Ab morgen findet der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Mal gucken, was da alles so passiert.
Im Gespräch ist offenbar auch eine Lockerung des Tatbestandes der Unfallflucht:
ZitatBeim Verkehrsgerichtstag soll in dieser Woche beraten werden, ob Verursacher von Blechschäden straffrei bleiben können, auch wenn sie einen Unfall erst nachträglich melden. Derzeit drohen auch in solchen Fällen Strafe und Fahrverbot.
Ich mag da durch diverse Beteiligungen an Unfällen als Zeuge oder Opfer arg vorbelastet sein, aber ich bin ganz klar der Meinung, dass hier eher eine Verschärfung mit entsprechender Verankerung im Gedächtnis des Verkehrsteilnehmers angesagt ist denn eine Lockerung. Das Unterlassen einer Schadensmeldung geschieht ja nicht nur, weil man gerade einen dringenden Termin im Nacken sitzen hat oder gerade der Smartphone-Akku leer geworden ist, sondern allein zum Zweck der Vereitelung einer Strafverfolgung. Man glaubt gar nicht, wie viele Unfallverursacher mit „ist ja nichts passiert“ oder „der andere ist viel doller schuld“ ihre Fahrt fortsetzen möchten, da halte ich es für ein ganz falsches Signal, das Strafmaß für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in den Bagatellbereich abzusenken.