ich frag mich schon länger, wie das eigentlich mit dem Radfahrstreifen und den Bushaltestellen ist.
in der StVO gibt es doch meiner Meinung nach nur eine einzige Ausnahme, wann man den Radfahrstreifen überfahren darf: Parkplätze, Grundstückszufahrten.
Busbucht ist kein Parkplatz, Linienverkehr hat keine Ausnahme von der Regel. Demnach würde jeder Bus verbotswidrig über den Radfahrstreifen fahren. Oder der LKW im gegenzug dann "erlaubt" über den Radfahrstreifen zur Busbucht
Nach ERA müssen Radfahrstreifen ja an Bushaltestellen und -buchten unterbrochen werden. Sähe dann so aus, wenn die Markierung nicht schon praktisch weggefahren wäre
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