56. Verkehrsgerichtstag in Goslar

  • Ab morgen findet der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Mal gucken, was da alles so passiert.

    Im Gespräch ist offenbar auch eine Lockerung des Tatbestandes der Unfallflucht:

    Zitat

    Beim Verkehrsgerichtstag soll in dieser Woche beraten werden, ob Verursacher von Blechschäden straffrei bleiben können, auch wenn sie einen Unfall erst nachträglich melden. Derzeit drohen auch in solchen Fällen Strafe und Fahrverbot.

    Ich mag da durch diverse Beteiligungen an Unfällen als Zeuge oder Opfer arg vorbelastet sein, aber ich bin ganz klar der Meinung, dass hier eher eine Verschärfung mit entsprechender Verankerung im Gedächtnis des Verkehrsteilnehmers angesagt ist denn eine Lockerung. Das Unterlassen einer Schadensmeldung geschieht ja nicht nur, weil man gerade einen dringenden Termin im Nacken sitzen hat oder gerade der Smartphone-Akku leer geworden ist, sondern allein zum Zweck der Vereitelung einer Strafverfolgung. Man glaubt gar nicht, wie viele Unfallverursacher mit „ist ja nichts passiert“ oder „der andere ist viel doller schuld“ ihre Fahrt fortsetzen möchten, da halte ich es für ein ganz falsches Signal, das Strafmaß für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in den Bagatellbereich abzusenken.

  • Bei jedem 4. Unfall (im Landkreis Stade 2016) beging einer der Beteiligten Unfallflucht, selbst bei Unfällen mit Personenschaden. Und nur jeder Zweite wird gefasst. Da gibt es in der Tat nichts zu bagatellisieren.

    Zitat

    Unverändert hoch ist der Anteil der Unfallfluchten. Bei etwas mehr als einem Viertel aller Unfälle (25,32 %) entfernte sich ein Beteiligter unerlaubt vom Unfallort. In 58 Fällen hatte der Unfall sogar Personenschäden zur Folge. Die Aufklärungsquote lag dabei mit 46,11 % bzw. 50 % bei VU mit Personenschaden etwas unter dem Vorjahresniveau.

    http://www.pd-lg.polizei-nds.de/dienststellen/…ade-112077.html

  • Das ist aber etwas unglücklich zitiert. Meine Zeitung sprach etwas anderes.

    Das sollte keine Lockerung werden - zumindest nicht wenn es nach den Vorstellungen der Polizei und Richter geht. Es geht darum, dass die derzeitige Situation eines Straftatbestandes (der Unfallflucht nämlich) nur durch eine Selbstanzeige (zum Unfallzeitpunkt) aufgehoben werden kann. Das ist selbstverständlich die richtige Vorgehensweise zum Zeitpunkt des Unfalls (und das stand auch nicht zur Debatte) - bedeutet aber gleichzeitig zwingend, dass sich der (noch nicht aber gleich) Beschuldigte selbst belasten muss.

    Und genau dieser rechtlich unhaltbare Zustand soll hier überprüft werden. Das geht nicht. Man darf sich nicht selbst beschuldigen müssen.

    Als Gegenargument wird aber natürlich - und meiner Ansicht nach zurecht - vorgetragen, dass auch heute schon viel zu viele Unfälle verschwiegen werden. Und die Gesamtfrage wird hoffentlich nicht so einfach diskutiert wie in den Zeitungen dargestellt.

  • Ich sehe das Problem nicht. Menschen könnten die Unfallflucht in Panik begehen und melden den Unfall dann später nicht, weil sie Sorge haben, wegen der Unfallflucht belangt zu werden.

    Ist doch besser, wenn die das Recht bekommen, den Unfall später zu melden und dann nur für den Schaden aufkommen zu müssen.

    Außerdem muss man doch derzeit nach z. B. einem Parkrempler längere Zeit warten, ob der Fahrer mal irgendwann auftaucht. Das ist Zeitverschwendung. Fotos machen, weiterfahren, paar Stunden später wenn man Zeit hat das der Polizei oder Versicherung melden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • drüben auf der von Malte verlinkten Webpräsenz des Verkehrsgerichtstages gibt es für jeden Arbeitskreis eine Pressemitteilung zum Inhalt der Vorträge und Schwerpunkt der Themensetzung. :)

  • Ich sehe das Problem nicht. Menschen könnten die Unfallflucht in Panik begehen und melden den Unfall dann später nicht, weil sie Sorge haben, wegen der Unfallflucht belangt zu werden.

    Ist doch besser, wenn die das Recht bekommen, den Unfall später zu melden und dann nur für den Schaden aufkommen zu müssen.

    Außerdem muss man doch derzeit nach z. B. einem Parkrempler längere Zeit warten, ob der Fahrer mal irgendwann auftaucht. Das ist Zeitverschwendung. Fotos machen, weiterfahren, paar Stunden später wenn man Zeit hat das der Polizei oder Versicherung melden.

    Sehe ich ähnlich.
    Allerdings sollte man eine ganz klare Frist setzen. 6 Stunden, 12 Stunden, whatever.
    Danach ist es ein VUF. Und die gehört verschärfter geahndet als aktuell, da bin ich bei Malte.

  • Ich sehe das Problem nicht. Menschen könnten die Unfallflucht in Panik begehen und melden den Unfall dann später nicht, weil sie Sorge haben, wegen der Unfallflucht belangt zu werden.

    Ist doch besser, wenn die das Recht bekommen, den Unfall später zu melden und dann nur für den Schaden aufkommen zu müssen.

    Eine nachträgliche Meldung des Schadens findet bereits heute Berücksichtigung bei der Bemessung des Strafmaßes, sofern man sich da nicht ewig viel Zeit lässt. Na gut, ist natürlich auch die Frage, ob der Unfallverursacher in seiner Panik so etwas weiß. Ohne Strafandrohnung dürfte nach meiner Erfahrung bei vielen Verkehrsteilnehmern die Motivation fehlen, einen Schaden überhaupt der gegnerischen Versicherung zu melden.

    Eigentlich leidet die Unfallflucht unter dem üblichen Problem der Verkehrsregeln: Es weiß halt niemand so genau bescheid. Ich habe schon erlebt, dass der Unfallverursacher eines kleinen Blechschadens — an der roten Ampel zu spät gebremst — um Gottes Willen keine Polizei dabei haben wollte, weil er befürchtete, für so etwas eine Weile in den Knast zu wandern. Wenn man aber erstmal weiß, dass ein Sachschaden erst einmal nur mit einer günstigen Ordnungswidrigkeit bedroht wird und der Rest von der Versicherung abgekaspert wird, hielte sich die Panik vielleicht in Grenzen.

    Außerdem muss man doch derzeit nach z. B. einem Parkrempler längere Zeit warten, ob der Fahrer mal irgendwann auftaucht. Das ist Zeitverschwendung. Fotos machen, weiterfahren, paar Stunden später wenn man Zeit hat das der Polizei oder Versicherung melden.

    Wie wäre es denn mit dem Mittelweg: Polizei in Kenntnis setzen, Fotos schießen und je nach vermuteter Höhe des Schadens anschließend die Fahrt fortsetzen, ohne ewig auf die Polizei warten zu müssen. Es ist halt immer blöd, wenn das Unfallopfer zuerst die Polizei alarmiert, bevor sich der Verursacher eventuell meldet.

    Andererseits: Wie oft verursacht ein durchschnittlicher Kraftfahrer einen Parkrempler? Wenn so etwas häufiger passiert, so dass es die eigene Terminplanung gefährdet, sollte man sich mal Gedanken machen.

  • Im VP schlägt öfters einer auf, der einen kleinen Blechschaden beim Parken verursacht hat und im ersten Schreck davongefahren ist. Entweder fangen sie sich ein paar Stunden oder einen Tag später selber, oder ein Verwandter/Bekannter, dem sie sich anvertraut haben, rät dazu, sich zu bekennen. Und dann ist der Katzenjammer groß wegen der drastischen Strafe.

    In solchen Fällen plädiere ich auch für Beibehaltung der Geldstrafe, aber Aussetzung des FV.

    Wo es kein Pardon gibt ist natürlich bei Unfällen mit Personenschaden. Die passieren aber seltenst beim Parken. Und auch ein Unfall im Fahrverkehr, bei dem einfach abgehauen wird, sollte hart bestraft bleiben. Bei Spätmeldung ggf. höhere Geldstrafe statt Fahrverbot. Da hier aber ein Personenschaden nie auszuschließen ist, sollte eigentlich auch das Fahrverbot bleiben.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Ab morgen findet der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Mal gucken, was da alles so passiert.

    Im Gespräch ist offenbar auch eine Lockerung des Tatbestandes der Unfallflucht:

    Ich mag da durch diverse Beteiligungen an Unfällen als Zeuge oder Opfer arg vorbelastet sein, aber ich bin ganz klar der Meinung, dass hier eher eine Verschärfung mit entsprechender Verankerung im Gedächtnis des Verkehrsteilnehmers angesagt ist denn eine Lockerung. Das Unterlassen einer Schadensmeldung geschieht ja nicht nur, weil man gerade einen dringenden Termin im Nacken sitzen hat oder gerade der Smartphone-Akku leer geworden ist, sondern allein zum Zweck der Vereitelung einer Strafverfolgung. Man glaubt gar nicht, wie viele Unfallverursacher mit „ist ja nichts passiert“ oder „der andere ist viel doller schuld“ ihre Fahrt fortsetzen möchten, da halte ich es für ein ganz falsches Signal, das Strafmaß für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in den Bagatellbereich abzusenken.

    Und dann gibt's da noch die zahlreichen krummgefahrenen "Verkehrszeichenträger" siehe entspr. Thema! Krumme Verkehrszeichenträger

    Gibt's da eigentlich Zahlen drüber, wie oft sich da der Verursacher davonmacht? Und die Kommune auf den Kosten sitzen bleibt?

  • In Hamburg gab es zwei Stellen wo regelmäßig eine Verkehrsinsel mit Schild beschädigt wurde. Irgendwas meinte die Polizei mal, dass die (fast?) immer auf den Kosten sitzengeblieben sind, und das war nicht selten.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Passend dazu was aus meiner Heimat: Stoppschild steht nur einen Tag.

    Zitat

    Bereits im Jahr des Aufstellens wurde das Schild drei Mal umgefahren. 2016 mähten es Autofahrer elf Mal um, 2017 wurde es acht Mal umgefahren. Dazu kommen noch etwa ein halbes Dutzend Unfälle, bei denen es gestreift wurde.

    Lustigerweise wird es nur umgefahren, weil vorher verbotenerweise von der Gegegenspur abgebogen wird. Ob es für solche Leute eine Rolle spielt ob da ein Stop-Schild oder ein Radfahrer im Weg ist?