Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • Drei Fotos von der Mahnwache am Sonnabend. Obwohl ich seit Ewigkeiten nicht mehr durch die HafenCity gefahren bin und ich die Dame nicht einmal gekannt habe, hat mich das alles sehr mitgenommen. Die nächsten Angehörigen der Getöteten waren ebenfalls anwesend und dann höre ich mir an, dass der nunmehr verwitwete Vater seinem Sohn erzählen muss, dass Mama jetzt in den Sternen wohnt.

    Sowas macht mich fertig.

    Okay, klar, Menschen sterben. Wenn nicht bei Verkehrsunfällen, dann an Krebs oder an Krankenhauskeimen oder an falscher Ernährung oder Asbestose. Und wenn nicht daran, dann irgendwann an Altersschwäche. So ist der Lauf des Lebens.

    Und ganz unabhängig davon, ob hier ein Fahrfehler seitens der Radfahrerin vorlag oder nicht, ob sie ordnungswidrig geradeaus fahren wollte oder nicht, stelle ich gerade in der HafenCity mit großem Bedauern fest, wie schlecht die dortige Infrastruktur für Menschen ist, die nicht mit dem Auto fahren wollen.

    Okay, das stimmt so in dieser Form nicht, die U-Bahn-Linie 4 wurde sogar dermaßen rechtzeitig dort gebaut, dass jahrelang geunkt wurde, warum Fahrgäste dort aussteigen sollten, wo außer einer Bauwüste nichts zu sehen wäre. Das ist mal eine der wenigen Stadtentwicklungsprojekte, wo die U-Bahn nicht erst unter die fertig gebauten Stadtviertel gebohrt werden soll und dann mit fünfzig Jahren Verspätung gebaut wird und aufgrund der explodierenden Kosten nie fertig wird.

    Aber diese untermaßigen Schutzstreifen in dieser Straße, der komische Radweg in der nächsten Straße, dann ein ständig zugeparkter Radfahrstreifen in der übernächsten Straße, der doppelte Zweirichtungs-Radweg in der Hauptstraße der HafenCity, die teilweise gänzlich unterschiedliche Radverkehrsführung an den Kreuzungen, als hätte man an jeder Kreuzung das Rad (Pardon) noch mal neu erfinden müssen — wie kann das denn bloß passieren?

  • Blick in Richtung der Unfallstelle. Man darf nur rechts abbiegen und es stellt sich ja durchaus die Frage, ob das wohl auch für den Radverkehr gilt oder nicht ...

    Tippe auf, gilt nicht für den Radverkehr, dass der nur rechts abbiegen darf.

    Hier eine Stelle in Hannover,

    wo der Radverkehr eigentlich in beide Richtungen abbiegen dürfen sollte, weil die Fahrradfahrer*innen aus Richtung Ohestraße kommend auf einen Zweirichtungsradweg stoßen.

    Kann man sehr gut am Fahrradweg-Schild [Zeichen 237] links im Bild erkennen.

    Machen auch sehr viele Fahrradfahrer*innen so, weil andernfalls je nach Ziel ein erheblicher Umweg zu fahren wäre. Laut Beschilderung müssten aber alle Fahrradfahrer ausnahmslos nach rechts abbiegen, oder ein kleines Stück das Rad schieben.

    Oder ersetzt vielleicht das [Zusazzeichen 1000-32] über dem "Vorfahrt achten" [Zeichen 205] das [Zusatzzeichen 1022-10] unter dem Schild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts"?

    Nein, wohl doch eher vergessen. Hier mit:

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (6. Februar 2023 um 21:41)

  • Leider gab es auch ja in der Region Hannover in den letzten Wochen erneut schwere Abbiegeunfälle, bei denen Fahrradfahrer getötet wurden. Jetzt kontrolliert die Polizei. Vor zwei Tagen berichtete die HAZ unter dem Titel: "Viele Verstöße: Polizei Hannover kontrolliert zu schnelle Lkw-Abbieger". Das Ergebnis bestätigt die erwarteten Befürchtungen: LKW fahren oft zu schnell beim Abbiegen.

    Kein Wunder, denn leider ist zu befürchten, dass solche Kontrollen viel zu wenig oder gar nicht stattfinden. Es sei denn, dass es mal wieder zu solchen schwerwiegenden Unfällen kommt, bei denen Tote zu beklagen sind. Aber wird die Kontrollinitiative auch länger vorhalten. Und warum wird nicht von vornherein eine Technik verbaut, die entsprechend den eingegebenen Navi-Daten rechtzeitig vor dem Abbiegen die Fahrzeuggeschwindigkeit reduziert auf Schrittgeschwindigkeit?

  • Eine solche Stelle kenne ich auch in Germering bei München. Dort ist die Landsberger Straße Richtung Osten auf der rechten Straßenseite in beiden Richtungen mit [Zeichen 240] [Zusatzzeichen 1000-31] beschildert und auf der linken Straßenseite bis zur Einmündung Walkürenstraße mit [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] und hinter der Einmündung in beiden Richtungen mit [Zeichen 240] .

    Trotzdem darf man aus der Walkürenstraße auch als Radfahrer nicht links Richtung Osten abbiegen:

    Und das ist offenbar wohl sogar so gewollt, denn bereits schon vor einigen Jahren habe ich auf diesen Umstand dort aufmerksam gemacht. Dennoch wollte man bislang das linksabbiegen für Radfahrer dort nicht freigeben. Eine Begründung hierfür kann oder will man mir jedoch nicht liefern. Ist mir mittlerweile auch egal, da ich diese Fahrbeziehung auf andere Art legal umgehe. Diese Ecke ist obendrauf noch recht schwer einsehbar, wie man erkennen kann. Ein Wunder, dass dort nicht regelmäßig etwas passiert, obwohl es sich um die Haupt-Tangente München - Germering bzw. westlicher Speckgürtel Münchens handelt.

  • Was haben diese Konstellationen denn mit der initial diskutierten Kollision zu tun?

    Bei jedem Kraftfahrer wird sonst verlangt, dass er penibel jede Regel und jedes Schild befolgt, aber bei dem Fall hier, wird jetzt auf Basis von Gewohnheitsrecht nach irgendwelchen Schlupflöchern gesucht, warum das blaue Schild nicht für den Radverkehr gelten soll?

    Die gezeigte Zeichenkombination gibt es vermutlich flächendeckend oder mindestens an vielen Stellen. Hier die Jenaer Variante mit Antwort der StVB inkl. Handlungsempfehlung fürs Linksabbiegen:

    #1472-2019 Straßenschild | Jena Mängelmelder

  • Diese StVB möchte vermutlich den von links kommenden Autofahren, die rechts in die einmündende Straße abbiegen wollen, die Konfrontation mit Radfahrern, die aus der Einmündung kommend (unerwartet?) nach links abbiegen, ersparen.

    Diese StVB weiß vermutlich, dass ihre Handlungsempfehlung gaga ist: Wo soll man absteigen? Auf der Fahrbahn der einmündenden Fahrbahn? Vor den Autos, die da vielleicht schwungvoll bis über den roten Streifen rüber an die Hauptstraße heranfahren wollen? Und wo sollen die 2 Meter sein, die man da schiebt? Ist gemeint: Man steigt ab, dreht das Fahrrad um 90 Grad nach links, sitzt auf (immer noch vor der Motorhaube des nachfolgenden Autos) und radelt nach links?

  • Was haben diese Konstellationen denn mit der initial diskutierten Kollision zu tun?

    Bei jedem Kraftfahrer wird sonst verlangt, dass er penibel jede Regel und jedes Schild befolgt, aber bei dem Fall hier, wird jetzt auf Basis von Gewohnheitsrecht nach irgendwelchen Schlupflöchern gesucht, warum das blaue Schild nicht für den Radverkehr gelten soll?

    Die gezeigte Zeichenkombination gibt es vermutlich flächendeckend oder mindestens an vielen Stellen. Hier die Jenaer Variante mit Antwort der StVB inkl. Handlungsempfehlung fürs Linksabbiegen:

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/1472-2019

    Ich habe den Mangel gemeldet, mal schauen, was in Hannover daraus wird. Für vollkommen weltfremd halte ich die Vorstellung, dass Fahrradfahrer*innen, die auf den Zweirichtungs-Fahrradweg zufahren, zuerst nach rechts abbiegen, weil das Linksabbiegen ja nicht erlaubt ist, und dann auf dem Fahrradweg in die gewünschte Fahrtrichtung wenden. (Was übrigens auch nicht gänzlich gefahrlos ist.)

    Direktes Linksabbiegen durch absteigen-schieben-aufsteigen ordnungsgemäß durchzuführen, halte ich ebenfalls für nicht realistisch.

    Aber vielleicht ist das Zusatzschild ja auch einfach nur vergessen worden? Auf jeden Fall vielen Dank für die Reaktionen, ich war nicht zuletzt neugierig, ob so was auch andernorts schon vorgekommen ist.

    Hier noch mal das Foto mit dem eingezeichneten Zusatzschild [Zusatzzeichen 1022-10] , das meines Erachtens einfach vergessen wurde:

  • Und ganz unabhängig davon, ob hier ein Fahrfehler seitens der Radfahrerin vorlag oder nicht, ob sie ordnungswidrig geradeaus fahren wollte oder nicht, stelle ich gerade in der HafenCity mit großem Bedauern fest, wie schlecht die dortige Infrastruktur für Menschen ist, die nicht mit dem Auto fahren wollen.

    Noch mal zum Unfallort von letzter Woche zurück. Auch wenn sich der Unfall auf der Kreuzung ereignet hat und nicht auf der Brücke, ist die dortige Verkehrsführung für Radfahrer mal wieder eine ganz besondere Delikatesse. Heute morgen sah es so aus:

    Ich komme da also mit dem Rad an, der Radfahrstreifen verwandelt sich in einen etwa 1,2 Meter breiten Schutzstreifen, der zu einem nicht unwesentlichen Teil von Kraftfahrzeugen mitbenutzt wird. Und dann stellt sich halt die bange Frage: Fahre ich nun auf dem Schutzstreifen vorbei oder warte ich artig hier in der Schlange? Und grundsätzlich stellt sich ja auch noch die Frage, ob hier an dieser Stelle im Bild beim Übergang vom Radfahrstreifen als besonderer Straßenteil auf den Schutzstreifen als Teil der Fahrbahn nicht § 10 StVO Anwendung findet und ich theoretisch bis zum Ende der Welt hier warten müsste (beziehungsweise bis zum Ende des Pendelverkehrs am heutigen Vormittag).

    Fahre ich aber hier auf dem Schutzstreifen nach vorne, wird’s theoretisch blöd, sobald sich die Kraftfahrzeuge wieder in Bewegung setzen und mir dabei allzu nahe kommen. Und sofern ich am Lenkrad wahrgenommen werde, sieht es so aus, als drängle ich mich an den Kraftfahrzeugen vorbei, wie es in den Drunterkommentaren so schön heißt, da muss ich dann auch nicht mit besonders viel Rücksicht am Lenkrad rechnen. Nun ja.

    Gestern Mittag bin ich schon mal dort vorbeigefahren, da hatte ich schon einen Betonmischer vor mir. In solchen Fällen frage ich mich aber auch, wer denn hier jetzt tatsächlich noch rechts dran vorbeifährt. Macht das jemand?

    Okay, genug gejammert — wie macht man’s besser? Ich habe ja den Eindruck, dass man die Baken alle etwas nach links rücken könnte, um dort noch einen halben Meter oder mehr abzuknapsen, dafür aber mehr Platz für den Schutzstreifen hätte. Das ist hier ja auch wieder so eine historisch gewachsene Sache, denn die Brücke stammt noch aus den Zeiten, als die HafenCity keine City, sondern ein Hafen war und über die südliche Brücke die Eisenbahn fuhr, während die nördliche, im Bild sichtbare Brücke den Schwerlastverkehr auf der Straße aufnahm. Dann wurden hier zwei Fahrstreifen mit 2,4 Meter Breite und ein Schutzstreifen mit 1,2 Meter Breite reingeprügelt und wie man sieht, passt alles vorne und hinten nicht.

    Zu meinem oben angemerkten Punkt, dass in einem Neubaugebiet wie der HafenCity die Radverkehrsinfrastruktur auch in den letzten Jahren kaum Berücksichtigung fand, kommt erschwerend dazu, dass hinsichtlich einiger Brücken oder Unterführungen noch mit dem Bestand gearbeitet werden muss, der teilweise tatsächlich noch aus Kaisers Zeiten stammte, der zwar Fahrräder kannte, aber vermutlich nicht ansatzweise so viel Kraftverkehr wie heute.

  • Fahre ich aber hier auf dem Schutzstreifen nach vorne, wird’s theoretisch blöd, sobald sich die Kraftfahrzeuge wieder in Bewegung setzen und mir dabei allzu nahe kommen. Und sofern ich am Lenkrad wahrgenommen werde, sieht es so aus, als drängle ich mich an den Kraftfahrzeugen vorbei, wie es in den Drunterkommentaren so schön heißt, da muss ich dann auch nicht mit besonders viel Rücksicht am Lenkrad rechnen. Nun ja.


    Gestern Mittag bin ich schon mal dort vorbeigefahren, da hatte ich schon einen Betonmischer vor mir. In solchen Fällen frage ich mich aber auch, wer denn hier jetzt tatsächlich noch rechts dran vorbeifährt. Macht das jemand?

    Gemäß § 5 Abs. 8 StVO ist das Rechtsvorbeifahren ja erlaubt; der Schutzstreifen ist hierzu ja nur ein kleine Hilfe, wenn auch im konkreten Fall keine besonders effiziente. Wenn der Betonmischer an die gerade erst rot-gewordene Ampel herangefahren ist, dann würde ich die Lücke nutzen. Die Aufstellfläche scheint ja hinreichend weit vor der Haltlinie der Fahrspur zu liegen.

    Ansonsten zeigt das Foto ja noch ein Detail, das die Frage, ob wohl das blaue Zeichen auch für den Radverkehr gilt, eigentlich überflüssig macht.

    Wenn der Geradeaus-Pfeil auf der Radspur nicht erst nach dem Unfall abgeklebt wurde, sollte anhand dessen jedem klar sein, welche Fahrtrichtung erlaubt ist und welche nicht.

  • Wenn der Geradeaus-Pfeil auf der Radspur nicht erst nach dem Unfall abgeklebt wurde, sollte anhand dessen jedem klar sein, welche Fahrtrichtung erlaubt ist und welche nicht.

    Wenn. Das war mein erster Gedanke, als ich das Bild sah.

    Der Autostadt Hamburg traue ich alles zu.

  • ...

    Fahre ich nun auf dem Schutzstreifen vorbei oder warte ich artig hier in der Schlange?

    ...

    und ich theoretisch bis zum Ende der Welt hier warten müsste...

    Mach das mal und Du wirst den Zorn der nachfolgenden Radfahrer ernten. Fast genau wie anderenorts vor [Zeichen 206] .

  • Wenn der Betonmischer an die gerade erst rot-gewordene Ampel herangefahren ist, dann würde ich die Lücke nutzen. Die Aufstellfläche scheint ja hinreichend weit vor der Haltlinie der Fahrspur zu liegen.

    Okay, wenn die Ampel gerade erst rot geworden ist, ließe ich mich womöglich auch dazu hinreißen, wenn ich weiß, dass ich auf einer vorgezogenen Aufstellfläche genügend Platz finde. Ansonsten fürchte ich aber, dass sich das Fahrzeug plötzlich in Bewegung setzen wird und egal an welcher Stelle ich mich dann zu dem Zeitpunkt befinde, wird’s halt unangenehm.

    Wenn der Geradeaus-Pfeil auf der Radspur nicht erst nach dem Unfall abgeklebt wurde

    Interessanter Gedanke. Ich habe nach dem Unfall am 31. Januar dort Fotos geschossen, auf denen ich leider kein großes Augenmerk auf die Pfeile gelegt habe. Hier ist es im Regen und bei den Lichtverhältnissen nicht so gut zu erkennen, aber das macht auf mich nicht den Eindruck, als ob der Pfeil dort gelb abgeklebt wäre. Die gelben Markierungen sehen ja auch noch, nun ja, recht unverbraucht aus.

    Unabhängig davon, dass das Abbiegebot bereits vorher schon für den Radverkehr galt, fände ich es tatsächlich angenehm, wenn die Straßenverkehrsbehörde mit solchen Auskreuzungen rechtzeitig kommuniziert, dass Radfahrer wirklich mitgemeint sind. Ich kenne es aus Erfahrung auch eher so, dass die Beschilderungen eher für den motorisierten Verkehr gedacht sind und, wie man einmal in Hamburg-Eimsbüttel so eindrucksvoll erklärte, sich der Radverkehr seinen Weg schon suchen wird.

  • Wenn. Das war mein erster Gedanke, als ich das Bild sah.

    Der Autostadt Hamburg traue ich alles zu.

    Selbst wenn das Abkleben des Geradeaus-Pfeils erst nach dem Unfall erfolgt wäre, würde ich es der Stadt Hamburg als positive Maßnahme zur Klarstellung der Anordnung und zur Unfallvermeidung anrechnen. In Jena hätte auch so eine Mini-Maßnahme, selbst nach einem tragischen Ereignis, wochen- oder monatelange Abstimmungen und das Warten auf besseres Wetter erfordert.

    Dass ausgerechnet dieser Pfeil in der initialen Dokumentation des Unfallorts nicht enthalten war, ist natürlich bedauerlich, zumal das vorletzte Foto im Beitrag vom 31.01. ja praktisch auf der Spitze des Pfeils stehend aufgenommen sein muss. Das ergänzte Foto zeigt nochmal einen anderen Pfeil und nicht den letzten vor der Kreuzung.

    Vielleicht findet sich in den unveröffentlichten Fotos oder in Vollauflösung noch ein Hinweis, ob dort gelbe Markierungen erkennbar sind oder nicht.

  • Hier Bilder vom 2.2.2023, als Radfahrer laut Markierung immer noch geradeaus fahren konnten.


    Dabei war durchaus bekannt wie es richtig gemacht wird. Jedenfalls für den MIV mit Baken und gelbmarkierter Ausstreichung.

    Und es ist immer noch nicht sicher für Radelnde. Die Anordnung (Markierung) der Radwegefurt widerspricht immer noch der Anordnung des VZ 209-20 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts)

  • Danke für die Fotos.

    Ich wundere mich, wie wir nun im Straßenverkehr aus der Situation wieder rauskommen, dass ich als Radfahrer raten muss, ob Zeichen wie [Zeichen 250] oder [Zeichen 267] wohl auch für mich auf dem Fahrrad gelten oder ob ich, wie man hier so schön sagt, mir selbst meinen Weg suchen soll. Unbenommen der Tatsache, dass Verkehrsregeln auch für den Radverkehr gelten, möchte ich den schwarzen Peter schon ein Stück in Richtung der Straßenverkehrsbehörden schieben, die sich in den letzten Jahrzehnten nicht besonders für vernünftige Radverkehrsführungen und Beschilderungen interessiert haben und stattdessen regelmäßig die Frage offen ließen, ob ich auf dem Rad wohl auch mitgemeint bin oder nicht.

    Und noch mal einen Satz zur HafenCity: Ich fuhr vorhin schon wieder an der Unfallstelle entlang und wurde auf dem kurzen Stück auf der Brücke noch enorm eng vom Fahrer eines Betonmischers überholt, der sich zudem offenbar eine Tafel Schokolade ans Ohr hielt (ein Handy wird’s ja nicht gewesen sein, das ist ja verboten). Eine Kreuzung später trafen wir uns noch einmal an dieser trichterförmigen Fahrstreifenverengung, in der er einen weiteren Radfahrer ebenfalls mit deutlich weniger als einem halben Meter Abstand überholte — auf grobem Kopfsteinpflaster, auf dem man sich problemlos auch ohne benachbarten Lkw schnell mal auf die Nase hauen kann. Insofern verfestigt sich bei mir seit der letzten Woche noch einmal der Eindruck, dass in diesem neuen Stadtteil hinsichtlich der Verkehrsführung mal wieder an alles gedacht wurde, nur nicht an den nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer.

  • Ich habe ja in Maisach gerade auch das "Problem", das ich an einer Stelle nicht auf den [Zeichen 240] fahren kann, weil in der Einfahrt [Zeichen 250] hängt.

    Aber nachdem das Zeichen [Zeichen 250] halt auch für Radler gilt, sofern kein Zusatzschild etwas anderes bekundet, kann man da halt nicht fahren.

    So stehts in der StVO. Wenn StVB Radl nicht für ein Fahrzeug halten, dann tut das nichts zur Sache.

  • Gestern Mittag bin ich schon mal dort vorbeigefahren, da hatte ich schon einen Betonmischer vor mir. In solchen Fällen frage ich mich aber auch, wer denn hier jetzt tatsächlich noch rechts dran vorbeifährt. Macht das jemand?

    Wenn ich gleichzeitig mit dem LKW losführe? Nie und nimmer!

    Einzig die illegale Variante, bei Rot mit viel Umsicht rechts abzubiegen, hielte ich für einigermaßen vertretbar.

  • Bei dem Bild... hätte ich geradeaus gewollt, ich wäre links dran vorbei gefahren.

    Bei dem Bild ... sollte man alle Entscheidungsträger fragen, was die weißen Striche da sollten. Es ist doch völlig unmöglich, mit einem LKW links davon zu bleiben und so viel Abstand nach rechts zu halten, dass man ein Fahrrad legal überholen darf.

    Ohne diese versuchte Separation hätte man Mischverkehr: dann steht man halt bei Rot hinter dem Betonmischer, wird aber bei dessen Abbiegen nicht umgebracht.

  • Bei nur 1-2 Autos vorne ... Warum sollte man dann vorbei ...

    Ok, wenn's pressieren täte und die Ampel gerade auf Rot umsprang und man daher mit hoher Sicherheit bis vor den Lkw käme und dann das Gelblicht in Blick hält, um einen Expressspurt hinlegen zu können, den der Lkw verliert... Möglich ... Denn dahinter bleiben muss auch nicht ungefährlich sein, wenn er plötzlich den Rückwärtsgang reinschmeißt, warum auch immer ...