Ihr seid also der Meinung, dass eine Verkehrsfläche auf dem Hochbord nur dann für den Radverkehr vorgesehen ist, wenn man sie benutzen MUSS?
Nein. Ein Hochbord-Radweg muß aber baulich angelegt und deutlich als solcher erkennbar sein. Ist er nicht eindeutig als solcher zu erkennen, handelt es sich um etwas anderes, in aller Regel um einen Fußweg.
Mal ein sehr anschauliches Beispiel für einen eindeutig als solcher baulich angelegten Radweg, dessen Benutzung freigestellt ist:
https://www.google.com/maps/@52.48178…!7i13312!8i6656
Den benutze ich sogar gelegentlich, wenn es mir zu Pfingsten oder anderen besonders geeigneten Tagen auf der Fahrbahn zu stressig wird. Der ist zwar immer noch bescheiden, aber in Notfällen mit geruhsamer Fahrweise durchaus brauchbar.