Das war mal wieder eine Punktlandung, im wahrsten Sinne des Wortes. Heute Abend tauche ich dann in den Nachrichten als einer dieser Kampfradler auf, die über rote Ampeln fahren.
Als ich heute morgen zur Arbeit fuhr, kam ich aus dem Harvestehuder Weg heraus an einer Polizeikontrolle vorbei. Aber was für eine: Links und rechts und überall standen Polizeibeamte, mehrere Kamerateams liefen herum, offenbar wurden renitente Radfahrer beim Missachten roter Ampeln ertappt und gefilmt.
Bei solchen Polizeikontrollen mache ich mir in der Regel keine großen Sorgen: Meine Räder sind in einem verkehrssicheren Zustand, ich fahre nie ohne Licht, die Bremsen packen fest zu. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Bei meinem Bromtpon-Faltrad erreicht der vordere Scheinwerfer nicht die in § 67 Abs. 8 StVZO geforderte Höhe von 40 Zentimetern. Insgeheim hoffe ich, dass die am Brompton montierte Photonenkanone die fehlende Höhe mit entsprechender Helligkeit aufwiegt.
Beschwerden über mein Fahrverhalten gab es seitens der Polizei in der Vergangenheit eine Menge, im Zweifelsfall hatte man durch die Windschutzscheibe des Streifenwagens einen Radweg gesehen und anschließend so viel Zeit, um mir die obligatorischen Weisheiten („wenn ein Radweg vorhanden ist, muss dieser verwendet werden“) zu erklären. Die letzte Beschwerde über den technischen Zustand meines Fahrrades gab es in der sechsten Klasse, als ein Mitschüler vor einer Polizeikontrolle an den abgestellten Fahrrädern noch mal schnell die Kabel zum Dynamo zerschnitt. Hat natürlich damals keiner geglaubt, hat schön 15 Euro gekostet.
Ich wollte mir nun genauer ansehen, wen und was die Beamten dort alles anhalten und überprüfen, also drehte ich eine Runde ums CinemaxX und kam am Alsterglacis wieder zurück zur Kontrollstelle, wo ich erst einmal die Einsatzfahrzeuge bewunderte: Hier war wirklich eine Großkontrolle im Gange. Vorher baute ich aber — leider — noch meine Kamera vom Helm herunter, man muss die Beamten ja schließlich nicht unnötig provozieren. Das wäre schon die insgesamt dritte Kamera, die von der Polizei als Beweismittel einbehalten würde.
Allein die Kontrollstelle verwundert bereits: Man hatte sich die Kreuzung zwischen Alsterglacis und Kennedybrücke ausgesucht, ein riesiges, autogerecht gebautes Kreuzungsbauwerk, an das von Norden die berühmte Fahrradstraße im Harvestehuder Weg anschließt, nach Süden der Neue Jungfernstieg in die Innenstadt führt. Es gibt an dieser Stelle eine Menge Möglichkeiten, sich mit dem Fahrrad falsch zu verhalten, weil der Rad- und Fußverkehr irgendwie so dort hineingequetscht wurde.
Von Süden kommend werden Radfahrer zum ordnungswidrigen Gehwegradeln animiert, weil der Radweg einfach im Nichts vor einer Engstelle endet. Eigentlich soll man auf der anderen Straßenseite weiterfahren, aber das Schild muss man erst einmal finden. Überhaupt ist Geisterradeln ganz groß angesagt auf dieser Kreuzung, vom Bahnhof Dammtor kommend darf man auf der falschen Straßenseite je nach Beschilderung eine Dreiviertelrunde um die Alster drehen. Und erst vor einigen Monaten wurden die Streuscheiben in den Signalgebern ausgetauscht, die zuvor gar nicht für den Radverkehr gültig waren.
Noch lustiger wird es, wenn man sich von Norden kommend aus der Fahrradstraße der Kreuzung nähert. Dann steht man plötzlich da und darf sich seinen Weg suchen, wie man so schön sagt. Die einen fahren geradeaus über die Fahrbahn in den neuen Jungfernstieg, wieder andere kurbeln artig auf den Radwegen um die Kreuzung herum, manch einer betätigt sich dabei noch als Gehwegradler, weil man sich auf den insgesamt vier Fahrstreifen zum Abbiegen mit dem Fahrrad etwas unwohl fühlt. Der Harvestehuder Weg war eben früher der Flughafen-Expressweg, da war für den Radverkehr kein Platz.
Im Bild sind die beschriebenen vier Fahrstreifen, rechts parkt ein Lastkraftwagen „nur ganz kurz“ auf der Fahrradfurt, rechts dahinter die Beamten der Fahrradstaffel beim Kontrollieren.
Das ist halt immer so ein Ding: Es gibt im Straßenverkehr unzählige Probleme und noch mehr Gefahrensituationen, die teilweise vom Fehlverhalten einiger Verkehrsteilnehmer verursacht werden, teilweise aber vor allem durch die immer noch mangelhafte Infrastruktur begünstigt werden.
Ich hatte vor einiger Zeit mal einen Blog-Artikel über einen potenziellen Fahrradführerschein geschrieben, in dem ich auch bemängelte, dass überhaupt kein normaldenkender Mensch kapiert, wann man auf welcher Straßenseite in welche Richtung fahren soll und darf und muss. Und ich möchte auch anmerken, dass die Polizei als Straßenverkehrsbehörde immer wieder große Schwierigkeiten bei der Bewertung hat — unweit meiner Haustür habe ich mich eine Weile mit PK 27 gestritten, ob man grundsätzlich auf der linken Straßenseite radeln dürfe, wenn der Radweg ein bisschen breiter ist also normal; wie soll also der normaldenkende Radfahrer an dieser Kreuzung verstehen, auf welchen Seiten er bei dieser inkonsistenten Beschilderung fahren darf und nicht fahren darf?
Nun denn. Ich näherte mich der Kreuzung zum Neuen Jungfernstieg, von der ich wusste, dass just kurz davor zwei Beamte dort ihren Posten für eine Rotlichtkontrolle bezogen hatten. Die Ampel zeigte noch grünes Licht, „Hallo!“, grüßte ich gut gelaunt nach rechts in den Tunnel hinein, und fuhr… Scheiße, weiter über die rote Ampel. Puh, aber zum Glück befand ich mich schon auf der Querungsfurt, ich wähnte mich drum in Sicherheit.
Auf der Mittelinsel hielt ich an und schoss ein paar Fotos. Da keiner der umstehenden Beamten Anstalten machte, mich zu verfolgen, ging ich davon aus, dass die Beamten diesen Rotlichtverstoß wohl kaum verfolgen werden.
Kurz darauf kam dann doch einer der beiden Beamten aus der Unterführung vorbei und bat mich zur Aufnahme meiner Personalien, weil ich über die rote Ampel gefahren werde. Ich war doch etwas erstaunt, dass man so etwas verfolgen wollte. Aber hilft ja nichts.
Die Beamten waren freundlich, aber, sorry, hatten ungefähr so gut wie gar keine Ahnung. „Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie teuer es ist“, gab der Beamte umunwunden zu. Das könnte man ruhig einmal wissen, bevor man eine Rotlichtkontrolle anberaumt: 60 Euro und einen Punkt gibt’s für den einfachen Rotlichtverstoß, 40 Euro obendrauf als Bonus für den qualifizierten Rotlichtverstoß, falls das Licht länger als eine Sekunde rot war.
„Wie lange war die Ampel denn rot?“, fragte ich. „Wir haben die Zeit nicht gestoppt“, erklärte man mir, „aber Sie sind über rot gefahren.“ — „Ja, schon“, antwortete ich, „aber es ist ja ein Unterschied, ob die Ampel wie in diesem Fall kurz vor oder während des Befahrens der Querungsfurt auf rotes Licht schaltet oder ob ich nach fünf Sekunden Rotlicht angesaust komme.“
Es half aber nichts, die Beamten fragten mich mehrmals, ob ich den Verstoß zugebe, ich lehnte mehrmals ab.
„Kontrollieren Sie denn eigentlich nur Rotlichtverstöße oder auch was anderes?“, wollte ich zum Abschied noch wissen. „Die Fahrräder schauen wir uns auch an“, antwortete der Beamte, „ich könnte Sie beispielsweise noch aufschreiben, weil Ihr Fahrrad keine Katzenaugen hat.“ — „Bitte was?“, sah ich mich fassungslos, „da ist doch ein Reflektorstreifen, sogar in einwandfreien Zustand. Das reicht nach § 67 Abs. 5 StVZO!“ — „Sie kennen sich ja sehr gut aus“, äußerte sich der Beamte anerkennend. „Naja, einer muss die Regeln ja kennen“, gab ich zurück, was im Nachhinein deutlich frecher klang als beabsichtigt.
Die beiden Beamten waren aber ohnehin schon wieder mit dem nächsten Rowdy beschäftigt, dem ein weiterer Beamter der Fahrradstaffel filmreif zum Anhalten brachte. Sein über Funk gemeldetes Vergehen habe ich nicht so ganz mitbekommen. Er kam wohl irgendwie aus der Fahrradstraße heraus, ist also den Weg gefahren, den ich auch zunächst genommen hatte, aber so richtig gefiel das den Beamten wohl nicht. Über rotes Licht kann er eigentlich auch nicht gefahren sein, dann hätte ihm auf dieser riesigen Kreuzung längst der Querverkehr abgeräumt.
Tja, was lernen wir daraus? Rot ist rot.
Nun wurmt mich die ganze Sache aber noch ganz kräftig: Wer einmal das zweifelhafte Vergnügen hatte, mit mir Fahrrad zu fahren, der weiß, dass das unglaublich anstrengend ist. Ich halte nichts davon, auf der falschen Seite zu fahren, weil man doch eh irgendwo abbiegen wolle, ich fahre nicht mal nachts um drei Uhr über die rote Ampel, wenn nur der Mann im Mond zusieht.
Aber, Zack, nun gibt’s ’n Bußgeld über mindestens 60 Euro und einen Punkt. Es wurmte mich so sehr, dass ich noch ein zweites Mal dorthin fuhr und nachfragte, was man mir denn eigentlich vorwerfen wollte. An der selben Stelle standen noch die selben Beamten, die aber dieses Mal etwas genervter von mir waren, weil ich vor der Ampel herumtanzte und fotografierte. Immerhin bekam ich nun raus, dass mir nur ein Rotlichtverstoß unter einer Sekunde vorgeworfen wird, weil man die genaue Zeit ja nunmal nicht gestoppt habe. Nun gut, immerhin schon mal 40 Euro gespart.
Noch mehr wurmte mich, dass ich meine Kamera am Helm nicht hatte mitlaufen lassen, als ich über die rote Ampel gefahren bin, denn der genaue Zeitpunkt des Umschaltens, beziehungsweise meine genaue Position wäre ja interessant gewesen. Hier rechts hinter der Mauer stehen die Beamten und beobachten die Kreuzung. Als ich dort entlangfuhr, grinste ich bei grünem Licht noch frech zu den beiden herüber, stellte dann beim Überqueren der Ampel fest, dass sie schon rotes Licht zeigte — so blöd, wider besseren Wissens noch bei rotem Licht über die Ampel zu sausen war ich ja nun auch nicht, also muss das Umschalten auf Rot entweder auf oder ganz knapp vor der Furt passiert sein, denn so viel früher konnte ich die Herrschaften ja gar nicht sehen.
Nur: Wie viel Toleranz wird denn einem Radfahrer bei einer so einfachen Lichtzeichenanlage ohne gelbes Licht eingeräumt? Bislang ging ich immer davon aus, über eine rote Ampel zu fahren wäre noch einigermaßen tolerabel, wenn man selbst mit einer Vollbremsung nur auf der Fahrbahn zum Stehen käme. Aus diesem Grunde ist ja mal jemand auf die Idee gekommen, für den Fahrbahnverkehr ein gelbes Licht einzuführen, damit man sich darauf vorbereiten kann, dass die Grünphase sich dem Ende nähert. Die Beamten sind aber knallhart: Rot ist rot. Damit sind wir dann wieder bei der nervigen Diskussion, die ich schon mal in Hamburg-Nord mit einem Beamten der Polizei geführt habe: Radfahrer dürfen sich Ampeln nur so langsam nähern, dass sie rechtzeitig zum Stehen kommen können, wenn das Rotlicht aufleuchtet.
Der Argumentation sind schon mal physikalische Grenzen gesetzt, denn ganz offensichtlich kann es mir ja sogar bei Schrittgeschwindigkeit passieren, dass kurz vor Befahren der Querungsfurt die Ampel auf rotes Licht umschaltet. Zuvor schließt sich dann noch die so genannte Schrecksekunde an, die bei einem Rotlichtverstoß vielleicht „Reaktionssekunde“ genannt werden sollte; wer sich bei rotem Licht erschreckt, sollte sich am besten weder mit einem Fahrzeug noch zu Fuß im Straßenverkehr bewegen. Zwischen dem Wahrnehmen des roten Lichts und der Einleitung des Bremsvorganges kann somit noch mal ein gewisser Zeitraum liegen, in dem ich weiter auf die Kreuzung zubewege. Drüben im Verkehrsportal gibt es seitenlange Diskussionen zu dieser Frage, die irgendwie alle ohne richtiges Ergebnis geendet sind, aber allesamt vermuten ließen, dass es relativ witzlos ist, an Fahrradampeln ohne Gelbphase einen Rotlichtverstoß unter einer Sekunde zu ahnden.
Nun gut, aus der Nummer komme ich nun nicht mehr raus.
Umso mehr nervt es mich, wie diese Kontrolle mal wieder zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit verkauft wird. Ja, ich weiß, nun weine ich mich als Betroffener im Whataboutism aus:
- Große Fahrradkontrolle der Polizei
- 140 Polizisten kontrollieren Radfahrer
- @PolizeiHamburg auf twitter
Mir fallen problemlos mehrere Maßnahmen ein, mit denen sich die Sicherheit für Radfahrer ganz nachhaltig steigern ließe. Beispielsweise könnte man endlich mal im Bereich des Alsterglacis und des Neuen Jungfernstieges eine vernünftige Verkehrsführung für Radfahrer installieren, mit der man Radfahrer nicht mehr zum Gehweg- oder Geisterradeln animiert. Wie gesagt: Es kapiert doch kein Mensch, wo man an diesem Kreuzungsbauwerk in welcher Richtung fahren darf.
Oder man nimmt sich endlich mal wieder Kraftfahrer vor, die mit dem Handy in der Hand rechts oder links abbiegen, beim U-Turn gleich zwei Radlinge übersehen oder auf Radwegen parken, oder stellt eine Radverkehrsführung innerhalb von Arbeitsstellen sicher, bei der man sich nicht noch mal beschweren muss. Da sehe ich eher Handlungsbedarf — nur heißt es da dann immer wieder: Kein Personal, da kommt man noch vorbei, man kann ja auch mal absteigen.
Aber für medienwirksames Abzetteln von Rotlichtverstößen unter einer Sekunde kann man 140 Beamte abstellen? Das wundert mich doch sehr.