Woche 2 vom 08.01. - 14.01.2018

  • Ich weiß natürlich nicht, ob die beiden Fahrradampeln (die andere hängt neben dem Schaltkasten) immer noch existieren.

    Aber ich frage mich erstens, ob man als Radfahrer damit rechnet - man muss diese Ampeln ja regelrecht suchen, und ich kann mir vorstellen, dass jemand Ortsunkundiges, der dort mit querenden Fußgängern konfrontiert wird, so sehr auf erratisch sich bewegende Fußgänger achtet, dass er gar keine Chance hat, diese Winzampeln zu sehen.

    Zweitens frage ich mich, ob sich irgendein Fußgänger an die separate Fußgängerampel zur Querung des Radwegs hält.

    https://www.google.de/maps/@48.13518…!7i13312!8i6656

    Diese Ampel ist für die Fußgänger sichtbar, die die Fahrbahn überquert haben.

    Die Ampel für die Gegenrichtung, also die Fußgänger in der Umlaufsperre, sieht man hier:

    https://www.google.de/maps/@48.13507…0!7i4000!8i2000

    Dort sieht man einen eigenen Bettelknopf für die Fußgänger, um Grün für die Radwegquerung anzufordern.

    Frage an die Münchner: Wie sieht denn da die Praxis aus?


    Normalerweise gibt es ja keine Fußgängerampeln, die das Überqueren des Radweges regeln. Hier haben wir eine Fußgängerampel, die das Queren einer Fahrbahn regelt und per Bettelknopf geschaltet werden muss. Solange der nicht gedrückt wird, zeigt die Fahrbahnampel Grün.

    https://www.google.de/maps/@53.64988…!7i13312!8i6656

    Dasselbe hier:

    https://www.google.de/maps/@53.64988…!7i13312!8i6656

    Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass die Fahrbahnampel auch für den Radweg gilt und ein Radfahrer, der bei roter Ampel durchfährt, Bußgeld und Punkt kassiert und bei einem Unfall mit einem querenden Fußgänger die Schuld aufgebrummt bekommt.

    Da diese Ampel auch für den Radweg gilt, muss logischerweise auch das Fußgänger-Rot für den Radweg gelten. Jeder Fußgänger, der den grün beampelten Radweg überquert, um an den Bettelknopf zu kommen, begeht also einen Rotlichtverstoß.

    In der Gegenrichtung hat die Fahrbahnampel übrigens nur Gelb und Rot:

    https://www.google.de/maps/@53.64988…!7i13312!8i6656

    Hier würde ich aber auch davon ausgehen, dass sie nicht für den Radweg gilt, denn der wird hier stark von der Fahrbahn abgesetzt.

    Fazit: Für die Fahrbahn ist alles perfekt geregelt, der Rest soll sehen, wie er klarkommt.

  • Ich komme da selten vorbei, aber ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass dort jemals ein Fußgänger beknollt wurde. Wenn die Polizei dort hinter der Litfaßsäule lauert, dann konzentriert man sich ja auf die Radfahrer.

    Kleines Detail am Rande: Die Zone zwischen Radweg und Fahrbahn im Bereich der Fußgängerfurt...dürften dort Fußgänger auf Grünlicht warten?

  • Normalerweise gibt es ja keine Fußgängerampeln, die das Überqueren des Radweges regeln. Hier haben wir eine Fußgängerampel, die das Queren einer Fahrbahn regelt und per Bettelknopf geschaltet werden muss. Solange der nicht gedrückt wird, zeigt die Fahrbahnampel Grün.

    https://www.google.de/maps/@53.64988…!7i13312!8i6656

    Dasselbe hier:

    https://www.google.de/maps/@53.64988…!7i13312!8i6656

    Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass die Fahrbahnampel auch für den Radweg gilt und ein Radfahrer, der bei roter Ampel durchfährt, Bußgeld und Punkt kassiert und bei einem Unfall mit einem querenden Fußgänger die Schuld aufgebrummt bekommt.

    Ganz so eindeutig sehe ich das nicht. Dazu fehlt mir die Fortführung der Fußgängerfurt über den Radweg. Denn in der StVO steht wortwörtlich:

    2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

    • 1.(...) Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“. Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht. Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“. (...)
    • 2.An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.
    • 6.Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. (...)

    Dazu kommt, dass die Ampel links des Radweges steht und der Radweg eine eigene Radverkehrsführung (der alte Streit hier im Forum um die Auslegung zu Nr. 6) ist.

    Die Fußgänger überschreiten also den Radweg, um zur Ampel über die Fahrbahn zu kommen. Der Schutzbereich der Ampel kann sich aber nicht auf den Radweg beziehen, weil die Fußgänger bei rot sonst vor diesem warten müssten. Dann erreichen sie aber den Knopf nicht mehr. Ich sehe nur nichts, was ihnen sonst Vorrang vor Radlern geben sollte.

    Das ist wie ein freilaufender Rechtsabbieger ohne Zebrastreifen.

    Gegen einen Rotlichverstoß würde ich mich wehren. M.E. ist das höchstens ein § 1 Verstoß.

  • Der Mann hat keine Phantasie. Hamburg kann nicht Fahrradstadt werden, da zu wenig Platz wäre. Der Klassiker der Mutlosen schlechthin.

    Aber ansonsten ein ganz gutes Interview.

    Ein Forest schreibt in der Mopo:

    Die Bevölkerungsdichte von Kopenhagen (6.989 E/km²) ist rund 3 mal so hoch wie die von Hamburg (2.397 E/km²), aber natürlich "ist Hamburg zu dicht bebaut". Oder könnte es nicht eher so sein, dass dem Auto in Hamburg einfach zu viel von dem begrenzten Platz zugesprochen wird?

  • "Wir appellieren aber auch an die Radfahrer, für den Lkw-Fahrer mitzudenken und sich vor seinem Abbiegen vielleicht auch nicht direkt neben ihn zu stellen"

    Auch wieder die Realität verdreht. Erstens verhindern Radfahrer schon den größten Teil der Abbiegeunfälle bei Abbiegefehlern von LKW bzw. KFZ-Führern indem sie die auf ihre Vorfahrt verzichten. Und zweitens ist es oft genug der Fall, das der KFZ-Führer kurz vorher überholt hat oder gar sich von hinten kommend, sich neben den Radfahrer stellt.

    Was würde die Polizei wohl machen, wenn alle Radfahrer mal alle Abbiegefehler von KFZ-Führern konsequent anzeigen würden ?

  • Zeit für den täglichen 5-Minuten-Hass :)

    Mit schweren Kopfverletzungen kam gestern Abend nach einem Verkehrsunfall in Schöneberg ein Radfahrer zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Gegen 20.10 Uhr parkte ein 49-jähriger Fiat-Fahrer am rechten Fahrbahnrand der Hauptstraße ein und öffnete die Fahrertür. Beim Aussteigen aus dem Auto vernahm er einen lauten Knall und sah, wie der Radfahrer zu Boden stürzte. Offensichtlich war der 52-Jährige beim Umfahren mit seinem Lenker an der Autotür hängen geblieben.

    Ein Radfahrer fährt also gegen eine Autotür.

    Welche Variante ist die wahrscheinlichste?

    Der Autofahrer macht die Tür auf, ohne zu gucken und der Radfahrer schlägt ein.

    Welche Variante suggeriert die Polizeimeldung?

    Die Autotür stand offen und der Radfahrer ist nur zu dämlich, einen Bogen zu fahren.

  • Welche Variante suggeriert die Polizeimeldung?

    Die Autotür stand offen und der Radfahrer ist nur zu dämlich, einen Bogen zu fahren.

    Dritte Alternative: der RF braucht nach StVO keinen Bogen zu fahren. Er hat aber wg. § 254 BGB durchaus eine grundsätzliche Schadensminderungspflicht, die er durch das Tragen eines Fahrradhelms Einhalten eines entsprechenden Sicherheitsabstands zu parkenden KFZ erfüllt, der groß genug sein muss, dass ihn eine unvermittelt aufgerissene Türe nicht in Schwulitäten bringt.