Woche 01 vom 01.-07.01.2018

  • Du meinst also Pedelecs. E-Bikes sind nämlich keine Fahrräder.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Da irrst du dich leider: Rechtlich und begrifflich betrachtet sind Pedelecs, die nur durch die Eigenleistung des Fahrers überhaupt erst motorisiert fortbewegt werden können, Fahrräder.

    E-Bikes dagegen können ohne Eigenleistung fortbewegt werden ("Gasgriff") und gelten nicht als Fahrräder. Daher finden auf sie auch andere rechtliche Bestimmungen Anwendung.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Ich tätigte meine Aussage nicht mit Blick auf den rechtlichen Status der Drahtesel, sondern mit Blick auf die Möglichkeit, dass die Apparatur beim Laden oder im Fehlerfalle brandgefährlich sein kann und dies in der Vergangenheit auch schon erfolgreich bewiesen hat. Ob das ausgebrannte Gerippe unterm abgebrannten Gebäude vorher ein Versicherungskennzeichen hatte oder keines brauchte ist dann egal.

    Daher den Kümmel bitte nur spalten, wenn man ihn auch essen will.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Da irrst du dich leider: Rechtlich und begrifflich betrachtet sind Pedelecs, die nur durch die Eigenleistung des Fahrers überhaupt erst motorisiert fortbewegt werden können, Fahrräder.

    In § 1 StVG Abs. 3 werden 2 Punkte behandelt:

    1) Pedelecs sind keine Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes.

    2) Für Pedelecs sind die Vorschriften für Fahrräder anzuwenden.

    zu 1) Wären Pedelecs keine Kraftfahrzeuge, bräuchte man diesen Punkt nicht.

    zu 2) Wären Pedelecs Fahrräder, bräuchte man diesen Punkt nicht.

    aus 1+2) Nichtkraftfahrzeuge sind nicht zwingend Fahrräder.

    Das ist in sich auch schlüsssig, weil Fahrräder im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr entsprechend bestimmt wurden. Meine Wortwahl von Oben kommt nicht aus dem Nichts. Diese Begriffsbestimmung ist für die BRD bindendes Recht.

    BTW: Welcher Begriff greift denn eigentlich Deiner Meinung nach für Fahrräder, die ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihnen befindlicher Personen angetrieben werden?

  • Wir reden einander vorbei.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • In der Bibliothekt gefunden: Bachelorarbeit "Erfassung von Lärmbelastung durch Fahrradfahrer mittels Sensorplattformen"

    Zuerst dachte ich, es ginge um die Lärmbelästigung durch Fahrradfahrer. Die Idee ist aber, dezentral mittels Telefonen den Umgebungslärm zu messen und zu kartografieren. Interessante Idee, die leider durch Windgeräusche nicht gut funktioniert. Zumindest in der Arbeit konnte die Überlagerung der Windgeräusche nicht gut genug beseitigt werden:

    • In der Hosentasche hat man weniger Wind, aber auch zu stark gedämpftes (und verfälschtes) Signal
    • Geschicktes Platzieren am Rad funktioniert auch nicht
    • Rausrechnen ist ebenfalls nicht einfach.

    Insgesamt aber ein interessanter Ansatz.

  • Doch dann wird's richtig frostig, wie Robert Scholz, Metereologe beim Deutschen Wetterdienst Hamburg, im Gespräch mit der MOPO erklärt: „In der Nacht zu Sonntag fallen die Temperaturen auf bis zu minus sechs Grad, in Hamburg müssen Fußgänger und Autofahrer deshalb mit Glätte auf Straßen und Fußwegen rechnen.” – Quelle: https://www.mopo.de/29437014 ©2018

    Na, da bin ich aber froh, dass ich als Radfahrer offenbar nicht mit Glätte rechnen muss, schon gar nicht auf Radwegen.

  • Eine Radfahrerin wurde von einem Citroen „aufgeladen“ — und die Belehrung über Fahrradhelme ist in etwa so lang wie die eigentliche Unfallmeldung: Citroen lädt Radlerin auf

    Interessant finde ich ja die zusätzlichen Details: Radfahrer werden immer als Person dargestellt, Kraftfahrer werden anhand ihres Fahrzeuges identifiziert. Das klingt dann besonders schön, wenn quasi das Kraftfahrzeug den Unfall verursacht, nicht aber die Dame, die das Kraftfahrzeug geführt hat.

  • Eine Radfahrerin wurde von einem Citroen „aufgeladen“ — und die Belehrung über Fahrradhelme ist in etwa so lang wie die eigentliche Unfallmeldung: Citroen lädt Radlerin auf

    Interessant finde ich ja die zusätzlichen Details: Radfahrer werden immer als Person dargestellt, Kraftfahrer werden anhand ihres Fahrzeuges identifiziert. Das klingt dann besonders schön, wenn quasi das Kraftfahrzeug den Unfall verursacht, nicht aber die Dame, die das Kraftfahrzeug geführt hat.

    Dieser Polizeimeldung fehlt nur noch der Hinweis: »Diese Meldung wurde Ihnen präsentiert von Bell, Uvex und Cratoni«

  • Bei solchen Berichten muss ich immer an diesen Artikel denken:

    Zitat

    Den Rest erledigen die PR-Abteilungen der Polizei und die Presse im gemeinsamen Verschleiern der motorisierten Gewalt. Radfahrer*innen »verunglücken«, »werden übersehen« oder befanden sich »im toten Winkel«. Sie fuhren »ohne Helm« oder »mit Kopfhörern«. Selten liest man von Autofahrer*innen, die »Radfahrer*innen totfahren«, ihnen »die Vorfahrt nehmen«, im Auto »durch das Radio abgelenkt« waren. Die Opfer werden zu Verursacher*innen umgeschrieben, die Täter*innen medial entlastet.

    http://fahrradzukunft.de/25/motorisierte-gewalt/