass bestehende Wege nichts taugen ist kein Grund anzunehmen, dass man es nicht besser bauen könnte.

    Doch, das kann und sollte man! Ansonsten lügt man sich weiterhin selbst was vor, dass "gute Radwege" möglich wären. Da es bislang aber noch keinen einzigen "guten" gibt... :evil:

    Ich meine es gibt außerorts vermehrt Auffahr- bzw. Überholunfalle, die eher tödlich enden als innerorts. Die meisten tödlichen Unfälle (über alle Verkehrsarten) finden auch auf Landstraßen statt.

    Unfälle kommen schonmal außerorts deutlich seltener vor, als innerorts! Das stimmt daher so pauschal nicht; der Anteil an Ramm- und Streifunfällen mag da etwas höher sein als Innerorts - verschwindet aber immer noch in der Masse. Außerorts brauchen Radfahrer meist gar keine anderen Verkehrsteilnehmer, um zu verunfallen. Die Mehrzahl der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung sind da nämlich Alleinunfälle. Schaut man sich nur die von Radfahrern verursachten Unfälle an, beträgt der Anteil an Allein- und Radfahrer-Radfahrer-Unfällen sogar schlappe 73 %.

    Wenn man Radfahrer "schützen" möchte, müsste man jenen vielleicht eher mal beibringen, wie man es schafft, sich nicht ständig gar ohne Beteiligung anderer auf die Schnauze zu legen...?

  • Zu der Art Einzelfallbetrachtung, wie ich sie meine, gehört auch die Anbindung zu Beginn und Ende. Und beim Einzelfall darf man das große Ganze nicht aus dem Auge verlieren, da Radverkehrsführungen auch stetig sein sollen.

    Ich stimme zu, dass Radwege dort abgeschafft gehören, wo sie nur die Fahrbahn für zu schnellen MIV freiräumen sollen.

    Es gibt aber etliche Straßen, an denen man sinnvoll Radwege anlegen könnte und jeder sie freiwillig nutzen würde, wenn man die Anlage anständig ausführen würde. Das dies häufig nicht so ist, ändert nichts daran, dass es ginge, wenn man wollte. Und an dem Willen, es wenn, dann anständig zu tun, sollte man arbeiten.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Es gibt aber etliche Straßen, an denen man sinnvoll Radwege anlegen könnte und jeder sie freiwillig nutzen würde, wenn man die Anlage anständig ausführen würde.

    Das kann kein objektives Kriterium sein. Denn den Zustand dass wirklich "jeder" die Radwege freiwillig nutzt wird man nie erreichen. Ausnahmen gibt es halt einfach immer.

    Man kann sich also nur an der Nutzungsquote orientieren. Und die ist schon bei den heutigen Radwegen überraschend hoch. Zumindest bevorzugen meiner Erfahrung nach gefühlt über 80% der Radfahrer einen Angebotsradweg gegenüber der Fahrbahn. Egal wie schmal und schlecht er ist.

  • Leg das Wort "Jeder" mal nicht so auf die Goldwaage.

    Würde man es so auf die Goldwaage legen, wie es die Verkehrsplaner bei der Bewertung der Quote der regelkonform gefahrenen Kraftfahrzeug-Geschwindigkeiten handhaben, dann zählte alles oberhalb von 85% als "jeder, kein Handlungsbedarf".

    So gesehen habe ich noch einen weiteren Punkt für die in #41 und #42 begonnene Abwägungs-Kette übersehen:

    6) Liegt die Quote der Fahrbahnnutzer ohne Benutzungspflicht noch über 15%?

  • Die entscheidende Frage ist doch, ob eine "Wohlfühl-Infrastruktur" für Radfahrer überhaupt sicher sein kann, wenn man von völlig unabhängig geführten und ausschließlich dem Radverkehr gewidmeten Wegen einmal absieht.

    Bestimmte Gefahrensituationen gibt es ausschließlich auf Radwegen. Viele davon könnte man entschärfen aber nie ganz beseitigen, indem man für gute Sichtbeziehungen an Kreuzungen und Einmündungen sorgt, Sicherheitsräume zu parkenden Autos freihält, die Wege hindernisfrei und eben baut, ausreichende Kurvenradien vorsieht und die Wege ausreichend breit zum Überholen anderer Radfahrer sind. Dazu wäre eine deutliche Trennung vom Fußgängerverkehr wünschenswert, um Gefährdungen der Fußgänger durch dicht vorbeifahrende Radfahrer (und umgekehrt) zu vermeiden.

    Wenn man all diese Forderungen zusammen nimmt, benötigt man den Platz einer ganzen Fahrspur. Diesen Platz kann man nur da nehmen, wo er vorhanden ist, z.B. durch Wegnahme einer Fahrspur für den Autoverkehr. Wenn es aber nur eine Spur je Fahrtrichtung gibt, kann man keine mehr wegnehmen. Und wo der Platz vorhanden ist, muss man sich fragen, warum man ihn dann für die Anlage eines Hochbordradweges nutzen sollte, anstatt z.B. einen breiten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn anzulegen.

    Bleibt dann noch die Frage der Radverkehrsführung an größeren Knotenpunkten. Das Queren mehrerer Fahrspuren zum Erreichen einer Linksabbiegespur ist aus meiner Sicht nicht ganz ohne, so dass Angebote zum indirekten Linksabbiegen für den Radverkehr sinnvoll sind. Dies setzt dann aber auch ausreichend dimensionierte Aufstellflächen voraus oder Ampelschaltungen, die das indirekte Linksabbiegen in einem Zug ermöglichen.

    Die Aufgabe der Verkehrsbehörden besteht darin, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, aber auch die Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Hierbei soll die Sicherheit immer Vorrang haben, aber in der Realität ist es genau anders herum: Die Planung orientiert sich in erster Linie daran, den MIV nicht zu beeinträchtigen. Sicherheit der Radfahrer wird dann nur vorgeschoben, obwohl es gemäß der Statistik für Radfahrer nicht sicherer sondern gefährlicher wird. Man muss sich auch eingestehen, dass es diesen Konflikt zwischen Sicherheit und Flüssigkeit gibt. Viele hier sind mit dem Fahrrad zügig unterwegs, da ist das kein Thema. Ich stelle mir aber auch Oma Ilse vor, die nicht einmal halb so schnell fährt wie ich. Funktioniert das dann auch noch? Es heißt immer, wir bräuchten für Radfahrer eine Infrastruktur von 8-80, aber brauchen wir nicht vielmehr eine Infrastruktur von 10 - 40 km/h? Gibt es eine Grenze, unterhalb der Radfahrer aufgrund ihrer Geschwindigkeit vielleicht doch besser zum Fußgängerverkehr als zum Fahrbahnverkehr passen?

    Bevor mir wieder jemand das Wort im Munde umdrehen will: Ich fordere hier keine allgemeine Freigabe von Gehwegen für langsame Radfahrer. Man sollte aber eingestehen, dass Radfahrer keine homogenen Verkehrsteilnehmer sind, die sich alle immer und überall gleich verhalten können. Die grundsätzliche Abschaffung der Benutzungspflicht würde helfen. Die Planung könnte sich dann darauf beschränken, nach festgelegten Kriterien zu entscheiden, wo man Alternativen zum Radfahren auf der Fahrbahn anbieten kann/soll und wie diese Alternativen zu gestalten sind.

  • 1) Gibt es auf dem Streckenabschnitt erheblich mehr Fahrradunfälle als anderswo?

    2) Sind diese Unfälle auf fahrbahnfahrende Radler und parallel fahrende KFZ zurückzuführen?

    3) Ist die Strecke hinsichtlich KFZ-KFZ-Unfällen unauffällig?

    4) Würde die Gefährdung weggehen, wenn man die pedalgetriebenen Fahrzeuge durch gleich langsame KFZ ([Leicht-]Mofas...) ersetzen würde?

    5) werden die Unfälle mit Fahrradbeteiligung auch von Radfahrern verursacht ?

    6) Liegt die Quote der Fahrbahnnutzer ohne Benutzungspflicht noch über 15%?

    Ad 1) Ich würde es Fahrradbeteiligung nennen. Vielleicht reicht sogar eine ganz andere Gefahrenlage, wenn sonst alles passt.

    Ad 2) Radwege schützen auch vor Unfällen mit Einbieger/-fahrern von der anderen Seite oder Alleinunfällen.

    Ad 3) Eine Gefahrenlage für Radfahrer verschwindet doch nicht, wenn es weitere Gefahrenlagen gibt.

    Ad 4) Das Fehlen einer Mofawegebenutzungspflicht spricht doch nicht gegen eine Radwegebenutzungspflicht.

    Ad 5) Ja, der Störer und nicht der Gestörte sollte adressiert werden. Daran erkennt man, wer für vieler der Störer ist.

    Ad 6) Bei den 15 % geht es um ordnungswidriges Verhalten, ob etwas unternommen werden muss, um die Ordnung wieder herzustellen, ob also bei einer bestehenden Benutungspflicht zu viele dennoch auf der Fahrbahn fahren.

    7) Die Maßnahme muss geeignet sein, die Gefahrenlage zu mildern.

    Ad 7) Da bisher nur nachgewiesen werden könnte, dass Radwege die Gefahrenlage verschärfen, halte ich jede Benutzungspflicht für illegal.

    Und um mir gleich selbst zu widersprechen: Eine die Benutzunspflicht rechtfertigende Gefahrenlage kann ich mir vorstellen, Längsrillen/-kanten in der Fahrbahn.

  • Doch, das kann und sollte man! Ansonsten lügt man sich weiterhin selbst was vor, dass "gute Radwege" möglich wären. Da es bislang aber noch keinen einzigen "guten" gibt... :evil:

    Reicht dir dann ein einziger guter Radweg um das Argument zu entkräften?

    https://www.google.de/maps/@49.46283…!7i13312!8i6656

    In Richtung des Flusses. Dieses Ding ist ein Meisterstück der Verkehrsgestaltung und macht die Ost-West-Richtung in Nürnberg wesentlich besser als alle vergleichbaren Straßenführungen.

  • Autofahrer müssen gemäß §2 IMMER auf der Fahrbahn fahren, weil ihnen §2 (4) nicht die Benutzung rechter Radwege gestattet.

    Das ist für Dich keine Benutzungspficht, keine Fahrbahnbenutzungspflicht?

    BTW: Du brauchst nicht zu schreien. Besonders nicht, wenn man im Unrecht ist. Beispielsweise kann man für Autofahrer Stauumfahrradwege freigeben. Warum sollen nur Radfahrer am Stau vorbeifahren dürfen?

    Meine Auussage ist: Wer für sich und seinesgleichen ein Privileg in Form einer exklusiven Verkehrsfläche, um sich nicht von langsameren Verkehrsteilnehmern aufhalten lassen zu müssen, fordert, hat einen schweren Stand, wenn dieses Privileg anderen verwehrt werden soll.