Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • ich frag mich schon länger, wie das eigentlich mit dem Radfahrstreifen und den Bushaltestellen ist.

    in der StVO gibt es doch meiner Meinung nach nur eine einzige Ausnahme, wann man den Radfahrstreifen überfahren darf: Parkplätze, Grundstückszufahrten.

    Busbucht ist kein Parkplatz, Linienverkehr hat keine Ausnahme von der Regel. Demnach würde jeder Bus verbotswidrig über den Radfahrstreifen fahren. Oder der LKW im gegenzug dann "erlaubt" über den Radfahrstreifen zur Busbucht :|

    Nach ERA müssen Radfahrstreifen ja an Bushaltestellen und -buchten unterbrochen werden. Sähe dann so aus, wenn die Markierung nicht schon praktisch weggefahren wäre :P


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  • Das Bild zeigt allerdings einen nicht benutzungspflichtigen Schutzstreifen (mit Z.340 abgetrennt ).

    Wenn ein Radstreifen ( mit Z.295 abgetrennt) unterbrochen wird, fährt der Radfahrer an dessen Ende von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn ein und hat dabei §10 StVO zu beachten.

  • ich frag mich schon länger, wie das eigentlich mit dem Radfahrstreifen und den Bushaltestellen ist.

    in der StVO gibt es doch meiner Meinung nach nur eine einzige Ausnahme, wann man den Radfahrstreifen überfahren darf: Parkplätze, Grundstückszufahrten.

    Busbucht ist kein Parkplatz, Linienverkehr hat keine Ausnahme von der Regel. Demnach würde jeder Bus verbotswidrig über den Radfahrstreifen fahren. Oder der LKW im gegenzug dann "erlaubt" über den Radfahrstreifen zur Busbucht :|

    Hier eine Lösung aus Hannover:

    Keine Bushaltestellenbucht! Stattdessen Bushaltestellenkap Im Bereich der Bushaltestelle endet der Radfahrstreifen und beginnt dann wieder direkt nach der Bushaltestelle. Der Bus hält da, wo der Radfahrstreifen verlaufen würde, wäre der nicht unterbrochen im Bereich des Bushaltestellenkaps:

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    Gibt es in Hannover recht häufig.

  • Das ist ja mal eine Sonderlösung, damit meine ich nicht die an der Bushaltestelle. Die ist genauso gut oder schlecht, wie das oben.

    Ein nicht benutzungspflichter Hochboard-RW wird zu einem nicht benutzungspflichtigen Radstreifen (darfs das überhaupt geben?), der verschwindet an der Bushaltestelle , materialisiert sich danach kurz wieder, um dann wieder zu einem nicht benutzungspflichtigen Hochboard zu werden.

    Auf der anderen Seite ist ein nicht benutzungspflichtiger Hochboard, der in beide Richtungen freigeben ist.

    Kann mir gut vorstellen, was mit einem Radler passiert, der diese zahlreichen Angebote nicht wahrnimmt und selbstbewusst auf der Fahrbahn radelt.

  • Wie man sieht, vertragen sich Schmutzstreifen und Radstreifen vom Konzept und Raum simpel nicht mit einer Bushaltestelle. Und, wie immer, an der Pinselei ist eindeutig zu sehen, wer hier Vorrang haben soll und

    Spoiler anzeigen

    der Radverkehr

    ...................................... ist es nicht


    Oh Wunder.

  • Das ist ja mal eine Sonderlösung, damit meine ich nicht die an der Bushaltestelle. Die ist genauso gut oder schlecht, wie das oben.

    Ein nicht benutzungspflichter Hochboard-RW wird zu einem nicht benutzungspflichtigen Radstreifen (darfs das überhaupt geben?), der verschwindet an der Bushaltestelle , materialisiert sich danach kurz wieder, um dann wieder zu einem nicht benutzungspflichtigen Hochboard zu werden.

    Du musst mal noch ein Stückchen weiter fahren mit streetview. Da kommt dann die Stelle, wo der nichtbenutzungspflichtige Hochbord-Fahradweg zu einem Fußweg wird mit Radverkehrsfreigabe.

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    Mir ist allerdings nicht so ganz klar, was DMHH daran lustig findet, dass der sehr vernünftig angelegte Radfahrstreifen einfach endet. Und es in der Gegenrichtung keinen entsprechenden Radfahrstreifen gibt.

  • Wie man sieht, vertragen sich Schmutzstreifen und Radstreifen vom Konzept und Raum simpel nicht mit einer Bushaltestelle. Und, wie immer, an der Pinselei ist eindeutig zu sehen, wer hier Vorrang haben soll und

    Spoiler anzeigen

    der Radverkehr

    ...................................... ist es nicht


    Oh Wunder.

    Mir ist nicht so ganz klar, was deine Ideal-Lösung für eine Bushaltestelle ist.

    Hier noch mal ein Beispiel aus Hannover, wo ein Fahrradschutzstreifen für die Länge des Haltestellenkaps unterbrochen wird, so dass dort der Bus halten kann:

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    Es gibt auch noch andere Anordnungen in Hannover:

    Zum Beispiel Radverkehrsführung hinter dem Bushaltestellen-Wartehäuschen (Beachte das schwarz-gelb karierte Wartehäuschen im Hintergrund!):

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    An dieser Stelle im Straßenzug Goseriede-Münzstraße fährst du nach rechts auf den Angebots-Hochbord-Radweg. Dann kannst du ein paar Meter weiter 90° nach rechts abbiegen, um hinter dem Wartehäuschen weiter zu fahren in die Kurt-Schumacher-Straße hinein:

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    Hier ist die Fahrradwegmarkierung zu sehen, die hinter dem Wartehäuschen entlangführt:

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    An der Stelle wird dann der Angebots-Hochbordradweg in den Radfahrstreifen der Kurt-Schumacher-Straße hinein geführt.

    Es gibt nur sehr selten Fahrradfahrer, die diese Option mit den Angebots-Hochbordradweg ausschlagen und stattdessen die Fahrbahn benutzen, wo sich oft Autoschlangen bilden. In Gegenrichtung gibt es leibder keine Auswahl.

    Dort wird der Fahrradverkehr dazu verpflichtet, den Hochbordfahrradweg hinter dem Wartehäuschen zu benutzen:

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    Nachteilig an der vorgestellten Gestaltung sind die sehr dezenten dunkel gepflasterten Abgrenzungslinien für den Fahrradweg. Manche Fußgänger bekommen gar nicht mit, wenn sie den Fahrradweg begehen. Für den im letzten Bild gezeigten Fahrradweg wäre es meines Erachtens nicht notwendig gewesen, Fahrradfahrer*innen dazu zu verpflichten, den Hochbord-Radweg zu benutzen.

  • Meine Ideallösung für Bushaltestellen ist, huhuhu, Radverkehr einfach frei auf der Fahrbahn fahren zu lassen.

    Jede andere Lösung führt zu Konflikten, die Rad alleine, Bus/Rad, Rad/Fußgänger lösen müssen, in rechtlich schwierigen Verhältnissen. Nur der KFz-Verkehr, der rollt natürlich derweil.

  • Meine Ideallösung für Bushaltestellen ist, huhuhu, Radverkehr einfach frei auf der Fahrbahn fahren zu lassen.

    Jede andere Lösung führt zu Konflikten, die Rad alleine, Bus/Rad, Rad/Fußgänger lösen müssen, in rechtlich schwierigen Verhältnissen. Nur der KFz-Verkehr, der rollt natürlich derweil.

    Ganz "frei" kann der Radverkehr nicht auf der Fahrbahn fahren. Schließlich gilt das Rechtsfahrgebot, egal, ob da ein Radfahrstreifen ist oder nicht. Und da Fahrräder in der Regel einspurig sind, besteht immer die Gefahr an den Rand gedrängt zu werden. Die Frage ist halt, wie weit an den Rand? Ein zu schmaler Schutzstreifen trägt dazu bei, dass der Fahrradverkehr an den Rand gedrängt wird. Ein breiter Schutzstreifen oder Radfahrstreifen kann dagegen davor schützen, an den Rand gedrängt zu werden.

    Hier zum Beispiel ist rechts ein breiter Radfahrstreifen auf der Hildesheimer Straße in Laatzen:

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    Im Bereich der Bushaltestelle ist der Radfahrstreifen unterbrochen. Wäre da kein Radfahrstreifen, dann müsstest du genau so an der Stelle hinter dem Bus halten wie mit dem Radfahrstreifen. Oder könntest genau so an dem Bus vorbei fahren wie mit dem Radfahrstreifen, denn im Bereich der Haltestelle gibt es keinen Radfahrstreifen. Aber so oder so würden dass nur wenige Fahrradfahrer*innen machen. Außer wenn der Bus sehr lange hält. Tut er aber in der Regel nicht.

    An dieser Haltestelle wird der Fahrradverkehr hinter den Warthäuschen vorbeigeleitet. Hier sind aber auch zwei Bushaltestellen hintereinander und es kommt zu längeren Haltezeiten, weil die Haltestelle stärker frequentiert ist. Ärgerlich finde ich, dass die Fußwege und Radwege nicht breiter sind und dafür nur ein statt zwei Autofahrspuren im Abschnitt der Haltestelle auf der Fahrbahn sind:

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  • ACK. Man kann eben den Straßenrand nur einmal vergeben.

    Das ist zu eindimensional gedacht. Es muss abschnittsweise geguckt werden was geht. Im Bereich einer Bushaltestelle kann es von Vorteil sein, wenn der Radverkehr die Möglichkeit hat hinter dem Wartehäuschen vorbei zu fahren. Besonders dann, wenn man damit vermeiden kann, dass der Fahrradverkehr im Autoverkehrsstau stecken bleibt.

    Und es ist auch nicht weiter schlimm, wenn Fahrzeuge (Autos und Fahrrräder) hinter dem Bus warten müssen, wenn der eine Haltestelle anfährt. Sowohl Autos wie Fahrräder sind Individualverkehrmittel, der Bus dagegen ist ÖPNV und verdient es vorrangig im Verkehr geführt zu werden. Fahrräder allerdings auch, auf jeden Fall vorrangig vor dem Autoverkehr. Der hat es nicht besser verdient, als am längsten warten zu müssen.

  • Also ich bin tatsächlich, ganz selten, schon "an den Rand gedrängt" worden. Das war immer dann, wenn ein KFz-Lenker:innen erhöhten und sehr dringlichen Diskussionsbedarf anmelden wollte.

    Aber ansonsten fahr ich da, wo ich lustig bin und wenns mitten auf der Fahrbahn ist, ist es mitten auf der Fahrbahn, und genau in dem Moment kann die Blechhäusl-Gesellschaft eben nicht drängen, sondern muss sich in Geduld üben.

    Wenn ich auf einem Radstreifen unterwegs bin, überholt der Bus und setzt sich auch mal direkt vor die Nase zum halten. Das unterbleibt dann einfach ohne Radstreifen.

    Wenn ich im Verkehrsfluss mitfahre, dann muss ich mich auch nicht erst hinter dem Bus in den überholenden KFz-Verkehr einordnen, sondern bin schon mitten drin.

  • Aber ansonsten fahr ich da, wo ich lustig bin und wenns mitten auf der Fahrbahn ist, ist es mitten auf der Fahrbahn, und genau in dem Moment kann die Blechhäusl-Gesellschaft eben nicht drängen, sondern muss sich in Geduld üben.

    Bei einer zweispurigen Fahrbahn mit dem Fahrrad auf der linken Fahrbahn zu fahren in einem Tempo, dass deutlich langsamer ist als das der vielen Autos, die bedauerlicherweise sehr verbreitet sind, ist nicht regelkonform. Zumindest dann nicht, wenn du deutlich langsamer unterwegs bist als die anderen Verkehrsteilnehmer. Aber vielleicht bist du ja ein sehr schneller Fahrradfahrer, der bei Tempo 50 mithalten kann. Die meisten Alltags-Fahrradfahrer*innen können das nicht. Nicht einmal bei Tempo 30! Und ein Pedelec unterstützt nur bis 25 km/h.

    Dasselbe gilt für eine Fahrbahn mit nur einer Spur, wenn diese sehr breit ist.

    Deshalb machen separate Radfahrspuren auch an vielen Stellen Sinn.

    Allerdings nicht unbedingt dann, wenn sie so schmal sind, wie an der Unfallstelle am Baumwall in Hamburg:

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    Das streetview-Foto entspricht dem Zeitungsfoto der MOPO:

    Tödlicher Unfall in Hamburg: Lkw-Fahrer erfasst Radfahrer
    Tragödie in der Hamburger Neustadt: Ein Lkw-Fahrer hat am Freitag einen Radfahrer bei einem Verkehrsunfall tödlich verletzt. Zeugen stehen unter Schock.
    www.mopo.de

    Allerdings kommt bei dem MOPO-Foto und dem Unfallhergang die Baustelle dazu.

  • Karlsruhe ist ja Straßenbahnstadt, Buslinien sind eher selten und dann meistens in abgelegenen Ecken auf Nebenstr. unterwegs oder für Anschlüsse auch auf Hauptstraßen mit Radwegen. Zu letzteren gehörte bisher die Hans-Thoma-Str., ehedem vier Spuren, stadtauswärts schon eine an die Radfahrer verloren, stadteinwärts ist nun nachgezogen mit einem für KA neuen Konstrukt: Radspur, Linienverkehr frei, hier mit einer Haltestelle an der Seite kombiniert. Da fährt der Radler durch und der Bus nachrangig auf die Radspur oder er lässt es, wenn da zu viele radeln und niemand aus-/einsteigen will etc. Nur beim Wiederanfahren des Busses könnte noch § 20 (5) zu beachten sein, fällt mir gerade ein ... ("Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.") Der Bus dort fährt in der HVZ alle 20 min.

  • Die Fehler wurden gefunden und beseitigt:

    Fast überall dort, wo HVZ 10 min erfordert, wurde eine Tram gebaut ...:love:

    Dort, wo der Bus verendet, soll aber auch noch eine hinkommen als Verlängerung einer Strecke, aber erst, wenn die Lücke zugebaut ist, dass es sich auch lohnt ...

  • 15-Jährigen überrollt und getötet: Lkw-Fahrer verurteilt – „Habe ihn nicht gesehen“ (M+)
    Ein 15-Jähriger starb, weil Lkw-Fahrer Christian C. ihn beim Abbiegen mit seinem Fahrzeug überrollte. Vor Gericht schilderte der 68-Jährige am Donnerstag
    www.mopo.de


    Zitat

    Ein Gutachter stellt die Ergebnisse seines Untersuchungsberichts vor. Der Jugendliche müsse sich demzufolge auf dem Radweg befunden haben. Dann stellt er seine Rekonstruktion des Unfallhergangs vor: Es gab zahlreiche Tests mit unterschiedlichen angenommenen Geschwindigkeiten von Fahrrad und Lkw. Die zentralen Fragen: Hätte Christian C. den Radfahrer über seine rechten Außenspiegel sehen können? Und war er zu schnell unterwegs? Das Ergebnis laut Gutachten: Christian C. sei bei dem Zusammenstoß mit 10 bis 11 km/h unterwegs gewesen, der 15-jährige Radfahrer sei im Zeitraum von 12 bis 2 Sekunden vor dem Zusammenstoß für den Lkw-Fahrer zu sehen gewesen.

    ...

    „Die Familie hat kein Strafverfolgungsinteresse“, sagt er. „Die Familie möchte vergeben.“ Gott habe den Unfall zugelassen, „die Familie will das Gegenteil von Strafe“, wiederholt er.

    Am Ende fordert die Staatsanwältin eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung, Bewährungszeit zwei Jahre, dazu eine Geldauflage in Höhe von 2500 Euro zugunsten wohltätiger Zwecke und zwei Monate Führerscheinentzug. Der Richter schließt sich in seinem Urteil dieser Forderung an, nur die Bewährungszeit setzt er mit drei Jahren länger an.

    „Sie haben fahrlässig gehandelt, Sie sind zu schnell abgebogen“, sagt der Richter in seinem Urteilsspruch. „Ich glaube Ihnen, dass Sie ihn nicht gesehen haben, aber Sie waren einfach zu schnell.“

  • Ich bin heute auch tasächlich das erste Mal (soweit ich mich erinnern kann) einem rechtsabbiegenden LKW bedenklich nahe gekommen.

    Ich fuhr morgens auf einem benutzungspflichtigen rechten Hochbordradweg und der LKW ist rechts auf einen Supermarktparkplatz abgebogen, offensichtlich ohne richtig zu schauen und ohne vorher großartig abzubremsen.

    Hat mich zu einer Fast-Vollbremsung genötigt.

    Ich hatte kurz überlegt, ob ich ihm hinterherfahre – er konnte ja nicht entkommen – und den Fahrer ruhig und höflich frage, ob er mich eigentlich gesehen hat.

    Hab's dann aber sein gelassen, weil ich auf dem Weg zu einem beruflichen Termin war.