Das schrieb er doch bereits:
Meine Bemerkung bezog sich darauf, dass in der Polizeimeldung nicht steht, man prüfe, ob die Radfahrerin über eine rote Fußgängerampel gefahren sei (aber nicht, ob der Autofahrer überhaupt grün gehabt habe).
Das schrieb er doch bereits:
Meine Bemerkung bezog sich darauf, dass in der Polizeimeldung nicht steht, man prüfe, ob die Radfahrerin über eine rote Fußgängerampel gefahren sei (aber nicht, ob der Autofahrer überhaupt grün gehabt habe).
Es war knapp am Unfall vorbei an dieser Stelle:
https://www.google.de/maps/@53.62213…!7i13312!8i6656
Meine Mail an die Hochbahn - es geht um den Schienenersatzverkehr, der mit Gelenkbussen gefahren wird.
ZitatDer Busfahrer überholte auf dem kurzen Abschnitt zwischen der Abfahrtshaltestelle an der U/S-Ohlsdorf und der Einmündung Am Hasenberge einen Radfahrer mit einem Seitenabstand von maximal einem halben Meter - genauer gesagt, hat er ihn gar nicht überholt, denn er musste zum Linksabbiegen nach Am Hasenberge anhalten, bevor er mit seinem Heck am Radfahrer vorbei war. Dieser war daher gezwungen, sich mit Müh und Not zwischen Bus und Bordsteinkante vorbeizuquetschen, da der Bus ihn sonst beim Linksabbiegen mit dem ausschwenkenden Heck des Gelenkbusses in die Botanik bzw. ins Krankenhaus befördert hätte.
Ich hoffe doch sehr, dass Sie Ihre Fahrer schulen und auf die Sicherheitsabstände hinweisen!
Letzte Woche wurde nicht nur ein Radfahrer von einem LKW-Fahrer getötet, sondern auch noch ein Zwölfjähriger von einem abbiegenden Reisebus auf einem Fußgängerüberweg (!) überrollt: Verkehrsunfall mit schwer verletztem Kind in Hamburg-Billstedt
Und schon wieder: Verkehrsunfall mit schwer verletztem Kind in Hamburg-Lurup
Es geht um diesen Fußgängerüberweg, an dem ein 82-jähriger Kraftfahrer eine siebenjährige Radfahrerin angefahren hat. Der Kraftfahrer ist nach einem Fahrtüchtigkeitstest seine Fahrerlaubnis erst einmal los.
Und die Medienberichterstattung wird sich wieder nur darauf konzentrieren, dass man mit dem Fahrrad nicht auf dem Fußgängerüberweg fahren darf und der arme Kraftfahrer jetzt zu Fuß zum Einkaufen muss.
Was ist ein "Fahrtüchtigskeitstest"?
mit geschlossenen Augen abwechselnd den rechten und linken Zeigefinger an die Nasenspitze führen und dann noch bei geschlossenen Augen geradeaus gehen?
Und schon wieder: Verkehrsunfall mit schwer verletztem Kind in Hamburg-Lurup
Es geht um diesen Fußgängerüberweg, an dem ein 82-jähriger Kraftfahrer eine siebenjährige Radfahrerin angefahren hat. Der Kraftfahrer ist nach einem Fahrtüchtigkeitstest seine Fahrerlaubnis erst einmal los.
Und die Medienberichterstattung wird sich wieder nur darauf konzentrieren, dass man mit dem Fahrrad nicht auf dem Fußgängerüberweg fahren darf und der arme Kraftfahrer jetzt zu Fuß zum Einkaufen muss.
Gilt das mit dem Radfahrer haben am Fußgängerüberweg nur dann Vorrang, wenn sie das Rad schieben, eigentlich auch für siebenjährige Kinder? Die dürfen schließlich auch den Fußweg benutzen.
Die dürfen schließlich auch den Fußweg benutzen.
Und das ändert an den Vorrangsregelungen genau was?
Gilt das mit dem Radfahrer haben am Fußgängerüberweg nur dann Vorrang, wenn sie das Rad schieben, eigentlich auch für siebenjährige Kinder? Die dürfen schließlich auch den Fußweg benutzen.
„Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder [..] absteigen.“
Und schon wieder: Verkehrsunfall mit schwer verletztem Kind in Hamburg-Lurup
Es geht um diesen Fußgängerüberweg, an dem ein 82-jähriger Kraftfahrer eine siebenjährige Radfahrerin angefahren hat. Der Kraftfahrer ist nach einem Fahrtüchtigkeitstest seine Fahrerlaubnis erst einmal los.
Und die Medienberichterstattung wird sich wieder nur darauf konzentrieren, dass man mit dem Fahrrad nicht auf dem Fußgängerüberweg fahren darf und der arme Kraftfahrer jetzt zu Fuß zum Einkaufen muss.
Aus der Meldung geht übrigens nicht hervor, ob das Kind radelte oder sein Fahrrad schob. Bei dem Unfall in Billstedt wäre noch anzumerken, dass das Hochbord laut Google Earth (Sept. 2018) ein reiner Gehweg ist und man sich fragen kann, warum der Zwölfjährige da geradelt ist:
a) »meine Eltern haben mir verboten, auf der Straße zu fahren, weil es da viel zu gefährlich ist«
b) »wenn ich auf der Straße gefahren bin, haben mich die Autos immer angehupt und beschimpft, und eng überholt haben sie mich auch«
Es ist zum Heulen!
Keine Ahnung, aber ich würde mal schätzen, dass 90 % der Teenager, die ich hier in der Gegend rumradeln sehe (okay, sind auch nicht sooo viele), immer auf dem (nicht freigegeben) Gehweg unterwegs sind.
Apropos Zebra: da wäre mir heute vor einem Kreisel fast ein Mountainbiker (mit bestimmt 20 oder 25 Sachen über den freigegeben Gehweg kachelnd...) von links in die Seite gefahren; sein Hinterrad blockiere, als er auf der kleinen Insel eine Vollbremsung einlegen musste, weil ich grade eben nicht langsamer machte. Der wusste garantiert auch nicht, dass er da keinen Vorrang hat...
b) »wenn ich auf der Straße gefahren bin, haben mich die Autos immer angehupt und beschimpft, und eng überholt haben sie mich auch«
Das ist immer noch deutlich besser, als das, was ihm (leider) nun passiert ist. Wobei ich mir allerdings auch nicht vorstellen kann, dass Autofahrer sich gegenüber allein radelnden Kindern genauso asozial verhalten, wie gegenüber 30-jährigen "Kampfradlern".
Du bringst ihnen 5-6 Jahre bei, nur auf dem Gehweg zu fahren, und dann soll das von heute auf morgen anders gemacht werden? Das Ergebnis ist doch klar.
Du bringst ihnen 5-6 Jahre bei, nur auf dem Gehweg zu fahren, und dann soll das von heute auf morgen anders gemacht werden? Das Ergebnis ist doch klar
Bereits der Generation der Eltern wurde als Kind beigebracht, auf dem Gehweg zu fahren. Und überhaupt können es sich besorgte Eltern überhaupt nicht vorstellen, dass Radfahren auf Geh- und Radwegen Gefahren birgt, die es auf der Fahrbahn gar nicht gibt.
Und das ändert an den Vorrangsregelungen genau was?
Das frage ich dich! Ich bin mir sicher, dass ein Autofahrer, der ein Kind anfährt, dass mit dem Rad über den Zebrastreifen fährt, zu Recht der Vorwurf gemacht werden muss, dass er damit hätte rechnen müssen, das das Kind den Zebrastreifen überquert.
Während bei einem erwachsenen Radfahrer, der sich Richtung Zebrastreifen bewegt, ein Autofahrer wohl mit einer höheren Wahrscheinlichkeit erwarten kann, dass der Radfahrer hält.
Ich vermute, dass ein kleines Kind mit Fahrrad auf dem Radweg wie ein Fußgänger gewertet wird, unter anderem deshalb, weil es mit einer niedrigen Geschwindigkeit unterwegs ist, und dann hat es genau so Vorrang am Zebrastreifen wie ein Fußgänger oder als wenn es zum Beispiel mit einem Tretroller unterwegs ist.
Das Kind in Maltes Beispiel ist sieben Jahre: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4298841
Puuh. Das finde ich ein wenig sehr verallgemeinert, Yeti.
Auch als Elter ist mir bewusst, dass auf der Fahrbahn selten Menschen aus Hauseingängen treten oder Katzen unter einem Busch hervorspringen. Allein, die Unfallhäufigkeit ist nicht alleine entscheidend. Wenn mein Kind unkoordiniert oder geistesabwesend ist - und das ist am Anfang der Entwicklung eigentlich zu erwarten - dann prallt es auf dem Gehweg in eine Hecke, auf ein geparktes Auto oder in einen Fußgänger. Das ist bei kleinen Kindern mit geringen Sach- oder Personenschäden verbunden. Auf der Fahrbahn wäre ein Unfall immer schwerwiegender, auch wenn die Anzahl der Hindernisse kleiner ist.
Bereits der Generation der Eltern wurde als Kind beigebracht, auf dem Gehweg zu fahren. Und überhaupt können es sich besorgte Eltern überhaupt nicht vorstellen, dass Radfahren auf Geh- und Radwegen Gefahren birgt, die es auf der Fahrbahn gar nicht gibt.
Deshalb hat man ja vor ein paar Jahren die entsprechende Übergangsregelung eingeführt: "Kinder im Alter von 8 und 9 Jahren dürfen den Gehweg oder den Radweg/Radfahrstreifen/Schutzstreifen benutzen. Dort, wo es Erwachsene dürfen, dürfen sie auch auf der Fahrbahn fahren."
https://hamburg.adfc.de/verkehr/themen…utzungspflicht/
Würdest du diese Übergangsregelung weiter fassen, oder auch jüngeren Kindern schon die Benutzung der Straße empfehlen?
Tatsächlich galt diese Bestimmung (runter vom Gehweg, rauf auf die Straße) früher mal mit einer fixen Altersgrenze.
Diese Übergangsregel führt doch nur dazu, dass sie trotzdem bis 10 Jahren auf dem Gehweg fahren.
Ich weiß nicht, was man machen soll. Die Lösung, die woanders funktioniert hat, kommt für DEUTSCHLAAAND ja nicht in Frage. Ich meine nur, dass es kein wunder ist dass die halt mit 13 Jahren weiter auf dem Gehweg fahren.
Nbgradler : Mir geht es weniger um 7-jährige Kinder als um 14-Jährige, die immer noch auf Gehwegen Fahrrad fahren und/oder auf der falschen Straßenseite, weil man ihnen beigebracht hat, dass es auf der Fahrbahn (immer) zu gefährlich ist.
Ich hätte gar kein Problem damit, wenn die Regel in der StVO lauten würde, dass Kinder bis zum 10. Lebensjahr auf Gehwegen fahren dürfen. Dass sie es bis zum 8. Lebensjahr müssen, auch wenn die Fahrbahn (z.B. in Nebenstraßen) von Kindern sicher benutzt werden kann, halte ich für Unfug. Vor allem halte ich es für Unfug, zu argumentieren, dass das Radfahren auf Gehwegen ungefährlich sei.
Ich halte auch die Verkehrsregeln, die auf Radwegen gelten, nicht für einfacher verständlich als die Regeln, die auf der Fahrbahn gelten. Sobald ein Kind das Fahrrad sicher beherrscht und auch in der Lage ist, geradeaus weiter zu fahren, wenn es den Kopf dreht oder Handzeichen gibt und in der Lage ist, das Verkehrsgeschehen einzuschätzen, kann es meiner Meinung nach auf die Fahrbahn. Und wenn das Kind das mit 10 Jahren nicht beherrscht, dann nutzt die bisherige Regelung auch nichts.
Über komplexe Kreuzungen, deren Regeln nicht einmal ich auf den ersten Blick verstehe, würde ich ein Kind auch nicht fahren lassen wollen. Das gilt dann aber genauso für den Gehweg oder Radweg.
Nbgradler : Mir geht es weniger um 7-jährige Kinder als um 14-Jährige, die immer noch auf Gehwegen Fahrrad fahren und/oder auf der falschen Straßenseite, weil man ihnen beigebracht hat, dass es auf der Fahrbahn (immer) zu gefährlich ist.
Ich hätte gar kein Problem damit, wenn die Regel in der StVO lauten würde, dass Kinder bis zum 10. Lebensjahr auf Gehwegen fahren dürfen. Dass sie es bis zum 8. Lebensjahr müssen, auch wenn die Fahrbahn (z.B. in Nebenstraßen) von Kindern sicher benutzt werden kann, halte ich für Unfug. Vor allem halte ich es für Unfug, zu argumentieren, dass das Radfahren auf Gehwegen ungefährlich sei.
Ich denke ja mal nicht unbedingt, dass die Verpflichtung zum Gehwegfahren für unter Achtjährige dem Gedanken entspringt, dass das Kind dort sicherer ist als auf der Straße. Aber es ist dort auf dem Fußweg sicher dem Autoverkehr weniger ein Verkehrshindernis als auf der Straße. Und das dürfte mit ein Grund dafür gewesen sein, das Radfahren für Kinder unter acht Jahren auf den Gehweg zu beschränken.