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  • Man hat nun den Grünpfeil für Radfahrer eingeführt, aber meines Erachtens hätte man das Rechtsabbiegen auf Radwegen unter den Voraussetzungen, die beim Grünpfeil gelten (Rücksicht auf querende Fußgänger und Radfahrer, ggf. warten), generell erlauben können.

    Auf gar keinen Fall. Ich sehe die Kandidaten schon vor mir, die dann strotzend vor innerer Strahlungskraft bei Rot durch die querenden Fußgänger pflügen.

    Sorry, nein.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ich schrub ja schon oben: nicht immer. Es gibt hier einige Geh-/Radwege, von denen aus die Fahrbahn nicht ideal zu erreichen ist. Wenn dort trotzdem ein Loch im Radweg ist und kein Fußgänger "im Weg" ist fahre ich dort auch über den Fußweg. Ich bin inzwischen einfach zu faul dort jedesmal eine Mail zu schreiben - gerade bei Bauarbeiten ist die Behinderung meist temporär und der Fußverkehr entlang der Haupteinfallstraßen geht hier gegen Null.

    Es gibt bei uns mehrere T-Kreuzungen mit der bescheuerten Situation, die diese Diskussion ausgelöst hat. Hier ist noch so ein Fall: Entlang der ehemaligen Südkaserne verläuft ein Hochboard-Radweg und natürlich ein Fußweg. An der Kreuzung Allersbergerstraße ist dort eine Fußgängerampel eingerichtet. Wenn dort die Ampel für den Fahrverkehr rot zeigt ist das weiterfahren ein Rotlichtverstoß, solange dort kein Fußgänger auftaucht würde ich aber nicht anhalten (im Bild von rechts nach links vor dem roten Gebäude, auf Höhe des abbiegenden Radlers): https://www.google.com/maps/@49.43124…!7i13312!8i6656

    Klar suche ich mir die Rosinen der Verkehrsregeln raus, bleibe hier aber bei meiner bayrischen Freiheit: so lange da keiner gefährdet wird, wird so was auch nicht verfolgt.

  • Auf gar keinen Fall. Ich sehe die Kandidaten schon vor mir, die dann strotzend vor innerer Strahlungskraft bei Rot durch die querenden Fußgänger pflügen.

    Sorry, nein.

    Was nützt Dein "nein" denn in der Praxis? Nüscht! Denn auch wenn es illegal ist, biegen 99,999 Prozent aller Radfahrer bei Rot nach rechts ab.

  • Hier hält sich niemand an die Regeln:

    Fußgänger, Radfahrer, Fahrer von E-Scootern, PKWs, LKWs, Bussen, Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Krankenwägen, Straßenverkehrsbehörde, Rat der Stadt Köln, Dienstaufsicht, nicht mal die Richter halten sich dran. Warum soll ich es tun?

    Für mich ist es immer wichtig niemanden zu gefährden. Ansonsten ist es bei mir sehr stimmungsabhängig. Zur Zeit bin ich sehr gefrustet, was das Thema angeht. Z.B. heute früh bin ich bei rot über eine Ampel, obwohl ein (leerer) Bus kam. Der hätte mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen müssen, tat er nicht. Ich hätte stehenbleiben müssen, tat ich nicht. Die Polizei war in Sichtweite, na und?

    Es gibt aber auch andere Tage, an denen ich die Regeln etwas ernster nehme.

  • Ich sehe die Kandidaten schon vor mir, die dann strotzend vor innerer Strahlungskraft bei Rot durch die querenden Fußgänger pflügen.

    Das wäre dann aber nicht unter den Voraussetzungen, die auch beim Grünpfeil gelten :)

    Ich oute mich mal: Wenn ich auf diesem Radweg rechts abbiege und weit und breit kein Fußgänger oder anderer Radfahrer in der Nähe ist, tue ich das auch bei rotem Lichtsignal für den Fahrverkehr. Wenn Fußgänger an der Ampel queren, nehme ich selbstverständlich Rücksicht.

    Diese Situation hatte ich schon mal gezeigt: Für geradeaus fahrende Radfahrer gilt das kombinierte Lichtsignal hinter der Kreuzung. Für rechts auf dem Radweg abbiegende Radfahrer gibt es kein eigenes Signal, also gilt die Fahrbahnampel. Frage: Wo müssen geradeaus fahrende Radfahrer bei rot anhalten und wo tun sie es? Wie verhält man sich korrekt, wenn man sich bei der roten Kombi-Ampel überlegt, statt geradeaus doch lieber rechts abzubiegen? Muss man dann zurück schieben bis zur roten Fahrradampel und von dort rechts abbiegen, wenn die Ampel für den Fahrverkehr grün zeigt? Diese Situation ist gar nicht so an den Haaren herbei gezogen, weil es nach rechts eine Alternativroute gibt, die nur 150m länger ist, aber abseits der Hauptstraße verläuft. Wo hält man beim Geradeausfahren an, wenn die Ampel für den Fahrverkehr noch grün zeigt, das Kombisignal hinter der Kreuzung aber schon rot?

    Glaubst du ernsthaft, dass das irgendein Radfahrer versteht? Wo wäre das Problem, dort unter Rücksichtnahme (!!!) auf querende Fußgänger rechts abzubiegen? Die Rücksichtnahme ist ja auch von geradeaus fahrenden Radlingen gefordert, die am Fahrbahnrand vor der roten Kombi-Ampel anhalten und vorher die Fußgängerfurt gequert haben.

  • Was nützt Dein "nein" denn in der Praxis? Nüscht! Denn auch wenn es illegal ist, biegen 99,999 Prozent aller Radfahrer bei Rot nach rechts ab.

    Sie wissen aber, daß sie dann die Regeln brechen. Mit "virtuellem Dauergrünpfeil" gefährden sie die Fußgänger im Brustton der Überzeugung, alles richtig zu machen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

    Einmal editiert, zuletzt von Peter Viehrig (21. August 2020 um 11:31)

  • Wo sollen Radler bei Rot anhalten?

    Rot ordnet an: Halt vor der Kreuzung :)

    Leider kann man von "vor der Kreuzung" vermutlich ohne Fernglas nicht den gültigen Signalgeber erkennen.

    Ich glaube, dass man Ampeln sowieso nur wegen des Autoverkehrs braucht, aber dass Fußgänger und Radfahrer untereinander an Kreuzungen mit etwas gegenseitiger Rücksichtnahme auch gänzlich ohne Ampeln klarkommen würden. Gegen Asis wie dem im Video hilft auch ganz offensichtlich der §37 in seiner jetzigen Form nichts.

  • Alle restlichen Streuscheiben mit nur Fußgängern drauf sind auch für nur Fußgänger gedacht und gelten seit 2017 nie für Radfahrer, soviel ist sicher.

    ... und vorher auch schon oft nicht, nur bei sog. Dreistrichfurten (hier in Bild 6 ist eine, im Text nach "Dreistrichfurt" suchen.

    Die Regel galt auch nicht, wenn es gar keine Radverkehrsanlage ist, wie bspw. eine (für Radler freigegebene) Fußgängerzone keine RVA ist: Wenn die eine Straße quert: Freie Fahrt für freie Radler ...

  • Irgendwann bekomme ich noch eins auf's Maul...

    Das ist mir bereits passiert. Also pass auf Dich auf!

    Ich werde immer dann zickig, wenn mir Leute beim Verkehrsverstoß in die Quere kommen.

    Beispiele?

    • Ich bin zu Fuß unterwegs und ein Radfahrer fährt mit 20+ so an mir vorbei, dass ich den Luftzug spüre
    • Irgendjemand parkt auf der Infrastruktur für Radfahrer
    • Ein Geisterradler macht keinen Platz, so dass ich das Überholen abbrechen muss.
    • An der roten Ampel fährt ein Radfahrer an mir vorbei, während ich an der weißen Linie warte, stellt sich vorne an den Bordstein und hält mich dann beim Anfahren auf.

    Wenn ich nicht in der Nähe bin, können die anderen von mir aus machen, was sie wollen.

    Ich selbst halte mich ziemlich vollständig an die StVO. Die 5-10 m auf dem Gehweg habe ich auch manchmal. Aber immer mit sehr schlechtem Gewissen und kaum schneller als ein Fußgänger.

    Einmal editiert, zuletzt von Epaminaidos (21. August 2020 um 18:08)

  • Wie handhabt ihr das so?

    Identisch.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Frage: Wo müssen geradeaus fahrende Radfahrer bei rot anhalten und wo tun sie es?

    Wenn aus der Gesamtgestaltung hervorgeht, daß der mit Betonsteinen bepflasterte Straßenteil, der fast mittig mit einer Lichtzeichenanlage bestellt wurde, ein Radweg sein soll und man diesen sogar benutzt, dann gelten nach StVO die Lichtzeichen für den Radverkehr in der Doppelstreuscheibe. Sinnvollerweise halten sie dann vor der Fahrradfurt.

    Wie verhält man sich korrekt, wenn man sich bei der roten Kombi-Ampel überlegt, statt geradeaus doch lieber rechts abzubiegen? Muss man dann zurück schieben bis zur roten Fahrradampel und von dort rechts abbiegen, wenn die Ampel für den Fahrverkehr grün zeigt?

    Ich betone nochmal die Fragestellung: Wie verhält man sich korrekt...?

    Als Pseudoradwegnutzer wartet man vor der Radfurt auf Grün bei den geltenden "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" und biegt dann halt unter besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger ab. Wieso sollte man zurückschieben wollen und sollen? Wo steht das?

    Wie würde ich das selbst machen?

    1. Fahrbahn benutzen und Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten.

    2. Wenn 1. verboten (Blauschild), dann möglichst so getacktet an die Ampel heranfahren, daß ich gar nicht erst zum stehen komme, um dort an der Furt herumhängen zu müssen.

    3. Sollte meine Kalkulation fehlschlagen, na dannn stehe ich halt ein paar Sekunden an dieser blöden Furt.

    4. Ich würde nie auf die Idee kommen, mitten im Überquerungsvorgang umittelbar vor oder auf der Kreuzung die Fahrtrichtung zu wechseln. Ich hasse das regelmäßig, wenn ich es bei anderen sehe; es geht viel zu oft mit Gefährdungen für andere einher. Ich würde also das ürsprüngliche Vorhaben zunächst zuende bringen und mir *anschließend* überlegen, wie ich jetzt weiter verfahre. Notfalls also tatsächlich mal absteigen und zurückschieben.

    Wo hält man beim Geradeausfahren an, wenn die Ampel für den Fahrverkehr noch grün zeigt, das Kombisignal hinter der Kreuzung aber schon rot?

    Abhängig davon, welchen Straßenteil man benutzt: Gar nicht oder eben vor der Furt an der "Gemischtampel".

    Glaubst du ernsthaft, dass das irgendein Radfahrer versteht?

    Ich bin ja einer und allein bin ich auch nicht. 8)

    Wenn ich unterwegs bin, versuche ich mich an die geltenden Regeln zu halten. Seitdem das Fußgängerampelproblem wegen Zeitablauf obsolet ist, sind diese Regeln durchaus begreifbar. Es besteht lediglich unter den Radfahrern gerade bei diesem Punkt eine hartnäckige Abwehrhaltung. Ich halte die meisten Leute allerdings nicht für derart merkbefreit, daß es am Verständnis scheitert. Es scheitert am Willen und an der (Denk-)Faulheit, fast immer. Die wollen nicht halten und zimmern sich dafür eine Begründung zusammen, warum sie es nicht können/dürfen/müssen.

    Und dann gibt es noch ein paar Fanatiker und Paviane wie der da weiter vorn im Video, die lieber hupen, statt zu lesen und zu denken.

    Wo wäre das Problem, dort unter Rücksichtnahme (!!!) auf querende Fußgänger rechts abzubiegen?

    Der Ausgangspunkt war die These, daß ein genereller "virtueller Grünpfeil für Radfahrer" eine gute Idee sei. Dem widerspreche ich entschieden. Ich halte das für eine schlechte Idee.

    Daß das im Einzelfall mal angebracht und sinnvoll sein kann, steht dem nicht entgegen. Dafür reichen dann aber echte Schilder, die Notwendigkeit einer generellen Erlaubnis sehe ich nicht. Das macht Fußgänger nur noch mehr zu Freiwild, als sie es ohnehin schon sind.

    Ohne mich.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

    2 Mal editiert, zuletzt von Peter Viehrig (21. August 2020 um 17:46)

  • Ich betone nochmal die Fragestellung: Wie verhält man sich korrekt...?

    Ich habe versäumt, darauf hinzuweisen, dass dort selbstverständlich alle Radwege entgegen der geltenden Rechtslage benutzungspflichtig sind, auch in der nach rechts abzweigenden Straße. Auf der Fahrbahn wäre alles ganz einfach, keine Frage. Aber wenn man den Radweg mit der Ampel drauf nicht benutzt, verhält man sich nicht korrekt (bzw. man müsste auf jeden Fall diskutieren, warum man der Benutzungspflicht nicht nachkommt, wenn man den Weg wegen des Pfostens für unbenutzbar hält).

    Wenn man als geradeaus fahrender Radfahrer an der Fußgängerfurt vorbei fahren kann und erst an der Bordsteinkante vor dem Überqueren der Fahrbahn halten muss: Warum sollte man nicht genauso vorsichtig bis zur selben Stelle fahren und anstatt vor der Überqueren der Seitenstraße anzuhalten, nach rechts auf dem "Radweg", auf dem man dann schon steht, weiterzufahren. Die einzige Ampel, die beim Rechtsabbiegen gelten könnte, steht dann nämlich bereits 7m hinter einem.

    Ich könnte auch andere Stellen zeigen, wo keine Ampel auf dem "Radweg" steht und wo ich auf dem "Radweg" auch nicht bei roter Ampel für den Fahrverkehr anhalte. Selbstverständlich nicht wild klingelnd oder gar hupend, und ohne jemanden zu behindern oder gar zu gefährden. Bild folgt...

  • Zitat

    Auf der Fahrbahn wäre alles ganz einfach, keine Frage.

    Noch nicht einmal das finde ich einfach. Als Beispiel (ihr müsst leider alle mit Google leben: ich finde die Bedienbarkeit dort erheblich besser als bei Mapillary) diese Kreuzung hier: https://www.google.de/maps/@49.44066…!7i13312!8i6656

    Aus der Wallensteinstraße kommend wäre dort ein Rechts abbiegen natürlich auch im fließenden Verkehr und bei Rot überhaupt kein Problem. So mickrig ist der Radverkehrsanteil in Nürnberg, dass es schlicht keine Rolle spielen würde. Die "feindlichen" KFZ wären ja außerhalb des Radfahrstreifens verbannt - im Notfall müsste ich für die ~3 Radfahrer pro Stunde abbremsen.

    Auf der "richtigen" Fahrbahn wird es anders. Aber nur, weil man in Konflikt mit KFZ kommt. Je nach Verkehrsaufkommen wäre also (vor allem bei geringer Anzahl an Fahrzeugen) ein Kreisverkehr mit Führung der Radler auf der Fahrbahn praktisch immer das eleganteste. Das ist aber halt Englisch und nicht Deutsch. Und auch nicht Niederländisch. Und deswegen müssen wir einen eigenen, halbwegs sinnvollen Weg finden.

  • Die einzige Ampel, die beim Rechtsabbiegen gelten könnte, steht dann nämlich bereits 7m hinter einem.

    Nein, sie steht vor einem. Denn es ist der Abweichungsfall: "Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten." Die gelten, da es an der Stelle keine speziellen "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" für Rechtsabbieger gibt, dann auch für diese.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Nein, sie steht vor einem. Denn es ist der Abweichungsfall: "Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten." Die gelten, da es an der Stelle keine speziellen "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" für Rechtsabbieger gibt, dann auch für diese.

    Aber diese Ampel regelt doch nur das Überqueren der Fahrbahn der Querstraße, nicht das Fortsetzen des Weges auf dem Hochbord! Sonst dürfte kein Fußgänger bei roter Geradeaus-Ampel nach rechts auf dem Bürgersteig weitergehen!

  • Hier noch ein paar Beispiele, bei denen aus meiner Sicht problemlos bei roter Ampel für den Fahrverkehr auf dem "Radweg" unter Rücksichtnahme auf möglichen anderen Rad- oder Fußverkehr gefahren werden könnte. Alle gezeigten "Radwege" sind benutzungspflichtig und wir müssen jetzt nicht darüber diskutieren, dass dafür natürlich nicht die Voraussetzungen erfüllt sind oder um Ampeln mitten auf diesen Wegen.

    Es geht nur um die Sinnhaftigkeit der strikten wörtlichen Befolgung des §37 (2) 6.wenn man vom "Radweg" nach rechts auf den "Radweg" abbiegt oder geradeaus auf dem "Radweg" weiterfährt.

    In beiden Fällen muss man anhalten. In beiden Fällen gefährdet man niemanden, wenn man trotzdem fährt (beim linken Bild würde man rechtzeitig sehen, wenn von links ein Radfahrer kommt). Fußgänger dürften in beiden Fällen weitergehen.

    Oder hier:

    Fußgänger dürfen weitergehen, Radfahrer müssen auf dem [Zeichen 240] anhalten. Ich habe für das Foto extra gewartet, bis Fußgänger die Hauptstraße an der Ampel überquert haben. Auf die muss man natürlich Rücksicht nehmen. Aber die Ampel kann auch durch die Kontaktschleife in der Fahrbahn der von links einmündenden Nebenstraße ausgelöst werden. Dann gibt es auf diesem "Radweg" keinen Konflikt mit irgendenem kreuzenden Verkehr.

    Oder noch besser hier:

    Die Ampel für den Geradeausverkehr wird nur rot, wenn von links ein Fahrzeug auf der Linksabbiegerspur steht (eigentlich sogar nur dann, wenn es ein Auto ist, denn selbst mit dem Lastenrad habe ich die Kontaktschleife nicht ausgelöst). Eine Querung für Fußgänger ist an dieser Stelle gar nicht vorgesehen. Der einzig mögliche Konflikt mit kreuzendem Verkehr wäre also ein Radfahrer, der aus der von links einmündenden Straße kommend bei der Ampel über den abgesenkten Bordstein auf den "Radweg" fährt.

    Bei allen diesen Situationen wäre es möglich, mit Rücksichtnahme bei roter Ampel für den Fahrverkehr zu fahren und oftmals wäre nicht einmal Rücksicht gefordert, weil es ohnehin gar keinen Konflikt gibt. In diesen Fällen darauf zu beharren, dass man auf jeden Fall anhalten muss, hat nichts mit Verkehrssicherheit zu tun, sondern wäre reine Prinzipienreiterei.

    Ich bleibe dabei: Man hätte es im §37 besser und eindeutiger formulieren können und man hätte in der VwV-StVO klare Regelungen treffen können, wo die Verkehrsbehörden welche Lichtsignale für den Radverkehr vorzusehen haben. Zum Beispiel, dass auf baulich angelegten Radwegen und auf freigegebenen Gehwegen immer nur die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr in der entsprechenden Fahrtrichtung gelten und sonst eben gar keine. Wenn man möchte, dass Radfahrer auf Radwegen nicht erst am Fahrbahnrand der zu querenden Fahrbahn halten, sondern schon vorher, dann muss man vor die Kreuzung eine eigene Fahrradampel hinstellen.

    Man hätte auch schreiben können, dass für Radfahrer im Mischverkehr und auf Schutzstreifen immer die Lichtzeichen für den Fahrverkehr gelten. Dann blieben nur noch Radfahrstreifen, auf denen entweder vor der Kreuzung ein eigenes Signal für den Radverkehr vorhanden ist (kein kombiniertes Rad- / Fußgängersignal hinter der Kreuzung), oder ansonsten die Ampel für den Fahrverkehr gilt.

    Aber so steht im §37 "auf Radverkehrsführungen" und es bleibt unklar, was damit alles gemeint sein könnte und vor allem wird es unklar, wenn es zwei parallele Radverkehrsführungen gibt wie Schutzstreifen neben Angebotsradweg oder Gehweg + Radverkehr frei, die auch unterschiedlich signalisiert werden sollten.

  • Nein, sie steht vor einem. Denn es ist der Abweichungsfall: "Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten." Die gelten, da es an der Stelle keine speziellen "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" für Rechtsabbieger gibt, dann auch für diese.

    Das würde bedeuten, dass man in dieser Situation nicht weiterfahren dürfte, wenn links auf der anderen Straßenseite die kombinierte Fußgänger- / Radfahrerampel rot zeigt. Das kann nicht gewollt sein.

    Der einzig mögliche Konflikt besteht vorher, wenn dort Fußgänger kreuzen. Wenn Radfahrer dort in jedem Fall halten sollen, sollte man dort eine eigene Fahrradampel hinstellen. Ansonsten glaube ich, dass man auch diese Situation mit gegenseitiger Rücksichtnahme meistern kann. Ampeln braucht man nur wegen des Kfz-Verkehrs und für den Kfz-Verkehr. Alle anderen würden unter sich auch ohne Ampel klarkommen. Ich denke gerade an Fußgänger, die die Fahrbahn während einer Critical Mass überqueren. Da kreuzen Fußgänger einen massiven Strom von Radfahrern und es funktioniert. Natürlich funktioniert es nicht mit solchen Axxxxxöchern wie dem hupenden Typen aus dem Video. Aber gegen den hilft ja offenkundig auch nicht die aktuelle Fassung des §37.