Kennzeichnung nicht benutzungspflichtiger Geh- und Radwege ist möglich – ganz ohne Schilder

  • Ihr seid also der Meinung, dass eine Verkehrsfläche auf dem Hochbord nur dann für den Radverkehr vorgesehen ist, wenn man sie benutzen MUSS?

    Nein. Ein Hochbord-Radweg muß aber baulich angelegt und deutlich als solcher erkennbar sein. Ist er nicht eindeutig als solcher zu erkennen, handelt es sich um etwas anderes, in aller Regel um einen Fußweg.

    Mal ein sehr anschauliches Beispiel für einen eindeutig als solcher baulich angelegten Radweg, dessen Benutzung freigestellt ist:

    https://www.google.com/maps/@52.48178…!7i13312!8i6656

    Den benutze ich sogar gelegentlich, wenn es mir zu Pfingsten oder anderen besonders geeigneten Tagen auf der Fahrbahn zu stressig wird. Der ist zwar immer noch bescheiden, aber in Notfällen mit geruhsamer Fahrweise durchaus brauchbar.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Rücksichtnahme auf Fußgänger gilt IMMER, auch bei [Zeichen 240]

    Die Straßenverkehrs-Ordnung kennt dort aber Abstufungen, je nach Beschilderung.

    Für Zeichen 239 verlangt Anlage 2:

    Zitat

    Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Bei Zeichen 240 gibt es eine solche Regelung nur für Verkehrsarten, die nicht Fuß- und Radverkehr sind, dort greift dann § 1 StVO. Dort kann, wenn man die Straßenverkehrs-Ordnung fies auslegt, auch Klingeln angemessen sein, um Fußgänger zu verscheuchen (was ich übrigens für unangemessen halte).

    Die Vorfahrt ist unabhängig davon, wo man fährt. Wenn man auf einer Fläche fährt, auf der man nicht fahren darf, bekommt man beim Schadensersatz eine entsprechend hohe Teilschuld, aber die Vorfahrt gilt immer für die gesamte Straße (daher der Name Vorfahrtstraße und nicht Vorfahrtfahrbahn). Selbst, wenn du auf der falschen Seite auf dem Gehweg fährst, hast du (*edit: entlang einer Vorfahrtstraße) Vorfahrt.

    Pardon, ja, ich hatte lichtzeichengeregelte Kreuzungen im Hinterkopf, wo man meistens keine für den Radverkehr vorgesehene Signalgeber findet, wenn man auf dem Gehweg kurbelt.

  • Die Vorfahrt ist unabhängig davon, wo man fährt. Wenn man auf einer Fläche fährt, auf der man nicht fahren darf, bekommt man beim Schadensersatz eine entsprechend hohe Teilschuld, aber die Vorfahrt gilt immer für die gesamte Straße (daher der Name Vorfahrtstraße und nicht Vorfahrtfahrbahn). Selbst, wenn du auf der falschen Seite auf dem Gehweg fährst, hast du (*edit: entlang einer Vorfahrtstraße) Vorfahrt.

    Eine "hohe Teilschuld" oder in vielen Fällen eine Alleinschuld wegen "grob verkehrswidrigen Verhaltens" würde ich nicht mehr unbedingt als Vorfahrt bezeichnen wollen.

  • Nur beim Radverkehr wurde von der Autoraserlobby noch ein Benutzungsverbot einer danebenliegenden Fahrbahn dazugestrickt.

    Naja, der Fußverkehr muss ja sowieso den Gehweg benutzen (§ 25 I 1 StVO), und VZ 238 enthält mit der Reitwegebenutzungspflicht auch ein Fahrbahnverbot. Die Busspur (VZ 245) ist also eher die Ausnahme, weil es kein Fahrbahnverbot enthält.

  • Hier werden munter verschiedene Sachverhalte durcheinandergeworfen, aber es klärt sich zum Ende langsam auf.

    Zuerst, das Vorhandensein von Bordsteinabsenkungen ist kein Anzeichen für einen Radweg auf dem Hochbord. Absenkungen werden inzwischen grundsätzlich vor kreuzenden Fahrbahnen angelegt, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.

    Was das Hochbord angeht, muss man unterscheiden, wie inzwischen auch geschrieben wurde, ob baulich angelegte Radwege vorhanden sind oder nicht. Wenn baulich angelegt und als Fläche für den Radverkehr erkennbar, darf man sie rechtsseitig als Radler benutzen. Ohne jedes zusätzliche Verkehrszeichen. Das kann der Fall sein, wenn etwa früher Z241 angeordnet war und wieder entfernt wurde.

    Ist dieser andere Radweg linksseitig, so kann er mit einem einzeln angebrachten zZ "Radfahrer frei" für diese Richtung freigegeben werden.

    Ist aber auf dem Hochbord keinerlei baulich angelegter Radweg vorhanden, auch keine Unterteilung mit Z295 durchgezogene Linie, so ist von einer Fläche einzig für den Fußverkehr auszugehen. War dort früher Z240 angeordnet, so ist bei Entfernung dieses VZ die Berechtigung für den Radverkehr entfallen, hier auf dem Hochbord zu fahren. Solche Flächen können auch nicht mit zZ "Radfahrer frei" linksseitig freigegeben werden, da dies nur für Radwege vorgesehen ist. Auch rechtsseitig reicht dieses zZ allein dafür nicht aus, es ist zwingend die Kombination aus Z239 und diesem zZ zu benutzen.

    Die Rechtsgrundlage ist einmal der §2 Abs. 1 und 4.

    Und zum Anderen die Anlage 2 zur StVO Randnummer 16 und 18-20.

    Daher ist besonders das Piktogramm in den verlinkten Beispielen, die eine gemeinsame Nutzung des Hochbords durch Radler und Fußgänger erlauben soll, ohne ein Z240 rechtswidrig. Ein Radlerpiktogramm auf einem anderen Radweg, also baulich angelegt aber ohne Z241 oder 237, ist zulässig als Verdeutlichung, dass diese Verkehrsfläche für den Radverkehr vorgesehen ist. Das Benutzungsverbot für Fußgänger ergibt sich dann aus dem §25. Andere Radwege sind keine Gehwege.

    Und wer meint, die armen Radfahrer wären die einzigen, die dazu verdonnert werden können, bestimmte Sonderwege benutzen zu müssen, der übersieht, dass §2 Abs. 1 die armen KFZ dazu verdonnert, einzig und allein die Fahrbahn zu benutzen. Und Z238 verbannt auch die Reiter von der Fahrbahn.

    bye
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  • Nein. Ein Hochbord-Radweg muß aber baulich angelegt und deutlich als solcher erkennbar sein. Ist er nicht eindeutig als solcher zu erkennen, handelt es sich um etwas anderes, in aller Regel um einen Fußweg.

    Bei erkennbar getrennten Flächen ist es einfach.

    Bordsteinabsenkungen als Erkennungsmerkmal für einen Radweg nehme ich zurück, das reicht nicht aus. Aber eine Fahrradfurt gibt nur auf Radwegen oder auf Gehwegen, die für Radfahrer freigegeben sind. Wenn eine Radwegfurt vorhanden ist, muss die Fläche also für den Radverkehr vorgesehen sein. Dass die Verkehrsbehörden selbst mit den einfachsten Dingen im Zusammenhang mit dem Radverkehr an ihre kognitiven Grenzen stoßen, ist bekannt.

    Mir geht es die ganze Zeit darum, was Bernd Sluka hier schreibt:

    Zitat von Bernd Sluka

    Mißbräuchliche Beschilderung

    Gerne wurde bislang das Argument missbraucht, dass man Radwege durch Verkehrzeichen beschildern müsste, weil sie sonst niemand erkennen würde. Durch die Möglichkeit, gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht eindeutig (und einheitlich) zu markieren, ist es nun endgültig entfallen. Es besteht keine Notwendigkeit mehr für gemeinsame benutzungspflichtige Wege, zumindest nicht innerhalb von Ortschaften. Denn dort liegt keine besondere Gefahrenlage vor, die durch Radwegbenutzung entfallen würde, sondern Radwege erhöhen dort regelmäßig die Unfallzahlen der Radfahrer untereinander und mit dem motorisierten Fahrzeugverkehr. Bei gemeinsamer Führung mit Fußgängern kommen zusätzlich häufigere Unfälle mit ihnen hinzu.

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html

    Ihr wisst ganz genau, dass viele Radfahrer nicht bereit sind, auf der Fahrbahn zu fahren, weil ihnen die Risiken der Hochbordwege nicht bewusst sind und sie sich stattdessen auf der Fahrbahn gefährdeter fühlen als auf Radwegen. Da braucht ihr nicht mit Unfallstatistiken zu kommen oder mit Verhaltensregeln, einfach mittig auf der Fahrbahn zu fahren. Wenn man den Radverkehrsanteil steigern will, kommt man meiner Meinung nach nicht weiter, wenn man überall Radfahrer zwingt, die Fahrbahn zu nutzen. Das muss man nicht gut finden, ist aber leider so.

    Mit genau diesem Argument wurden dann bislang [Zeichen 240] auf gemeinsamen Geh- und Radwegen aufgestellt, damit diese Leute dort fahren dürfen, auch wenn es keine besondere Gefahrenlage gibt. Als Folge müssen Radfahrer wie ihr und ich aber auch auf diesen Wegen fahren oder man kann nur ordnungswidrig die Fahrbahn benutzen. Eine Kennzeichnung nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radwege würde das Problem lösen. Eine Kennzeichnung, dass die Fläche für Radverkehr vorgesehen ist, würde dann in Übereinstimmung mit VwV-StVO zu §2 Rn30 die Benutzung erlauben.

    Alternativ -wie bereits geschrieben- die komplette Abschaffung der Benutzungspflicht und Änderung der Bedeutung der Zeichen 237, 240, 241 für Wege, die von Radfahrern (und bei VZ240 und 241 auch von Fußgängern) benutzt werden dürfen, sonst von niemandem. Das hätte den Vorteil, dass die ganzen Schilder, die man nach 1997 einfach stehen lassen hat, ohne die neuen geltenden Regelungen zu beachten und ohne dass es dafür eine rechtlich korrekte Anordnung gibt (was vor allem im ländlichen Raum auf 99% aller Blauschilder zutreffen dürfte), keinen Radfahrer mehr zwingen würden, irgendwelche desolaten K***wege benutzen zu müssen.

    Natürlich besteht genauso das Risiko, dass künftig völlig unzureichende gemeinsame Wege mit den Piktogrammen gekennzeichnet werden, ohne dass ernsthaft über die Belange der Fußgänger nachgedacht wird (genauso, wie es derzeit die Behörden einen feuchten Dreck interessiert, wenn sie VZ240 aufstellen). Aber immerhin müsste man darauf nicht mehr fahren.

    Fahrt doch einfach mal raus aus Hamburg und schaut euch an, wie es ringsum noch aussieht, z.B. im Landkreis Harburg (wobei dort nach 8 erfolgreichen Klagen vor dem Verwaltungsgericht auch langsam die Erkenntnis einsickert, dass die VwV-StVO nicht nur eine Empfehlung sondern eine Vorschrift ist).

  • Du bist in einem völlig anderen Film als ich. Ich zumindest diskutiere hier nicht den Sinn oder Unsinn der Benutzungspflicht, sondern den Sinn oder Blödsinn dieser illegalen Piktogramme auf Hochbordwegen, die eindeutig Gehwege sind.

    Dass es verschiedene Gemeinden nicht zeitnah fertig bringen, bei abgeordneten Benutzungspflichten die markierten Furten wieder zu beseitigen, ist traurig, aber kein Indiz für ein weiteres Benutzungsrecht auf dem Hochbord. Dazu muss dann dort ein anderer Radweg zu erkennen sein.

    Und bei Z240 auf dem Hochbord ist keine eigene Radfurt zu kennzeichnen, da die Radler dort die ganze Breite des Gehweges nutzen können und z.B. das Einhalten des Rechtsfahrgebots bei Hauseingängen und Ausfahrten fatal kontraproduktiv sein kann.

    Sicher wäre es das Einfachste, man würde ein VZ für freiwillige Radwege einführen. Aus Frankreich böten sich die Blauschilder in viereckig statt rund an. Nur will das zuständige Mysterium nicht so, wie wir das wollen.

    bye
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  • Hier werden munter verschiedene Sachverhalte durcheinandergeworfen, aber es klärt sich zum Ende langsam auf. [...]

    Sehr schöne Darlegung der Rechtslage. Das Problem an der Sache ist, dass da draußen ein Haufen desinteressierter Straßenverkehrsbehörden-Beamter von Eltern, Anwohnern, Dorfschulzen und Gemeinderäten in die Zange genommen wird und daraufhin allen möglichen Quatsch ausschildert, um nu ja die Anwesenheit von Radfahrern auf der Fahrbahn zu unterbinden den Bürgersteig zum Radeln freizugeben. Aus dem Umstand, dass es da draußen nahezu jede denkbare Kombination von Beschilderungs- und Bauvarianten gibt, kann und darf man aber gerade nicht schließen, dass die entsprechende Kombinationen rechtskonform und sinnvoll wären. Das wäre ebenso unsinnig, wie aus dem Umstand, dass ein Auto unbeanstandet im Haltverbot parkt, zu schließen, dass das Parken im Haltverbot erwünscht und regelkonform sei.

  • Es ist aber meine Pflicht als verantwortlicher Fahzeugführer, nur solche VZ zu beachten, die ordentlich angeordnet sind und der StVO entsprechen. Alle andern sind VZ nach §32 oder §33 Abs. 2 und somit unbeachtlich.

    Wenn man Zeit hat, mag man eine Meldung an die zuständige Behörde absetzen oder gleich Anzeige gegen Unbekannt aufgeben wegen dem letzteren Paragraphen und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Den einen oder anderen Lacher ist es vielleicht wert.

    Wer es ernst meint, wendet sich an die Fachaufsicht.

    bye
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  • Weil die Straßenverkehrsbehörde keine Ahnung hat. Ich zeige da immer gerne mit dem Finger auf Wedel, wo die Behörden dann irgendwann das Radfahren auf den Gehwegen unterbinden wollten und die Zeichen 240 entfernten, aber die Fahrradfurten nicht von der Fahrbahn kratzten:

    Dennoch darf man auf den Sonderwegen nicht mit dem Rad fahren.

    Anstatt die roten Fahrradfurten einfach wegzukratzen erscheint es mir sinnvoller, deutlich breitere Furten ohne Piktogramm zu markieren. Und zwar mindestens so breit wie der Bürgersteig. Damit wäre dann zwar immer noch nicht geklärt, ob man dort mit dem Rad hochbord fahren darf, aber auch Fußgänger können doch von einer markierten Furt profitieren. Und selbstverständlich gerne auch in Querrichtung. Denn Fahrradfurten, bzw. Fahrrad-Fußgängerfurten, die nur in Längsrichtung einer der beiden sich kreuzenden Straßen farbig markiert sind, meistens entlang der stärker befahrenen Straßen, beschleunigen dort das Tempo. Farbige Markierungen in Querrichtung degegen reduzieren das Tempo.

               

  • Und wenn dann an jeder Kreuzung rote Farbe aufgebracht ist, werden sie wegen der Gewöhnung flächendeckend irgnoriert. Außerdem gibt man so bewusst die Verknüpfung "rot hat immer Vorfahrt" auf.

    [sarkasmus]Besonders gefährliche Stellen werden zukünftig rot-gelb-schraffiert markiert. Für die Sicherheit.[/sarkasmus]

    Wenn man dennoch das grundsätzliche dahinterstehende Fehlverhalten nicht abstellt, sind solche Symptomdoktoreien nur von sehr kurzer Dauer. Schönes Beispiel hierfür ist die aktuelle Diskussion um die tollen neuen 3D-Zebrastreifen.

    Die obige Stelle verstößt bereits gegen sämtliche Regelwerke des Straßenbaus. Rote Farbe wäre das allerletze, was die Behörde hier leisten müsste.

  • Du bist in einem völlig anderen Film als ich. Ich zumindest diskutiere hier nicht den Sinn oder Unsinn der Benutzungspflicht, sondern den Sinn oder Blödsinn dieser illegalen Piktogramme auf Hochbordwegen, die eindeutig Gehwege sind.

    Dass ich in einem völlig anderen Film bin, glaube ich auch. Ich lebe in einer Stadt, die in Sachen Radverkehr auf dem Stand der 1970er Jahre stehen geblieben ist. Leider muss ich hier vor Ort noch über den Unsinn der Benutzungspflicht diskutieren und zwar nicht nur mit der Behörde, sondern auch mit der Rentnertruppe vom ADFC und anderen Radfahrern. Wenn man erreichen will, dass künftig mehr Leute Fahrrad fahren, geht es halt nicht nur um das, was ich selbst gerne hätte.

    Hier im Landkreis lag das statistische Risiko im Jahr 2016, als Radfahrer in einen Unfall verwickelt zu sein, 25% über dem Bundesdurchschnitt und die Infrastruktur ist unterirdisch und vermutlich zu >90% illegal. Trotzdem höre ich hier immer wieder, dass man das alles der Sicherheit wegen so macht und auch nicht bereit ist, es zu ändern. Ich kann mir vielleicht 3-4 Klagen pro Jahr leisten, aber vermutlich werde ich es nicht überleben, die gesamte Stadt fahrradfreundlich zu klagen. Also brauche ich hier vor Ort Mitstreiter und Argumente, um den "Experten" von der Verwaltung den Wind aus den Segeln zu nehmen.

    Meinetwegen können wir die Diskussion an dieser Stelle beenden und uns darauf einigen, dass wir uns nicht einig sind. Ich begrüße es, wenn die Möglichkeit geschaffen wird, unter bestimmten Voraussetzungen nicht benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege zu kennzeichnen, wie auch immer.

  • Meinetwegen können wir die Diskussion an dieser Stelle beenden und uns darauf einigen, dass wir uns nicht einig sind. Ich begrüße es, wenn die Möglichkeit geschaffen wird, unter bestimmten Voraussetzungen nicht benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege zu kennzeichnen, wie auch immer.

    Ich bin eher der Meinung, man sollte die Regeln fürs Radfahren vereinfachen. Wir haben momentan schon 13 verschiedene Straßenteile, auf denen man unter gewissen Umständen mit dem Rad fahren kann, darf oder muss. Da muss nicht noch ein 14. oder 15. Straßenteil dazukommen.

    Dann lieber wieder [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] so definieren, dass keine Schrittgeschwindigkeit notwendig ist und an allen Stellen, die für den Radverkehr zu schmal sind, ganz konsequent das [Zusatzzeichen 1022-10]abschrauben.

  • Einfach wäre es auch, wenn man [Zeichen 239] dort hinstellt, wo Radfahrer NICHT fahren sollen und ansonsten alle Schilder weglässt. Radfahrer hätten dann grundsätzlich die Wahl, auf der Fahrbahn oder auf einem Hochbordweg zu fahren, solange dort kein Z239 steht. Da gefühlt 99% der Radfahrer ohnehin nicht wissen, wo sie fahren dürfen oder müssen, würde das die Sache zumindest eindeutig machen. Dann wäre automatisch jede Fläche, die nicht eindeutig als Gehweg gekennzeichnet ist, (auch) für den Radverkehr vorgesehen.

    Das müsste man dann aber auch konsequent handhaben und wirklich an die Belange der Fußgänger denken. Die meisten Wege, die zur Zeit noch mit einem Z240 geschmückt sind, erlauben auch jetzt schon kein gefahrloses Nebeneinander von Radfahrern und Fußgängern.

    In der Nachbargemeinde Horneburg hat man das gerade umgesetzt und im gesamten Ort alle Hochbordwege zu Gehwegen umbeschildert. Radfahren ist dort nur noch auf der Fahrbahn zulässig. Eine aus meiner Sicht richtige, aber auch mutige Entscheidung, die nicht jedem gefällt.

    http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/politik/…rt-d111436.html

    Auch dort kommen Piktogramme zum Einsatz, allerdings auf der Fahrbahn. Sie sollen sowohl dem Autoverkehr als auch den Radfahrern deutlich machen, dass Radfahrer auf die Fahrbahn gehören. Die Verkehrslast ist in Horneburg aber auch auf den Hauptstraßen nirgends größer als 600 Kfz/Std.

    Das Konstrukt [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] wird auch oft missbraucht und ich habe dort noch nie Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit gesehen. Manchmal führt ein benutzungspflichtiger Weg direkt in einen solchen freigegebenen Gehweg, ohne dass eine Möglichkeit besteht, auf die Fahrbahn zu wechseln.

    Bild vom 14.05. Das alte Z240 war da noch nicht abgeschraubt, mittlerweile ist es durch Z239 ersetzt.

    Radwegfurt entfernt und durch Fußgängerüberweg ersetzt.

  • Einfach wäre es auch, wenn man [Zeichen 239] dort hinstellt, wo Radfahrer NICHT fahren sollen und ansonsten alle Schilder weglässt. Radfahrer hätten dann grundsätzlich die Wahl, auf der Fahrbahn oder auf einem Hochbordweg zu fahren, solange dort kein Z239 steht.

    Ich lehne das ab, das wären zehntausende neue VZ 239 allein für Berlin. Zudem sollte ein Fußweg auch weiterhin grundsätzlich für Fahrzeugverkehr aller Art tabu sein. Wer ein Fahrzeug führt, soll die Fahrbahn benutzen, genau dafür ist sie da. Wer das nicht will, fährt Bahn, Bus oder läuft.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • Ich bin eher der Meinung, man sollte die Regeln fürs Radfahren vereinfachen. Wir haben momentan schon 13 verschiedene Straßenteile, auf denen man unter gewissen Umständen mit dem Rad fahren kann, darf oder muss. Da muss nicht noch ein 14. oder 15. Straßenteil dazukommen.

    Dann lieber wieder [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] so definieren, dass keine Schrittgeschwindigkeit notwendig ist und an allen Stellen, die für den Radverkehr zu schmal sind, ganz konsequent das [Zusatzzeichen 1022-10]abschrauben.

    Bevor man das Radfahrer frei abschraubt, kann man doch auch erst mal die Hunde aussperren:

    Im Ernst: Es gibt manchmal schmale Stellen auf Radwegen die für Radfahrer freigegeben sind. Da als Fußweg gekennzeichnet, sind Radfahrer ohnehin schon zu erhöhter Rücksichtnahme verpflichtet. Auch wenn keine Verpflichtung zu Schrittgeschwindigkeit bestünde, müsste ein Radfahrer an Engstellen besonders vorsichtig fahren. Streckenabschnittsweise Freigabe für den Radverkehr und dann wieder nicht, halte ich für keine gute Lösung.

    Dieses Hundeverbot halte ich auch für etwas übertrieben, aber das hat möglicherweise auch andere Gründe, als den schmalen Fuß- und Radweg vom vierbeinigen Fußgeher-Verkehr frei zu halten. (Kackmaschinen-Ausschluss?)

  • Meinetwegen können wir die Diskussion an dieser Stelle beenden und uns darauf einigen, dass wir uns nicht einig sind. Ich begrüße es, wenn die Möglichkeit geschaffen wird, unter bestimmten Voraussetzungen nicht benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege zu kennzeichnen, wie auch immer.

    Du bist immer noch in einem anderen Film. Ich diskutiere diesen Sinn/Unsinn von Radwegen hier nicht, weil ich anderer Meinung bin, sondern weil das hier off-topic ist. Hier geht es darum, ob diese Piktogramme zu irgendwas gut sind oder überhaupt beachtet werden müssen.

    Und entgegen Maltes Meinung bin ich dafür, ein offizielles VZ für freiwillige sogenannte andere Radwege einzuführen. Das vergrößert nicht die Menge an möglichen zu nutzenden Flächen, sondern erhöht die Erkennbarkeit und Rechtssicherheit für eine von diesen. Und ist vielleicht geeignet, die eine oder andere der übrigen Flächen in der Bedeutungslosigkeit so tief sinken zu lassen, dass sie verschwindet.

    Zu der Anweisung gegen Hundehalte hinterfrage ich, ober der Unterzeichnende überhaupt die Kompetenz hat, so etwas anzuordnen. Radler und Fußgänger gemischt geht klar, aber ein Hund geht gar nicht? Das soll er mal einem Verwaltungsrichter erklären, die hören bestimmt auch gerne Märchen.

    bye
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  • Zu der Anweisung gegen Hundehalte hinterfrage ich, ober der Unterzeichnende überhaupt die Kompetenz hat, so etwas anzuordnen. Radler und Fußgänger gemischt geht klar, aber ein Hund geht gar nicht? Das soll er mal einem Verwaltungsrichter erklären, die hören bestimmt auch gerne Märchen.

    Na zumindest hatte da wohl jemand die Kompetenz das Schild aufzuhängen. Ich vermute allerdings, dass es dabei gar nicht darum ging, im sehr schmalen Löschels Gäßchen das Hundeverkehrsaufkommen zu reduzieren. In dem Gässchen sind ganz dicht an den Hauswänden sehr schmale Beete, vielleicht um Efeu ranken zu lassen, der die Wände zieren sollen. Und der Heger und Pfleger dieser Beete hat sich vielleicht daran gestört, dass dort Hunde hingeschissen haben und er hatte einen guten Draht zur Stadtverwaltung ... Aber das ist alles nur Spekulation.