Diese Malerei auf dem Radweg ersetzt kein Verkehrszeichen, sie kann es allenfalls (sofern ein Vz vorhanden ist) ergänzen bzw. dessen Bedeutung unterstreichen/näher ausführen. Das heißt, Radler müssen da zunächst einmal nicht rechts abbiegen.
Hamburg - Unfälle mit Radfahrern
-
-
pk11 unterhält keine eigene StVB. verantwortlich ist hier afair PK14.
Wenn kein VZ vorhanden ist, handelt es sich erstmal um einen Gehweg.
Interessant ist jetzt die Frage, ob ich als Begleitperson eines U10-Kindes dort längs fahren darf
-
-
Traurig. Und wieder an einem Zweirichtungsradweg in einer Ortsdurchfahrt und das noch ohne die geforderte besondere Sicherung an Knotenpunkten.
Zitat von VwV-StVO zu § 2 (4)S. 3-4 StVO Nr. II ; RdNr 33Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
Gruß
Christoph
-
Ich mutmaße mal, dass es auf der Erbstorfer Landstraße regelmäßig zu Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kommt, vermutlich sowohl stadtauswärts als auch stadteinwärts. Radfahrer, die auf dem lediglich linksseitigen Radweg stadtauswärts fahren und in die Straße Am Ebensberg abbiegen wollen, finden keine sichere Querungsmöglichkeit vor.
-
Zwei Kinder in Hamburg schwer durch Autofahrer verletzt:
-
Da kann man gar nicht genug essen wie man k....
Da hilft die Ausrede mit dem toten Winkel aber nicht. In beiden Fällen.
Drücke die Daumen, dass die Kleinen wieder ohne bleibende Schäden auf die Füße kommen.
-
-
welche Nationalität hatten jetzt Opfer, Zeugen, vorbeifahrende?
oh man ey...
-
und dann das: »... den von rechts kommenden und vorfahrtsberechtigten 5-Jährigen, der auf seinem Fahrrad unterwegs war. «
5 Jahre? Vorfahrtberechtigt? Also auf der Fahrbahn?
-
Ich habe langsam das Gefühl, ich hätte death.bike nicht schließen, sondern auf Fußgänger erweitern sollen. Ist ja nicht auszuhalten, wie viele momentan im Straßenverkehr ums Leben kommen oder schwerverletzt werden.
-
und dann das: »... den von rechts kommenden und vorfahrtsberechtigten 5-Jährigen, der auf seinem Fahrrad unterwegs war. «
5 Jahre? Vorfahrtberechtigt? Also auf der Fahrbahn?
Dort gibt es nur Fahrbahnen. Flüchtlingsunterkunft in Billig-Bauweise.
Artikel mit Bild der Unfallstelle.
ZitatDer Fahrer eines silberfarbenen Toyota Avensis war in der noch nicht offiziell für den Verkehr freigegebenen Straße unterwegs
-
Ich wusste wo es passiert ist. Und jetzt kann es ja raus:
Dramatisch, dass man mit seinen Kindern vor Gewalt und Terror flieht, um dann eines davon an die Terrormaschine motorisierter Verkehr zu verlieren. -
Also in Wilhelmsburg nagelt einer über den Weg im Grünstreifen, in Neugraben durch die Flüchtlingsunterkunft ...
Und wie stellt sich die Behörde den Verkehr dort vor, wenn das Gelände erstmal »offiziell für den [Kfz-]Verkehr freigegeben« ist? Spielstraße? T30?
-
Die offizielle Bezeichnung lautet "unfertige Straßen".
Die "erstmalig endgültige Herstellung" erfolgt dann irgendwann mal.
-
Ah, das sind dann die Fälle, in denen an eine 1928 oder 1937 gebaute Stichstraße (Fahrbahn, links ein Graben, rechts ein Graben) im Jahre 2015 ein ein Meter breiter Plattenweg drangeklatscht wird und dann den Anwohnern die gesamten Kosten von anno dunnemals als »Erschließungskosten« aufgebrummt werden, weil die Straße ja erst 2015 fertiggestellt worden sei? Lief wohl mal irgendwann auf Extra3.
-
Jedenfalls war hier der tote Winkel der alkoholbedingte Tunnelblick.
Fahrerlaubnis lochen und abheften.
Und möglichst etwas zarten Entzug im Kaffee Viereck für etwa 2 Jahre, ohne Bewährung.
-
und dann das: »... den von rechts kommenden und vorfahrtsberechtigten 5-Jährigen, der auf seinem Fahrrad unterwegs war. «
5 Jahre? Vorfahrtberechtigt? Also auf der Fahrbahn?
Leute, da hat ein Besoffener ein Kind umgeheizt. Ob der 5-Jährige (!) fahren durfte, wo er fuhr, und dass hier die Erwähnung der Nationalität wieder einmal einen rassistischen Ruch hat, ist bei weitem NICHT die wichtigste Kritik! ?
-
Leute, da hat ein Besoffener ein Kind umgeheizt. Ob der 5-Jährige (!) fahren durfte, wo er fuhr, und dass hier die Erwähnung der Nationalität wieder einmal einen rassistischen Ruch hat, ist bei weitem NICHT die wichtigste Kritik! ?
Da hast Du Recht, und nachdem durch Fotos und Beschreibung aufgeklärt wurde, dass es dort außer Fahrbahn nix gibt und das Auto dort nicht hätte fahren dürfen, ist der Sachverhalt klar. Aber mir ging es um die Wortwahl der polizeilichen Pressemeldung. Denn dort steht davon nix, sondern es klingt so, als sei es für die Polizei völlig normal, dass Fünfjährige mit einem Fahrrad auf einer Straße (wir wissen, dass die damit »Fahrbahn« meinen) unterwegs sind.
-
...und dass dort zwar ein Schädelhirntrauma aber kein Helm erwähnt wird lässt mich darauf schließen, dass dem Kind die schwere Kopfverletzung trotz Helm zugefügt wurde.
-