Woche 51 vom 17. bis 23. Dezember

  • Warum Aktionäre diesen Schwachsinn mitmachen ist mir aber bis heute ein Rätsel

    Der Hebel ist extrem. Nur mal am Beispiel Daimler: Der Konzern ist hoch profitabel und macht 15.000 Millionen Euro Gewinn. Zetsche bekommt davon gerade mal 9. Wenn es bei einem anderen (billigeren) Chef nur 1% weniger wäre, sind schon 150 Millionen Gewinn verloren.

  • Urteil: Radfahrer können Schutzstreifen ignorieren.

    Hab's ja schon häufiger postuliert. Nun hat ein Gericht so geurteilt.

    Man braucht als Radfahrer nicht auf dem Schutzstreifen fahren.

    Es gilt allein das Rechtsfahrgebot. "Möglichst weit rechts" kann natürlich bedeuten, dass man tatsächlich auf dem Schutzstreifen fährt.

    Häufig fährt man aber links vom Streifen, ohne gegen das Rechtsfahrgebot zu verstoßen.

    PKW müssen auch auch zu Radfahrern auf Schutzstreifen 1.5-2m Abstand halten.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Nach landläufiger Meinung sind Schutzstreifen für Radfahrer benutzungspflichtig. Die Rechtsprechung und Literatur ist weit überwiegend der Auffassung, es gebe eine Benutzungspflicht: Direkt aus der Leitlinie 340 am Fahrbahnrand oder indirekt, denn das allgemeine Rechtsfahrgebot werde durch den Schutzstreifen in der Weise konkretisiert, dass man ihm nur nachkomme, wenn man den Schutzstreifen benutzt.

    Das ist mir völlig neu, daß das herrschende Meinung sein soll. Nach meiner Wahrnehmung wurde das lediglich für Radstreifen postuliert, nicht für sog. Schutzstreifen. Die Klarstellung war dann offenbar nötig. Gut, daß sie erfolgt ist.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Zu Lokführermangel:

    Ist eklatant! Im Personenverkehr sind Lokführer knapp, was sofort bei Urlaubs-/Krankheitshäufungen zu Zugausfällen führt. Geht auch regelmäßig durch die Presse.

    Im Güterverkehr sieht die Situation noch viel schlimmer aus! Die Arbeitsbedingungen sind schwierig aufgrund der nicht vorhersehbaren Schichten und dem vielen herumgereise. Der Verdienst ist je nach Unternehmen auch dank Schichtzulagen schon ok, müsste sich aber verdoppeln bis sich da was tut. Wenn man sich aussuchen kann wo man arbeitet (z.B. auch in der Industrie) und das Gehalt überall annehmbar ist, dann schaut man schon auf die Arbeitsbedingungen.

    Einfach "billiges" Personal von irgendwoher organisieren geht nicht aufgrund der - im Vergleich zum Lkw - hohen Anforderungen, die an Lokführer gestellt werden.

    Daher fahren schon heute deutlich weniger Güterzüge als nachgefragt werden.

  • Das ist mir völlig neu, daß das herrschende Meinung sein soll. Nach meiner Wahrnehmung wurde das lediglich für Radstreifen postuliert, nicht für sog. Schutzstreifen. Die Klarstellung war dann offenbar nötig. Gut, daß sie erfolgt ist.

    Radfahrstreifen kommen zwar nicht explizit in der StVO vor, sind jedoch wegen der Beschilderung mit Z.237 unzweifelhaft den benutzungspflichtigen "Radwegen" i.S. § 2 Abs. 4 StVO zuzurechnen.

    Die Schutzstreifen hingegen sind keine Radwege und fallen daher nicht unter die Maßgabe des § 2 Abs. 4 StVO. Sie sind immer nur Bestandteil der allgemeinen Fahrbahn. Die Vorschrift zu deren Benutzung wurde in der StVO im Laufe der letzten Novellen mehrfach geändert, wobei dies allerdings nicht zur besseren Verständlichkeit im Hinblick auf den mutmaßlichen Zweck der Vorschrift beigetragen hat. Geblieben ist allerdings über die Jahre unverändert immer ein spezieller Tatbestand im Bußgeldkatalog nur für Radfahrer, wonach die Nichtbenutzung der Schutzstreifenfläche einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot darstelle. Bei normgerecht angelegten Schutzstreifen (Breite, Sicherheitsabstände) würde dies sogar grundsätzlich zutreffen. Würde aber echte Benutzungspflicht herrschen, dann wäre, genau wie bei Hochbordradwegen und Radfahrstreifen, das Ausweichen oder das Überholen von anderen Radfahrern verboten, wenn man als Radler dafür die Fahrbahn mitbenutzen müsste. Davon war jedoch meines Wissens nie die Rede.

    Die vermeintliche Benutzungspflicht haben jedenfalls kreative Verkehrsbehörden in der Vergangenheit dankend zum Anlass für den Versuch genommen, den Radverkehr mit untermaßigen Schutzstreifen in die Dooring-Zone am Fahrbahnrand zu sperren. Die gerichtliche Klarstellung besagt jetzt eigentlich nur genau das, was ich immer schon gesagt habe: abgesehen vom Parkverbot besteht der einzige rechtliche Effekt der Schutzstreifenmarkierung darin, dass *KFZ*-Führer durch die Linie insoweit vom Rechtsfahrgebot *entbunden* werden.

  • Klingt sehr interessant. Schade, dass es nicht nach Ländern aufgeschlüsselt ist. Die Steuern unterscheiden sich ja sehr stark zwischen den Ländern.

    Und mich wundert, dass Unfälle als externe Kosten zählen. Über die Haftpflichtversicherung werden die ja eigentlich von den Fahrern in ihrer Gesamtheit selbst bezahlt.

  • Und mich wundert, dass Unfälle als externe Kosten zählen. Über die Haftpflichtversicherung werden die ja eigentlich von den Fahrern in ihrer Gesamtheit selbst bezahlt.

    Was zahlt die KFZ-Haftpflicht, wenn jemand stirbt?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • So traurig die Frage ist:

    Begräbniskosten in angemessener Höhe, Verdienstausfall für den Arbeitgeber bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und unter Umständen Unterhaltskosten. Die Punkte Schmerzensgeld und Heilungskosten entfallen.

  • In Kaiserslautern werden Leute, die (vernünftigerweise!) mal mit Helm Auto fahren, von der Polizei zur Psychiatrie begleitet.

    Zitat

    Er habe sich keine Gedanken gemacht, wie er in seinem Outfit auf Passanten wirken könnte. Den Militärhelm ziehe er sich beim Autofahren auf. Einen Grund hierfür konnte der 25-Jährige nicht nennen.

    Mich hätte mal interessiert, welche Gründe die Polizei hier überzeugt hätten? Radfahrern zählt sie doch regelm. auch 1001 Gründe auf, warum ein luftiger Styroporhut unbedingt sein müsse!

    Okay, der Uniformfetisch des Betroffenen kam hier wohl noch erschwerend hinzu. 8o Wobei man grade in Kaiserslautern auch immer wieder mal US-Soldaten in ihren Uniformen herumlaufen sieht. Die Paranoia kennt in diesen Zeiten wohl wahrlich keine Grenzen mehr...

  • Meist blättere ich über Anzeigen ja hinweg, aber die Anzeige von Smart ist so dämlich, dass ich sie näher angeschaut habe: "Bevor aus brumm brumm summ summ wird", heißt es in der Schlagzeile über zwei in Untersicht aufgenommenen orangeroten Smarts, und dann kommt die Erläuterung: "Ab 2020 fährt Smart nur noch elektrisch. Jetzt schnell sein und einen der letzten Benziner... sichern."

    Man fasst es nicht!

    Der Kraftstoffverbrauch für einen Smart liegt übrigens nach dem vorgeschriebenen Messverfahren NEFZ (gibt's da nicht schon längst den neuen WLTP?) bei 5,2 l, innerorts sogar bei 6,0. Heftig!

  • Das kommt gar sehr auf die Höhe und die Grundeinstellung an.

    Ich habe leider nur ein schönes englisches Link, das Problem besteht aber vermutlich überall: https://www.thestar.com/life/health_we…tudy_finds.html

    Kurzzusammenfassung: Kindergärten verlangen Strafen wenn die Kinder nicht zum richtigen Zeitpunkt abgeholt werden. Die Strafhöhe war am Überstundengehalt der Erzieher bemessen. Die Eltern lernen damit unglaublich schnell, dass Überziehen nur weitere Kosten bringt und verlieren den sozialen Druck. Mehr Zeit kostet dann nur mehr Geld. Gerüchteweise (steht aber nicht im hier zitierten Beispiel, oder ich habe es überlesen) ist dadurch die Anzahl der "Überziehungsminuten" sogar angestiegen.

  • Zitat

    Shortly after six centres in Haifa began charging late parents, the experiment backfired spectacularly. Parents reacted by coming even later.

    Da steht's.

    Das Problem wird seit Jahrzehnten im DGB diskutiert, Stichwort »Ausbildungsplatzumlage«: diejenigen Firmen, die nicht bzw. zu wenig ausbilden, sollen eine Umlage zahlen, um einen Ansporn für mehr Ausbildungsplätze zu haben. Parole der DGB-Jugend: »Wer nicht ausbildet, wird umgelegt!«

    Konsequenz: Viele Firmen sagen sich: »Prima, die haben da einen Mechanismus installiert, mit dem ich mich von den Ausbildungsplätzen freikaufen kann. Das mache ich sofort! Ist billiger für mich!«

    Dasselbe gibt's übrigens auch bei der Beschäftigung Schwerbehinderter ...

  • Hier könnte man solange an der Preisschraube drehen, bis sich der gewünschte Effekt einstellt. Es ist ja eine abgewogene Entscheidung, die Kinder später abzuholen oder nicht auszubilden. Und es dürften wohl 100% der Verstöße auch geahndet werden.

    Im Straßenverkehr sind viele Verstöße nicht wirklich beabsichtigt. Und geahndet wird in Deutschland eh nichts. Das mögliche Strafmaß ist da fast egal.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.