Woche 9 vom 26. Februar bis 04 März 2018

  • Da ist auch die Frage, wer leiht so jemandem ein teures Auto, mit dem er gegen andere anstinken kann?

    In dem Fall waren wohl beide gekauft.

    Der Haupttäter (Hartz IV) wohl für um die 10k€, der andere (Soldat, später Türsteher) für vielleicht 50-60k€.

    Da beide noch zuhause wohnen, erscheint mir das auch ohne sonstige Machenschaften halbwegs plausibel.

  • Im Harz-4-Satz ist das trotzdem nicht drin.

    Und ändert nix. Karre einziehen, dann wird derjenige, der die Kisten vertreibt und nun in die Röhre schaut, das nächste mal besser achtgeben, welche Geschäfte er macht und von welchen er besser die Finger lässt.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Halterhaftung gibt es im deutschen Rechtssystem nicht. Man haftet nur für das, was man selber verbockt hat, nicht für die Taten anderer.

    Man könnte aber überlegen, die Kostentragungspflicht auszuweiten und den Kostenrahmen zu erhöhen. So würde ein Schuh draus.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Man könnte aber überlegen, die Kostentragungspflicht auszuweiten und den Kostenrahmen zu erhöhen. So würde ein Schuh draus.

    Finde ich problematisch, da es den Grundsatz des Verschuldens aufweicht.

    Man könnte aber durchaus schneller ein Fahrtenbuch anordnen. Bei Kleinigkeiten unterbleibt das soweit ich weiß.

    Eventuell könnte man auch vorschreiben, dass ein Autohalter wissen muss, wer mit seinem Auto fährt - inklusive ausreichend hoher Strafe.

  • Wie wäre es mit einem automatischen Fahrtenbuch? Das Auto registriert jeden Fahrer und auch die gefahrene Strecke und evt. auch Geschwindigkeit, Fahrverhalten, etc.; Quasi eine Vorratsdatenspeicherung für den Straßenverkehr. Speicherdauer wenige Tage mit Quick-Freeze. Zugriff auf die Daten nur aus besonderes gutem Grund (Anzeige, Unfall, etc.); Fahrzeughalter und betroffene Fahrer werden über Datenzugriff immer informatiert; das technische System muss die Informationspflicht sicherstellen, um Mißbrauch zu verhindern bzw. erkennbar zu machen.

    Zweck der Datensammlung: Jährlich fast 400,000 Verletzte und über 3,000 Tote in Deutschland. Dazu kommen enorme Umweltschäden durch Fehlverhalten und Sachschäden vermutlich in Milliardenhöhe (Hat da jemand ne Zahl?).

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Die sogenannte Black Box war schon in der Diskussion vor Jahren und wurde verworfen, ob mit oder ohne Fahrererkennung. Man kann nicht gezwungen werden, Daten zu sammeln, die im Zweifel gegen einen verwendet werden können. Damit ist das Ding gestorben.

    Die erhöhte Halterkostentragepflicht ließe sich damit begründen, dass der Halter eines Fahrzeuges ein Mitstörer ist, wenn mit seiner Karre Mist gebaut wird. Ein Halter muss wissen, dass er ein gefährliches Gerät in Umlauf bringt, darum ist er ja auch Haftpflichtversichert. Und daher muss er auch Sorge tragen, dass dieses gefährliche Gerät verantwortungsvoll geführt wird. Wie er das macht, ist sein Ding. Klappte es nicht, hat er einen Fehler gemacht und trägt zumindest die Kosten des Verfahrens. Wenn er nicht weiß, wer der Führer seines Fahrzeugs war, um sich das Geld von diesem erstatten zu lassen, ist das sein Problem. Muss er halt besser auf seinen Besitz an gefährlichen Geräten acht geben.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Flugzeuge und Züge haben auch ne Black Box.

    ja. jene die für den öffentlichen Personenverkehr vorgesehen sind, oder Güterzüge die außerordentlich große Gefahren mit sich bringen. Auch große Schiffe haben Datenschreiber. Im wesentlichen: wenn der Fahrer beruflich unterwegs ist.

    Ich glaube nicht, dass jede private Cessna, jedes Segelböötchen und jede Dampflok oder Draisine(!) eine Blackbox haben müssen. Und ich hielte es auch nicht für sinnvoll.

  • Dooring-Unfall mal anders: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/5…m_campaign=push

    Natürlich hat die Autofahrerin die Tür nur ganz vorsichtig geöffnet :evil:

    Neulich ist auch in Berlin ein Linienbus gedoort worden.

    Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Ob der Bus Helm und Warnweste trug, ist nicht bekannt.

  • Wo wir grad beim Seitenabstand sind, war das hier hier eigentlich schon Thema?

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Dooring-Unfall mal anders

    Was muss man eigentlich zu verbergen haben, wenn man als LKW-Fahrer nach so einem Unfall einfach weiterfährt?

    Denn bemerkt wird der Fahrer den Unfall ja wohl haben. Und einen zu regulierenden Schaden am eigenen Fahrzeug gibt es auch. Und trotzdem fährt er weiter?

  • Was ich bei der Petition nicht verstehe ich was der Quatsch mit den "bei Straßen von mind. 4,5m Bteite" soll? Das wäre realitätsfremd. Auch auf engeren Straßen versuchen sich PKW Fahrer durch zu quetschen. Woher weiß man als Radfahrer die genaue Breite der Straße?

    Meine Vorschläge: Bei markierten Spuren sollen alle Fahrzeuge in der Spurmitte fahren. Das ist bei PKW schon lange normal, obwohl es so nicht im Gesetz steht. Der "ausreichende Abstand" in der STVO wird zusätzlich mit einem Wert (z.B. 1,5m) beziffert (mit ausreichendem Abstand, welcher mindestens 1,5m) betragen muss, außer bei Zweirädern untereinander, da 0,5m). Dazu grundsätzlich Punkte, wenn dies unterschritten wird.

    Außerdem könnte man gleich mal den Einsatz von Schallzeichen ordentlich regeln. Radfahrern sollen immer fleißig klingeln, dürfen es aber eigentlich nur außerhalb geschlossener Ortschaften um ein Überholen an zu kündigen.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • "Am Dienstag [,] den 06.05.2018"

    Krass, wie im Minority Report! 8)

    Stimmt, war mir gar nicht aufgefallen.

    Ich würde übrigens auch mal die Werkstatt kennenlernen, die den Schaden für 2.000 Euro repariert. Da steht zwar »mindestens 2.000 Euro«, aber dass da »mindestens 2.000« und nicht »mindestens 4.000« steht, muss doch einen Grund haben. Neue Tür, neuer Kotflügel, Spur vermessen, Holm der A-Säule checken, Türschweller checken (die Karre ist ein Cabrio, sowas verzieht sich leicht), lackieren, ...