E-Scooter rollen heran

  • Ullie : Für derartige Grundsatzdiskussionen bin ich Dir eigentlich intellektuell nicht gewachsen. Trotzdem: Grundsätzlich lässt sich das Argument der gefühlten oder tatsächlichen Überlegenheit und Machtfülle bei der Verwendung von Hilfsmitteln auch schon auf unsere Ur-Ur-Ur Vorfahren übertragen. Irgendein Mensch oder Neandertaler etc. wird das erste Mal festgestellt haben, dass ein scharfkantiger Stein den eigenen Zähnen überlegen ist und z.B. Nahrungsquellen zugänglich macht, die vorher gar nicht oder nur deutlich schwerer zu erreichen waren. Dasselbe Prinzip gilt für das bewusste Erzeugen von Funken, aus denen Feuer entfacht werden konnte, die Verwendung von Caninen als Gefährte bei der Jagd oder später Rinder und Pferde als Last- und Reittiere.

    Edit: Wir hatten hier ja schonmal eine ähnliche Diskussion. Ich betrachte Fahrzeuge, die sich in Geschwindigkeit, Platzbedarf und Eigengewicht nicht wesentlich von marktverfügbaren Bio-Bikes unterscheidenm, pragmatisch als dem Fahrrad so ähnlich, dass ich eine rechtliche Sonderstellung für unnötig halte.

  • Edit: Wir hatten hier ja schonmal eine ähnliche Diskussion. Ich betrachte Fahrzeuge, die sich in Geschwindigkeit, Platzbedarf und Eigengewicht nicht wesentlich von marktverfügbaren Bio-Bikes unterscheidenm, pragmatisch als dem Fahrrad so ähnlich, dass ich eine rechtliche Sonderstellung für unnötig halte.

    "Leistungsstarke "Senioren"-Scooter mit 12 km/h und 15 km/h meistern auch Spazierwege in der freien Natur, sind aber keine Geländefahrzeuge. Aber manche von ihnen fast ein kleines Auto! Wie Kabinen Elektromobile mit Dach, abschließbaren Türen und Scheibenwischern. Nehmen Sie sich die Freiheit, auch bei Wind und Wetter trocken unterwegs zu sein. Schon 15 km/h Kabinenfahrzeuge haben alles, was ein richtiges Auto hat, bis zu Parksensoren und Heizung - aber sein Fahrer keinen Führerschein. Apropos Fahrerlaubnis ...

    Elektromobile (einsitzig) bis max. 15 km/h haben eine Einstufung als Krankenfahrstuhl: immer führerscheinfrei"

    Die einzige Hürde ist die Versicherungspflicht und die finde ich absolut berechtigt.

    Für motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h entfällt allerdings auch die Versicherungspflicht. Du setzt ja selbst die Geschwindigkeit eines Bio-Bikes mit 10 km/h -30km/h an. RE: Neue Regelungen für S-Pedelecs

    Nimm die von dir genannte untere Grenze also 10 km/h. Da sind 6 km/h gar nicht so weit weg von. Und diese Fahrzeuge, die ausschließlich mit Motorkraft bewegt werden, sind auflagenfrei, ganz wie von dir gewünscht.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (24. März 2023 um 20:34) aus folgendem Grund: Zitat kursiv gesetzt

  • Für motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h entfällt allerdings auch die Versicherungspflicht. Du setzt ja selbst die Geschwindigkeit eines Bio-Bikes mit 10 km/h -30km/h an. RE: Neue Regelungen für S-Pedelecs

    Nimm die von dir genannte untere Grenze also 10 km/h. Da sind 6 km/h gar nicht so weit weg von. Und diese Fahrzeuge, die ausschließlich mit Motorkraft bewegt werden, sind auflagenfrei, ganz wie von dir gewünscht.

    Auflagenfrei ja, aber trotzdem nicht mit dem Fahrrad zu vergleichen. Angedenk der Hauptnutzer*innen von Krankenfahrstühlen dürfen diese Gefährte in Fußgängerzonen und auf Gehwegen genutzt werden, sofern Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird.

    Trotzdem ein interessanter Einwand. Stünde ich mal vor der Entscheidung ein E-Bike zu kaufen, ich würde glatt über einen Krankenfahrstuhl nachdenken, darf der doch idR. im ÖPNV mit an Bord.

  • Auflagenfrei ja, aber trotzdem nicht mit dem Fahrrad zu vergleichen. Angedenk der Hauptnutzer*innen von Krankenfahrstühlen dürfen diese Gefährte in Fußgängerzonen und auf Gehwegen genutzt werden, sofern Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird.

    Trotzdem ein interessanter Einwand. Stünde ich mal vor der Entscheidung ein E-Bike zu kaufen, ich würde glatt über einen Krankenfahrstuhl nachdenken, darf der doch idR. im ÖPNV mit an Bord.

    So weit ich weiß dürfen Fahrgäste ihren Krankenfahrstuhl im ÖPNV kostenfrei mitnehmen. Und sie müssen nicht nachweisen, dass sie auf das Fahrzeug angewiesen sind und sie müssen auch keinen Behindertenausweis haben.

  • Beitrag von Vianavers (30. Dezember 2023 um 14:08)

    Dieser Beitrag wurde von Peter Viehrig aus folgendem Grund gelöscht: Spam in Signatur. (30. Dezember 2023 um 19:17).
  • in einer etwas weniger kryptischen Ausdrucksweise.

    ErSieEs will eigentlich sagen "Klick meinen Spamlink in der Signatur", relevant ist das nur für den armen Mod, bei dem meine Meldung eben landete, alle anderen können nach der Radtour eben nun unter die Dusche, nachdem sie das Forum auf Wichtiges gecheckt haben, es gibt ja Prioritäten ... ;)

  • Natürlich unterstützt der ADAC das Verbot, schließlich weden dann wieder mehr Menschen mit dem Auto fahren, weil der ÖPNV nicht oder nur mit Umsteigen und länger Wartezeit zu dem eigentlichen Ziel fährt.

  • Natürlich unterstützt der ADAC das Verbot, schließlich weden dann wieder mehr Menschen mit dem Auto fahren, weil der ÖPNV nicht oder nur mit Umsteigen und länger Wartezeit zu dem eigentlichen Ziel fährt.

    Ob dem ADAC bewusst ist, das nach dieser Logik auch die Mitnahme im privaten PKW verboten sein müsste? Immerhin würde plötzlicher Rauch/Feuer sehr wahrscheinlich zu einem Unfall führen.....

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ob dem ADAC bewusst ist, das nach dieser Logik auch die Mitnahme im privaten PKW verboten sein müsste? Immerhin würde plötzlicher Rauch/Feuer sehr wahrscheinlich zu einem Unfall führen.....

    Aber was ist dann mit dem PKW, wenn dieser elektrisch betrieben wird???

  • Ist im HVV ja leider auch schon seit einiger Zeit so. Mein Pedelec mit deutlich größerem Akku ist natürlich kein Problem, der kann nie nicht exploderen.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • naja, wenn die vorgebrachte Begründung, wonach Pedelec-Akkus einen besseren Verarbeitungsstand und andere Prüfmodi aufweisen, stimmen, dann ... ja doch, kann ich prinzipiell nachvollziehen.

    Und wie so oft könnte es auch hier eine Risikoabschätzung sein, bei der die Mitnahmekilometer einen wesentlichen Aspekt darstellen: es werden weniger Pedelecs im Vergleich zu eScootern mitgenommen; China-temu-import von eScootern eher als Pedelec? vielleicht?

    Aber ich erinnere daran, dass auch bei E-Autos ja Zeter und Mordio geschrien wurde (und wird?), wonach die halt irgendwie viel häufer abbrennen und einmal feuer gefangen auch quasi nie wieder zu löschen sind und brennend nach Tschernobyl gebracht werden müssten, um dort unter der Betonkuppel abzuklingen. oder so.